Jahresbericht 2012 - Accu Holding AG
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Corporate Governance | 15<br />
4.4 Interne Organisation<br />
Die Organisation des Verwaltungsrates ist im Organisationsreglement<br />
der Gesellschaft geregelt. Der Verwaltungsrat<br />
tagt, so oft es die Geschäfte der Gesellschaft<br />
erfordern. Die Einberufung erfolgt durch den Präsidenten<br />
des Verwaltungsrates zehn Tage im Voraus und unter<br />
Angabe der Traktanden. Der Verwaltungsrat ist befugt,<br />
über alle Angelegenheiten Beschluss zu fassen,<br />
die nicht der Generalversammlung vorbehalten oder<br />
anderen Gesellschaftsorganen übertragen sind. Gemäss<br />
dem Organisationsreglement der Gesellschaft<br />
hat der Verwaltungsrat die Geschäftsführung, soweit<br />
gesetzlich und statuarisch zulässig, an den Direktor<br />
delegiert.<br />
4.5 Audit- und Finanzkomitee<br />
Mitglied: Andreas Kratzer<br />
Aufgabe: Das Komitee befasst sich insbesondere mit<br />
vertieften Betrachtungen der Jahresrechnung und<br />
der Rechnungslegungsgrundsätze, mit der Beurteilung<br />
des Finanzreportings und des Prüfprogramms,<br />
der Prüfungsfeststellungen und der Empfehlung der<br />
Revisionsstelle, mit der Finanzierungspolitik des Unternehmens<br />
und mit der finanziellen Prüfung einzelner<br />
Geschäfte von besonderer Bedeutung. Das Komitee<br />
übernimmt vorberatende Arbeiten zuhanden des<br />
Gesamtverwaltungsrates.<br />
Im Weiteren bedarf die Geschäftsleitung der Zustimmung<br />
des Verwaltungsrates für die Einleitung und Erledigung<br />
bestimmter Rechtsverfahren, die Gewährung<br />
und Aufnahme von Darlehen sowie die Gewährung<br />
von Sicherheiten, den Abschluss und die Auflösung bestimmter<br />
wichtiger Verträge sowie Transaktionen in eigenen<br />
Aktien.<br />
Nach dem Abgang von Patrick Riesen (einziges<br />
Geschäftsleitungsmitglied) wird die Führung durch<br />
den operativen Verwaltungsrat Dr. Marco Marchetti<br />
und Andreas Kratzer wahrgenommen.<br />
4.7 Informations- und Kontrollinstrumente<br />
gegenüber der Geschäftsleitung<br />
Der Liquiditätsstatus und das Monatsreporting werden<br />
im Verwaltungsrat besprochen.<br />
Die <strong>Accu</strong> <strong>Holding</strong> <strong>AG</strong> verfügt über ein internes Kontrollsystem<br />
(IKS).<br />
4.6 Kompetenzregelung<br />
Der Verwaltungsrat hat, gestützt auf die Statuten, ein<br />
Organisationsreglement im Sinne von Art. 716b OR erlassen.<br />
Gemäss diesem Organisationsreglement übt<br />
der Verwaltungsrat vorübergehend die Geschäftsführung<br />
selber aus. Für einzelne wichtige Geschäfte hat<br />
sich der Verwaltungsrat die Entscheidungskompetenz<br />
vorbehalten. Dies betrifft nebst den in Art. 716a OR<br />
aufgeführten unübertragbaren und unentziehbaren<br />
Aufgaben auch bestimmte weitere Aufgaben wie den<br />
Kauf, den Verkauf oder die Belastung von Liegenschaften,<br />
die Beteiligungen an anderen Unternehmen und<br />
die Ausgabe von Obligationen.