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04.01.2015 Aufrufe

Schönes, allein gekostet, tut weh. Ohne das „Weißt du noch“ im Gepäck kommen wir von den meisten Reisen arm zurück. (S.Graff) WIST informiert Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden. (Goethe) Sehr geehrte HeimbewohnerInnen! Wir freuen uns, Ihnen die fünfte Ausgabe unserer Zeitung „WIST aktuell“ präsentieren zu können, und hoffen, dass Sie darin das eine oder andere Wissenswerte finden. Unseren Neueinzügen wünschen wir, dass Sie sich gut in unser Heimleben integrieren und sich bald als Mitglied der großen „WIST-Familie“ fühlen. Für jedes Studierendenwohnhaus wurden wieder die Heimvertretungen gewählt, die wir Ihnen auch auf den folgenden Seiten vorstellen werden, damit Sie gleich wissen, an wen Sie sich bei diversen Fragen in Ihrem Studierendenwohnhaus wenden können. Keiner von Ihnen soll sich in der WIST als Nummer fühlen, sondern als wichtiger Teil einer großen Gemeinschaft. All unseren BewohnerInnen wünschen wir ein erfolgreiches und abwechslungsreiches Studienjahr und viele schöne Erlebnisse in der WIST! An dieser Stelle sei all unseren Inserenten für Ihre Unterstützung herzlich gedankt. Gleichzeitig möchten wir alle Interessierten aufrufen, an der Gestaltung unseres Kommunikationsmediums mitzuarbeiten! Das Team der WIST Steiermark Wie in jeder Ausgabe möchten wir Sie, geehrte HeimbewohnerInnen auf wichtige Punkte die Verwaltung betreffend hinweisen: Vertragsverlängerungen Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz 3 und Heimstatut Punkt IV, Absatz 8 ist vom Studierenden jährlich auf Verlängerung des Benützungsvertrages anzusuchen. Die WIST hat für das Studienjahr 2005/2006 die Frist für die Abgabe der Verlängerungen für die zweite Maiwoche festgesetzt. Der genaue Termin wird noch gesondert rechtzeitig bekanntgegeben. Dem Antrag auf Verlängerung ist laut Studentenheimgesetz ein günstiger Studienerfolg in Form eines Studienerfolgsnachweises von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule beizulegen. Als anrechenbarer Zeitraum für positiv absolvierte Prüfungen gelten das Sommersemester 2005 und das Wintersemester 2005/2006. Für eine Vertragsverlängerung sind 8 positiv absolvierte Wochenstunden und soziale Bedürftigkeit Voraussetzung. Der längstmögliche Verbleib in einem Studierendenwohnhaus der WIST berechnet sich aus der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen Diplomstudiums plus 2 Toleranzsemester. Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz 3 ist für Mitglieder der Heimvertretungen, die ihre Funktion zwei Jahre ausgeübt haben, der Benützungsvertrag um jeweils ein Semester für je zwei Jahre Tätigkeit über die durchschnittliche Studiendauer hinaus zu verlängern. Doktoratsstudenten können für den Zeitraum der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen Diplomstudiums plus vier Semester in einem Studierendenwohnhaus der WIST wohnen, wobei ein Einkommensnachweis beizubringen ist. Wir appellieren schon jetzt an alle HeimbewohnerInnen, die Frist für die Abgabe der Verlängerungsanträge ohne Ausnahmen einzuhalten. Der Leitgedanke der WIST Steiermark ist es, sozial Schwachen das Studium zu erleichtern. Wir tragen dieser Ideologie voll und ganz Rechnung. Daher sind wir auch verpflichtet, nur Studierenden, die den

Kriterien des Studentenheimgesetzes entsprechen, eine Verlängerung Ihres Benützungsvertrages zu gewähren. Büroöffnungszeiten Wir ersuchen Sie, unsere Büroöffnungszeiten einzuhalten. Mietschulden Wieder appellieren wir an die Zahlungsmoral aller Studierenden und ersuchen, die monatliche Miete pünktlich bis zum 5. des jeweiligen Monats mittels Abbuchungsauftrag oder Zahlschein zu entrichten. Bareinzahlungen erfordern einen höheren Verwaltungsaufwand, was in Zukunft eine Bearbeitungsgebühr zur Folge haben wird. Brandschutz Seit Juni 2005 hat Herr Johannes Knapp von der Group4Falck die Agenden des Brandschutzbeauftragten für alle Studierendenwohnhäuser der WIST Steiermark übernommen. In diesem Zusammenhang werden alle HeimbewohnerInnen ersucht, die Laubengänge und Stiegenhäuser von Fahrrädern und Ähnlichem freizuhalten, da bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften mit hohen Geldstrafen gerechnet werden muss. Ein- bis zweimal im Monat findet eine Begehung in allen Häusern statt, von der der Geschäftstellenleitung ein Protokoll übermittelt wird und woraus weitere Konsequenzen gezogen werden. Haustechnik An dieser Stelle möchten wir Herrn Hermann Dorn als neuen Mitarbeiter der WIST Steiermark willkommen heißen. Herr Dorn betreut alle Studierendenwohnhäuser im Bereich von Reparaturarbeiten. Damit alle Schäden schnell und effizient behoben werden können, wird ersucht, jeden Schaden DIREKT in den Verwaltungsbüros zu melden. Schadensmeldungen, die nicht in den Verwaltungsbüros gemeldet werden, können nicht bearbeitet werden. Unser Ziel ist es, die Häuser der WIST auf einem hohen Standard zu halten. Dafür ist es notwendig, dass jeder seinen Beitrag dazu leistet: Sie, liebe HeimbewohnerInnen, bitten wir, mit dem Eigentum der WIST sorgfältig umzugehen. Wir sind bemüht, jeden Schaden so schnell wie möglich zu beheben. Heimbegehungen Im Studienjahr 2005/2006 werden in jedem Studierendenwohnhaus wieder mindestens zwei Heimbegehungen zur Kontrolle der hygienischen Zustände und eine Heimbegehung zur Feststellung von technischen Mängeln stattfinden. Unangekündigte Begehungen mit stichprobenartigen Kontrollen können jedoch jederzeit stattfinden! Moserhofgasse: Mo bis Do: 9–12 Uhr; 13–16 Uhr Fr: 9–12 Uhr Ghegagasse: Mo: 8–12 Uhr Di: 8–12 Uhr Mi: 16–19 Uhr Do: 13–16 Uhr Fr: 8–12 Uhr Wiener Straße: Mo: 16–19 Uhr Di: 13–16 Uhr Mi: 8–12 Uhr Do: 8–12 Uhr Die Studierendenwohnhäuser Kapfenberg und Leoben werden von Graz aus mitverwaltet. Zweimal im Monat ist Frau Carmen Gartlehner direkt vor Ort für Sie da. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. An jedem Dienstag von 11–12 Uhr gibt es für alle BewohnerInnen der WIST Steiermark eine Sprechstunde bei Frau Mag. Peitler in der Moserhofgasse 34, 8010 Graz.

