Niederschrift Nr. 2/2006 - Mutters
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4. Behandlung des Ansuchen der Agrargemeinschaft <strong>Mutters</strong> betreffend die<br />
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 762/1, GB <strong>Mutters</strong>;<br />
Umwidmung einer Teilfläche von Freiland in Sonderfläche Gasthaus; Auflage des<br />
Entwurfes<br />
SACHVERHALT<br />
Bereits mit Ende des letzten Jahres wurde für den Bereich der Bergstation der<br />
Muttereralmbahn eine entsprechende Sonderfläche zur Errichtung eines Gasthauses<br />
gewidmet. Aufgrund der nun vorliegenden Entwürfe wird dabei angedacht, auch<br />
einen Verbindungstrakt zur nunmehr bestehenden Bergstation zu errichten.<br />
Die Agrargemeinschaft <strong>Mutters</strong>, vertreten durch Josef Weber, stellt den Antrag<br />
zwischen der bestehenden Bergstation und der bestehenden Sonderfläche eine<br />
entsprechende Erweiterung der Sonderfläche zur Errichtung eines Sondertraktes<br />
auszuweisen.<br />
Da in der fachlichen Beurteilung dabei auf die wesentlichen Punkte der<br />
seinerzeitigen Begründung zurückgegriffen werden kann, wird auf einzelne<br />
Passagen der Sonderflächenwidmung im Folgenden zurückgegriffen (siehe<br />
flwmut0705 Mutteralmbahn Berg.dwg Lotz & Ortner vom 12.12.2005).<br />
Flächenwidmung, örtliches Raumordnungskonzept<br />
Die gemäß Flächenwidmungsplan ausgewiesene Freilandfläche ist laut örtlichem<br />
Raumordnungskonzept für eine bauliche Entwicklung für Sondernutzungen<br />
vorgesehen. Gemäß Verordnungstext wird folgendes formuliert (Index S11):<br />
Sondernutzungen im Zusammenhang mit der Detailprojektierung des Projektes<br />
Muttereralmbahn Neu: Bergstation, gastronomische Einrichtungen und zusätzliche<br />
infrastrukturelle Einrichtungen für den Schibetrieb<br />
Die Widmungsfläche ergibt sich aus den bis dato vorliegenden Planungsunterlagen<br />
zum Entwurf der Bergstation (Krassnitzer – Singer, Entwurf zur Bergstation Stand<br />
09.03.<strong>2006</strong>). Die Abgrenzung in nördliche und südliche Richtung wird durch die<br />
bestehende Widmungsfläche einerseits und die Lifttrasse andererseits gebildet.<br />
Die Erschließung der Widmungsfläche erfolgt mittels Zufahrt über Liegenschaften der<br />
Agrargemeinschaft (Forstweg). Die Anbindung an das Kanal- und<br />
Wasserleitungsnetz ist aufgrund der neu geschaffenen Leitungsinfrastruktur im Zuge<br />
der Neuerrichtung der Liftanlagen gegeben.<br />
Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist durch die geringfügige<br />
Widmungsergänzung nicht gegeben.<br />
BEURTEILUNG<br />
Die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 762/1 KG <strong>Mutters</strong> von derzeit Freiland<br />
in Sonderfläche „Gasthaus“ (S-Gh) gemäß § 43 Abs. 1 TROG <strong>2006</strong> entspricht der<br />
gemäß Raumordnungskonzept vorgesehenen baulichen Entwicklung. Die übrigen<br />
Anforderungen gemäß den allgemeinen raumordnerischen Bestimmungen laut<br />
TROG werden erfüllt.<br />
Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der baurechtlichen<br />
Bestimmungen ein Heranbauen des geplanten Erweiterungsbaues an die Lifttrasse<br />
nur mittels zu erstellendem Bebauungsplans bewerkstelligt werden kann.<br />
Gemeinderat vom 16.3.<strong>2006</strong> Seite 5 von 12