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Empfehlungen für gelungene schulische ... - elsa - Schule.at

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Rechtliche Aspekte<br />

74<br />

betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie<br />

mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrerinnen<br />

und Lehrer müssen zustimmen.<br />

In allen anderen Fällen sind Unterrichts- und Betreuungsteil<br />

getrennt zu führen.<br />

6. Was bedeutet „getrennte Abfolge<br />

von Unterrichts- und Betreuungsteil“?<br />

Getrennte Abfolge bedeutet, dass Unterrichts-<br />

und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander<br />

getrennt sind. Konkret: Im Anschluss an den Unterricht<br />

(am Vormittag) wird eine Betreuung angeboten.<br />

Die Betreuung kann auch nur an einzelnen<br />

Tagen der Woche in Anspruch genommen werden.<br />

Für den Betreuungsteil können Schülerinnen und<br />

Schüler verschiedener Klassen zu Gruppen zusammengefasst<br />

werden.<br />

Diese Variante ganztägig geführter Schulformen<br />

entspricht dem seinerzeitigen Schulversuch „Tagesheimschule“.<br />

7. Wer legt fest, welche <strong>Schule</strong>n<br />

ganztägig geführt werden?<br />

• § 1 Abs. 2 PflSchErh-GG und<br />

• § 11 Abs. 1 PflSchErh-GG<br />

Die Festlegung, welche öffentlichen Volksschulen,<br />

Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen<br />

<strong>Schule</strong>n ganztägig geführt werden, ist<br />

Sache des jeweiligen <strong>Schule</strong>rhalters (meist Gemeinde<br />

oder Gemeindeverbände, bei manchen<br />

Sonderschulen auch das Land) und bedarf der<br />

Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung<br />

des Landesschulr<strong>at</strong>es. Vor dieser Festlegung sind<br />

die betroffenen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zu<br />

hören.<br />

• § 8d Abs. 2 SchOG<br />

Vor der Festlegung, welche Standorte mit einer<br />

AHS – Unterstufe ganztägig geführt werden, sind<br />

die Erziehungsberechtigten des jeweiligen Standortes<br />

zu informieren. Auf der Grundlage der <strong>für</strong><br />

die Bildung einer Schüler/innengruppe (bei der<br />

getrennten Abfolge von Unterricht und Tagesbetreuung)<br />

bzw. einer Klasse (bei der verschränkten<br />

Form von Unterricht und Tagesbetreuung) erforderlichen<br />

Zahl an Anmeldungen von Schülerinnen<br />

und Schülern <strong>für</strong> die Tagesbetreuung ist die <strong>Schule</strong><br />

als solche mit Tagesbetreuung zu führen.<br />

• § 8d Abs. 3 SchOG<br />

(Grunds<strong>at</strong>zbestimmung)<br />

Welche Standorte von öffentlichen allgemein bil-<br />

denden Pflichtschulen eine Tagesbetreuung anbieten<br />

dürfen, entscheidet der <strong>Schule</strong>rhalter, wobei<br />

auf die Zahl der Anmeldungen von Schülerinnen<br />

und Schülern zur Tagesbetreuung abzustellen ist.<br />

Unbeschadet des § 8a Abs. 3 SchOG (Grunds<strong>at</strong>zbestimmung)<br />

sowie unter Bedachtnahme auf die<br />

räumlichen Voraussetzungen und auf andere<br />

regionale Betreuungsangebote (wie zB Horte) ist<br />

eine klassen-, schulstufen- oder schulenübergreifende<br />

Tagesbetreuung jedenfalls ab 15 angemeldeten<br />

Schülerinnen und Schülern zu führen.<br />

8. Wie wird der Bedarf an ganztägig<br />

geführten <strong>Schule</strong>n erhoben?<br />

Die Erhebung des Bedarfs an ganztägigen <strong>Schule</strong>n<br />

erfolgt von Bundesland zu Bundesland auf unterschiedliche<br />

Art, sollte aber sinnvoller Weise bei<br />

der <strong>Schule</strong>inschreibung erfolgen.<br />

9. Wann erfolgt die Anmeldung <strong>für</strong><br />

den Betreuungsteil?<br />

• § 12a Abs. 1 SchUG<br />

Die Anmeldung <strong>für</strong> den Betreuungsteil kann gleichzeitig<br />

mit der Anmeldung <strong>für</strong> die Aufnahme in die<br />

<strong>Schule</strong> erfolgen oder innerhalb einer von der<br />

Schulleitung festzusetzenden Frist. Diese Frist h<strong>at</strong><br />

mindestens drei Tage und längstens eine Woche<br />

zu umfassen und einen Sonntag einzuschließen.<br />

10. Ist der Betreuungsteil an jedem Schultag zu<br />

besuchen?<br />

• § 12a Abs. 1 SchUG<br />

Wer eine ganztägig geführte <strong>Schule</strong> mit verschränkter<br />

Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles<br />

besucht, h<strong>at</strong> täglich an allen Betreuungsstunden<br />

teilzunehmen; die Betreuungsstunden<br />

sind in diesem Fall ein integr<strong>at</strong>iver Bestandteil<br />

des Schulalltages. Die Anmeldung <strong>für</strong> den Betreuungsteil<br />

bezieht sich daher in solchen <strong>Schule</strong>n auf<br />

alle Schultage.<br />

In ganztägig geführten <strong>Schule</strong>n mit getrennter<br />

Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil ist<br />

es sowohl möglich, den Betreuungsteil an allen<br />

Schultagen als auch nur an einzelnen Tagen pro<br />

Woche zu besuchen.<br />

11. Für wie lange gilt die Anmeldung?<br />

• § 12a Abs. 1 SchUG<br />

An ganztägigen Schulformen mit verschränkter<br />

Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles gilt<br />

die Anmeldung <strong>für</strong> die gesamte Dauer des Be-

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