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Niederschrift Nr. 2/2006 - Mutters

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4. Behandlung des Ansuchen der Agrargemeinschaft <strong>Mutters</strong> betreffend die<br />

Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 762/1, GB <strong>Mutters</strong>;<br />

Umwidmung einer Teilfläche von Freiland in Sonderfläche Gasthaus; Auflage des<br />

Entwurfes<br />

SACHVERHALT<br />

Bereits mit Ende des letzten Jahres wurde für den Bereich der Bergstation der<br />

Muttereralmbahn eine entsprechende Sonderfläche zur Errichtung eines Gasthauses<br />

gewidmet. Aufgrund der nun vorliegenden Entwürfe wird dabei angedacht, auch<br />

einen Verbindungstrakt zur nunmehr bestehenden Bergstation zu errichten.<br />

Die Agrargemeinschaft <strong>Mutters</strong>, vertreten durch Josef Weber, stellt den Antrag<br />

zwischen der bestehenden Bergstation und der bestehenden Sonderfläche eine<br />

entsprechende Erweiterung der Sonderfläche zur Errichtung eines Sondertraktes<br />

auszuweisen.<br />

Da in der fachlichen Beurteilung dabei auf die wesentlichen Punkte der<br />

seinerzeitigen Begründung zurückgegriffen werden kann, wird auf einzelne<br />

Passagen der Sonderflächenwidmung im Folgenden zurückgegriffen (siehe<br />

flwmut0705 Mutteralmbahn Berg.dwg Lotz & Ortner vom 12.12.2005).<br />

Flächenwidmung, örtliches Raumordnungskonzept<br />

Die gemäß Flächenwidmungsplan ausgewiesene Freilandfläche ist laut örtlichem<br />

Raumordnungskonzept für eine bauliche Entwicklung für Sondernutzungen<br />

vorgesehen. Gemäß Verordnungstext wird folgendes formuliert (Index S11):<br />

Sondernutzungen im Zusammenhang mit der Detailprojektierung des Projektes<br />

Muttereralmbahn Neu: Bergstation, gastronomische Einrichtungen und zusätzliche<br />

infrastrukturelle Einrichtungen für den Schibetrieb<br />

Die Widmungsfläche ergibt sich aus den bis dato vorliegenden Planungsunterlagen<br />

zum Entwurf der Bergstation (Krassnitzer – Singer, Entwurf zur Bergstation Stand<br />

09.03.<strong>2006</strong>). Die Abgrenzung in nördliche und südliche Richtung wird durch die<br />

bestehende Widmungsfläche einerseits und die Lifttrasse andererseits gebildet.<br />

Die Erschließung der Widmungsfläche erfolgt mittels Zufahrt über Liegenschaften der<br />

Agrargemeinschaft (Forstweg). Die Anbindung an das Kanal- und<br />

Wasserleitungsnetz ist aufgrund der neu geschaffenen Leitungsinfrastruktur im Zuge<br />

der Neuerrichtung der Liftanlagen gegeben.<br />

Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist durch die geringfügige<br />

Widmungsergänzung nicht gegeben.<br />

BEURTEILUNG<br />

Die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 762/1 KG <strong>Mutters</strong> von derzeit Freiland<br />

in Sonderfläche „Gasthaus“ (S-Gh) gemäß § 43 Abs. 1 TROG <strong>2006</strong> entspricht der<br />

gemäß Raumordnungskonzept vorgesehenen baulichen Entwicklung. Die übrigen<br />

Anforderungen gemäß den allgemeinen raumordnerischen Bestimmungen laut<br />

TROG werden erfüllt.<br />

Abschließend soll darauf hingewiesen werden, dass aufgrund der baurechtlichen<br />

Bestimmungen ein Heranbauen des geplanten Erweiterungsbaues an die Lifttrasse<br />

nur mittels zu erstellendem Bebauungsplans bewerkstelligt werden kann.<br />

Gemeinderat vom 16.3.<strong>2006</strong> Seite 5 von 12

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