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Zusammenstellung der häufigsten Fragen - Schulen Aargau

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Aarau, 27. September 2012<br />

Departement<br />

Bildung, Kultur und Sport<br />

Abteilung Volksschule<br />

<strong>Zusammenstellung</strong> <strong>der</strong> <strong>häufigsten</strong> <strong>Fragen</strong> im Zusammenhang mit<br />

den neuen Beurteilungsinstrumenten an <strong>der</strong> Volksschule<br />

EINFÜHRUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNENTSCHEIDE AN DER<br />

VOLKSSCHULE UND DER NEUEN BEURTEILUNGSINSTRUMENTE 2<br />

LAUFBAHNENTSCHEIDE (REPETITIONEN, ÜBERTRITTE,<br />

BEZIRKSSCHULABSCHLUSSPRÜFUNG BAP) 6<br />

PROMOTION BEI BEFREIUNG VON LEHRPLANZIELEN UND NOTEN (BEI IHP, VM, DAZ<br />

ETC.) 16<br />

AUSFÜLLEN DER BEURTEILUNGSINSTRUMENTE 20<br />

DAS BEURTEILUNGSDOSSIER 27<br />

DATENWEITERGABE UND -AUFBEWAHRUNG 30<br />

ELEKTRONISCHER SERVICE 32


Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />

Volksschule und <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente<br />

- 2 -<br />

Wie werden die Orientierungsnoten im Zwischenbericht berechnet, die zusätzlich<br />

differenziert mit Worten beurteilt werden?<br />

Grundsätzlich än<strong>der</strong>t sich bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Fachnote nichts - we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Orientierungsnote im Zwischenbericht noch bei <strong>der</strong> promotionswirksamen Jahresnote im<br />

Jahreszeugnis. Beide Noten setzen sich aus den einzelnen Beurteilungsbelegen zusammen.<br />

Die Gewichtung dieser Belege liegt im pflichtgemässen Ermessen <strong>der</strong> Lehrperson. Dies ist<br />

explizit im § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR<br />

421.352) festgehalten. Dabei hat sich die Lehrperson an den Lernzielen des Lehrplans zu<br />

orientieren. Die Einführung <strong>der</strong> Verordnung hat an dieser Praxis nichts geän<strong>der</strong>t.<br />

Ziel <strong>der</strong> neuen Verordnung ist eine umfassen<strong>der</strong>e, aussagekräftigere und transparentere<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Kompetenzen und Leistungen <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler. Dies zeigt sich<br />

zum Beispiel darin, dass im Zwischenbericht die Beurteilung in drei o<strong>der</strong> vier Fächern<br />

(Primarschule / Oberstufe) zusätzlich differenziert mit Worten erfolgt. Diese Wortbeurteilung<br />

erfolgt in ausgewählten Kompetenzbereichen, welche sich am jeweiligen Fachlehrplan<br />

orientieren.<br />

Der Zwischenbericht dient grundsätzlich <strong>der</strong> Standortbestimmung und orientiert über die<br />

Stärken und Schwächen im Leistungsprofil <strong>der</strong> Lernenden. Die Orientierungsnote und die<br />

differenzierte Wortbeurteilung sollen folgenden Ansprüchen gerecht werden:<br />

- Die Orientierungsnote als Durchschnittswert <strong>der</strong> einzelnen Beurteilungsbelege des<br />

ersten Semesters dient <strong>der</strong> Standortbestimmung im Hinblick auf die Erreichung <strong>der</strong><br />

Jahresnote. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Fachnote sind pro Schulhalbjahr mindestens so viele<br />

Beurteilungsbelege beizuziehen, wie in <strong>der</strong> Stundentafel Wochenstunden festgelegt<br />

sind.<br />

- Die differenzierte Wortbeurteilung in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Englisch<br />

und Französisch stellt eine Gesamteinschätzung <strong>der</strong> Lehrperson dar. Sie zeigt auf, wo<br />

die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler in den einzelnen Kompetenzbereichen bezogen auf die<br />

Erreichung <strong>der</strong> Lernziele des aargauischen Lehrplans nach dem ersten Semester steht.<br />

Sie gibt somit Aufschluss darüber, in welchen Bereichen eine Schülerin / ein Schüler<br />

