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GROHE Spezialarmaturen und Sanitär Systeme

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<strong>Spezialarmaturen</strong> <strong>und</strong> Sanitär <strong>Systeme</strong> 8 grohe.com<br />

Hygiene-Vorschriften <strong>und</strong><br />

Anforderungen.<br />

Berührungslose Armaturen<br />

Wo Waschtisch-Armaturen nicht von Hand zu betätigen sein<br />

dürfen:<br />

In Raststätten<br />

Geltungsbereich:<br />

• Betriebe der Autobahn Tank & Rast GmbH & Co. KG<br />

Im Sanitärbereich der Tank & Rast-Betriebe (Sanifair)<br />

werden berührungslos funktionierende Waschtisch-<br />

Armaturen installiert.<br />

Bestimmungen:<br />

• Anforderung der Autobahn Tank & Rast GmbH & Co. KG<br />

(Sanifair-Garantie).<br />

Wo Waschtisch-Armaturen nicht von Hand zu betätigen sein<br />

dürfen:<br />

In fleischverarbeitenden Betrieben.<br />

Geltungsbereich:<br />

• In Betrieben, in denen ges<strong>und</strong>heitliche Fragen beim innergemeinschaftlichen<br />

Handelsverkehr mit Fleisch erzeugnissen<br />

auftreten (EWG Richtlinie), wie zum Beispiel in:<br />

Schlachthöfen, Zerlegungs- <strong>und</strong> Verarbeitungsbe trieben,<br />

Fleischabteilungen mit Frischfleisch, Metzgereien, fleischverarbeitender<br />

Industrie.<br />

Es ist eine ausreichende Anzahl von Vorrichtungen mit<br />

fließendem kalten <strong>und</strong> heißen bzw. vorgemischtem Wasser<br />

zur Reinigung <strong>und</strong> Desinfektion der Hände ein zusetzen.<br />

In den Arbeitsräumen <strong>und</strong> Toiletten dürfen die Wasserhähne*<br />

nicht von Hand zu betätigen sein.<br />

• Alle Betriebe, die hygienischen Anforderungen beim Verkehr<br />

mit Fleisch unterliegen. (Fleischhygiene-Verordnung).<br />

In größtmöglicher Nähe des Arbeitsplatzes sind in ausreichenender<br />

Anzahl Einrichtungen zur Reinigung vorzusehen,<br />

wobei die Wasserhähne* nicht von Hand zu<br />

betätigen sein dürfen.<br />

Es sind Toilettenanlagen mit Handwaschgelegenheiten<br />

vorzusehen, in denen die Ventile nicht von Hand zu<br />

betätigen sein dürfen.<br />

*= Armaturen<br />

Bestimmungen:<br />

• Richtlinie 92/5/EWG des Rates vom 10. Februar 1992 zur<br />

Änderung <strong>und</strong> Aktualisierung der Richtlinie 77/99/EWG<br />

sowie zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG<br />

• Fleischhygiene-Verordnung vom 29. Juni 2001<br />

(Neufassung)

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