Infoblatt für die Sendung am Montag, 25. Juni 2012 Das neue ...

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21.07.2012 Aufrufe

Ihre Gastgeber: Sandra Quellmann und René le Riche Ihr Thema II: Wenn der Koffer flöten geht - Koffer weg, was nun? Bild: WRD / MEV Reise-Rechtsexperte Kay P. Rodegra rät: Wenn ein Koffer nach Ihrem Flug nicht auf dem Rollband liegt, sollten Sie als erstes zum Lost & Found-Schalter im Flughafen gehen. Ist ein Koffer unterwegs verloren gegangen und wird dann wiedergefunden, müssen nicht Sie ihn am Flughafen abholen. Er wird zu Ihnen gebracht! Welche Schadenersatzansprüche Sie haben, wenn Ihr Koffer nicht mit Ihnen angekommen ist, hängt davon ab, wie lange Sie ohne Gepäck bleiben müssen und auch davon, ob Sie eine Pauschalreise oder nur den Flug gebucht haben. Wenn Sie als Pauschalreiseurlauber unterwegs sind, sollten Sie unbedingt Ihren Reiseveranstalter über den Gepäckverlust informieren. Besonderer Fall Kommt Ihr Gepäck gar nicht an, beispielweise zu Beginn einer Kreuzfahrt, dann dürfen Sie sogar den Vertrag kündigen. Dann fliegen Sie nach Hause zurück und bekommen anschließend den ganzen Reisepreis zurückerstattet. Zusätzlich gibt es dann auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. First-Need-Sets Stehen Sie ohne Koffer im Urlaub da, sollte Ihnen die Fluggesellschaft mit einem sogenannten First-Need-Sets aushelfen. Doch wenn der Koffer auch nach ein paar Tagen noch nicht wiederkommt, hilft auch das First Need Set wenig. In diesem Fall sollten Sie eine Liste machen mit den Dingen, die im Koffer waren. Diese Liste schicken Sie an die Fluggesellschaft. Legen Sie möglichst viele Kaufbelege bei. Wenn ein Zeuge dabei war, als Sie den Koffer gepackt haben, geben Sie Namen und Adresse an. Es wird der Zeitwert des Inhalts ausbezahlt – aber immer nur bis zur Haftungsgrenze. Preisminderung bei Pauschalreise Ist das Gepäck nur ein paar Tage lang verschwunden, können Sie bei einer Pauschalreise den Preis mindern. 10 bis 25 Prozent sind gut möglich. Zusätzlich können Sie wegen des Notkaufs von Ersatzkleidung Schadensersatzanspruch geltend machen. Notkauf bedeutet jedoch nicht, dass Sie bei Kofferverlust ungebremst shoppen gehen dürfen! Sie können sich sofort mit dem Wichtigsten versorgen: Zahnbürste und Unterwäsche beispielsweise. Neue Kleidung sollten Sie frühestens am nächsten Tag besorgen, denn Ihr Einkauf muss im „plausiblen“ Rahmen bleiben. Sammeln Sie alle Quittungen, damit Sie Ihre Ausgaben der Fluggesellschaft in Rechnung stellen können. Es gibt Haftungs-Höchstgrenzen Reiseveranstalter und auch die Airline selbst dürfen sich auf Haftungshöchstgrenzen nach dem sogenannten Montrealer Übereinkommen berufen. Das gilt für die meisten Urlaubsflüge. Umgerechnet handelt es sich hierbei um etwa 1.250 Euro. 25. Juni 2012 daheim + unterwegs © WDR 2012 Seite 4 von 9

Ihre Gastgeber: Sandra Quellmann und René le Riche Achten Sie auf die Fristen! Ist der Koffer beschädigt, müssen Sie innerhalb von sieben Tagen nach Aushändigung des Koffers eine schriftliche Schadensanzeige bei der Airline einreichen, ggf. auch beim Reiseveranstalter. Kommt der Koffer verspätet an, haben Sie 21 Tage Zeit, eine schriftliche Schadensmeldung einzureichen. Goldene Tipps für den perfekten Reisekoffer 1. Lettercode checken: Achten Sie darauf, dass der richtige Lettercode am Check-In- Schalter an Ihren Koffer kommt. Den Lettercode können Sie kontrollieren, wenn Sie das Stichwort „Flughafencodes“ in einem Internet-Suchprogramm eingeben. 2. Entfernen sie vor Reise-Antritt alte Labelcodes, sonst kann die Sortiermaschine durcheinander kommen. 3. Mut zur Farbe: 60 Prozent aller Gepäckstücke bestehen aus leicht verwechselbaren grauen Trolleys. Bei schwarzen Koffern vielleicht einfach ein buntes Band dranmachen. 4. Namensschild außen und innen: Zur erfolgreicheren Nachforschung sollen Sie Koffer und Taschen immer mit Namensschildern ausstatten - nicht nur außen, sondern auch im Kofferinneren, beispielsweise mit einer Visitenkarte. Auch Ihre Telefonnummer und Ihr Flugziel sollten Sie dort notiert haben. 5. Wichtige Sachen wie Wertgegenstände, Schmuck, aber auch Ersatzunterwäsche oder Toilettenartikel gehören ins Handgepäck! 6. Bescheiden bleiben: Verzichten Sie lieber auf teure Designer-Koffer. Diese haben eine verführerische Wirkung auf Kofferdiebe, die einen wertvollen Inhalt darin vermuten. 7. Gut ist es, für den Fall der Fälle eine Liste über den Kofferinhalt anzufertigen. Besser noch: ein schnelles Foto knipsen, das den Kofferinhalt zeigt. daheim: Eis-Design Rechte: WDR / Interfoto Meist bekommt man Eis als klassische Kugel im Hörnchen oder Becher serviert. Dabei lässt sich viel kreativer mit der kühlen Köstlichkeit umgehen. Eisdesignerin und Konditormeisterin Ilsemarie Buschmann führt uns heute in die Kunst des Eismodellierens ein. Ob bunter Früchteteller oder Bratwurst aus Eis - der Fantasie sind dabei keine Grenzen gesetzt. Diese Eiskreationen sind ein Fest für Auge und Gaumen und eine Bereicherung für jedes sommerliche Buffet oder jeden Grillabend! Diese Utensilien benötigen Sie für beide Kreationen: Arbeitsbrett, Backpapier, Einmalhandschuhe, Eisportionierer, Gefäß mit warmem Wasser, Herzausstecher, Messer, Gabel, Löffel, Teigschaber, Backpinsel, Handrührgerät, Schneebesen 25. Juni 2012 daheim + unterwegs © WDR 2012 Seite 5 von 9

