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04/05 X. ca. Fachstelle PSP VBS 2<br />
Es hat sich ergeben:<br />
1. X. arbeitet als Fachspezialist im ...dienst des Bundes. Zu seinen Aufgaben<br />
und Kompetenzen gehört die Sicherstellung der technischen Betriebsbereitschaft der<br />
zentralen diensteigenen EDV-Anlagen und der dezentralen Peripheriegeräte, die<br />
Mitarbeit bei der Administration, die Ausführung der technischen Betreuung der<br />
diensteigenen EDV-Anlagen, die Einführung der aufgrund der Konzepte beschafften<br />
EDV-Anlagen, die Datenbankadministration und Betreuung datenbankgeschützter<br />
Informationssysteme, die Ausarbeitung technischer Konzepte und Mitwirkung bei<br />
Systemerweiterungen und die Unterstützung und Vertretung der Mitarbeiter des Informatikdienstes<br />
in verschiedenen Belangen. Zudem hat er Pikettdienste an Wochenenden<br />
zu leisten. Am ... ersuchte der ...dienst um eine Personensicherheitsprüfung<br />
des Beschwerdeführers. Beantragt wurde eine erweiterte Sicherheitsprüfung mit<br />
Befragung bei Sicherheitsrisiko 12a und 12b.<br />
X. unterzeichnete am ... das Formular „Personensicherheitsprüfung“ und ermächtigte<br />
damit die ersuchende Stelle dieses Formular an die Fachstelle weiterzuleiten<br />
und deren Risikoverfügung entgegen zu nehmen. Zudem erlaubte er der Fachstelle<br />
ausdrücklich, die erforderlichen Auskünfte aus den Registern des Depoartementes<br />
sowie bei weiteren Amtsstellen des Bundes und der Kantone einzuholen.<br />
Dabei geht es in erster Linie um Daten aus dem Strafregister sowie die sich darauf<br />
beziehenden Strafverfahrensdaten aus den Gerichts- und Untersuchungsakten. Er<br />
erklärte sich schliesslich auch mit der erweiterten Sicherheitsprüfung samt Befragung<br />
im Sinne des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit<br />
vom 21. März 1997 (BWIS; SR 120, Art. 19 ff.) und der Verordnung über die<br />
Personensicherheitsprüfung vom 19. Dezember 2001 (PSPV; SR 120.4) einverstanden.<br />
2. In der Folge ersuchte die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen (nachfolgend<br />
Fachstelle genannt) am ... das Bundesamt für Polizei um Erstellung eines ausführlichen<br />
Informationsberichts über X.. Gleichentags informierte die Kantonspolizei<br />
des Kantons Z. über Registrierungen wegen drei Anzeigen, nämlich wegen Diebstahls<br />
(Anzeige der Kantonspolizei vom ... 1988 an das Jugendgericht), Raubs (Anzeige<br />
der Kantonspolizei vom ... 1992 an das Jugendgericht) und wegen Widerhandlungen<br />
gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anzeige der Kantonspolizei vom ...1996<br />
an das Untersuchungsrichteramt). Ein Auszug aus dem Strafregister findet sich nicht<br />
in den Akten. Am ... erfolgte während gut eineinhalb Stunden die persönliche Befragung<br />
von X. nach Art. 19 ff. BWIS und nach Art. 12 ff. PSPV durch Frau A. und Herr<br />
B.. Die Mini-Disc mit der Aufnahme der Befragung liegt bei den Akten; eine Zusam-