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Brandschutzbedarfsplan 2011 - 2015 (PDF) - Stadt Soest

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

Stand: MONAT 2010<br />

3. Aufgaben der Feuerwehr <strong>Soest</strong><br />

Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Die Aufgaben wer-<br />

den in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen.<br />

� Bekämpfung von Schadenfeuer.<br />

� Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen.<br />

Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, dane-<br />

ben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom<br />

Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.<br />

� Stellung von Brandsicherheitswachen nach § 7 FSHG bei Veranstaltungen, bei de-<br />

nen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große<br />

Anzahl von Personen gefährdet ist, und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine<br />

den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.<br />

� Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbau-<br />

verordnungen).<br />

� Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten Um-<br />

gang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie der Möglichkeiten der Selbsthilfe.<br />

� Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen.<br />

� Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereig-<br />

nisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte.<br />

� Technische Einsatzleitung bei Großschadensereignissen.<br />

� Aus- und Fortbildung, Übungen.<br />

� Durchführung der Grundausbildung, Ausbildung für Sonderfunktionen, Erprobung<br />

der Leistungsfähigkeit durch Übungen.<br />

� Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr<br />

� Mitwirkung im Konzept der überörtlichen Hilfeleistung auf Regierungsbezirksebene.<br />

� Stellungnahmen des abwehrenden Brandschutzes bei der Erstellung von Bebau-<br />

ungsplänen oder wesentlichen Änderungen an Gebäuden besonderer Nutzung.<br />

� Überörtliche Hilfeleistung gem. § 25 FSHG durch:<br />

� Gestellung von Sonderfahrzeugen (Drehleiter, Gerätewagen-Gefahrgut, Ge-<br />

rätewagen Messtechnik, Tanklöschfahrzeug TLF 24/50, Rüstwagen),<br />

� Gestellung von Sondergeräten und Löschmitteln (Wärmebildkamera, Plasma-<br />

Schneidgerät, Schaummittel, Löschpulver etc.),<br />

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