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GEMEINDE<br />

MARIA LANZENDORF<br />

Verwaltungsbezirk Wien-Umgebung<br />

Adresse: Hauptstraße 14<br />

2326 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong><br />

Telefon: 02235/42204 Fax: DW 19<br />

Email: gemeinde@maria-lanzendorf..gv.at<br />

Verhandlungsschrift<br />

Über die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

Datum der Sitzung: 10.12.2007<br />

Ort der Sitzung: <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong>, Hauptstraße 14.<br />

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 21.00 Uhr<br />

Die Einladung erfolgte am 05.12.2007 durch E-Mail und Fax.<br />

ANWESEND WAREN:<br />

Bürgermeisterin: Bundesrat Roth-Halvax Sissy<br />

Vizebürgermeisterin: Maw Gabriele<br />

Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates:<br />

1.GGR. Klausinger Dietrich<br />

3.GR. Krögler Albert<br />

5.GR. Hrubant Margarete<br />

7.GR. Schlechticky Helmut<br />

9.GR. Kager Karl<br />

11.GR. Molnar Eva<br />

13.GR. Dr. Hoppenberger Günter<br />

15.GR. Dr. Lampert Christoph<br />

2.GGR. Wurzinger Waltraud<br />

4.GR. Nell Wolfgang<br />

6.GR. Veniss Julio<br />

8.GR. Madl Dagmar<br />

10.GR. Maresch Leopold<br />

12.GR. Habetinek Robert<br />

14.GR. Weber Ing. Gerhard<br />

ANWESEND WAREN AUSSERDEM:<br />

1. Sekretär Gerstberger Eduard<br />

ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />

1. GGR. Weber Michael 2. GGR. Fauck Alexander<br />

NICHT ENTSCHULDIGT ABWESEND WAREN:<br />

1. GR. 2. GR.<br />

Vorsitzende:<br />

Bürgermeisterin BR. Sissy Roth-Halvax<br />

Die Sitzung war öffentlich.<br />

Die Sitzung war bis Punkt 13 beschlußfähig.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 2<br />

Tagesordnung<br />

Pkt. 1 Angelobung zweier neuer <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

Pkt. 2 Umbesetzung von Ausschüssen<br />

Pkt. 3 Genehmigung des Protokolls der <strong>Gemeinde</strong>rats-Sitzung vom 17.9.2007<br />

Pkt. 4 Subventionen<br />

Pkt. 5 Bewilligung von Ausgaben<br />

Pkt. 6 Beauftragung der Statistik Österreich aktuelle Meldedaten zur Dotierung des<br />

Umweltfonds der Flughafen Wien AG<br />

Pkt. 7 Abschluss einer Hausverwaltungsvertrages mit der Heimat Österreich<br />

Pkt. 8 Abschluss der Mietverträge<br />

für das Altstoffsammelzentrum und den Bauhof<br />

Pkt. 9 Vergabe Baumpflege- Kataster<br />

Pkt.10 Voranschlag 2008 ordentlicher Haushalt<br />

Pkt.11 Heizkostenzuschuss<br />

Pkt.12 Zuschuss zur Gebärmutterhalskrebsimpfung<br />

Pkt.13 Angebot der EVN Wasserversorgungsanlage<br />

NICHT ÖFFENTLICHER TEIL<br />

Pkt. 1<br />

Pkt. 2<br />

Personalangelegenheiten<br />

Einleitung zur gerichtlichen Aufkündigung eines Mietvertrages<br />

Verlauf der Sitzung<br />

Dringlichkeitsantrag:<br />

Frau Bürgermeisterin BR. Sissy Roth-Halvax bringt den Dringlichkeitsantrag ein, die Tagesordnung<br />

der heutigen Sitzung im öffentlichen Teil um den Tagesordnungspunkt 14 „Nachtragsvoranschlag<br />

2007“ zu erweitern.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 1: Angelobung zweier neuer <strong>Gemeinde</strong>räte<br />

Sachverhalt:<br />

a)Frau GR.Zajicek Claudia hat mit 21.9.2007 auf ihr <strong>Gemeinde</strong>ratsmandat verzichtet.<br />

b)Frau GR. Kraft hat mit 22.10. 2007 ihr Mandat als <strong>Gemeinde</strong>rat zurückgelegt.<br />

Über Vorschlag der SPÖ wird Herr Habetinek in den <strong>Gemeinde</strong>rat einberufen.<br />

