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Brandschutzbedarfsplan 2011 - 2015 (PDF) - Stadt Soest

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

Stand: MONAT 2010<br />

Für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie der Alarmierung durch die Leitstelle des<br />

Kreises <strong>Soest</strong> werden ca. 1,5 Minuten zugrunde gelegt.<br />

Die Hilfsfrist wird deshalb folgendermaßen definiert:<br />

Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen<br />

dem Beginn der Notrufabfrage in der Notrufabfragestelle und<br />

dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeugs an der Einsatzstelle.<br />

In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim kritischen Woh-<br />

nungsbrand die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit in Städten und Kreisen ca. 3<br />

Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten beträgt. Weitergehende<br />

wissenschaftliche Untersuchungen hierzu sind notwendig.<br />

Die Hilfsfrist für den Ersteinsatz der Feuerwehr setzt sich zusammen aus folgenden Zeitab-<br />

schnitten:<br />

• 1,5 Minuten für die Gesprächs-, Dispositions- und Alarmierungszeit sowie<br />

• 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrtszeit<br />

Vergleichbare Fristen werden auch international für den Brandschutz und für die technische<br />

Hilfeleistung angewendet.<br />

In der weiteren Betrachtung ist nur die Ausrücke- und Anfahrtszeit (8 Minuten) zu bewerten,<br />

da die Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeiten der Leitstelle<br />

hat.<br />

Für den Einsatz ergänzender Einheiten werden im <strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> weitere Hilfsfris-<br />

ten herangezogen, die im Einzelfall jeweils erläutert werden.<br />

Funktionsstärke<br />

Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv, weil die Anforderungen meist nur in<br />

eingeschränktem Maße durch technische Mittel erfüllt werden können.<br />

So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim „Kritischen Wohnungs-<br />

brand“ mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 16 Einsatzfunktionen<br />

können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden.<br />

Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit mindestens 10 Funktionen in der<br />

Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensiche-<br />

rung eingeleitet werden.<br />

Seite 80

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