HOCHREGALLAGER SCHMALGANGSYSTEM - Paul-Orzessek.de
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Gangsicherung<br />
Stationäre Systeme<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r Arbeitsstättenverordnung § 17 Abs. 2 bzw.<br />
<strong>de</strong>r gleichlauten<strong>de</strong>n VBG 1 § 25 Abs. 2 und VBG 36 (UVV 48)<br />
sind die Verkehrswege für motorkraftbetriebene o<strong>de</strong>r leitliniengeführte<br />
Flurför<strong>de</strong>rzeuge so zu gestalten, daß zwischen Fahrzeug<br />
und Abgrenzung <strong>de</strong>s Verkehrsweges auf bei<strong>de</strong>n Seiten<br />
min<strong>de</strong>stens ein Sicherheitsabstand von 0,5 m vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />
Können diese seitlichen Abstän<strong>de</strong> beim Einsatz von leitliniengeführten<br />
Flurför<strong>de</strong>rzeugen im Schmalgang systembedingt<br />
nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n, sind sicherheitstechnische, organisatorische<br />
und verhaltensbedingte Ersatzmaßnahmen, gemäß<br />
<strong>de</strong>r DIN 15185, Teil 2, „Personenschutz beim Einsatz von Flurför<strong>de</strong>rzeugen<br />
in Schmalgängen“, zum Schutz <strong>de</strong>r in einem solchen<br />
Lager tätigen Personen zu treffen.<br />
Die Wahl, ob ein mobiles o<strong>de</strong>r stationäres Personenschutzsystem<br />
zum Einsatz kommt, ist nach genauer Einsatzanalyse<br />
unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit und <strong>de</strong>n örtlichen<br />
Einsatzbedingungen zu treffen.<br />
Die Einhaltung folgen<strong>de</strong>r Vorgaben ist aber unabhängig von <strong>de</strong>r<br />
Systemwahl für alle Lagertypen und Lösungsvarianten bin<strong>de</strong>nd:<br />
• Betriebsanweisung/Schulung<br />
• Verkehrsregelung<br />
• Sicherheitskennzeichnung<br />
• die Fahrer müssen schriftlich beauftragt sein, mit <strong>de</strong>n<br />
Schmalgangfahrzeugen die Gänge zu befahren<br />
• eine Ausnahmegenehmigung für ArbStättV § 17 Abs. 2 ist<br />
durch <strong>de</strong>n Betreiber bei <strong>de</strong>r zuständigen Behör<strong>de</strong> zu beantragen<br />
Sorgfaltspflicht <strong>de</strong>s Fahrzeuglenkers<br />
Die Bedienperson eines kraftbetriebenen Arbeitsmittels ist von<br />
ihrer Sorgfaltspflicht im Sinne <strong>de</strong>r UVV, insbeson<strong>de</strong>re<br />
VDI 3632, durch die Installation einer Personenschutzanlage<br />
nicht entbun<strong>de</strong>n. Der Bediener muß das Gerät bei Erkennen<br />
einer Gefahr, unabhängig von <strong>de</strong>r Personenschutzanlage, so<br />
rechtzeitig zum Anhalten bringen, daß eine Gefährdung ausgeschlossen<br />
wird.<br />
9/2001<br />
R146<br />
REGALSYSTEME, <strong>HOCHREGALLAGER</strong> <strong>SCHMALGANGSYSTEM</strong><br />
R146