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Infoblatt für die Sendung am Mittwoch, 23. Mai 2012 Das neue ...

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Ihre Gastgeber: Eva Assmann und Marco Lombardo<br />

Beschreibung des Hotels<br />

Vorsicht ist geboten bei Beschreibungen wie „ursprüngliches Hotel"! <strong>Das</strong> kann ein ziemlich<br />

heruntergekommener Schuppen sein. „Helle und freundliche Zimmer" oder „zweckmäßig<br />

eingerichtet" heißt nichts anderes, als dass <strong>die</strong> Räume wenig Komfort bieten. Auch<br />

„landestypische Bauweise" deutet stark darauf hin, dass <strong>die</strong> Zimmer schlicht eingerichtet und<br />

noch dazu hellhörig sind. Wer Wert auf Komfort legt, sollte auf Formulierungen wie<br />

„geschmackvolle Einrichtung", „geräumig und komfortabel" oder gar „luxuriös eingerichtet"<br />

achten.<br />

Wichtig <strong>für</strong> Sommerreisen in heiße Länder: Die Beschreibung „zentrale Klimaanlage" schützt<br />

nicht vor Hitze im Zimmer. Denn hier kann <strong>die</strong> Raumtemperatur nicht reguliert werden. <strong>Das</strong> ist<br />

nur dann der Fall, wenn im Reisekatalog „individuell regelbare Klimaanlage/Heizung" steht.<br />

Und noch ein letzter Tipp<br />

Wer ich eine Diskrepanz zwischen dem, was der Katalog verspricht, und den Verhältnissen <strong>am</strong><br />

Urlaubsort entdeckt, sollte unbedingt sofort beim Reiseveranstalter rekl<strong>am</strong>ieren und auf<br />

Abhilfe drängen! Passiert das nicht, dann kann man eine Reisepreisminderung verlangen.<br />

Da<strong>für</strong> gibt es eine Frist von vier Wochen nach Reiseende.<br />

Reisemängel: Wann gibt es Geld zurück?<br />

Wenn den reiselustigen Bundesbürgern an ihren Reisezielen etwas nicht passt, bemühen sie<br />

immer öfter <strong>die</strong> Gerichte. Kein Wunder: Wer will schon Kakerlaken im Bad oder Baulärm <strong>am</strong><br />

Strand haben? Sein Geld bekommt man allerdings nur zurück, wenn man richtig rekl<strong>am</strong>iert.<br />

Dazu gehört:<br />

- Die Mängel müssen umgehend schon vor Ort beim Reiseleiter angezeigt werden.<br />

- S<strong>am</strong>meln Sie Beweise, dokumentieren sie Mängel mit Fotos oder Videos.<br />

- Holen sie sich andere Reisende als Zeugen dazu.<br />

- Machen sie <strong>die</strong> Mängel schriftlich innerhalb eines Monats geltend.<br />

Von Gutscheinen wird abgeraten<br />

Oft wird Verbrauchern, <strong>die</strong> eine Preisminderung fordern, ein Gutschein angeboten. Die<br />

Verbraucherzentralen raten davon ab. Wer bereits einen Gutschein erhalten hat, kann <strong>die</strong>sen<br />

wieder zurückschicken mit Bitte, das Geld ausgezahlt zu bekommen. Ein wesentlicher Nachteil<br />

bei Gutscheinen ist nämlich dass <strong>die</strong> auch ein Verfallsdatum haben. Was als Reisemangel<br />

akzeptiert wird und was nicht, lässt sich oft nur im Einzelfall klären. „Die Reisenden haben<br />

natürlich ein subjektives Empfinden und sind oft enttäuscht, dass der Mangel, der den Urlaub<br />

im Endeffekt vielleicht versalzen hat, doch nicht so viel Wert ist, wie sie meinen. Deshalb ist<br />

auch da wichtig, dass sie sich beraten lassen“, empfiehlt Rechtsanwalt Kai Motzkus.<br />

Link:<br />

http://www.daserste.de/information/politikweltgeschehen/mittagsmagazin/sendung/<strong>2012</strong>/reisemaengel-reiserecht-urlaub-tipp-geldzurueck-100.html<br />

(ARD Mittagsmagazin vom 26.04.<strong>2012</strong> mit dem Beitrag als Video.)<br />

<strong>23.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> daheim + unterwegs © WDR <strong>2012</strong> Seite 7 von 9

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