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GEMEINDE<br />
MARIA LANZENDORF<br />
Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung<br />
Adresse: Hauptstraße 14<br />
2326 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong><br />
Telefon: 02235/42204 Fax: DW 19<br />
Email: gemeinde@maria-lanzendorf..gv.at<br />
Verhandlungsschrift<br />
Über die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Datum der Sitzung: 10.12.2007<br />
Ort der Sitzung: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong>, Hauptstraße 14.<br />
Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 21.00 Uhr<br />
Die Einladung erfolgte am 05.12.2007 durch E-Mail und Fax.<br />
ANWESEND WAREN:<br />
Bürgermeisterin: Bundesrat Roth-Halvax Sissy<br />
Vizebürgermeisterin: Maw Gabriele<br />
Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />
1.GGR. Klausinger Dietrich<br />
3.GR. Krögler Albert<br />
5.GR. Hrubant Margarete<br />
7.GR. Schlechticky Helmut<br />
9.GR. Kager Karl<br />
11.GR. Molnar Eva<br />
13.GR. Dr. Hoppenberger Günter<br />
15.GR. Dr. Lampert Christoph<br />
2.GGR. Wurzinger Waltraud<br />
4.GR. Nell Wolfgang<br />
6.GR. Veniss Julio<br />
8.GR. Madl Dagmar<br />
10.GR. Maresch Leopold<br />
12.GR. Habetinek Robert<br />
14.GR. Weber Ing. Gerhard<br />
ANWESEND WAREN AUSSERDEM:<br />
1. Sekretär Gerstberger Eduard<br />
ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
1. GGR. Weber Michael 2. GGR. Fauck Alexander<br />
NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />
1. GR. 2. GR.<br />
Vorsitzende:<br />
Bürgermeisterin BR. Sissy Roth-Halvax<br />
Die Sitzung war öffentlich.<br />
Die Sitzung war bis Punkt 13 beschlußfähig.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 2<br />
Tagesordnung<br />
Pkt. 1 Angelobung zweier neuer <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
Pkt. 2 Umbesetzung von Ausschüssen<br />
Pkt. 3 Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>rats-Sitzung vom 17.9.2007<br />
Pkt. 4 Subventionen<br />
Pkt. 5 Bewilligung von Ausgaben<br />
Pkt. 6 Beauftragung der Statistik Österreich aktuelle Meldedaten zur Dotierung des<br />
Umweltfonds der Flughafen Wien AG<br />
Pkt. 7 Abschluss einer Hausverwaltungsvertrages mit der Heimat Österreich<br />
Pkt. 8 Abschluss der Mietverträge<br />
für das Altstoffsammelzentrum und den Bauhof<br />
Pkt. 9 Vergabe Baumpflege- Kataster<br />
Pkt.10 Voranschlag 2008 ordentlicher Haushalt<br />
Pkt.11 Heizkostenzuschuss<br />
Pkt.12 Zuschuss zur Gebärmutterhalskrebsimpfung<br />
Pkt.13 Angebot der EVN Wasserversorgungsanlage<br />
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL<br />
Pkt. 1<br />
Pkt. 2<br />
Personalangelegenheiten<br />
Einleitung zur gerichtlichen Aufkündigung eines Mietvertrages<br />
Verlauf der Sitzung<br />
Dringlichkeitsantrag:<br />
Frau Bürgermeisterin BR. Sissy Roth-Halvax bringt den Dringlichkeitsantrag ein, die Tagesordnung<br />
der heutigen Sitzung im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt 14 „Nachtragsvoranschlag<br />
2007“ zu erweitern.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 1: Angelobung zweier neuer <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
Sachverhalt:<br />
a)Frau GR.Zajicek Claudia hat mit 21.9.2007 auf ihr <strong>Gemeinde</strong>ratsmandat verzichtet.<br />
b)Frau GR. Kraft hat mit 22.10. 2007 ihr Mandat als <strong>Gemeinde</strong>rat zurückgelegt.<br />
Über Vorschlag der SPÖ wird Herr Habetinek in den <strong>Gemeinde</strong>rat einberufen.<br />
Über Vorschlag der ÖVP wird Herr Julio Veniss in den <strong>Gemeinde</strong>rat einberufen.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 3<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Die Bürgermeisterin verliest die Gelöbnisformel laut § 97 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Herr Habetinek<br />
Robert und Herr Veniss Julio Geraldo leisten mittels Handschlag und den Worten „Ich gelobe“ das<br />