Stärken aufweist und wo allenfalls Lücken vorhanden sind, die es bis Ende Schuljahr<br />

noch zu schliessen gilt. Ferner ergeben sich aus den differenzierten Wortbeurteilungen<br />

allenfalls Hinweise für die Lehrperson, wie <strong>der</strong> Unterricht in einem Fachgebiet im<br />

zweiten Semester stofflich sowie methodisch-didaktisch schwerpunktmässig<br />

auszurichten ist. In welchem Umfang die Einschätzungen in den einzelnen<br />

Kompetenzbereichen durch die Lehrperson zu dokumentieren sind, ist nicht mit einer<br />

Anzahl Belege festgelegt. Die Lehrperson hat die einzelne Wortbeurteilung lediglich<br />

exemplarisch zu belegen bzw. soll nachvollziehbar aufzeigen können, wie die<br />

Beurteilung zustande kam. Die Lehrperson hat die Möglichkeit, aufgrund <strong>der</strong><br />

Unterrichtsplanung bzw. <strong>der</strong>en Schwerpunktsetzung die Gewichtung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Kompetenzbereiche situativ anpassen zu können. Die Umsetzungshilfen zur Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Sachkompetenz finden Sie unter www.schulen-aargau.ch → Unterricht &<br />

Schulbetrieb → Lehrplan, Lehrmittel & Fächer Volksschule.


- 3 -<br />

Die Wortbeurteilung ist kein arithmetisch ermitteltes Abbild <strong>der</strong> einzelnen<br />

Beurteilungsbelege, deshalb kann aus dieser nicht direkt auf die Orientierungsnote<br />

geschlossen werden. Die Wortbeurteilung ist eine för<strong>der</strong>orientierte Gesamteinschätzung <strong>der</strong><br />

Lehrperson, welche weit über den arithmetischen Schnitt <strong>der</strong> einzelnen Beurteilungsbelege<br />

hinausgeht. Die Leistungen in den einzelnen Kompetenzbereichen zeigen sich nicht nur<br />

punktuell in den Prüfungsarbeiten, son<strong>der</strong>n während <strong>der</strong> ganzen Unterrichtszeit und führen<br />

zu einer Gesamteinschätzung, die jeweils Ende des ersten Semesters in Form einer<br />

Wortbeurteilung festgehalten wird.<br />

Es ist deshalb nicht möglich, aus <strong>der</strong> differenzierten Wortbeurteilung direkt einen<br />

mathematischen Notendurchschnitt bzw. eine Fachnote abzuleiten. Eine Beurteilung einer<br />

Leistung bzw. die Setzung einer Fachnote bleibt ein pädagogischer Entscheid <strong>der</strong><br />

Lehrperson und ist kein rein arithmetisches Mittel. Diesen Entscheid zu fällen und<br />

nachvollziehbar begründen zu können, liegt in <strong>der</strong> professionellen Einschätzung und<br />

Verantwortung <strong>der</strong> Lehrperson.<br />

Werden die elektronischen Beurteilungsinstrumente auch im Kin<strong>der</strong>garten eingesetzt?<br />

Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule gibt vor, dass für jede<br />

Schülerin und jeden Schüler an <strong>der</strong> Volksschule pro Schuljahr ein Beurteilungsdossier<br />

geführt wird. Das Departement BKS empfiehlt daher, dass auch die<br />

Kin<strong>der</strong>gartenlehrpersonen ihre Empfehlung für den Übertritt vom Kin<strong>der</strong>garten in die<br />

Primarschule mit einem Beurteilungsdossier belegen. Als Hintergrund für die Erstellung des<br />

Beurteilungsdossiers dienen die Empfehlungen des Kantons <strong>Aargau</strong> bezüglich <strong>der</strong><br />

Verwendung des Lehrplans für den Kin<strong>der</strong>garten und die dazugehörige Wegleitung sowie die<br />

Empfehlung zur Verwendung <strong>der</strong> entsprechenden Beobachtungsinstrumente aus dem<br />

Lehrplan für den Kin<strong>der</strong>garten des Kantons Bern. Diese Instrumente haben allgemein<br />

Anerkennung gefunden und werden verbreitet eingesetzt.<br />

Die im Zwischenbericht aufgeführten Indikatoren zur Selbst- und Sozialkompetenz können<br />

fakultativ soweit sinnvoll auch im Kin<strong>der</strong>garten eingesetzt werden.<br />

Die zur Verfügung stehenden elektronischen Instrumente (Deckblatt Beurteilungsdossier und<br />

