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04/05 X. ca. Fachstelle PSP VBS 10<br />
In seiner Beschwerdeeingabe vom ... wehrt sich der Beschwerdeführer erneut<br />
gegen die Feststellung der Fachstelle, er habe ausgesagt, regelmässig und öffentlich<br />
Cannabis zu konsumieren. Er akzeptiere die Unterstellung, er würde aufgrund seines<br />
unregelmässigen Cannabiskonsums in Kauf nehmen, dass seine Zuverlässigkeit am<br />
Arbeitsplatz leiden könnte, nicht. Das sei bis heute nie der Fall gewesen. Aufgrund<br />
von konstruierten und verfälschten Darstellungen seiner Aussagen erachte die Fachstelle<br />
das Eintreten eines Ereignisses als wahrscheinlich. Die Beurteilung seiner<br />
Leistungsfähigkeit sei Sache seines Arbeitgebers und nicht der Fachstelle. Sie habe<br />
damit den Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages gesprengt. Replikando ergänzt der<br />
Beschwerdeführer, er habe bis Mitte dieses Jahres selten (unregelmässig), seit Ende<br />
Juli 2005 gar kein Cannabis mehr konsumiert. Bevor er einem Drogentest zustimmen<br />
könne, beantrage er, die Stellungnahme der Fachstelle insbesondere die Ausführungen<br />
über die psychischen Auswirkungen des Cannabiskonsums und über den sinnvollen<br />
Zeitpunkt eines Drogentests nach Einstellen des Cannabiskonsums der wissenschaftlich<br />
kompetenten Bundesbehörde, dem Bundesamt für Gesundheit, zur<br />
Stellungnahme zu unterbreiten.<br />
c. Das Abspielen der Mini-Disc über die Befragung vom ... hat ergeben, dass<br />
der Beschwerdeführer auf die Frage, ob er Marihuana rauche, aussagte, er habe<br />
auch schon geraucht, eher selten, es sei kein Wochenendsport, ganz und gar nicht.<br />
Er könne auch ohne Jointrauchen sein. Auf die Frage zur Regelmässigkeit gab er zur<br />
Antwort, es habe auch schon Zeiten gegeben, wo es wöchentlich vorgekommen sei,<br />
sonst ein paar Mal pro Jahr. Auf den letzten Erwerb angesprochen meinte er, er habe<br />
auch schon selber Gras gekauft, aber letztmals habe er im Herbst 10 – 20 Gramm<br />
geschenkt bekommen. Er sei einmal wegen seines Cannabiskonsums in Konflikt mit<br />
der Polizei gekommen und zwar, als er im Zug mitgeraucht habe, seien er und seine<br />
Kollegen von der Zivilpolizei erwischt worden. Das sei im Jahr 1996 gewesen. Zum<br />
Thema Cannabiskonsum gab der Beschwerdeführer weiter an, wenn er „kiffe“, dann<br />
zu Hause, zum Beispiel wenn er Besuch habe. Es könne sein, dass er auch einmal<br />
auf dem D-platz „gekifft“ habe. Auf die Frage nach der Möglichkeit, erneut erwischt<br />
zu werden, meinte der Beschwerdeführer, er konsumiere Cannabis nicht in der Öffentlichkeit<br />
in dem Sinne, dass er sich irgendwo breit hinsetze und rauche. Es könnte<br />
höchstens sein, dass man ihn beim Rauchen auf dem Balkon fotografiere und dieses<br />
Foto dann dem Arbeitgeber gebe. Er führte weiter aus: „Wenn ich den Job verliere<br />
wegen dem bitzeli Gras, was soll ich dazu sagen“…“Es ist illegal. Wenn es legalisiert<br />
würde, umso besser.“. Auf die Frage, wann er das letzte Mal in der Öffentlichkeit<br />
„gekifft“ habe, meinte der Beschwerdeführer, dass er vor zwei – drei Wochen auf<br />
dem D-platz zwei Züge geraucht habe. Es wäre sicher unschön, wenn die Polizei in<br />
einem solchen Augenblick kommen würde.