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Niederschrift Nr. 2/2006 - Mutters

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Antrag<br />

Aufgrund der §§ 43 Abs. 1 lit. b) und 94 d Z 4 der Straßenverkehrsordnung 1960 –<br />

StVO, Bundesgesetzblatt <strong>Nr</strong>.: 159/1960 in der derzeit gültigen Fassung wird folgende<br />

Verkehrsregelung verfügt:<br />

Für den nördlichen Abschnitt des Nockhofweges wird von der Abzweigung der<br />

Dorfstraße bis zur Einmündung der Schulgasse das Überschreiten der<br />

Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h für beide Fahrtrichtungen verboten.<br />

Gemäß § 44 Abs. 1 StV0 wird diese Verordnung durch Anbringung der<br />

entsprechenden Straßenverkehrszeichen gehörig kundgemacht.<br />

In Fahrtrichtung Dorfzentrum ist die 30 km/h Beschränkung rechts unmittelbar nach<br />

der Abzweigung der Schulgasse anzubringen (Steher des bestehenden Halte- und<br />

Parkverbotes sind zu verwenden).<br />

Bei diesem Standort ist in Fahrtrichtung bergwärts das Ende der 30 km/h<br />

Beschränkung anzuzeigen (Auf der Rückseite der 30 km/h Beschränkung für die<br />

Fahrtrichtung talwärts anbringen).<br />

Abstimmung<br />

Die Gemeinderatsmitglieder Peer Hansjörg, Mag. Michael Saischek, Gregor<br />

Reitmair, Schreier Josef, Dr. Martin Stauder, Pichler Susanne, Weber Josef,<br />

Jaufenthaler Johann und Martha Falschlunger sprechen sich für den Antrag aus.<br />

Die Gemeinderatsmitglieder Jenewein Walter, Rudolf Siller, Danninger Franz-Anton<br />

und Mair Johann sprechen sich gegen den Antrag aus.<br />

7. Beratung über die Änderung der Abfallwirtschaft <strong>Mutters</strong><br />

Im November 2005 hat GR Susanne Pichler den Gemeinderat informiert, dass sie an<br />

der Ausarbeitung einer Änderung unserer Abfallwirtschaft arbeitet. Nunmehr liegt das<br />

Ergebnis in Form einer Diskussionsgrundlage zum Thema Abfallwirtschaft vor.<br />

Dieses Schreiben ist auch an alle Gemeinderatsmitglieder weitergeleitet worden.<br />

Der Bürgermeister ersucht GR Pichler Susanne um Erläuterung der vorliegenden<br />

Diskussionsgrundlage.<br />

GR Susanne Pichler bemerkt dazu, dass die GAMS eine vierstufige Vorgangsweise<br />

in Richtung einer Neuordnung und Optimierung der Mutterer Abfallwirtschaft<br />

vorschlägt.<br />

Die wesentlichsten Punkte sind aus der Vorlage, die in der Anlage als Kopie<br />

beigeschlossen ist, zu entnehmen.<br />

GR DI Michael Saischek bemerkt, dass er sich auch über das Internet informiert<br />

habe und vertritt die Meinung, dass man mit absoluten Zahlen agieren solle.<br />

Grundsätzlich sollten beim Bioabfall die Eigenkompostierer nicht bestraft werden und<br />

das Verursacherprinzip muss weiterhin betrieben werden.<br />

Gemeinderat vom 16.3.<strong>2006</strong> Seite 8 von 12

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