Gelöbnis der Bürgermeisterin.<br />
Pkt. 2: Umbesetzung von <strong>Gemeinde</strong>ratsausschüssen<br />
Sachverhalt:<br />
.)Frau Zajicek Claudia war Mitglied im Ausschuss für<br />
Sozial-Personalangelegenheiten, Gesundheit, Sport, Senioren, Jugend.<br />
.) Frau Kraft Andrea war Mitglied in folgenden Ausschüssen<br />
Finanzen, Schulen, Kindergarten, <strong>Gemeinde</strong>wohnungen, FFW<br />
Sozial- Personalangelegenheiten, Gesundheit, Sport, Senioren, Jugend<br />
.)Herr Schlechticky Helmut legt seine Mitgliedschaft im Volksschulausschuss sowie im<br />
Hauptschulausschuss zurück<br />
Auf Antrag der ÖVP soll Herr Schlechticky statt Frau Kraft in den Finanzauschuss gewählt werden.<br />
Auf Antrag der ÖVP soll Herr Veniss statt Frau Kraft in den Sozialausschuss gewählt werden.<br />
Auf Antrag der SPÖ Soll Herr Habetinek Robert in den Sozialausschuss gewählt werden.<br />
Auf Vorschlag der ÖVP soll Herr GR. Veniss Julio als Mitglied in den Volksschulausschuss gewählt<br />
werden.<br />
Auf Vorschlag der ÖVP soll Frau Madl Dagmar in den Hauptschulausschuss gewählt werden.<br />
.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Als Mitglied für den Sozialausschuss wird Herr Habetinek Robert gewählt.<br />
Als Mitglied für den Sozialausschuss wird Herr Veniss Julio gewählt.<br />
Als Mitglied für den Finanzausschuss wird Herr Schlechticky Helmut gewählt.<br />
Als Mitglied für den Hauptschulausschuss wird Frau Madl Dagmar gewählt.<br />
Als Mitglied für den Volksschulausschuss wird Herr Veniss Julio gewählt.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 3: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.9.2007<br />
Sachverhalt:<br />
Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>rats-Sitzung vom 17.9.2007 wurde den Fraktionsobleuten am 17.10.2007<br />
in Kopie zugesandt.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 4<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> genehmigt das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>rats-Sitzung<br />
vom 17.9.2007.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 4: Subventionen<br />
Sachverhalt:<br />
Es wurden folgende Subventionsansuchen abgeben:<br />
Haushaltsstelle:<br />
Betrag:<br />
Öffentliche Bücherei ( VA vorgesehen 600,00) 1/2730-7570 600,00<br />
Sportclub Ma.<strong>Lanzendorf</strong> ( Vorjahr 3.800,00 ) 1/2690-7570 3800,00<br />
Kriegsopfer und Behindertenverband 1/0610-7770 100,00<br />
Pensionistenverband (VJ € 220.00) 1/061-7770 110,00<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt folgende Subventionen für das Jahr<br />
2008 zu gewähren.<br />
Beschluss:<br />
Firma / Leistung: Haushaltsstelle: Betrag:<br />
Öffentliche Bücherei 1/2730-7570 600,00<br />
Sportclub <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong>, zuzüglich Subven-tion in 1/2690-7570 3800,00<br />
Naturalien durch Mähen der Spielfläche<br />
Kriegsopfer und Behindertenverband 1/0610-7770 100,00<br />
Pensionistenverband ( VJ 220,00) 1/0610-7770 110,00<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 5:Genehmigung von Ausgaben<br />
Sachverhalt:<br />
Es werden folgende Rechnungen zur Genehmigung vorgelegt.<br />
Firma / Leistung: Haushaltsstelle: Betrag:<br />
In €<br />
A.) Rosenbauer Feuerwehrauto TLF 3000 5/1640-0400 100.000,00<br />
01/2008 im zu beschließenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />
09/2008 im zu beschliessenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />
B.) NÖ Landesfeuerwehrverband,<br />
Hubrettungsgerät von Klosterneuburg 1/1640-0430 4.641,71
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 5<br />
C.) Fa.Tuitz, Einbauküche für den KIGA 1/2400-0439 13.241,00<br />
D.) Fa.Tuitz, Einbauküche Saal 1 5/0100-0420 13.837,05<br />
Antrag Dr. Lampert:<br />
Herr Dr. Lampert stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, die Abstimmung über die<br />
