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Chr. Müller · Zemente mit mehreren Hauptbestandteilen im Betonbau<br />

Bild 7. Die BAB A44: Das deutschlandweit erste Autobahnteilstück<br />

in CEM III/A-Beton [1]<br />

Fig. 7. Motorway A44: The first motorway section in CEM<br />

III/A concrete in Germany [1]<br />

nach sieben Jahren Nutzung erstellten Gutachten (WTI-<br />

Bau Dr.-Ing. Löffler GmbH Unterwellenborn) ließ sich<br />

hinsichtlich des Qualitätszustands der Brücke unter anderem<br />

feststellen, dass die Kappen aus CEM II-Beton mit<br />

denen aus CEM I-Beton qualitativ über weite Bereiche<br />

vergleichbar sind und die festgestellten kleineren Schäden<br />

wie Abwitterungen und Kantenabplatzungen unabhängig<br />

von der Zementart zu sehen sind. Die Betone mit CEM IIund<br />

CEM III/A-Zementen wiesen also keinerlei Nachteile<br />

im Vergleich <strong>zum</strong> „klassischen“ Portlandzementbeton auf<br />

[1].<br />

Praxisbeispiel „Fahrbahndecke BAB A44“<br />

Als erste Fahrbahndecke einer Autobahn wurde im Jahr<br />

2002 die A 44 vom Autobahnkreuz Unna-Ost bis <strong>zum</strong><br />

Autobahnkreuz Werl auf 7 km Länge mit 27.000 m 3<br />

CEM III/A-Beton realisiert (Bild 7). Im 22 cm dicken<br />

Unterbeton und 8 cm dicken Oberbeton wurden bei einer<br />

Überprüfung in 2007 trotz enormer Beanspruchung durch<br />

den PKW- und LKW-Verkehr keinerlei Mängel festgestellt.<br />

Obwohl Unter- und Oberbeton nur mit 340 kg/m 3<br />

Zement hergestellt wurden (Mindestzementgehalt gemäß<br />

Ausschreibung), ist die gute Verarbeitbarkeit bzw. Geschmeidigkeit<br />

des Betons hier besonders hervorzuheben.<br />

Als vorteilhaft erwies sich bei den hochsommerlichen<br />

Temperaturen während der Baumaßnahme der durch das<br />

langsame Abbinden des Betons vergleichsweise größere<br />

Verarbeitbarkeitszeitraum [1].<br />

7 Hinweise für die Praxis<br />

Bei der Umstellung auf CEM II- und CEM III/A-Zemente<br />

sind gegenüber anderen Normzementen i. d. R. keine Anpassungen<br />

der herstellungstechnischen Abläufe des Betons<br />

– z. B. im Transportbetonwerk – erforderlich. Wie bei<br />

jeder Änderung der Ausgangsstoffe des Betons sind Erstprüfungen<br />

durchzuführen. Im Rahmen dieser Eignungsprüfung<br />

wird z. B. auch die Wirkung von Zusatzmitteln in<br />

Verbindung mit den verwendeten Ausgangsstoffen nachgewiesen.<br />

Vor allem bei Verwendung von Betonverflüssigern<br />

(BV) oder Fließmitteln (FM) auf Basis von Polycarboxylatethern<br />

(PCE) ist zu beachten, dass beim Wechsel<br />

des Zements unabhängig von der verwendeten Zementart<br />

geprüft werden muss, ob das verwendete PCE geeignet ist.<br />

Für einen ausreichenden Frost-Tausalz-Widerstand ist ein<br />

entsprechendes Mikroluftporengefüge im Beton ausschlaggebend,<br />

das über die Zugabe von LP-Bildnern erreicht<br />

wird. Zur Sicherstellung des erforderlichen Luftporengehalts<br />

kann bei Einsatz von Zementen mit mehreren<br />

Hauptbestandteilen eine geringfügig höhere LP-Mittel-<br />

Dosierung erforderlich sein.<br />

Der übliche Baubetrieb nimmt eine eventuell langsamere<br />