Ihre Gastgeber: Sandra Quellmann und René le Riche<br />

Ihr Thema II: Wenn der Koffer flöten geht - Koffer weg, was nun?<br />

Bild: WRD / MEV<br />

Reise-Rechtsexperte Kay P. Rodegra rät: Wenn ein Koffer nach Ihrem Flug nicht auf dem<br />

Rollband liegt, sollten Sie als erstes zum Lost & Found-Schalter im Flughafen gehen. Ist ein<br />

Koffer unterwegs verloren gegangen und wird dann wiedergefunden, müssen nicht Sie ihn <strong>am</strong><br />

Flughafen abholen. Er wird zu Ihnen gebracht! Welche Schadenersatzansprüche Sie haben,<br />

wenn Ihr Koffer nicht mit Ihnen angekommen ist, hängt davon ab, wie lange Sie ohne Gepäck<br />

bleiben müssen und auch davon, ob Sie eine Pauschalreise oder nur den Flug gebucht haben.<br />

Wenn Sie als Pauschalreiseurlauber unterwegs sind, sollten Sie unbedingt Ihren<br />

Reiseveranstalter über den Gepäckverlust informieren.<br />

Besonderer Fall<br />

Kommt Ihr Gepäck gar nicht an, beispielweise zu Beginn einer Kreuzfahrt, dann dürfen Sie<br />

sogar den Vertrag kündigen. Dann fliegen Sie nach Hause zurück und bekommen<br />

anschließend den ganzen Reisepreis zurückerstattet. Zusätzlich gibt es dann auch<br />

Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.<br />

First-Need-Sets<br />

Stehen Sie ohne Koffer im Urlaub da, sollte Ihnen <strong>die</strong> Fluggesellschaft mit einem sogenannten<br />

First-Need-Sets aushelfen. Doch wenn der Koffer auch nach ein paar Tagen noch nicht<br />

wiederkommt, hilft auch das First Need Set wenig. In <strong>die</strong>sem Fall sollten Sie eine Liste machen<br />

mit den Dingen, <strong>die</strong> im Koffer waren. Diese Liste schicken Sie an <strong>die</strong> Fluggesellschaft. Legen<br />

Sie möglichst viele Kaufbelege bei. Wenn ein Zeuge dabei war, als Sie den Koffer gepackt<br />

haben, geben Sie N<strong>am</strong>en und Adresse an. Es wird der Zeitwert des Inhalts ausbezahlt – aber<br />

immer nur bis zur Haftungsgrenze.<br />

Preisminderung bei Pauschalreise<br />

Ist das Gepäck nur ein paar Tage lang verschwunden, können Sie bei einer Pauschalreise den<br />

Preis mindern. 10 bis 25 Prozent sind gut möglich. Zusätzlich können Sie wegen des Notkaufs<br />

von Ersatzkleidung Schadensersatzanspruch geltend machen. Notkauf bedeutet jedoch nicht,<br />

dass Sie bei Kofferverlust ungebremst shoppen gehen dürfen! Sie können sich sofort mit dem<br />

Wichtigsten versorgen: Zahnbürste und Unterwäsche beispielsweise. Neue Kleidung sollten<br />

Sie frühestens <strong>am</strong> nächsten Tag besorgen, denn Ihr Einkauf muss im „plausiblen“ Rahmen<br />

bleiben. S<strong>am</strong>meln Sie alle Quittungen, d<strong>am</strong>it Sie Ihre Ausgaben der Fluggesellschaft in<br />

Rechnung stellen können.<br />

Es gibt Haftungs-Höchstgrenzen<br />

Reiseveranstalter und auch <strong>die</strong> Airline selbst dürfen sich auf Haftungshöchstgrenzen nach<br />

dem sogenannten Montrealer Übereinkommen berufen. <strong>Das</strong> gilt <strong>für</strong> <strong>die</strong> meisten Urlaubsflüge.<br />

Umgerechnet handelt es sich hierbei um etwa 1.250 Euro.<br />

<strong>25.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2012</strong> daheim + unterwegs © WDR <strong>2012</strong> Seite 4 von 9

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