Punkte A und B sowie C und D, jeweils getrennt vorzunehmen.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 5 Gegen Stimmen: 12<br />
ÖVP-Fraktion sowie GR. Ing Weber<br />
und GR. Kager<br />
Enthaltungen: 0<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> genehmigt folgende Ausgaben.<br />
Firma / Leistung: Haushaltsstelle: Betrag:<br />
A.) Rosenbauer Feuerwehrauto TLF 3000 5/1640-0400 € 100.000,00<br />
01/2008 im zu beschließenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />
09/2008 im zu beschließenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />
B.)<br />
NÖ Landesfeuerwehrverband,<br />
Hubrettungsgerät von Klosterneuburg 1/1640-0430 € 4.646,71<br />
C.) Fa.Tuitz, Einbauküche für den KIGA 1/2400-0439 € 13.241,00<br />
D.) Fa.Tuitz, Einbauküche Saal 1 5/0100-0420 € 13.837,05<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 15 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 2<br />
Dr. Lampert, Dr. Hoppenberger.<br />
Pkt. 6: Beauftragung der Statistik Österreich aktuelle Meldedaten zur Dotierung des<br />
Umweltfonds der Flughafen Wien A.G.<br />
Sachverhalt:<br />
In Erfüllung der den <strong>Gemeinde</strong>n gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhaltung der Gesundheit der<br />
Bevölkerung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm, wurde im Rahmen des<br />
Mediationsverfahrens Flughafen Wien viemedition.at die Errichtung eines Umweltfonds und dessen<br />
Dotierung durch die Flughafen Wien AG (im Folgenden kurz FWAG genannt) beschlossen. Dieser<br />
Fonds wurde mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 29. November 2006, GZ<br />
IVW3-ST-1240801/003-2006 genehmigt.<br />
Auf Basis des zwischen dem Umweltfond und der FWAG abgeschlossenen Leistungsvertrages in der<br />
Fassung vom 28. Februar 2007, konkret „II. Lärmkarten und Lärmzonen Abs. 4“ haben die<br />
<strong>Gemeinde</strong>n jährlich aufgrund der Einwohnermeldedaten die Personenanzahl in den einzelnen<br />
Lärmzonen zu ermitteln.<br />
Die Einwohnermeldedaten (Anzahl der Meldefälle je Gebäude) sind von der <strong>Gemeinde</strong> auch aus dem<br />
von der Bundesanstalt Statistik Österreich zu führenden Gebäude- und Wohnungsregister entnehmbar
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 6<br />
und können die <strong>Gemeinde</strong>n diese Daten für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben<br />
verwenden (§ 7 GWR-Gesetz).<br />
Das GWR-Gesetz (BGBl. Nr. 9/2004) verpflichtet die <strong>Gemeinde</strong>n zur laufenden Wartung des von der<br />
Statistik Österreich zu führenden Gebäuderegisters. Im Sinne einer effizienten, kostengünstigen und<br />
einheitlichen Ermittlung der in den einzelnen Lärmzonen vorhandenen Meldefälle, wäre deren<br />
Ermittlung durch die Statistik Österreich, als Dienstleister für die <strong>Gemeinde</strong>, unter Nutzung der Daten<br />
des Gebäuderegisters und den von der FWAG zur Verfügung zu stellenden Lärmkarten unter<br />
Zuhilfenahme von GIS möglich. Durch Anwendung dieses Ermittlungsverfahren wären eigene<br />
Erhebungen bzw. Auswertungen durch die einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n nicht notwendig, da für alle<br />
betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n in einem einheitlichen, transparenten Verfahren, aufbauend auf bereits<br />
vorhandenen Daten der <strong>Gemeinde</strong>, die Daten zu einem festzulegenden Zeitpunkt programmtechnisch<br />
(aktualisierte Wohnsitzmeldungen stehen je Monatsletzten im GWR zur Verfügung) ermittelt werden<br />
können.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> hätte die Bundesanstalt Statistik Österreich, als deren Dienstleister, zu beauftragen,<br />
künftig aus diesem Gebäude- und Wohnungsregister die Anzahl, der jeweils in den von der FWAG<br />
definierten Lärmzonen, gemeldeten Personen einmal jährlich zu ermitteln und der <strong>Gemeinde</strong> zur<br />
