Pflichtangaben in Rechnungen
Pflichtangaben in Rechnungen
Pflichtangaben in Rechnungen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Arbeitsmittel des Monats<br />
Diese <strong>Pflichtangaben</strong> müssen <strong>Rechnungen</strong> enthalten<br />
Enthält die Rechnung diese Angabe<br />
Generelle Angaben<br />
Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmens<br />
Name und Anschrift des Abnehmers der Lieferung bzw. des Empfängers der<br />
sonstigen Leistung<br />
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art<br />
und Umfang der sonstigen Leistung<br />
Zeitpunkt der Lieferung/sonstigen Leistung (Monat/Jahr) bzw. Zeitraum, über<br />
den sich die sonstige Leistung erstreckt<br />
Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung (Bruttobetrag)<br />
anzuwendender Steuersatz oder bei Steuerbefreiung H<strong>in</strong>weis, dass für diese<br />
Lieferung/sonstige Leistung e<strong>in</strong>e Steuerbefreiung gilt. Anführung der<br />
gesetzlichen Bestimmung ist nicht erforderlich.<br />
auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag<br />
Rechnungsdatum<br />
fortlaufende Rechnungsnummer<br />
USt-ID-Nummer oder Steuernummer des liefernden/leistenden Unternehmers<br />
Vorhanden<br />
(Zum Abhaken)<br />
Sonderbestimmungen für Kle<strong>in</strong>betragsrechnungen (Gesamtbetrag:<br />
max. 150 €), es genügen folgende Angaben (wenn ke<strong>in</strong>e<br />
<strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftliche Lieferung)<br />
Rechnungsdatum<br />
Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers<br />
Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände, oder Art<br />
und Umfang der sonstigen Leistung<br />
Zeitpunkt der Lieferung/sonstigen Leistung oder Zeitraum, über den sich die<br />
Leistung erstreckt<br />
Entgelt und Steuerbetrag für die Lieferung/sonstige Leistung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Summe (=<br />
Bruttobetrag)<br />
Steuersatz (19% oder 7%)<br />
Sonderbestimmungen für Reverse-Charge-Leistungen und<br />
Bauleistungen<br />
USt-ID-Nummer des Leistungsempfängers<br />
H<strong>in</strong>weis, dass die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht, z.B.<br />
"Steuerschuld verlagert" oder "VAT reversed"<br />
ke<strong>in</strong>e Verrechnung und ke<strong>in</strong> Ausweis von Umsatzsteuer<br />
Sonderbestimmung für steuerfreie Lieferungen/Leistungen<br />
ke<strong>in</strong>e Verrechnung und ke<strong>in</strong> Ausweis von Umsatzsteuer
Diese <strong>Pflichtangaben</strong> müssen <strong>Rechnungen</strong> enthalten<br />
H<strong>in</strong>weis, dass Lieferung/Leistung steuerfrei ist<br />
Sonderbestimmung für <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftliche Lieferungen<br />
H<strong>in</strong>weis der Steuerfreiheit der <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftlichen (ig) Lieferung<br />
("steuerfreie <strong>in</strong>nergeme<strong>in</strong>schaftliche Lieferung")<br />
USt-ID-Nummer des Leistungsempfängers<br />
ke<strong>in</strong>e Verrechnung und ke<strong>in</strong> Ausweis von Umsatzsteuer<br />
Erfassung <strong>in</strong> Zusammenfassender Meldung (ZM)<br />
Anzahlungsrechnungen<br />
Bezeichnung als Anzahlungsrechnung erforderlich (z.B. Anzahlungsrechnung<br />
über den am ... vere<strong>in</strong>nahmten Teilbetrag oder 1. Teilrechnung über die<br />
vere<strong>in</strong>barte und am ... fällig werdende Abschlagszahlung)<br />
H<strong>in</strong>weis auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Lieferung bzw. Zeitraum der<br />
Leistung;<br />
wenn ke<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung getroffen wurde, ist dies anzugeben:<br />
• das vere<strong>in</strong>nahmte bzw. angeforderte Entgelt und der darauf entfallende<br />
Steuerbetrag<br />
• bei Schlussrechnung: Absetzen der geleisteten Anzahlungen erforderlich<br />
(Achtung: den Steuerbetrag der Anzahlungsrechnungen offen absetzen)<br />
Innergeme<strong>in</strong>schaftliche Dreiecksgeschäfte<br />
ausdrücklicher H<strong>in</strong>weis auf der Rechnung, dass e<strong>in</strong> Dreiecksgeschäft gemäß<br />
Artikel 28 c Teil E Absatz 3 der 6. EG-Richtl<strong>in</strong>ie vorliegt<br />
USt-ID-Nummer des Empfängers der Lieferung<br />
ke<strong>in</strong>e Verrechnung und ke<strong>in</strong> Ausweis von Umsatzsteuer<br />
Erfassung <strong>in</strong> Zusammenfassender Meldung (ZM)<br />
Rechnungsberichtigungen<br />
deutlicher H<strong>in</strong>weis auf die ursprüngliche Rechnung (z.B. durch<br />
Rechnungsnummer)<br />
Nachweis, dass die berichtigte Rechnung dem Empfänger zugekommen ist<br />
Duplikate<br />
H<strong>in</strong>weis, dass es sich um e<strong>in</strong> Duplikat oder die Abschrift e<strong>in</strong>er Rechnung<br />
handelt<br />
"<strong>Rechnungen</strong>" bei nicht umsatzsteuerbaren Leistungen (Drittland-<br />
Geschäfte)<br />
Rechnungsvorschriften des (ausländischen) Leistungsortes berücksichtigen<br />
ke<strong>in</strong>e Verrechnung und ke<strong>in</strong> Ausweis deutscher Umsatzsteuer<br />
regionale (ausländische) "Erklärungsverpflichtungen" beachten<br />
prüfen, ob im Ausland Fiskalvertreter erforderlich ist