Über Vorschlag der ÖVP wird Herr Julio Veniss in den <strong>Gemeinde</strong>rat einberufen.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 3<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Die Bürgermeisterin verliest die Gelöbnisformel laut § 97 der <strong>Gemeinde</strong>ordnung. Herr Habetinek<br />

Robert und Herr Veniss Julio Geraldo leisten mittels Handschlag und den Worten „Ich gelobe“ das<br />

Gelöbnis der Bürgermeisterin.<br />

Pkt. 2: Umbesetzung von <strong>Gemeinde</strong>ratsausschüssen<br />

Sachverhalt:<br />

.)Frau Zajicek Claudia war Mitglied im Ausschuss für<br />

Sozial-Personalangelegenheiten, Gesundheit, Sport, Senioren, Jugend.<br />

.) Frau Kraft Andrea war Mitglied in folgenden Ausschüssen<br />

Finanzen, Schulen, Kindergarten, <strong>Gemeinde</strong>wohnungen, FFW<br />

Sozial- Personalangelegenheiten, Gesundheit, Sport, Senioren, Jugend<br />

.)Herr Schlechticky Helmut legt seine Mitgliedschaft im Volksschulausschuss sowie im<br />

Hauptschulausschuss zurück<br />

Auf Antrag der ÖVP soll Herr Schlechticky statt Frau Kraft in den Finanzauschuss gewählt werden.<br />

Auf Antrag der ÖVP soll Herr Veniss statt Frau Kraft in den Sozialausschuss gewählt werden.<br />

Auf Antrag der SPÖ Soll Herr Habetinek Robert in den Sozialausschuss gewählt werden.<br />

Auf Vorschlag der ÖVP soll Herr GR. Veniss Julio als Mitglied in den Volksschulausschuss gewählt<br />

werden.<br />

Auf Vorschlag der ÖVP soll Frau Madl Dagmar in den Hauptschulausschuss gewählt werden.<br />

.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Als Mitglied für den Sozialausschuss wird Herr Habetinek Robert gewählt.<br />

Als Mitglied für den Sozialausschuss wird Herr Veniss Julio gewählt.<br />

Als Mitglied für den Finanzausschuss wird Herr Schlechticky Helmut gewählt.<br />

Als Mitglied für den Hauptschulausschuss wird Frau Madl Dagmar gewählt.<br />

Als Mitglied für den Volksschulausschuss wird Herr Veniss Julio gewählt.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 3: Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 17.9.2007<br />

Sachverhalt:<br />

Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>rats-Sitzung vom 17.9.2007 wurde den Fraktionsobleuten am 17.10.2007<br />

in Kopie zugesandt.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 4<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> genehmigt das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>rats-Sitzung<br />

vom 17.9.2007.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 4: Subventionen<br />

Sachverhalt:<br />

Es wurden folgende Subventionsansuchen abgeben:<br />

Haushaltsstelle:<br />

Betrag:<br />

Öffentliche Bücherei ( VA vorgesehen 600,00) 1/2730-7570 600,00<br />

Sportclub Ma.<strong>Lanzendorf</strong> ( Vorjahr 3.800,00 ) 1/2690-7570 3800,00<br />

Kriegsopfer und Behindertenverband 1/0610-7770 100,00<br />

Pensionistenverband (VJ € 220.00) 1/061-7770 110,00<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt folgende Subventionen für das Jahr<br />

2008 zu gewähren.<br />

Beschluss:<br />

Firma / Leistung: Haushaltsstelle: Betrag:<br />

Öffentliche Bücherei 1/2730-7570 600,00<br />

Sportclub <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong>, zuzüglich Subven-tion in 1/2690-7570 3800,00<br />

Naturalien durch Mähen der Spielfläche<br />

Kriegsopfer und Behindertenverband 1/0610-7770 100,00<br />

Pensionistenverband ( VJ 220,00) 1/0610-7770 110,00<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 5:Genehmigung von Ausgaben<br />

Sachverhalt:<br />

Es werden folgende Rechnungen zur Genehmigung vorgelegt.<br />

Firma / Leistung: Haushaltsstelle: Betrag:<br />

In €<br />

A.) Rosenbauer Feuerwehrauto TLF 3000 5/1640-0400 100.000,00<br />

01/2008 im zu beschließenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />

09/2008 im zu beschliessenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />

B.) NÖ Landesfeuerwehrverband,<br />

Hubrettungsgerät von Klosterneuburg 1/1640-0430 4.641,71


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 5<br />

C.) Fa.Tuitz, Einbauküche für den KIGA 1/2400-0439 13.241,00<br />

D.) Fa.Tuitz, Einbauküche Saal 1 5/0100-0420 13.837,05<br />

Antrag Dr. Lampert:<br />

Herr Dr. Lampert stellt den Antrag, der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, die Abstimmung über die<br />