Verfügung zu stellen. Im Falle einer entsprechenden schriftlichen Ermächtigung durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
werden die Daten seitens der Bundesanstalt auch direkt namhaft gemachten Vertretern des<br />
Umweltfonds, sowie der FWAG übermittelt.<br />
Die näheren Details der Datenermittlung sowie die Datenübermittlung sind Gegenstand einer<br />
gesonderten Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt Statistik Österreich und gegebenenfalls dem<br />
Umweltfonds bzw. der FWAG. Diese Vereinbarung ist auch den <strong>Gemeinde</strong>n zugänglich zu machen.<br />
Festgehalten wird weiters, dass allenfalls der Bundesanstalt Statistik Österreich erwachsende Kosten<br />
von der FWAG getragen werden und mit dieser auch abgerechnet werden. Dies ist vertragsseitig<br />
zwischen der Bundesanstalt Statistik Österreich und FWAG festzuhalten. Der <strong>Gemeinde</strong> entstehen<br />
somit aus der Datenermittlung keine direkten Kosten.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> beauftragt die Bundesanstalt Statistik Österreich, als Dienstleister der <strong>Gemeinde</strong>, die<br />
Anzahl der jeweils in den von der Flughafen Wien AG definierten Lärmzonen vorhanden aktuellen<br />
Meldefälle einmal jährlich (Stichtag 31.Oktober des laufenden Jahres) aus dem Gebäude- und<br />
Wohnungsregister zu ermitteln und die Ergebnisse der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Bundesanstalt Statistik Österreich wird ermächtigt die seitens der Bundesanstalt ermittelten Daten<br />
auch namhaft gemachten Vertretern des Umweltfonds bzw. der Flughafen Wien AG zu übergeben.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 7: Abschluss eines Hausverwaltungsvertrages mit der Heimat Österreich<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 beschlossen, die Vereinbarung vom 3.09.1<strong>99</strong>7,<br />
über die Hausverwaltung der Liegenschaften Hauptstraße 12, und Regergasse 4, mit der Allgemeinen<br />
Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft m.b.H. in St. Pölten, mit<br />
Ablauf 31. Dezember 2007 zu kündigen.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 7<br />
Es liegt nun der neue Hausverwaltungsvertrag, abzuschließen mit der Heimat Österreich, zur<br />
Beschlussfassung auf.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, die Heimat Österreich Gemeinnützige<br />
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. in 5020 Salzburg, Planstraße 55, beginnend mit 1.<br />
Jänner 2008, zur Verwalterin der Liegenschaft Regergasse 4, in 2326 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong>, zu bestellen.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 8: Abschluss der Mietverträge für das Altstoffsammelzentrum und den Bauhof<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2004 den Abschluss eines Mietvertrages mit der<br />
Heimat Österreich Service GmbH, zu Anmietung eines Bauhofes und Müllplatzes beschlossen.<br />
Es liegt nun jeweils ein Mietvertragsentwurf betreffend den Bauhof und das Altstoffsammelzentrum<br />
vor. Die Mietverträge sind ab 01.06.2007 wirksam und sind auf unbestimmte Zeit abzuschließen die<br />
<strong>Gemeinde</strong> verzichtet auf die Dauer von 25 Jahren auf eine Aufkündigung der Mietverhältnisse.<br />
Als Beilage zu den Mietverträgen ist eine Kaufoption zu beschließen, welche uns berechtigt, ab dem<br />
16. Jahr nach Beginn des Mietvertrages den Erwerb der Mietobjekte zu begehren.<br />
Die vorläufigen monatlichen Mieten, zuzüglich der Betriebs- und Verwaltungskosten, betragen nach<br />
den derzeitigen Berechnungen der Vermieterin, zum Zeitpunkt des Bezuges der Bestandsgegenstände<br />
inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; für den Bauhof € 2.525,46 und für das Altstoffsammelzentrum<br />
€ 3.210,04.<br />
Auf Anfrage von Herrn GR. Dr. Hoppenberger bestätigt Frau Bürgermeisterin BR. Sissy Roth-Halvax,<br />
