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Brandschutzbedarfsplan 2011 - 2015 (PDF) - Stadt Soest

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<strong>Brandschutzbedarfsplan</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Soest</strong><br />

Stand: MONAT 2010<br />

8. Schutzzieldefinition der AGBF<br />

Zu 1. FSHG:<br />

Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 10.06.1997<br />

führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF – NW als anerkannte Regel der<br />

Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwort-<br />

lichkeit führen kann. Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze<br />

in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlun-<br />

gen, Bericht –Teil I u. II. Unabhängige Sachverständigenkommissionen beim Minis-<br />

terpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus<br />

dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1197.<br />

§ 1 Aufgaben der Gemeinden und Kreise<br />

Gemeinden:<br />

• Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähi-<br />

gen Feuerwehr,<br />

• Maßnahmen zu Verhütung von Bränden,<br />

• Sicherstellung einer den örtlichen Verhältnissen angemessenen Löschwas-<br />

serversorgung.<br />

Kreise und kreisfreie Städte:<br />

Kreise:<br />

• Leitung und Koordinierung von Großschadensereignissen,<br />

• Unterhaltung von Leitstellen sowie Leitungs- und Koordinierungseinrichtungen<br />

zur Bekämpfung von Großschadensereignissen.<br />

• Unterhaltung von Einrichtungen soweit überörtlicher Bedarf.<br />

Für Großschadensereignisse zuständige Behörden sowie mitwirkende Einheit:<br />

• Aufgaben zum Bevölkerungsschutz vor Gefahren und Schäden im Verteidi-<br />

gungsfall (§ 11 Abs. 1 ZSG).<br />

§ 2 Einsatz der Feuerwehren auf Bundesautobahnen, Wasserstraßen und Eisenbahn-<br />

strecken.<br />

§ 4 Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung.<br />

§ 6 Brandschau<br />

RdErl. IM Durchführung der Brandschau Februar 2001.<br />

§ 7 Brandsicherheitswachen<br />

RdErl. IM Durchführung von Brandsicherheitswachen Februar 2001.<br />

§ 8 Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung, Selbsthilfe.<br />

Seite 11

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