Punkte A und B sowie C und D, jeweils getrennt vorzunehmen.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 5 Gegen Stimmen: 12<br />

ÖVP-Fraktion sowie GR. Ing Weber<br />

und GR. Kager<br />

Enthaltungen: 0<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> genehmigt folgende Ausgaben.<br />

Firma / Leistung: Haushaltsstelle: Betrag:<br />

A.) Rosenbauer Feuerwehrauto TLF 3000 5/1640-0400 € 100.000,00<br />

01/2008 im zu beschließenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />

09/2008 im zu beschließenden Voranschlag 5/1640-0400 50.000,00<br />

B.)<br />

NÖ Landesfeuerwehrverband,<br />

Hubrettungsgerät von Klosterneuburg 1/1640-0430 € 4.646,71<br />

C.) Fa.Tuitz, Einbauküche für den KIGA 1/2400-0439 € 13.241,00<br />

D.) Fa.Tuitz, Einbauküche Saal 1 5/0100-0420 € 13.837,05<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 15 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 2<br />

Dr. Lampert, Dr. Hoppenberger.<br />

Pkt. 6: Beauftragung der Statistik Österreich aktuelle Meldedaten zur Dotierung des<br />

Umweltfonds der Flughafen Wien A.G.<br />

Sachverhalt:<br />

In Erfüllung der den <strong>Gemeinde</strong>n gesetzlich übertragenen Aufgaben zur Erhaltung der Gesundheit der<br />

Bevölkerung, insbesondere des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm, wurde im Rahmen des<br />

Mediationsverfahrens Flughafen Wien viemedition.at die Errichtung eines Umweltfonds und dessen<br />

Dotierung durch die Flughafen Wien AG (im Folgenden kurz FWAG genannt) beschlossen. Dieser<br />

Fonds wurde mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 29. November 2006, GZ<br />

IVW3-ST-1240801/003-2006 genehmigt.<br />

Auf Basis des zwischen dem Umweltfond und der FWAG abgeschlossenen Leistungsvertrages in der<br />

Fassung vom 28. Februar 2007, konkret „II. Lärmkarten und Lärmzonen Abs. 4“ haben die<br />

<strong>Gemeinde</strong>n jährlich aufgrund der Einwohnermeldedaten die Personenanzahl in den einzelnen<br />

Lärmzonen zu ermitteln.<br />

Die Einwohnermeldedaten (Anzahl der Meldefälle je Gebäude) sind von der <strong>Gemeinde</strong> auch aus dem<br />

von der Bundesanstalt Statistik Österreich zu führenden Gebäude- und Wohnungsregister entnehmbar


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 6<br />

und können die <strong>Gemeinde</strong>n diese Daten für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben<br />

verwenden (§ 7 GWR-Gesetz).<br />

Das GWR-Gesetz (BGBl. Nr. 9/2004) verpflichtet die <strong>Gemeinde</strong>n zur laufenden Wartung des von der<br />

Statistik Österreich zu führenden Gebäuderegisters. Im Sinne einer effizienten, kostengünstigen und<br />

einheitlichen Ermittlung der in den einzelnen Lärmzonen vorhandenen Meldefälle, wäre deren<br />

Ermittlung durch die Statistik Österreich, als Dienstleister für die <strong>Gemeinde</strong>, unter Nutzung der Daten<br />

des Gebäuderegisters und den von der FWAG zur Verfügung zu stellenden Lärmkarten unter<br />

Zuhilfenahme von GIS möglich. Durch Anwendung dieses Ermittlungsverfahren wären eigene<br />

Erhebungen bzw. Auswertungen durch die einzelnen <strong>Gemeinde</strong>n nicht notwendig, da für alle<br />

betroffenen <strong>Gemeinde</strong>n in einem einheitlichen, transparenten Verfahren, aufbauend auf bereits<br />

vorhandenen Daten der <strong>Gemeinde</strong>, die Daten zu einem festzulegenden Zeitpunkt programmtechnisch<br />

(aktualisierte Wohnsitzmeldungen stehen je Monatsletzten im GWR zur Verfügung) ermittelt werden<br />

können.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> hätte die Bundesanstalt Statistik Österreich, als deren Dienstleister, zu beauftragen,<br />

künftig aus diesem Gebäude- und Wohnungsregister die Anzahl, der jeweils in den von der FWAG<br />

definierten Lärmzonen, gemeldeten Personen einmal jährlich zu ermitteln und der <strong>Gemeinde</strong> zur<br />