dass in den Mieten auch die Kaution für die Finanzierung des Restkaufpreises enthalten ist. Herr Dr.<br />
Hoppenberger schlägt vor, dies auch sichtbar im Voranschlag auszuweisen und weist darauf hin, das<br />
in den Mietverträgen keine Regelung für den Fall vorgesehen ist, wenn die Heimat Österreich in<br />
Konkurs gehen sollte.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt nachstehende Mietverträge und<br />
Kaufoption, abzuschließen jeweils mit der HÖS Heimat Österreich Service GesmbH, Plainstraße 55,<br />
5020 Salzburg:<br />
a.)<br />
b.)<br />
c.)<br />
Mietvertrag:<br />
Miete von Baulichkeiten zum Zwecke der Nutzung als Bauhof, auf der Liegenschaft EZ 677<br />
Grundbuch 05212 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> (Wiener Straße 24).<br />
Mietvertrag:<br />
Miete von Baulichkeiten zum Zwecke der Nutzung als Altstoffsammelzentrum, auf der<br />
Liegenschaft EZ 677 Grundbuch 05212 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> (Wiener Straße 24).<br />
Kaufoption (Beilage zu den Mietverträgen):<br />
Kaufoption mit dem Recht der <strong>Gemeinde</strong>, die in Pkt. a und b angeführten Mietobjekte ab dem
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 8<br />
Beschluss:<br />
16. Jahr nach Beginn der Mietverträge zu erwerben.<br />
Für Stimmen: 15 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 2<br />
Dr. Lampert, Dr. Hoppenberger<br />
Pkt. 9: Vergabe Baumpflege - Kataster<br />
Sachverhalt:<br />
Am 22.03.2007 haben wir von der Firma Pogats & Terzer Baumservice OEG, Hainfelderstraße 26,<br />
2563 Pottenstein, ein Angebot über ein Baumkartierungsprogramm erhalten.<br />
Bei den weiteren Gesprächen mit genannter Firma und dem Ausschuss Umwelt, Grünraum und<br />
Hochwasser, wurde eine Variante präsentiert, die vorsieht, dass keine Software gekauft werden muss<br />
und die Bearbeitung und Betreuung des digitalen Baukatasters bei der Firma verbleibt, welche auch<br />
die Grundlagen des Baumbestandes erstellt und nach 5 Jahren der gesamte zu pflegende Baumbestand<br />
im System erfasst ist.<br />
Vorteil: Die Kosten fallen nicht auf einmal an, sondern verteilen sich auf 5 Jahre, die Betreuung und<br />
Wartung befindet sich in einer Hand.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, die Firma Pogats & Terzer<br />
Baumservice OEG, Hainfelderstraße 26, 2563 Pottenstein, mit der Wartung und Betreuung der<br />
Bäume, sowie mit der Baumerhebung, Datenerfassung und Datenverwaltung, gemäß den<br />
Preisinformationen vom 07.12.2007, zu beauftragen.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 10: Voranschlag 2008 – ordentlicher Haushalt<br />
Sachverhalt:<br />
Der Entwurf des Voranschlages 2008 lag durch zwei Wochen, in der Zeit vom 22.11.2007 bis<br />
06.12.2007 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Von der Bevölkerung wurden<br />
keine Stellungnahmen eingebracht. Da die Grundlagen für die endgültige Erstellung des<br />
außerordentlichen Haushaltes noch nicht vollständig aufliegen, kann vorläufig nur der Voranschlag<br />
des ordentlichen Haushaltes beschlossen werden.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt den Voranschlag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong><br />
für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 73 der NÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />
1.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 9<br />
Voranschlag<br />
Als Grundlage der Gebarung des <strong>Gemeinde</strong>haushaltes im Haushaltsjahr 2008 werden die im beigeschlossenen<br />
Voranschlag bei den einzelnen Haushaltsstellen vorgesehenen Bruttoaus-gaben und Bruttoeinnahmen<br />
festgesetzt. Die Zusammenfassung der im Voranschlag festge-setzten Ausgaben u. Einnahmen ergibt folgende<br />
Schlusssummen.<br />
Einnahmen Ausgaben<br />
1. Ordentlicher Voranschlag € 2.674.200,00 € 2.674.200,00<br />
2. Ausserord. Voranschlag € 0,00 € 0,00<br />
Gesamtvoranschlag € 2.674.200,00 € 2.674.200,00<br />