Schönes, allein gekostet, tut weh.<br />

Ohne das „Weißt du noch“ im Gepäck<br />

kommen wir von den meisten Reisen arm zurück.<br />

(S.Graff)<br />

<strong>WIST</strong><br />

informiert<br />

Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden.<br />

(Goethe)<br />

Sehr geehrte HeimbewohnerInnen!<br />

Wir freuen uns, Ihnen die fünfte Ausgabe unserer Zeitung „<strong>WIST</strong> <strong>aktuell</strong>“<br />

präsentieren zu können, und hoffen, dass Sie darin das eine oder andere Wissenswerte<br />

finden. Unseren Neueinzügen wünschen wir, dass Sie sich gut in unser<br />

Heimleben integrieren und sich bald als Mitglied der großen „<strong>WIST</strong>-Familie“ fühlen.<br />

Für jedes Studierendenwohnhaus wurden wieder die Heimvertretungen<br />

gewählt, die wir Ihnen auch auf den folgenden Seiten vorstellen werden, damit<br />

Sie gleich wissen, an wen Sie sich bei diversen Fragen in Ihrem Studierendenwohnhaus<br />

wenden können. Keiner von Ihnen soll sich in der <strong>WIST</strong> als Nummer<br />

fühlen, sondern als wichtiger Teil einer großen Gemeinschaft.<br />

All unseren BewohnerInnen wünschen wir ein erfolgreiches und<br />

abwechslungsreiches Studienjahr und viele schöne Erlebnisse in der <strong>WIST</strong>!<br />

An dieser Stelle sei all unseren Inserenten für Ihre Unterstützung he<strong>rz</strong>lich<br />

gedankt. Gleichzeitig möchten wir alle Interessierten aufrufen, an der Gestaltung<br />

unseres Kommunikationsmediums mitzuarbeiten!<br />

Das Team der <strong>WIST</strong> Steiermark<br />

Wie in jeder Ausgabe möchten wir Sie, geehrte HeimbewohnerInnen auf<br />

wichtige Punkte die Verwaltung betreffend hinweisen:<br />

Vertragsverlängerungen<br />

Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz 3 und Heimstatut Punkt IV,<br />

Absatz 8 ist vom Studierenden jährlich auf Verlängerung des Benützungsvertrages<br />

anzusuchen.<br />

Die <strong>WIST</strong> hat für das Studienjahr 2005/2006 die Frist für die Abgabe<br />

der Verlängerungen für die zweite Maiwoche festgesetzt. Der genaue Termin wird<br />

noch gesondert rechtzeitig bekanntgegeben. Dem Antrag auf Verlängerung ist laut<br />

Studentenheimgesetz ein günstiger Studienerfolg in Form eines Studienerfolgsnachweises<br />

von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule beizulegen.<br />

Als anrechenbarer Zeitraum für positiv absolvierte Prüfungen gelten das<br />

Sommersemester 2005 und das Wintersemester 2005/2006. Für eine Vertragsverlängerung<br />

sind 8 positiv absolvierte Wochenstunden und soziale Bedürftigkeit<br />

Voraussetzung. Der längstmögliche Verbleib in einem Studierendenwohnhaus der<br />

<strong>WIST</strong> berechnet sich aus der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen<br />

Diplomstudiums plus 2 Toleranzsemester. Laut Studentenheimgesetz § 5, Absatz<br />

3 ist für Mitglieder der Heimvertretungen, die ihre Funktion zwei Jahre ausgeübt<br />

haben, der Benützungsvertrag um jeweils ein Semester für je zwei Jahre Tätigkeit<br />

über die durchschnittliche Studiendauer hinaus zu verlängern. Doktoratsstudenten<br />

können für den Zeitraum der durchschnittlichen Studiendauer des jeweiligen<br />

Diplomstudiums plus vier Semester in einem Studierendenwohnhaus der <strong>WIST</strong><br />

wohnen, wobei ein Einkommensnachweis beizubringen ist. Wir appellieren schon<br />

jetzt an alle HeimbewohnerInnen, die Frist für die Abgabe der Verlängerungsanträge<br />

ohne Ausnahmen einzuhalten. Der Leitgedanke der <strong>WIST</strong> Steiermark ist es,<br />

sozial Schwachen das Studium zu erleichtern. Wir tragen dieser Ideologie voll<br />

und ganz Rechnung. Daher sind wir auch verpflichtet, nur Studierenden, die den

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