Verfügung zu stellen. Im Falle einer entsprechenden schriftlichen Ermächtigung durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

werden die Daten seitens der Bundesanstalt auch direkt namhaft gemachten Vertretern des<br />

Umweltfonds, sowie der FWAG übermittelt.<br />

Die näheren Details der Datenermittlung sowie die Datenübermittlung sind Gegenstand einer<br />

gesonderten Vereinbarung zwischen der Bundesanstalt Statistik Österreich und gegebenenfalls dem<br />

Umweltfonds bzw. der FWAG. Diese Vereinbarung ist auch den <strong>Gemeinde</strong>n zugänglich zu machen.<br />

Festgehalten wird weiters, dass allenfalls der Bundesanstalt Statistik Österreich erwachsende Kosten<br />

von der FWAG getragen werden und mit dieser auch abgerechnet werden. Dies ist vertragsseitig<br />

zwischen der Bundesanstalt Statistik Österreich und FWAG festzuhalten. Der <strong>Gemeinde</strong> entstehen<br />

somit aus der Datenermittlung keine direkten Kosten.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> beauftragt die Bundesanstalt Statistik Österreich, als Dienstleister der <strong>Gemeinde</strong>, die<br />

Anzahl der jeweils in den von der Flughafen Wien AG definierten Lärmzonen vorhanden aktuellen<br />

Meldefälle einmal jährlich (Stichtag 31.Oktober des laufenden Jahres) aus dem Gebäude- und<br />

Wohnungsregister zu ermitteln und die Ergebnisse der <strong>Gemeinde</strong> zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Bundesanstalt Statistik Österreich wird ermächtigt die seitens der Bundesanstalt ermittelten Daten<br />

auch namhaft gemachten Vertretern des Umweltfonds bzw. der Flughafen Wien AG zu übergeben.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 7: Abschluss eines Hausverwaltungsvertrages mit der Heimat Österreich<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 17.09.2007 beschlossen, die Vereinbarung vom 3.09.1<strong>99</strong>7,<br />

über die Hausverwaltung der Liegenschaften Hauptstraße 12, und Regergasse 4, mit der Allgemeinen<br />

Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft m.b.H. in St. Pölten, mit<br />

Ablauf 31. Dezember 2007 zu kündigen.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 7<br />

Es liegt nun der neue Hausverwaltungsvertrag, abzuschließen mit der Heimat Österreich, zur<br />

Beschlussfassung auf.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, die Heimat Österreich Gemeinnützige<br />

Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. in 5020 Salzburg, Planstraße 55, beginnend mit 1.<br />

Jänner 2008, zur Verwalterin der Liegenschaft Regergasse 4, in 2326 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong>, zu bestellen.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 8: Abschluss der Mietverträge für das Altstoffsammelzentrum und den Bauhof<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in seiner Sitzung am 14.12.2004 den Abschluss eines Mietvertrages mit der<br />

Heimat Österreich Service GmbH, zu Anmietung eines Bauhofes und Müllplatzes beschlossen.<br />

Es liegt nun jeweils ein Mietvertragsentwurf betreffend den Bauhof und das Altstoffsammelzentrum<br />

vor. Die Mietverträge sind ab 01.06.2007 wirksam und sind auf unbestimmte Zeit abzuschließen die<br />

<strong>Gemeinde</strong> verzichtet auf die Dauer von 25 Jahren auf eine Aufkündigung der Mietverhältnisse.<br />

Als Beilage zu den Mietverträgen ist eine Kaufoption zu beschließen, welche uns berechtigt, ab dem<br />

16. Jahr nach Beginn des Mietvertrages den Erwerb der Mietobjekte zu begehren.<br />

Die vorläufigen monatlichen Mieten, zuzüglich der Betriebs- und Verwaltungskosten, betragen nach<br />

den derzeitigen Berechnungen der Vermieterin, zum Zeitpunkt des Bezuges der Bestandsgegenstände<br />

inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer; für den Bauhof € 2.525,46 und für das Altstoffsammelzentrum<br />

€ 3.210,04.<br />

Auf Anfrage von Herrn GR. Dr. Hoppenberger bestätigt Frau Bürgermeisterin BR. Sissy Roth-Halvax,<br />

dass in den Mieten auch die Kaution für die Finanzierung des Restkaufpreises enthalten ist. Herr Dr.<br />