A) GEMEINDESTEUERN<br />
2.<br />
Abgaben (Steuern und Gebühren)<br />
sowie Entgelte und Abgabenhebesätze<br />
1. Grundsteuer A von landund<br />
forstwirtschaftlichen Betrieben 500 v. H. d. Bemessungsgrundlage<br />
2. Grundsteuer B von Grundstücken 500 v. H. d. Bemessungsgrundlage<br />
3. Kommunalsteuer 3.v. H. d. Bemessungsgrundlage<br />
4. Hundeabgabe A Nutzhunde EUR 06,54<br />
B Übrige Hunde EUR 25,00<br />
5. Lustbarkeitsabgabe lt. Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 22.4.1<strong>99</strong>3<br />
6. Gebrauchsabgabe lt. Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2006<br />
7. Abstellplatz –Ausgleichsabgabe lt. Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 28.4.1<strong>99</strong>8<br />
8. Aufschließungsabgabe Einheitssatz EUR 327,02<br />
9. Ortstaxe pro Nächtigung EUR 0,145<br />
B) GEBÜHREN FÜR DIE BENÜTZUNG VON GEMEINDEEINRICHTUNGEN<br />
UND ANLAGEN<br />
1. Kanalgebühren lt. Kanalabgabenordnung vom 12.12.2000<br />
2. Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren lt. Wasserabgabenordnung vom 18.06.2003<br />
3. Friedhofsgebührenordnung lt .Friedhofsgebührenordnung vom 25.06.2007<br />
C) SONSTIGE ABGABEN<br />
1. Verwaltungsabgaben<br />
2. Kommissionsgebühren<br />
3. Vieh- und Fleischbeschaugebühren<br />
D) PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE<br />
1. Marktstandgebühren<br />
3. KASSENKREDIT<br />
Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben kann die <strong>Gemeinde</strong> nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung einen<br />
Kassenkredit in der Höhe von EUR 181.682,00 aufnehmen.<br />
(Dieser darf ein Zehntel der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Haushaltes nicht überschreiten).<br />
4. DIENSTPOSTENPLAN<br />
Die Besetzung von Dienstposten der <strong>Gemeinde</strong>, ihrer Anstalten und Betriebe darf ebenso wie die Besoldung der<br />
Bediensteten nur nach dem beigeschlossenen Dienstplan erfolgen.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 10<br />
Es gibt keine Personalvertretung.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 15 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 2<br />
Dr. Lampert, Dr. Hoppenberger<br />
Pkt. 11: Heizkostenzuschuss<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in den vergangenen Jahren jenen <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen, die laut den Richtlinien<br />
des Landes NÖ einen Heizkostenzuschuss erhalten, auch seitens der <strong>Gemeinde</strong> einen<br />
Heizkostenzuschuss gewährt.<br />
Der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beträgt für die Heizperiode 2007/08 € 100--.<br />
Der Heizkostenzuschuss der <strong>Gemeinde</strong> betrug im Vorjahr € 75,--.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, seinen <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen einen<br />
einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 für die Heizperiode 2007/08 nach den<br />
geltenden Richtlinien des Landes Niederösterreich zu gewähren.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />
Pkt. 12: Zuschuss zur Gebärmutterhalskrebsimpfung<br />
Sachverhalt:<br />
Der Vorschlag zur Gewährung eines Zuschusses zur Gebärmutterhalskrebsbekämpfung wurde von<br />
Herr GGR. Michal Weber eingebracht. Meine Nachfrage bei der Gesundheitsministerin, Frau Dr.<br />
Kdolsky, hat ergeben, dass die Tests über diesen Impfstoff noch nicht abgeschlossen sind und die<br />
Unbedenklichkeit dieser Arznei noch nicht gesichert ist.<br />
Ich schlage daher vor, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und das endgültige Gutachten über<br />
diesen Impfstoff abzuwarten.<br />
Antrag der Bürgermeisterin:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, den Tagesordnungspunkt 12 zu<br />
vertagen und erst nach Vorliegen eines offiziellen Gutachtens, über den Impfstoff gegen den<br />
