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Jahresbericht 2012 - Accu Holding AG

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Corporate Governance | 15<br />

4.4 Interne Organisation<br />

Die Organisation des Verwaltungsrates ist im Organisationsreglement<br />

der Gesellschaft geregelt. Der Verwaltungsrat<br />

tagt, so oft es die Geschäfte der Gesellschaft<br />

erfordern. Die Einberufung erfolgt durch den Präsidenten<br />

des Verwaltungsrates zehn Tage im Voraus und unter<br />

Angabe der Traktanden. Der Verwaltungsrat ist befugt,<br />

über alle Angelegenheiten Beschluss zu fassen,<br />

die nicht der Generalversammlung vorbehalten oder<br />

anderen Gesellschaftsorganen übertragen sind. Gemäss<br />

dem Organisationsreglement der Gesellschaft<br />

hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung, soweit<br />

gesetzlich und statuarisch zulässig, an den Direktor<br />

delegiert.<br />

4.5 Audit- und Finanzkomitee<br />

Mitglied: Andreas Kratzer<br />

Aufgabe: Das Komitee befasst sich insbesondere mit<br />

vertieften Betrachtungen der Jahresrechnung und<br />

der Rechnungslegungsgrundsätze, mit der Beurteilung<br />

des Finanzreportings und des Prüfprogramms,<br />

der Prüfungsfeststellungen und der Empfehlung der<br />

Revisionsstelle, mit der Finanzierungspolitik des Unternehmens<br />

und mit der finanziellen Prüfung einzelner<br />

Geschäfte von besonderer Bedeutung. Das Komitee<br />

übernimmt vorberatende Arbeiten zuhanden des<br />

Gesamtverwaltungsrates.<br />

Im Weiteren bedarf die Geschäftsleitung der Zustimmung<br />

des Verwaltungsrates für die Einleitung und Erledigung<br />

bestimmter Rechtsverfahren, die Gewährung<br />

und Aufnahme von Darlehen sowie die Gewährung<br />

von Sicherheiten, den Abschluss und die Auflösung bestimmter<br />

wichtiger Verträge sowie Transaktionen in eigenen<br />

Aktien.<br />

Nach dem Abgang von Patrick Riesen (einziges<br />

Geschäftsleitungsmitglied) wird die Führung durch<br />

den operativen Verwaltungsrat Dr. Marco Marchetti<br />

und Andreas Kratzer wahrgenommen.<br />

4.7 Informations- und Kontrollinstrumente<br />

gegenüber der Geschäftsleitung<br />

Der Liquiditätsstatus und das Monatsreporting werden<br />

im Verwaltungsrat besprochen.<br />

Die <strong>Accu</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> verfügt über ein internes Kontrollsystem<br />

(IKS).<br />

4.6 Kompetenzregelung<br />

Der Verwaltungsrat hat, gestützt auf die Statuten, ein<br />

Organisationsreglement im Sinne von Art. 716b OR erlassen.<br />

Gemäss diesem Organisationsreglement übt<br />

der Verwaltungsrat vorübergehend die Geschäftsführung<br />

selber aus. Für einzelne wichtige Geschäfte hat<br />

sich der Verwaltungsrat die Entscheidungskompetenz<br />

vorbehalten. Dies betrifft nebst den in Art. 716a OR<br />

aufgeführten unübertragbaren und unentziehbaren<br />

Aufgaben auch bestimmte weitere Aufgaben wie den<br />

Kauf, den Verkauf oder die Belastung von Liegenschaften,<br />

die Beteiligungen an anderen Unternehmen und<br />

die Ausgabe von Obligationen.

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