Hoppenberger schlägt vor, dies auch sichtbar im Voranschlag auszuweisen und weist darauf hin, das<br />

in den Mietverträgen keine Regelung für den Fall vorgesehen ist, wenn die Heimat Österreich in<br />

Konkurs gehen sollte.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt nachstehende Mietverträge und<br />

Kaufoption, abzuschließen jeweils mit der HÖS Heimat Österreich Service GesmbH, Plainstraße 55,<br />

5020 Salzburg:<br />

a.)<br />

b.)<br />

c.)<br />

Mietvertrag:<br />

Miete von Baulichkeiten zum Zwecke der Nutzung als Bauhof, auf der Liegenschaft EZ 677<br />

Grundbuch 05212 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> (Wiener Straße 24).<br />

Mietvertrag:<br />

Miete von Baulichkeiten zum Zwecke der Nutzung als Altstoffsammelzentrum, auf der<br />

Liegenschaft EZ 677 Grundbuch 05212 <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> (Wiener Straße 24).<br />

Kaufoption (Beilage zu den Mietverträgen):<br />

Kaufoption mit dem Recht der <strong>Gemeinde</strong>, die in Pkt. a und b angeführten Mietobjekte ab dem


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 8<br />

Beschluss:<br />

16. Jahr nach Beginn der Mietverträge zu erwerben.<br />

Für Stimmen: 15 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 2<br />

Dr. Lampert, Dr. Hoppenberger<br />

Pkt. 9: Vergabe Baumpflege - Kataster<br />

Sachverhalt:<br />

Am 22.03.2007 haben wir von der Firma Pogats & Terzer Baumservice OEG, Hainfelderstraße 26,<br />

2563 Pottenstein, ein Angebot über ein Baumkartierungsprogramm erhalten.<br />

Bei den weiteren Gesprächen mit genannter Firma und dem Ausschuss Umwelt, Grünraum und<br />

Hochwasser, wurde eine Variante präsentiert, die vorsieht, dass keine Software gekauft werden muss<br />

und die Bearbeitung und Betreuung des digitalen Baukatasters bei der Firma verbleibt, welche auch<br />

die Grundlagen des Baumbestandes erstellt und nach 5 Jahren der gesamte zu pflegende Baumbestand<br />

im System erfasst ist.<br />

Vorteil: Die Kosten fallen nicht auf einmal an, sondern verteilen sich auf 5 Jahre, die Betreuung und<br />

Wartung befindet sich in einer Hand.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, die Firma Pogats & Terzer<br />

Baumservice OEG, Hainfelderstraße 26, 2563 Pottenstein, mit der Wartung und Betreuung der<br />

Bäume, sowie mit der Baumerhebung, Datenerfassung und Datenverwaltung, gemäß den<br />

Preisinformationen vom 07.12.2007, zu beauftragen.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 10: Voranschlag 2008 – ordentlicher Haushalt<br />

Sachverhalt:<br />

Der Entwurf des Voranschlages 2008 lag durch zwei Wochen, in der Zeit vom 22.11.2007 bis<br />

06.12.2007 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Von der Bevölkerung wurden<br />

keine Stellungnahmen eingebracht. Da die Grundlagen für die endgültige Erstellung des<br />

außerordentlichen Haushaltes noch nicht vollständig aufliegen, kann vorläufig nur der Voranschlag<br />

des ordentlichen Haushaltes beschlossen werden.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt den Voranschlag der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong><br />

für das Haushaltsjahr 2008 gemäß § 73 der NÖ <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />

1.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 9<br />

Voranschlag<br />

Als Grundlage der Gebarung des <strong>Gemeinde</strong>haushaltes im Haushaltsjahr 2008 werden die im beigeschlossenen<br />

Voranschlag bei den einzelnen Haushaltsstellen vorgesehenen Bruttoaus-gaben und Bruttoeinnahmen<br />

festgesetzt. Die Zusammenfassung der im Voranschlag festge-setzten Ausgaben u. Einnahmen ergibt folgende<br />