Gebärmutterhalskrebs, wieder zu beraten.<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 11<br />
Pkt. 13: Angebot der EVN Wasserversorgungsanlage<br />
Sachverhalt:<br />
Die EVN-Wasser GmbH hat uns angeboten, das gesamte Wasserleitungsnetz samt Anschlussleitungen<br />
und Wasserzähler zu kaufen. Nach Übernahme des Wasserleitungsnetzes würde die EVN-Wasser<br />
(früher NÖSIWAG) welche bereits seit 1968 ihr aufbereitetes Wasser in unser Versorgungsnetz<br />
einleitet, dieses direkt an die Haushalte liefern. Auch die Betreuung, Erhaltung und Erweiterung der<br />
Wasserversorgungsanlage, einschließlich Hydranten und Wasserzähler, würde durch den neuen<br />
Betreiber erfolgen.<br />
Die EVN-Wasser betreut, mit Stand 30.09.2007, bereits 39 NÖ <strong>Gemeinde</strong>n im Wege der<br />
Endkundenbetreuung wobei 480.000 Einwohnern, davon 30.800 direkt, versorgt werden.<br />
Dieses Unternehmen, welches auch zu 51 % im Eigentum des Landes Niederösterreich steht, ist der<br />
Garant dafür, dass außer der Lieferung eines einwandfreien Trinkwassers, auch das Ortsnetz<br />
professionell und preisgünstiger versorgt wird.<br />
Im Gegensatz zur EVN Wasser, kann die <strong>Gemeinde</strong> nicht auf einen großen Stab von spezialisierten<br />
Mitarbeitern und den Möglichkeiten zum günstigen Einkauf von Materialien zurückgreifen. Dazu<br />
kommt noch die Tatsache, dass sozusagen der Zwischenhandel durch die EVN-Wasser ausgeschaltet<br />
würde.<br />
Sofort spürbar wäre eine Senkung der Wasserbezugsgebühr (Wasserpreis) von derzeit € 1,276 inkl.<br />
USt auf € 1,221 inkl. USt. In Zukunft würde die Anpassung ausschließlich mit dem<br />
Verbraucherpreisindex steigen. Dazu ist zu bemerken, dass dies bereits jetzt erfolgt, indem der von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zu entrichtende Wasserankaufspreis ebenfalls dieser Regelung unterliegt.<br />
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Berechnung der<br />
Wasserbezugsgebühr durch die <strong>Gemeinde</strong>, im <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetz genau geregelt ist.<br />
Unter Beachtung dieser gesetzlichen Bestimmungen, müsste unsere Wasserbezugsgebühr von derzeit<br />
brutto € 1,276 auf ca. € 1,40 erhöht werden. Die EVN-Wasser ist an dieses Gesetz nicht gebunden und<br />
kann daher wesentlich günstigere Tarife gewähren.<br />
Eine weitere, von den Bewohnern als unlogisch und ungerecht empfundene gesetzliche Regelung, an<br />
deren Einhaltung die <strong>Gemeinde</strong> gebunden ist, würde sich ändern. So ist es derzeit so, das bei der<br />
Berechnung der Wasseranschlussgebühr, welche sich prinzipiell nach der verbauten Fläche des<br />
Gebäudes und der angeschlossenen Geschoße richtet, auch für nicht an die Wasserversorgung<br />
angeschlossene Nebengebäude, der entsprechende Anteil in die Wasseranschlussgebühr berücksichtigt<br />
wird. Analog dazu, ist bei einer Erweiterung des Gebäudes oder bei, z.B. beim Ausbau des<br />
Dachgeschosses – wenn auch eine Wasserentnahmestelle vorgesehen ist – eine Ergänzungsabgabe zu<br />
entrichten. Das gleiche trifft zu, wenn ein Nebengebäude (z. B. eine Garage) errichtet wird.<br />
Von der EVN Wasser würde, je nach Zählergröße, ein einmaliger Anschlussbeitrag eingehoben<br />
werden, wobei dieser bei Einfamilienhäuser € 1.950,00 zuzüglich USt. beträgt und in 12 oder 24<br />
Monatsraten abgestatten werden kann. Für weitere Zubauten, Umbauten, und Errichtung weiterer<br />
Gebäude wird keine Ergänzungsgebühr eingehoben.<br />
Abschließend möchte ich zusammenfassend sagen, dass es durch den Verkauf des<br />
Wasserleitungsnetzes keine Nachteile für die Bevölkerung gibt. Das Wasser beziehen wir, wie bereits<br />
erwähnt, bereits seit 1968 von diesem Unternehmen und daran würde sich auch nichts ändern, wobei<br />
wir sowieso keine andere Alternative haben, da die <strong>Gemeinde</strong> über keine Brunnen oder Quellen<br />