Übertrittsempfehlung) sind im Kin<strong>der</strong>garten nicht obligatorisch einzusetzen. Falls <strong>Schulen</strong> für<br />

das Beurteilungsdossier im Kin<strong>der</strong>garten und für die Übertrittsempfehlung vom Kin<strong>der</strong>garten<br />

in die Primarschule weiterhin ihre bereits bewährten schulinternen Dokumente verwenden<br />

möchten, ist dies möglich, sofern in beiden schulinternen Dokumenten mindestens dieselben<br />

Angaben wie auf den kantonalen Instrumenten für den Kin<strong>der</strong>garten enthalten sind (vgl. §§<br />

8–10 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).<br />

Ab Schuljahr 2013/14 ist <strong>der</strong> Besuch des Kin<strong>der</strong>gartens für alle Kin<strong>der</strong> ab vollendetem 4.<br />

Altersjahr obligatorisch (Stärkung Volksschule). Der Kin<strong>der</strong>garten wird damit im Bereich <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung und Beurteilung den an<strong>der</strong>n Stufen <strong>der</strong> Volksschule gleichgestellt. Die<br />

verantwortliche Lehrperson stellt den Kin<strong>der</strong>n im Kin<strong>der</strong>garten am Ende jedes ersten<br />

Schulhalbjahrs einen Zwischenbericht sowie am Ende des Schuljahrs einen Lernbericht aus<br />

(§ 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 geän<strong>der</strong>te Promotionsverordnung). Die Beurteilung basiert auf<br />

Beobachtungen und Einschätzungen <strong>der</strong> Lehrperson. Im Kin<strong>der</strong>garten gibt es keine<br />

Leistungstests. Die Berichtsvorlagen werden zurzeit erarbeitet. Sie stehen den <strong>Schulen</strong> nach<br />

den Frühlingsferien 2013 zur Verfügung. Die Lehrpersonen erstellen den Zwischenbericht,<br />

den Lernbericht und die Übertrittsempfehlung ebenfalls elektronisch.


- 4 -<br />

Sind alle elektronischen Beurteilungsinstrumente an <strong>der</strong> Volksschule verbindlich<br />

einzusetzen?<br />

Mit Ausnahme des Deckblatts für das Beurteilungsdossier und <strong>der</strong> Übertrittsempfehlung sind<br />

alle elektronischen Beurteilungsinstrumente in <strong>der</strong> vorgegebenen Form verbindlich<br />

einzusetzen. Falls <strong>Schulen</strong> für das Deckblatt des Beurteilungsdossiers und für die<br />

Übertrittsempfehlung eigene bzw. bereits bewährte schulinterne Dokumente einsetzen<br />

möchten, ist dies möglich, sofern mindestens dieselben Angaben wie auf den kantonalen<br />

Instrumenten enthalten sind. In diesem Fall ist nicht vorgesehen, dass die beiden<br />

Dokumente auf dem offiziellen Zeugnispapier ausgedruckt werden.<br />

Wann ist während <strong>der</strong> beiden Schuljahre <strong>der</strong> Einschulungsklasse ein Zwischenbericht<br />

und Lernbericht abzugeben?<br />

Gemäss den §§ 1 und 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule<br />

(SAR 421.352) ist verbindlich vorgegeben, dass sowohl in <strong>der</strong> 1. als auch in <strong>der</strong> 2.<br />

Einschulungsklasse jeweils nach dem ersten Semester ein Zwischenbericht bzw. am Ende<br />

des Schuljahrs ein Lernbericht von <strong>der</strong> verantwortlichen Lehrperson auszustellen ist.<br />

Aufgrund von § 22 <strong>der</strong> erwähnten Verordnung ist während des Besuchs <strong>der</strong><br />

Einschulungsklasse - also auch am Ende <strong>der</strong> 1. Einschulungsklasse - zu prüfen, ob die<br />

Schülerin / <strong>der</strong> Schüler die Lernziele nach Lehrplan erfüllen wird o<strong>der</strong> ob unterstützende<br />

Massnahmen einzuleiten sind. Am Ende <strong>der</strong> 2. Einschulungsklasse ist gemäss § 23 <strong>der</strong><br />

Vorordnung ein Promotionsentscheid hinsichtlich des Wechsels in die 2. Klasse <strong>der</strong><br />