Schlusssummen.<br />

Einnahmen Ausgaben<br />

1. Ordentlicher Voranschlag € 2.674.200,00 € 2.674.200,00<br />

2. Ausserord. Voranschlag € 0,00 € 0,00<br />

Gesamtvoranschlag € 2.674.200,00 € 2.674.200,00<br />

A) GEMEINDESTEUERN<br />

2.<br />

Abgaben (Steuern und Gebühren)<br />

sowie Entgelte und Abgabenhebesätze<br />

1. Grundsteuer A von landund<br />

forstwirtschaftlichen Betrieben 500 v. H. d. Bemessungsgrundlage<br />

2. Grundsteuer B von Grundstücken 500 v. H. d. Bemessungsgrundlage<br />

3. Kommunalsteuer 3.v. H. d. Bemessungsgrundlage<br />

4. Hundeabgabe A Nutzhunde EUR 06,54<br />

B Übrige Hunde EUR 25,00<br />

5. Lustbarkeitsabgabe lt. Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 22.4.1<strong>99</strong>3<br />

6. Gebrauchsabgabe lt. Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 24.10.2006<br />

7. Abstellplatz –Ausgleichsabgabe lt. Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates vom 28.4.1<strong>99</strong>8<br />

8. Aufschließungsabgabe Einheitssatz EUR 327,02<br />

9. Ortstaxe pro Nächtigung EUR 0,145<br />

B) GEBÜHREN FÜR DIE BENÜTZUNG VON GEMEINDEEINRICHTUNGEN<br />

UND ANLAGEN<br />

1. Kanalgebühren lt. Kanalabgabenordnung vom 12.12.2000<br />

2. Wasserversorgungsabgaben und Wassergebühren lt. Wasserabgabenordnung vom 18.06.2003<br />

3. Friedhofsgebührenordnung lt .Friedhofsgebührenordnung vom 25.06.2007<br />

C) SONSTIGE ABGABEN<br />

1. Verwaltungsabgaben<br />

2. Kommissionsgebühren<br />

3. Vieh- und Fleischbeschaugebühren<br />

D) PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE<br />

1. Marktstandgebühren<br />

3. KASSENKREDIT<br />

Zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben kann die <strong>Gemeinde</strong> nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung einen<br />

Kassenkredit in der Höhe von EUR 181.682,00 aufnehmen.<br />

(Dieser darf ein Zehntel der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Haushaltes nicht überschreiten).<br />

4. DIENSTPOSTENPLAN<br />

Die Besetzung von Dienstposten der <strong>Gemeinde</strong>, ihrer Anstalten und Betriebe darf ebenso wie die Besoldung der<br />

Bediensteten nur nach dem beigeschlossenen Dienstplan erfolgen.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 10<br />

Es gibt keine Personalvertretung.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 15 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 2<br />

Dr. Lampert, Dr. Hoppenberger<br />

Pkt. 11: Heizkostenzuschuss<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat in den vergangenen Jahren jenen <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen, die laut den Richtlinien<br />

des Landes NÖ einen Heizkostenzuschuss erhalten, auch seitens der <strong>Gemeinde</strong> einen<br />

Heizkostenzuschuss gewährt.<br />

Der Heizkostenzuschuss des Landes NÖ beträgt für die Heizperiode 2007/08 € 100--.<br />

Der Heizkostenzuschuss der <strong>Gemeinde</strong> betrug im Vorjahr € 75,--.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, seinen <strong>Gemeinde</strong>bürgerInnen einen<br />

einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 für die Heizperiode 2007/08 nach den<br />

geltenden Richtlinien des Landes Niederösterreich zu gewähren.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0<br />

Pkt. 12: Zuschuss zur Gebärmutterhalskrebsimpfung<br />

Sachverhalt:<br />

Der Vorschlag zur Gewährung eines Zuschusses zur Gebärmutterhalskrebsbekämpfung wurde von<br />

Herr GGR. Michal Weber eingebracht. Meine Nachfrage bei der Gesundheitsministerin, Frau Dr.<br />

Kdolsky, hat ergeben, dass die Tests über diesen Impfstoff noch nicht abgeschlossen sind und die<br />

Unbedenklichkeit dieser Arznei noch nicht gesichert ist.<br />

Ich schlage daher vor, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und das endgültige Gutachten über<br />

diesen Impfstoff abzuwarten.<br />

Antrag der Bürgermeisterin:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, den Tagesordnungspunkt 12 zu<br />

vertagen und erst nach Vorliegen eines offiziellen Gutachtens, über den Impfstoff gegen den<br />

Gebärmutterhalskrebs, wieder zu beraten.<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 17 Gegen Stimmen: 0 Enthaltungen: 0


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 11<br />

Pkt. 13: Angebot der EVN Wasserversorgungsanlage<br />

Sachverhalt:<br />

Die EVN-Wasser GmbH hat uns angeboten, das gesamte Wasserleitungsnetz samt Anschlussleitungen<br />

und Wasserzähler zu kaufen. Nach Übernahme des Wasserleitungsnetzes würde die EVN-Wasser<br />

