BDA Informationen 1.11 - Bund Deutscher Architekten BDA
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ANGEKLAGT: HÄSSLICHKEIT<br />
Erwien Wachter<br />
Wie hässlich! Ohne die geringsten Bedenken<br />
fallen Menschen mit diesem laienhaften<br />
Pauschalurteil über Neubauten her, die ihr<br />
Augenmerk gefunden haben. Verbinden sich<br />
diese Bauten vereinfacht betrachtet mit dem<br />
Begriff moderne Architektur, so werden sie<br />
oft noch schneller und kategorischer in die<br />
Schublade der Hässlichkeit verbannt. Diese<br />
Neigung zur ungenierten Meinungsäußerung<br />
mit verallgemeinertem Gültigkeitsanspruch ist<br />
von einer Dimension und von einer Selbstverständlichkeit,<br />
die Gegenwehr nicht im Geringsten<br />
erwartet. Dafür schwelgen solcherart<br />
Beurteiler in Wortskalen von Geschmacksverirrung,<br />
Zumutung, Verschandelung oder<br />
auch verheerender Gleichgültigkeit, mit der<br />
Bauherren und noch mehr <strong>Architekten</strong> der<br />
Selbstherrlichkeit, Arroganz und Ignoranz<br />
verdächtigt werden.<br />
einem reinen Geschmacksurteil. Interessant in diesem Zusammenhang<br />
ist, dass solche Wertungen wie „hässlich“ oder auch „schön“<br />
schnell einen Konsens innerhalb gleichorientierter Gruppen finden.<br />
Allerdings nehmen im Allgemeinen die genannten Kriterien für das<br />
„Schöne“ einen überwältigend größeren Raum ein, als jene des<br />
„Hässlichen“. Woraus geschlossen werden kann, dass sich wenig<br />
Honig aus der Hinterfragung der Beurteilung mit dem Prädikat<br />
„hässlich“ bei Bauten saugen lässt. Überzeugende Argumente<br />
wären einem bloßen Geschmacksurteil überlegen, das wie Peter<br />
Altenberger es formulierte, bereits ein ästhetisches Verbrechen an<br />
und für sich sei, weil es nur immer das Andere wolle.<br />
Da derartige Äußerungen sich bekanntlich in<br />
ihrer fraglosen Subjektivität im ersten Moment<br />
der Wahrnehmung bilden, kann dieser<br />
Eindruck ohnehin nur flüchtiger Natur sein<br />
– ohne allgemeinen Anspruch an einen breiten<br />
Konsens. „Hässlichkeit“ beschreibt in der<br />
Regel lediglich äußere Erscheinungsbilder in<br />
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