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Brandschutzbedarfsplan 2011 - 2015 (PDF) - Stadt Soest

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

Stand: MONAT 2010<br />

• Art der Veranstaltung,<br />

• eingebrachte Technik, wie z.B. Beleuchtungs- und Beschallungsanlagen,<br />

• brennbare Ausschmückungen,<br />

• nicht ortskundige Besucher,<br />

• unvernünftiges Verhalten von Besuchern,<br />

• spätes Wahrnehmen einer Gefahr durch laute Musik, Beleuchtungseffekte und<br />

künstlich erzeugtem Rauch,<br />

• Umstände, die eine rücksichtslose Flucht (Panik) erzeugen.<br />

Beherbergungsbetriebe<br />

Diese Betriebe unterliegen einem erhöhten Brandrisiko. Hotels oder auch Pensionen wer-<br />

den fast immer zusammen mit einer Gaststätte betrieben. Die Beherbergungsräume werden<br />

von Personen genutzt, die nur über einen begrenzten Zeitraum verweilen und in der Regel<br />

nicht ortskundig sind. Im Gefahrenfall sind insbesondere nachts somit die Rettungswege<br />

nicht ausreichend bekannt und die Möglichkeit der Selbstrettung eingeschränkt.<br />

Beherbergungsbetriebe Bettenzahl<br />

Prodomo Hotel 154<br />

Hanse Hotel 70<br />

Hotel Gellermann 47<br />

Landesinstitut 120<br />

Jugendherberge 104<br />

Kolpinghaus 57<br />

weitere Betten in ca. 10 Ferienwohnungen und Hotels 182<br />

Insgesamt ca. 734<br />

Übergangswohnheime<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> unterhält noch ein Übergangswohnheim für Asylbewerber an der Waldstra-<br />

ße. Die maximale Kapazität beträgt 120 und 150 Personen. Weitere kleinere Einrichtungen<br />

sind vorhanden aber nicht relevant, da diese nur mit wenigen Personen belegt werden kön-<br />

nen.<br />

Garagen<br />

Die Garagen-Verordnung unterscheidet die Kategorien<br />

• Kleingaragen (bis 100m²)<br />

• Mittelgaragen (100 bis 1.000m²) und<br />

• Großgaragen (über 1.000m²)<br />

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