(früher NÖSIWAG) welche bereits seit 1968 ihr aufbereitetes Wasser in unser Versorgungsnetz<br />

einleitet, dieses direkt an die Haushalte liefern. Auch die Betreuung, Erhaltung und Erweiterung der<br />

Wasserversorgungsanlage, einschließlich Hydranten und Wasserzähler, würde durch den neuen<br />

Betreiber erfolgen.<br />

Die EVN-Wasser betreut, mit Stand 30.09.2007, bereits 39 NÖ <strong>Gemeinde</strong>n im Wege der<br />

Endkundenbetreuung wobei 480.000 Einwohnern, davon 30.800 direkt, versorgt werden.<br />

Dieses Unternehmen, welches auch zu 51 % im Eigentum des Landes Niederösterreich steht, ist der<br />

Garant dafür, dass außer der Lieferung eines einwandfreien Trinkwassers, auch das Ortsnetz<br />

professionell und preisgünstiger versorgt wird.<br />

Im Gegensatz zur EVN Wasser, kann die <strong>Gemeinde</strong> nicht auf einen großen Stab von spezialisierten<br />

Mitarbeitern und den Möglichkeiten zum günstigen Einkauf von Materialien zurückgreifen. Dazu<br />

kommt noch die Tatsache, dass sozusagen der Zwischenhandel durch die EVN-Wasser ausgeschaltet<br />

würde.<br />

Sofort spürbar wäre eine Senkung der Wasserbezugsgebühr (Wasserpreis) von derzeit € 1,276 inkl.<br />

USt auf € 1,221 inkl. USt. In Zukunft würde die Anpassung ausschließlich mit dem<br />

Verbraucherpreisindex steigen. Dazu ist zu bemerken, dass dies bereits jetzt erfolgt, indem der von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zu entrichtende Wasserankaufspreis ebenfalls dieser Regelung unterliegt.<br />

Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch darauf hinweisen, dass die Berechnung der<br />

Wasserbezugsgebühr durch die <strong>Gemeinde</strong>, im <strong>Gemeinde</strong>wasserleitungsgesetz genau geregelt ist.<br />

Unter Beachtung dieser gesetzlichen Bestimmungen, müsste unsere Wasserbezugsgebühr von derzeit<br />

brutto € 1,276 auf ca. € 1,40 erhöht werden. Die EVN-Wasser ist an dieses Gesetz nicht gebunden und<br />

kann daher wesentlich günstigere Tarife gewähren.<br />

Eine weitere, von den Bewohnern als unlogisch und ungerecht empfundene gesetzliche Regelung, an<br />

deren Einhaltung die <strong>Gemeinde</strong> gebunden ist, würde sich ändern. So ist es derzeit so, das bei der<br />

Berechnung der Wasseranschlussgebühr, welche sich prinzipiell nach der verbauten Fläche des<br />

Gebäudes und der angeschlossenen Geschoße richtet, auch für nicht an die Wasserversorgung<br />

angeschlossene Nebengebäude, der entsprechende Anteil in die Wasseranschlussgebühr berücksichtigt<br />

wird. Analog dazu, ist bei einer Erweiterung des Gebäudes oder bei, z.B. beim Ausbau des<br />

Dachgeschosses – wenn auch eine Wasserentnahmestelle vorgesehen ist – eine Ergänzungsabgabe zu<br />

entrichten. Das gleiche trifft zu, wenn ein Nebengebäude (z. B. eine Garage) errichtet wird.<br />

Von der EVN Wasser würde, je nach Zählergröße, ein einmaliger Anschlussbeitrag eingehoben<br />

werden, wobei dieser bei Einfamilienhäuser € 1.950,00 zuzüglich USt. beträgt und in 12 oder 24<br />

Monatsraten abgestatten werden kann. Für weitere Zubauten, Umbauten, und Errichtung weiterer<br />

Gebäude wird keine Ergänzungsgebühr eingehoben.<br />

Abschließend möchte ich zusammenfassend sagen, dass es durch den Verkauf des<br />

Wasserleitungsnetzes keine Nachteile für die Bevölkerung gibt. Das Wasser beziehen wir, wie bereits<br />

erwähnt, bereits seit 1968 von diesem Unternehmen und daran würde sich auch nichts ändern, wobei<br />

wir sowieso keine andere Alternative haben, da die <strong>Gemeinde</strong> über keine Brunnen oder Quellen<br />

verfügt.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 12<br />

Aus den Anfragen, welche mir durch die <strong>Gemeinde</strong>kanzlei, telefonisch oder per Email vorgelegt<br />

wurden, habe ich den Eindruck, dass ein offensichtliches Missverständnis besteht. Wenn dieser<br />

