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04/05 X. ca. Fachstelle PSP VBS 2<br />

Es hat sich ergeben:<br />

1. X. arbeitet als Fachspezialist im ...dienst des Bundes. Zu seinen Aufgaben<br />

und Kompetenzen gehört die Sicherstellung der technischen Betriebsbereitschaft der<br />

zentralen diensteigenen EDV-Anlagen und der dezentralen Peripheriegeräte, die<br />

Mitarbeit bei der Administration, die Ausführung der technischen Betreuung der<br />

diensteigenen EDV-Anlagen, die Einführung der aufgrund der Konzepte beschafften<br />

EDV-Anlagen, die Datenbankadministration und Betreuung datenbankgeschützter<br />

Informationssysteme, die Ausarbeitung technischer Konzepte und Mitwirkung bei<br />

Systemerweiterungen und die Unterstützung und Vertretung der Mitarbeiter des Informatikdienstes<br />

in verschiedenen Belangen. Zudem hat er Pikettdienste an Wochenenden<br />

zu leisten. Am ... ersuchte der ...dienst um eine Personensicherheitsprüfung<br />

des Beschwerdeführers. Beantragt wurde eine erweiterte Sicherheitsprüfung mit<br />

Befragung bei Sicherheitsrisiko 12a und 12b.<br />

X. unterzeichnete am ... das Formular „Personensicherheitsprüfung“ und ermächtigte<br />

damit die ersuchende Stelle dieses Formular an die Fachstelle weiterzuleiten<br />

und deren Risikoverfügung entgegen zu nehmen. Zudem erlaubte er der Fachstelle<br />

ausdrücklich, die erforderlichen Auskünfte aus den Registern des Depoartementes<br />

sowie bei weiteren Amtsstellen des Bundes und der Kantone einzuholen.<br />

Dabei geht es in erster Linie um Daten aus dem Strafregister sowie die sich darauf<br />

beziehenden Strafverfahrensdaten aus den Gerichts- und Untersuchungsakten. Er<br />

erklärte sich schliesslich auch mit der erweiterten Sicherheitsprüfung samt Befragung<br />

im Sinne des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit<br />

vom 21. März 1997 (BWIS; SR 120, Art. 19 ff.) und der Verordnung über die<br />

Personensicherheitsprüfung vom 19. Dezember 2001 (PSPV; SR 120.4) einverstanden.<br />

2. In der Folge ersuchte die Fachstelle Personensicherheitsprüfungen (nachfolgend<br />

Fachstelle genannt) am ... das Bundesamt für Polizei um Erstellung eines ausführlichen<br />

Informationsberichts über X.. Gleichentags informierte die Kantonspolizei<br />

des Kantons Z. über Registrierungen wegen drei Anzeigen, nämlich wegen Diebstahls<br />

(Anzeige der Kantonspolizei vom ... 1988 an das Jugendgericht), Raubs (Anzeige<br />

der Kantonspolizei vom ... 1992 an das Jugendgericht) und wegen Widerhandlungen<br />

gegen das Betäubungsmittelgesetz (Anzeige der Kantonspolizei vom ...1996<br />

an das Untersuchungsrichteramt). Ein Auszug aus dem Strafregister findet sich nicht<br />

in den Akten. Am ... erfolgte während gut eineinhalb Stunden die persönliche Befragung<br />

von X. nach Art. 19 ff. BWIS und nach Art. 12 ff. PSPV durch Frau A. und Herr<br />

B.. Die Mini-Disc mit der Aufnahme der Befragung liegt bei den Akten; eine Zusam-

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