Brandschutzbedarfsplan 2011 - 2015 (PDF) - Stadt Soest
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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />
Stand: MONAT 2010<br />
10.2. Ausstattungsrichtlinie für die Feuerwehr der <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong> (DA 01/03/05)<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Die Ausstattungsrichtlinie gilt für alle aktiven Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr<br />
<strong>Soest</strong> sowie der Jugendfeuerwehr.<br />
§ 2<br />
Regelungsinhalt<br />
Sie regelt die Beschaffung, Verteilung und Ausgabe der persönlichen Schutzausrüstung,<br />
im weiteren als PSA bezeichnet.<br />
§ 3<br />
Normkonformität<br />
Alle Gegenstände der PSA werden auf der Grundlage bestehender nationaler bzw.<br />
europäischer Normen beschafft und eingesetzt. Eine Beschaffung von PSA ohne<br />
Zulassung ist nicht erlaubt. Bereits beschaffte PSA, die nicht der aktuellen Norm entspricht,<br />
kann weiter verwendet werden.<br />
§ 4<br />
Ausstattung der aktiven Feuerwehrangehörigen mit PSA<br />
Gemäß der Feuerwehrdienstvorschrift 4 in Verbindung mit den Unfallverhütungsvorschriften<br />
hat jeder Feuerwehrangehörige Anspruch auf persönliche Schutzausrüstung.<br />
Verantwortlich für die Beschaffung ist der Unternehmer (die Kommune).<br />
Ein Tausch der Ausrüstungsgegenstände, ohne Einbindung der Kleiderkammer ist<br />
grundsätzlich untersagt. Folgende Ausrüstungsgegenstände werden für die Angehörigen<br />
der Feuerwehr beschafft und durch die Kleiderkammer ausgegeben:<br />
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