Verkauf an die EVN beschlossen wird, verkaufen wir die Wasserleitung, aber nicht unser Wasser. Wir<br />

haben kein Wasser dass wir (außer an die Liegenschaftseigentümer innerhalb der <strong>Gemeinde</strong>)<br />

verkaufen können. Das Wasser welches wir in <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> verwenden, ist erst dann unser<br />

Wasser, wenn dieses durch die Wasserzähler der EVN erfasst und bezahlt ist. Diese Tatsache können<br />

wir nicht verhindern.<br />

Es wurden auch Bedenken dahingehend vorgebracht, dass wir nicht wissen können, ob die EVN-<br />

Wasser in vielleicht 20 oder 30 Jahren an einen großen Konzern oder russischen Geschäftsleuten<br />

verkauft wird. Dazu kann man nur sagen, das könnten wir auch nicht verhindern, wenn wir das<br />

Ortsnetz weiter selbst betreiben und wären an die Lieferung des Wassers durch den neuen Lieferanten<br />

angewiesen. Hier kann man nur darauf vertrauen, dass die jeweilige Landes- und/oder<br />

Bundesregierung entsprechende Voraussetzungen schaffen, um dies zu verhindern.<br />

Erwähnenswert ist noch, dass der <strong>Gemeinde</strong> a) das Recht eingeräumt wird, nach dem 1.10.2037 die<br />

Trinkwasserversorgungsanlage zu erwerben und b) in Punkt 2 der Vereinbarung, ein weiteres<br />

Wiederkaufsrecht für den Fall besteht, „dass EVN Wasser nicht mehr unmittelbar oder mittelbar unter<br />

dem beherrschenden Einfluss des Landes Niederösterreich steht“.<br />

Der Verkaufspreis für die Anlage, einschließlich Wasserzähler beträgt netto € 265.000,--. Wenn der<br />

Verkauf beschlossen wird, liegt an den <strong>Gemeinde</strong>räten, über die Summe so zu verfügen, dass diese<br />

den Bürgern der <strong>Gemeinde</strong> zugute kommt.<br />

Nicht verschweigen möchte ich Ihnen die Tatsache, dass der Ausschuss für Wirtschaftsbetriebe,<br />

Straßenreinigung und Winterdienst, (Vorsitzender Herr GR. Fauck) in seiner Sitzung am 29. März<br />

2007, in Zusammenhang mit dem Thema Budgetabschluss 2006 und Wasserversorgung,<br />

nachstehenden Eintrag in das Protokoll aufnahm:<br />

„Eine weitere Möglichkeit wäre die Übergabe der Wasserversorgung an die EVN-Wasser. Es gibt<br />

bereits einige <strong>Gemeinde</strong>n die diese Möglichkeit nutzen und sogar Entschuldungen durchführen<br />

konnten. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> ist in diesem Bereich nicht verschuldet. Zuständig bei EVN<br />

Wasser Herr Ing. Eidherr, Angebotsüberarbeitung Dipl.Ing. Haschek. (z.B. <strong>Gemeinde</strong> Gießhübl:<br />

Resümee – sehr zu frieden; Schuldentilgung und Ablöse).“<br />

Antrag von Herrn Dr. Hoppenberger<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Maria</strong> <strong>Lanzendorf</strong> beschließt, den Tagesordnungspunkt 13, „Angebot<br />

der EVN Wasserversorgungsanlage“ zu vertagen und die Bevölkerung über den Sachverhalt in dieser<br />

Sache zu informieren-<br />

Beschluss:<br />

Für Stimmen: 7 Gegen Stimmen: 10<br />

ÖVP-Fraktion<br />

Enthaltungen: 0<br />

Nach dieser Abstimmung verlassen die Damen und Herren <strong>Gemeinde</strong>räte der sozialdemokratischen<br />

und der grünen Fraktion den Sitzungssaal.<br />

Da der <strong>Gemeinde</strong>rat nicht mehr beschlussfähig ist (§ 48 NÖ GO), schließt die Vorsitzende die Sitzung<br />

um 21.00 Uhr.


<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am 10.12.2007 Seite 13<br />

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Dieses Sitzungsprotokoll wurde in der Sitzung am 25. März 2008 genehmigt.<br />

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Bürgermeisterin<br />

Schriftführer(in)<br />

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<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Gemeinde</strong>rat

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