Primarschule zu fällen.<br />

Werden die neuen Beurteilungsinstrumente auch in Son<strong>der</strong>schulen eingesetzt?<br />

Die neuen Beurteilungsinstrumente gelten für die Volksschule <strong>Aargau</strong>, also auch für alle<br />

Son<strong>der</strong>schulen, welche Schülerinnen und Schüler von <strong>der</strong> Primarschule bis Ende Oberstufe<br />

(inklusive Niveau Kleinklasse) unterrichten.<br />

Wo sind das Zeugnispapier, die neuen Zeugnismappen sowie die Sichttaschen zu<br />

beziehen?<br />

Ab Schuljahr 2010/11 werden die bis anhin gültigen Zeugnisbüchlein durch neue<br />

Beurteilungsinstrumente ersetzt. Das offizielle Zeugnispapier, die Zeugnismappen und die<br />

dazugehörigen Sichttaschen können beim Schulverlag plus (ehemals Lehrmittelverlag)<br />

bezogen werden.<br />

Neben <strong>der</strong> Originalunterschrift <strong>der</strong> Klassenlehrperson, dem farbigen Kantonslogo und dem<br />

Fussnotentext ist das im Zeugnispapier enthaltene Wasserzeichen ein wesentliches<br />

Sicherheitsmerkmal <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente. Es ist daher darauf zu achten, dass<br />

das Zeugnispapier an <strong>der</strong> Schule unter Verschluss aufbewahrt wird. Für den Ausdruck <strong>der</strong><br />

Dokumente ist kein Farbdrucker notwendig.


Welche Dokumente werden in <strong>der</strong> Zeugnismappe abgelegt?<br />

Folgende Dokumente werden in <strong>der</strong> Zeugnismappe abgelegt: Deckblatt Zeugnismappe,<br />

Zwischenbericht, Jahreszeugnis bzw. Lernbericht, Bericht individuelle Lernziele sowie<br />

weitere individuelle Beilagen (Bericht HSK, Bericht Instrumentalunterricht etc.).<br />

Alle Dokumente werden einseitig gedruckt und pro Sichttasche werden zwei Dokumente<br />

abgelegt.<br />

- 5 -<br />

Welche Dokumente sind verbindlich auf dem offiziellen Zeugnispapier auszudrucken?<br />

Folgende Dokumente sind verbindlich auf dem offiziellen Zeugnispapier auszudrucken:<br />

Deckblatt Zeugnismappe, Zwischenbericht, Jahreszeugnis bzw. Lernbericht und Bericht<br />

individuelle Lernziele. Die Dokumente werden einseitig gedruckt.<br />

Es ist nicht vorgesehen, dass individuelle Beilagen (Bericht HSK, Bericht<br />

Instrumentalunterricht etc.) sowie die För<strong>der</strong>planung und das För<strong>der</strong>journal auf dem<br />

offiziellen Zeugnispapier ausgedruckt werden. Die För<strong>der</strong>planung und das För<strong>der</strong>journal<br />

werden im Querformat erstellt und enthalten ein schwarzes Kantonslogo, welches jeweils<br />

mitgedruckt wird.<br />

Sind die bisherigen Entlassungszeugnisse am Ende <strong>der</strong> Volksschulzeit noch<br />

auszustellen?<br />

Mit Einführung <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente sind am Ende <strong>der</strong> Volksschulzeit keine<br />

Entlassungszeugnisse mehr auszustellen. Im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Real-, Sekundar- und<br />

Bezirksschule kann am Ende des 4. Oberstufenjahrs unter dem Promotionsentscheid <strong>der</strong><br />

Vermerk 'Volksschulpflicht erfüllt' ausgewählt werden.<br />

Nach wie vor wird am Ende <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule nebst dem Jahreszeugnis das<br />

Abschlusszeugnis ausgestellt, das alle Erfahrungs- und Prüfungsnoten sowie die<br />

Abschlussnote enthält.


