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Infoblatt für die Sendung am Mittwoch, 23. Mai 2012 Das neue ...

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Ihre Gastgeber: Eva Assmann und Marco Lombardo<br />

ich selbstverständlich auch mein Geld zurückverlangen und wenn hier schuldhaftes Handeln<br />

vorliegt, im Zweifel auch Schadensersatz verlangen.“ Schließlich erhält Simone Beug doch<br />

noch <strong>die</strong> Nachricht, dass sie buchen kann – ohne Aufpreis. Allerdings muss sie sich warm<br />

anziehen, denn es soll im Winter losgehen. Doch das war so nicht geplant: „Wir wollten ja<br />

einen Sommerurlaub machen.“ Auf erneute Anfrage der Fernsehredaktion wird dann plötzlich<br />

möglich, was über drei Monate unmöglich schien: Simone Beug darf im Sommer in ihr<br />

Wunschhotel. Im Juni heißt es <strong>für</strong> sie tatsächlich: Ab in den Urlaub!<br />

Link:<br />

http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/<strong>2012</strong>/0423/03_hotelgutscheine.jsp<br />

(WDR Markt vom <strong>23.</strong>04.<strong>2012</strong> mit dem Beitrag als Video.)<br />

Bild: WDR / Imago<br />

Reisekatalog richtig lesen<br />

Wunderschön sind sie, <strong>die</strong> Hochglanzfotos zu Urlaubsorten und Hotels im Reisekatalog. Doch<br />

d<strong>am</strong>it Ihr Urlaub kein Reinfall wird, sollten Sie wissen, was mit bestimmten Formulierungen<br />

gemeint ist. Manche Reiseveranstalter färben bewusst schön. Wenn ein Pool beispielsweise<br />

als „beheizbar“ beschrieben wird, heißt das nicht, dass er auch beheizt ist. Und manche<br />

schwarzen Touristikschafe setzen von anderen Hotels umzingelte Häuser per Computertrick<br />

auch gern mal in eine blühende Landschaft. Reise-Experte Michael Wenkel verrät, was hinter<br />

manch nebulöser Formulierung in Reisekatalogen wirklich steckt.<br />

Meerseite, Sandstrand und Strandnähe<br />

Der Klassiker ist das Zimmer zur „Meerseite", <strong>für</strong> das ich möglicherweise extra bezahle,<br />

obwohl ich das Meer gar nicht sehe, weil noch ein Gebäude oder hohe Bäume vor meinem<br />

Zimmer stehen. Wer vom Hotelzimmer wirklich Wasser sehen will, sollte darauf achten, das im<br />

Katalog „Meerblick" steht. Wobei auch ein Blick auf das Meer vom seitlich vorgebauten<br />

Balkon als Meerblick zählt.<br />

„Direkt <strong>am</strong> feinen Sandstrand" oder besser noch <strong>am</strong> „hoteleigenen Sandstrand" sind <strong>die</strong><br />

sichersten Formulierungen. Wenn im Katalog z.B. „unmittelbar an der Strandpromenade<br />

gelegen" steht, dann ist das selten eine gepflegte Flaniermeile, sondern meist eine<br />

Küstenstraße mit Durchgangsverkehr. Nur, wenn <strong>die</strong> Strandpromenade ausdrücklich als<br />

Fußgängerzone bezeichnet wird, ist es ruhiger.<br />

Beliebt ist auch <strong>die</strong> Formulierung „direkt <strong>am</strong> Meer gelegen". D<strong>am</strong>it ist nicht der Strand<br />

gemeint. Meistens liegt <strong>die</strong> Unterkunft dann an einer Steilküste oder einem Hafen.<br />

„Strandnah" bedeutet, dass das Hotel nicht direkt <strong>am</strong> Meer liegt und im ungünstigsten Falle<br />

auch keinen direkten Strandzugang hat. Fünf bis 15 Minuten Fußweg zum Strand sind bei<br />

„strandnah" zulässig.<br />

<strong>23.</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong> daheim + unterwegs © WDR <strong>2012</strong> Seite 6 von 9

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