Festigkeitsentwicklung i. A. erst bei einer Umstellung<br />

auf CEM III/A-Zemente insbesondere bei kühleren<br />

Witterungsbedingungen wahr. Bauweisen und Bauaufgaben,<br />

die sensibel gegenüber geringen Veränderungen<br />

der Verarbeitungszeiten und der Frühfestigkeiten sind, wie<br />

z. B. der Gleitschalungsbau oder das Betonieren in engen<br />

Zeit- bzw. Abschnittstakten, erfordern bei Zementumstellungen<br />

eine enge Abstimmung mit dem Baubetrieb. In vielen<br />

Fällen ist eine etwas längere Verarbeitungszeit gewünscht<br />

oder baubetrieblich günstig, vor allem in der warmen<br />

Jahreszeit und bei der Herstellung großer Bauteile.<br />

Die Nachbehandlungszeiten sind für alle normativ<br />

zugelassenen Betone in DIN 1045-3 festgelegt. Die erforderliche<br />

Nachbehandlungszeit ist von den Temperaturverhältnissen<br />

und der Erhärtungscharakteristik (r-Wert)<br />

des Betons abhängig. Der r-Wert ist im Regelfall der Quotient<br />

aus der 2-Tage-Festigkeit und der 28-Tage-Festigkeit<br />

eines Betons. An Betonen, die vereinbarungsgemäß zu einem<br />

späteren Zeitpunkt geprüft werden (56 Tage, 90 Tage,<br />

etc.), wird die 2-Tage-Festigkeit durch die nach dieser Zeit<br />

ermittelte Festigkeit dividiert. In diesem System sind alle<br />

in <strong>Deutschland</strong> marktüblichen Zemente erfasst, so dass<br />

sich bei Beachtung der Normvorgaben stets die technisch<br />

richtigen Nachbehandlungszeiten ergeben und im Weiteren<br />

nicht gesondert auf die verwendete Zementart eingegangen<br />

werden muss. Gleichwohl erfordern Betone mit<br />

CEM II- und CEM III/A 42,5 N-Zementen in der frühen<br />

Erhärtungsphase eine sorgfältige Nachbehandlung.<br />

Die Herstellung von hochwertigen Sichtbetonbauteilen<br />

lässt eine Änderung der Zementart ohne die Absicherung<br />

der Farbgleichheit nicht zu. Grundsätzlich muss bei<br />

jeder Zementumstellung mit farblichen Veränderungen<br />

gerechnet werden. Bei Verwendung von CEM II- und<br />

CEM III/A-Zementen ergeben sich dabei vielfach bessere<br />

und robustere Ansichtsflächen als mit CEM I-Zementen.<br />

Durch die meist hellere Färbung der fertigen Flächen entsprechen<br />

diese Zemente dem aktuellen architektonischen<br />

Gestaltungstrend, der möglichst helle Flächen verlangt<br />

[1].<br />

8 Ausblick<br />

Als energie- und rohstoffintensive Industrie ist die Zementindustrie<br />

von Anforderungen an die Schonung der<br />

Ressourcen, an die Verringerung des Energieeinsatzes und<br />

an den globalen Klimaschutz in ganz besonderem Maße<br />

betroffen. Die Zementhersteller stellen sich dieser Herausforderung,<br />

indem sie ihre Herstellprozesse im Hinblick<br />

auf Rohstoff- und Energieeinsatz in den vergangenen Jahren<br />

fortlaufend optimiert haben. Aus dem Ziel, diesen<br />

Weg konsequent weiter zu beschreiten, erwächst auch die<br />

Frage nach neuen Zementarten, die bisher in der europäischen<br />

Zementnorm DIN EN 197-1 nicht enthalten sind,<br />

da sie in ihrer speziellen Zusammensetzung bisher nicht<br />

Sonderdruck aus: Beton- und Stahlbetonbau 104 (2009), Heft 2<br />

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