- 6 -<br />

Laufbahnentscheide (Repetitionen, Übertritte,<br />

Bezirksschulabschlussprüfung BAP)<br />

Entscheidet die Schulpflege auch nach Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule über die Promotionen?<br />

Ja, wenn sich die Eltern gemäss § 73 Abs. 2 des Schulgesetzes (SAR 401.100) <strong>der</strong><br />

Beurteilung <strong>der</strong> Schule nicht anschliessen können.<br />

Sind Repetitionen aufgrund Nichtbestehens <strong>der</strong> Promotion möglich?<br />

Auch mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule sind<br />

aufgrund Nichtbestehens <strong>der</strong> Promotion Repetitionen <strong>der</strong> 1. bis und mit 4. Klasse <strong>der</strong><br />

Primarschule und <strong>der</strong> 2. und 3. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe möglich. Jedoch ist keine Repetition<br />

<strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Sekundar- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezirksschule vorgesehen. An ihre Stelle tritt die<br />

Versetzung in die 2. Klasse <strong>der</strong> Real- bzw. <strong>der</strong> Sekundarschule. Wer am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse<br />

<strong>der</strong> Realschule die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt, kann hingegen diese einmal<br />

wie<strong>der</strong>holen und muss nicht zwingend in die Kleinklasse versetzt werden. Grundsätzlich<br />

nicht vorgesehen ist die Repetition <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule und <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong><br />

Oberstufe. Wie bisher sind Repetitionen in <strong>der</strong> Einschulungsklasse und in <strong>der</strong> Kleinklasse<br />

nicht möglich.<br />

Bei jedem einzelnen Kind muss individuell entschieden werden, ob eine Repetition die<br />

sinnvolle und richtige Lösung ist. <strong>Schulen</strong>, welche die integrative Schulung umgesetzt haben,<br />

verfügen über differenziertere Möglichkeiten als die Repetition.<br />

Ist die Repetition <strong>der</strong> vierten Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule nach Einführung <strong>der</strong><br />

Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule noch möglich?<br />

Bis anhin hatten Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> vierten Bezirksschule das Recht, beim<br />

erstmaligen Nichtbestehen <strong>der</strong> Übertrittsberechtigung an eine Mittelschule die vierte Klasse<br />

<strong>der</strong> Bezirksschule zu repetieren. Da mit Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule <strong>der</strong> § 21 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Volksschule aufgehoben worden ist, besteht dieses Recht nicht mehr. Ausnahmsweise kann<br />

eine freiwillige Repetition gestützt auf den § 6 <strong>der</strong> Verordnung erfolgen. Es müssen jedoch<br />

beson<strong>der</strong>e Gründe vorliegen. Der Entscheid liegt bei <strong>der</strong> Schulpflege vor Ort.<br />

Ist eine freiwillige Repetition o<strong>der</strong> ein freiwilliger Übertritt in einen Schultypus mit<br />

geringeren Anfor<strong>der</strong>ungen möglich?<br />

Eine freiwillige Repetition o<strong>der</strong> <strong>der</strong> freiwillige Übertritt in einen Schultypus mit geringeren<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Sachkompetenz ist ausnahmsweise auf begründetes Gesuch hin<br />

möglich. In § 6 Verordnung Laufbahnentscheide sind die Gründe aufgeführt. Ein solcher<br />

Entscheid ist von <strong>der</strong> Schulpflege für alle Beteiligten nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />

Freiwillig bedeutet, dass eine Repetition o<strong>der</strong> ein Übertritt von den Noten her nicht zwingend<br />

ist.<br />

Ist eine Schülerin / ein Schüler massiv überfor<strong>der</strong>t und sind alle Beteiligten (Lernende, Eltern,<br />

Lehrperson und Schulleitung) einverstanden, so ist ein Übertritt in ein Angebot für Kin<strong>der</strong> und


- 7 -<br />

Jugendliche mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen o<strong>der</strong> ein Übertritt in einen Schultypus<br />

mit geringeren Anfor<strong>der</strong>ungen an die Sachkompetenz auch während des Schuljahrs möglich.<br />

Was bedeutet: 'Spätestens im Zeitraum Februar bis April findet ein Übertrittsgespräch<br />

statt' (gemäss § 14 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule)?<br />

Die Schulleitung regelt mit den Lehrpersonen, wie oft und wann Gespräche während des<br />

Schuljahrs mit den Eltern zur Standortbestimmung, zur Beurteilung bzw. zum Übertritt<br />

stattfinden, sodass die qualitativen und organisatorischen Ansprüche <strong>der</strong> Schule abgedeckt<br />

werden können.<br />

Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule setzt den Standard, dass<br />

beim Übertritt vom Kin<strong>der</strong>garten in die Primarschule und von <strong>der</strong> Primarschule in die<br />

Oberstufe mindestens ein Einschulungs- bzw. ein Übertrittsgespräch bis spätestens im April<br />

stattgefunden haben muss.<br />

Welche Fächer bilden nach Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />

Volksschule die Grundlage für die Übertrittsempfehlung von <strong>der</strong> Primarschule in die<br />

Oberstufe?<br />

Für die Gesamtbeurteilung werden sowohl die Kern- als auch die Erweiterungsfächer <strong>der</strong><br />

Primarschule miteinbezogen. Im § 13 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />

Volksschule ist aufgeführt, welche Gewichtung <strong>der</strong> Kern- und Erweiterungsfächer für den<br />

Übertritt in die Real-, die Sekundar- o<strong>der</strong> die Bezirksschule zu berücksichtigen ist und welche<br />

Aspekte ausserdem zum Tragen kommen (Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit,<br />

Auffassungsgabe sowie eine günstige Entwicklungsprognose).<br />

Wird das Formular 'Übertrittsempfehlung' auch verwendet, wenn eine Schülerin o<strong>der</strong><br />

ein Schüler während <strong>der</strong> Oberstufe für einen leistungsstärkeren Oberstufentyp<br />

empfohlen wird (Wechsel von <strong>der</strong> Real- in die Sekundar- bzw. von <strong>der</strong> Sekundar- in die<br />

Bezirksschule)?<br />

Nein, für diesen Fall wird das Formular ’Übertrittsempfehlung’ nicht eingesetzt. Es ist<br />

ausreichend, wenn im Jahreszeugnis beim Promotionsentscheid die entsprechende Klasse<br />

und <strong>der</strong> entsprechende Sekundarstufentyp ausgewählt werden. Selbstverständlich geht<br />

dieser Empfehlung ein entsprechendes Gespräch zwischen <strong>der</strong> Klassenlehrperson, <strong>der</strong><br />

Schülerin o<strong>der</strong> dem Schüler und den Eltern voraus.<br />

Können Schülerinnen und Schüler, bei denen sich schon kurz nach dem Übertritt<br />

(Primarschule - Oberstufe) abzeichnet, dass ein Typenwechsel nötig ist, erst am Ende<br />

des Schuljahrs die Stufe wechseln?<br />

Im gegenseitigen Einverständnis zwischen den Lernenden, den Eltern, den zuständigen<br />

Lehrpersonen und <strong>der</strong> Schulleitung ist ein Wechsel je<strong>der</strong>zeit möglich. Ansonsten erfolgt <strong>der</strong><br />

Wechsel auf Beginn des nächsten Schuljahrs.


- 8 -<br />

Wie wird <strong>der</strong> massgebende Durchschnitt für den Übertritt an eine Mittelschule am<br />

Ende des ersten Schulhalbjahrs <strong>der</strong> vierten Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule berechnet, wenn<br />

nach dem ersten Schulhalbjahr neu ein Zwischenbericht und nicht mehr ein<br />

Semesterzeugnis ausgestellt wird?<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule wird ab<br />

Schuljahr 2010/11 jeweils nach dem ersten Semester ein Zwischenbericht an Stelle des<br />

bisherigen Semesterzeugnisses ausgestellt. Diese Än<strong>der</strong>ung hat jedoch inhaltlich keinen<br />

Einfluss auf die Berechnung des für den Übertritt massgebenden Durchschnitts. Für den<br />

Übertritt an eine Mittelschule gilt auch nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule ab Schuljahr 2010/11 die massgebende<br />

Bestimmung in <strong>der</strong> Mittelschulverordnung und diejenige in <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Berufsmaturität an Berufsmittelschulen sowie damit verbunden § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung<br />

über die Abschlussprüfung an <strong>der</strong> Bezirksschule (SAR 421.751). Dies bedeutet:<br />

Der für den Übertritt in die Mittelschule relevante Notendurchschnitt im ersten Schulhalbjahr<br />

<strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule wird auch ab Schuljahr 2010/11 aufgrund folgen<strong>der</strong><br />

Orientierungsnoten aus dem Zwischenbericht berechnet: Deutsch, Französisch, Englisch,<br />

Mathematik, Geschichte, Biologie, Chemie, Musik / Zeichnen (je hälftig) sowie auf Wunsch<br />

Latein (somit 8 respektive 9 Noten). Da dieser errechnete Durchschnitt relevant ist für den<br />

