Empfehlungen für gelungene schulische ... - elsa - Schule.at
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Rechtliche Aspekte<br />
74<br />
betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie<br />
mindestens zwei Drittel der betroffenen Lehrerinnen<br />
und Lehrer müssen zustimmen.<br />
In allen anderen Fällen sind Unterrichts- und Betreuungsteil<br />
getrennt zu führen.<br />
6. Was bedeutet „getrennte Abfolge<br />
von Unterrichts- und Betreuungsteil“?<br />
Getrennte Abfolge bedeutet, dass Unterrichts-<br />
und Betreuungsteil zeitlich klar voneinander<br />
getrennt sind. Konkret: Im Anschluss an den Unterricht<br />
(am Vormittag) wird eine Betreuung angeboten.<br />
Die Betreuung kann auch nur an einzelnen<br />
Tagen der Woche in Anspruch genommen werden.<br />
Für den Betreuungsteil können Schülerinnen und<br />
Schüler verschiedener Klassen zu Gruppen zusammengefasst<br />
werden.<br />
Diese Variante ganztägig geführter Schulformen<br />
entspricht dem seinerzeitigen Schulversuch „Tagesheimschule“.<br />
7. Wer legt fest, welche <strong>Schule</strong>n<br />
ganztägig geführt werden?<br />
• § 1 Abs. 2 PflSchErh-GG und<br />
• § 11 Abs. 1 PflSchErh-GG<br />
Die Festlegung, welche öffentlichen Volksschulen,<br />
Sonderschulen, Hauptschulen und Polytechnischen<br />
<strong>Schule</strong>n ganztägig geführt werden, ist<br />
Sache des jeweiligen <strong>Schule</strong>rhalters (meist Gemeinde<br />
oder Gemeindeverbände, bei manchen<br />
Sonderschulen auch das Land) und bedarf der<br />
Bewilligung der Landesregierung nach Anhörung<br />
des Landesschulr<strong>at</strong>es. Vor dieser Festlegung sind<br />
die betroffenen Eltern, Lehrerinnen und Lehrer zu<br />
hören.<br />
• § 8d Abs. 2 SchOG<br />
Vor der Festlegung, welche Standorte mit einer<br />
AHS – Unterstufe ganztägig geführt werden, sind<br />
die Erziehungsberechtigten des jeweiligen Standortes<br />
zu informieren. Auf der Grundlage der <strong>für</strong><br />
die Bildung einer Schüler/innengruppe (bei der<br />
getrennten Abfolge von Unterricht und Tagesbetreuung)<br />
bzw. einer Klasse (bei der verschränkten<br />
Form von Unterricht und Tagesbetreuung) erforderlichen<br />
Zahl an Anmeldungen von Schülerinnen<br />
und Schülern <strong>für</strong> die Tagesbetreuung ist die <strong>Schule</strong><br />
als solche mit Tagesbetreuung zu führen.<br />
• § 8d Abs. 3 SchOG<br />
(Grunds<strong>at</strong>zbestimmung)<br />
Welche Standorte von öffentlichen allgemein bil-<br />
denden Pflichtschulen eine Tagesbetreuung anbieten<br />
dürfen, entscheidet der <strong>Schule</strong>rhalter, wobei<br />
auf die Zahl der Anmeldungen von Schülerinnen<br />
und Schülern zur Tagesbetreuung abzustellen ist.<br />
Unbeschadet des § 8a Abs. 3 SchOG (Grunds<strong>at</strong>zbestimmung)<br />
sowie unter Bedachtnahme auf die<br />
räumlichen Voraussetzungen und auf andere<br />
regionale Betreuungsangebote (wie zB Horte) ist<br />
eine klassen-, schulstufen- oder schulenübergreifende<br />
Tagesbetreuung jedenfalls ab 15 angemeldeten<br />
Schülerinnen und Schülern zu führen.<br />
8. Wie wird der Bedarf an ganztägig<br />
geführten <strong>Schule</strong>n erhoben?<br />
Die Erhebung des Bedarfs an ganztägigen <strong>Schule</strong>n<br />
erfolgt von Bundesland zu Bundesland auf unterschiedliche<br />
Art, sollte aber sinnvoller Weise bei<br />
der <strong>Schule</strong>inschreibung erfolgen.<br />
9. Wann erfolgt die Anmeldung <strong>für</strong><br />
den Betreuungsteil?<br />
• § 12a Abs. 1 SchUG<br />
Die Anmeldung <strong>für</strong> den Betreuungsteil kann gleichzeitig<br />
mit der Anmeldung <strong>für</strong> die Aufnahme in die<br />
<strong>Schule</strong> erfolgen oder innerhalb einer von der<br />
Schulleitung festzusetzenden Frist. Diese Frist h<strong>at</strong><br />
mindestens drei Tage und längstens eine Woche<br />
zu umfassen und einen Sonntag einzuschließen.<br />
10. Ist der Betreuungsteil an jedem Schultag zu<br />
besuchen?<br />
• § 12a Abs. 1 SchUG<br />
Wer eine ganztägig geführte <strong>Schule</strong> mit verschränkter<br />
Abfolge des Unterrichts- und des Betreuungsteiles<br />
besucht, h<strong>at</strong> täglich an allen Betreuungsstunden<br />
teilzunehmen; die Betreuungsstunden<br />
sind in diesem Fall ein integr<strong>at</strong>iver Bestandteil<br />
des Schulalltages. Die Anmeldung <strong>für</strong> den Betreuungsteil<br />
bezieht sich daher in solchen <strong>Schule</strong>n auf<br />
alle Schultage.<br />
In ganztägig geführten <strong>Schule</strong>n mit getrennter<br />
Abfolge von Unterrichts- und Betreuungsteil ist<br />
es sowohl möglich, den Betreuungsteil an allen<br />
Schultagen als auch nur an einzelnen Tagen pro<br />
Woche zu besuchen.<br />
11. Für wie lange gilt die Anmeldung?<br />
• § 12a Abs. 1 SchUG<br />
An ganztägigen Schulformen mit verschränkter<br />
Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles gilt<br />
die Anmeldung <strong>für</strong> die gesamte Dauer des Be-