verfügt.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 12<br />
Aus den Anfragen, welche mir durch die <strong>Gemeinde</strong>kanzlei, telefonisch oder per Email vorgelegt<br />
wurden, habe ich den Eindruck, dass ein offensichtliches Missverständnis besteht. Wenn dieser<br />
Verkauf an die EVN beschlossen wird, verkaufen wir die Wasserleitung, aber nicht unser Wasser. Wir<br />
haben kein Wasser dass wir (außer an die Liegenschaftseigentümer innerhalb der <strong>Gemeinde</strong>)<br />
verkaufen können. Das Wasser welches wir in <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> verwenden, ist erst dann unser<br />
Wasser, wenn dieses durch die Wasserzähler der EVN erfasst und bezahlt ist. Diese Tatsache können<br />
wir nicht verhindern.<br />
Es wurden auch Bedenken dahingehend vorgebracht, dass wir nicht wissen können, ob die EVN-<br />
Wasser in vielleicht 20 oder 30 Jahren an einen großen Konzern oder russischen Geschäftsleuten<br />
verkauft wird. Dazu kann man nur sagen, das könnten wir auch nicht verhindern, wenn wir das<br />
Ortsnetz weiter selbst betreiben und wären an die Lieferung des Wassers durch den neuen Lieferanten<br />
angewiesen. Hier kann man nur darauf vertrauen, dass die jeweilige Landes- und/oder<br />
Bundesregierung entsprechende Voraussetzungen schaffen, um dies zu verhindern.<br />
Erwähnenswert ist noch, dass der <strong>Gemeinde</strong> a) das Recht eingeräumt wird, nach dem 1.10.2037 die<br />
Trinkwasserversorgungsanlage zu erwerben und b) in Punkt 2 der Vereinbarung, ein weiteres<br />
Wiederkaufsrecht für den Fall besteht, „dass EVN Wasser nicht mehr unmittelbar oder mittelbar unter<br />
dem beherrschenden Einfluss des Landes Niederösterreich steht“.<br />
Der Verkaufspreis für die Anlage, einschließlich Wasserzähler beträgt netto € 265.000,--. Wenn der<br />
Verkauf beschlossen wird, liegt an den <strong>Gemeinde</strong>räten, über die Summe so zu verfügen, dass diese<br />
den Bürgern der <strong>Gemeinde</strong> zugute kommt.<br />
Nicht verschweigen möchte ich Ihnen die Tatsache, dass der Ausschuss für Wirtschaftsbetriebe,<br />
Straßenreinigung und Winterdienst, (Vorsitzender Herr GR. Fauck) in seiner Sitzung am 29. März<br />
2007, in Zusammenhang mit dem Thema Budgetabschluss 2006 und Wasserversorgung,<br />
nachstehenden Eintrag in das Protokoll aufnahm:<br />
„Eine weitere Möglichkeit wäre die Übergabe der Wasserversorgung an die EVN-Wasser. Es gibt<br />
bereits einige <strong>Gemeinde</strong>n die diese Möglichkeit nutzen und sogar Entschuldungen durchführen<br />
konnten. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> ist in diesem Bereich nicht verschuldet. Zuständig bei EVN<br />
Wasser Herr Ing. Eidherr, Angebotsüberarbeitung Dipl.Ing. Haschek. (z.B. <strong>Gemeinde</strong> Gießhübl:<br />
Resümee – sehr zu frieden; Schuldentilgung und Ablöse).“<br />
Antrag von Herrn Dr. Hoppenberger<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, den Tagesordnungspunkt 13, „Angebot<br />
der EVN Wasserversorgungsanlage“ zu vertagen und die Bevölkerung über den Sachverhalt in dieser<br />
Sache zu informieren-<br />
Beschluss:<br />
Für Stimmen: 7 Gegen Stimmen: 10<br />
ÖVP-Fraktion<br />
Enthaltungen: 0<br />
Nach dieser Abstimmung verlassen die Damen und Herren <strong>Gemeinde</strong>räte der sozialdemokratischen<br />
und der grünen Fraktion den Sitzungssaal.<br />
Da der <strong>Gemeinde</strong>rat nicht mehr beschlussfähig ist (§ 48 NÖ GO), schließt die Vorsitzende die Sitzung<br />
um 21.00 Uhr.
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 13<br />
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Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am 25. März 2008 genehmigt.<br />
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Bürgermeisterin<br />
Schriftführer(in)<br />
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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat