35112 Fronhausen/Lahn, den 4.11.2010 ... - SG Fronhausen
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5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder<br />
anwesend ist. Er trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der<br />
anwesen<strong>den</strong> Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt ein Vorschlag als abgelehnt.<br />
6. Über die Sitzung des Vorstandes ist ein schriftliches Protokoll zu fertigen und von<br />
<strong>den</strong> Anwesen<strong>den</strong> zu unterzeichnen. Den Vorstandsmitgliedern ist eine Kopie des<br />
Protokolls auszuhändigen.<br />
§ 9 Beiträge<br />
1. Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge und für besondere<br />
Leistungen Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />
2. Mitglieder, die Länger als 6 Monate mit ihren Verpflichtungen im Rückstand sind,<br />
verlieren das Recht, zur Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und zur Ausübung<br />
des Stimmrecht.<br />
3. Bleibt ein Mitglied mit seiner Zahlung trotz Mahnung länger als 6 Monate im<br />
Rückstand, so kann der fällige Betrag nebst <strong>den</strong> entstan<strong>den</strong>en Kosten eingezogen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
4. Die Aufnahme in <strong>den</strong> Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die<br />
Dauer seiner Mitgliedschaft verpflichtet am Bankeinzugsverfahren für die<br />
Mitgliedsbeiträge teilzunehmen. Dieses hat das Mitglied in der Eintrittserklärung<br />
rechtsverbindlich zu bestätigen. Laufende Änderungen der Bankverbindungen sind<br />
dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Der Vorstand kann die Aufnahme von<br />
Mitgliedern ablehnen, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen.<br />
5. Mitgliedsbeiträge sind bis zum Ende des 1. Quartals zu entrichten.<br />
6. Der Vorstand kann Mitgliedsbeiträge auf Antrag stun<strong>den</strong>, ermäßigen oder erlassen.<br />
§ 10 Ordnungen<br />
1. Die Mitgliederversammlung beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine<br />
Geschäftsordnung des Vereins.<br />
2. Außerdem sind die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und<br />
Schiedsordnungen der zuständigen Spitzenverbände für die Mitglieder des Vereins<br />
verbindlich.<br />
3. Die unter 1. und 2. Aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung.