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Brandschutzbedarfsplan 2011 - 2015 (PDF) - Stadt Soest

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

Stand: MONAT 2010<br />

der Aufbau in Form eines Weihnachtsdorfes bergen Gefahren, auf die durch die Sicher-<br />

heitsplanung besondere Rücksicht genommen werden wird.<br />

4.1.8. Vorbeugender Brandschutz<br />

4.1.8.1. Brandschauen<br />

Die zwingende Pflicht zur Durchführung von Brandschauen ist im § 6 Feuerschutzhilfeleis-<br />

tungsgesetz NW (FSHG NW) verankert. Brandschauen gehören zu den besonders wichti-<br />

gen Aufgaben der vorbeugenden Brandschutzes innerhalb der Gemeinde. Ein Erlass<br />

schreibt für ca. 40 verschiedene Gebäudenutzungen Brandschauen in Abständen von max.<br />

5 Jahren vor. Vorbehaltlich der neuen Liste über brandschaupflichtige Objekte, die zurzeit in<br />

Vorbereitung ist, kann von einem Prüfvolumen von mehreren 100 Gebäuden ausgegangen<br />

werden.<br />

„Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquel-<br />

len sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Aus-<br />

breitung von Feuer und Rauch vorbeugen, und bei einem Brand oder Unglücksfall die Ret-<br />

tung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksamen Löscharbei-<br />

ten ermöglichen.“ Dieser Text des FSHG NW unterstützt die Belange der abwehrenden<br />

Brandschutzes, also die der praktischen Einsatztätigkeit der Feuerwehr.<br />

Aus personellen und organisatorischen Gründen werden Brandschauen nicht im erforderli-<br />

chen Maße durchgeführt. Um diesem Zustand zu begegnen, wird zurzeit eine aktuelle Liste<br />

der brandschaupflichtigen Objekte neu aufgelegt und Personalprobleme werden angegan-<br />

gen. Durch den zeitweisen Einsatz eines Feuerwehrgerätewartes, der über die entspre-<br />

chende Ausbildung für die Durchführung von Brandschauen verfügt, wird die Anzahl der<br />

Brandschauen zukünftig im möglichen Umfang erhöht werden.<br />

Werden Brandschauen im geforderten gesetzlichen Umfang durchgeführt, muss auch klar<br />

sein, dass auf die Eigentümer oder Besitzer der überprüften Objekte Forderungen zukom-<br />

men können, die in der jetzigen Wirtschaftslage eine besondere, hauptsächlich finanzielle<br />

Belastung darstellt.<br />

Die Brandschau stellt Mängel baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Art fest.<br />

Die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Gefahren treffen die örtli-<br />

chen Ordnungsbehörden. In der Regel ist dies die Abt. Bauordnung, die diesen zusätzlichen<br />

Arbeitsaufwand zu bewältigen hat.<br />

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