Übertritt in eine Mittelschule, ist er laufbahnentscheidend und somit beschwerdefähig.<br />

Die Lernenden und die Eltern können mit dem entsprechenden Beiblatt zum Zwischenbericht<br />

des Departements BKS über diesen Sachverhalt aufgeklärt werden. Das Informationsblatt<br />

zum Übertritt an die Mittelschulen finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />

Leistungsbeurteilung & Übertritte → Beurteilungsinstrumente.<br />

Wie setzt sich mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />

Volksschule (Jahrespromotion) für die Bezirksabschlussprüfung die Erfahrungsnote<br />

am Ende <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule zusammen?<br />

Ab Schuljahr 2010/11 zählt für die Bezirksabschlussprüfung die Note im Jahreszeugnis als<br />

entsprechende Erfahrungsnote. Die Zeugnisnoten Musik und Bildnerisches Gestalten<br />

werden dabei zu einer Erfahrungsnote zusammengefasst.<br />

Ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule gelten die Fremdsprachen als Wahlfächer. Wie<br />

zählen sie für die Promotion, falls zwei (in <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule:<br />

Englisch und Französisch) o<strong>der</strong> mehr (ab <strong>der</strong> dritten Klasse <strong>der</strong> Realschule: Englisch,<br />

Französisch und Italienisch) Fremdsprachen als Wahlfach belegt werden?<br />

Wird ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule eine Fremdsprache gewählt, gilt diese als<br />

Kernfach. Falls ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule zwei o<strong>der</strong> mehr Fremdsprachen von<br />

einer Schülerin o<strong>der</strong> einem Schüler als Wahlfach belegt werden, gilt das Fach mit <strong>der</strong> besten<br />

Jahresnote als Kernfach, die an<strong>der</strong>en als Erweiterungsfächer. Die Fächertafel für die<br />

Volksschule finden Sie unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung & Übertritte.


- 9 -<br />

Gemäss <strong>der</strong> gültigen Stundentafel ist es möglich, dass eine Schülerin o<strong>der</strong> ein<br />

Schüler <strong>der</strong> Oberstufe zusätzlich zu einem Wahlpflichtfach das gleiche Fach auch als<br />

Wahlfach belegt. Wie wird eine doppelte Belegung eines Fachs im Zwischenbericht<br />

bzw. im Jahreszeugnis eingetragen und wie zählen die Noten am Ende des Schuljahrs<br />

für die Promotion?<br />

Falls im selben Schuljahr das Fach Werken zusätzlich zum (Wahl-) Pflichtfach als Wahlfach<br />

besucht wird, gilt für die Promotion <strong>der</strong> Durchschnitt <strong>der</strong> beiden Jahresnoten gerundet auf<br />

halbe Noten (Empfehlung BKS: bei Viertelnoten aufrunden). Dieser Durchschnittswert wird<br />

auch im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis eingetragen. Diese Regelung gilt auch für<br />

das Fach Textiles Werken.<br />

Wie werden die Noten <strong>der</strong> einzelnen Fächer für den Promotionsentscheid gezählt?<br />

Für den Wechsel in die nächst höhere Klasse zählen ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong><br />

Primarschule die Noten <strong>der</strong> Kern- und Erweiterungsfächer einfach.<br />

Eine Ausnahme bilden an <strong>der</strong> Sekundarschule die Fächer Geschichte und Geografie sowie<br />

Biologie, Physik und Chemie: Hier wird aus den Zeugnisnoten <strong>der</strong> Durchschnitt für die<br />

jeweilige Fächergruppe (Geschichte/Geografie und Biologie/Physik/Chemie) berechnet.<br />

Dabei werden die Zeugnisnoten <strong>der</strong> einzelnen Fächer entsprechend <strong>der</strong> erteilten<br />

Wochenlektionen gewichtet (vgl. nächste Frage). Die beiden resultierenden<br />

Durchschnittswerte werden ungerundet in die Berechnung <strong>der</strong> Promotion miteinbezogen.<br />

Beispiel für die Berechnung des promotionsrelevanten Notendurchschnitts für eine 3.<br />

Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule:<br />

Kernfächer<br />

Zeugnisnoten<br />

Erweiterungsfächer<br />

Zeugnisnoten<br />

Deutsch 5.5 5.5 Bewegung und Sport 4.5<br />

Mathematik 4 4 Bildnerisches Gestalten 5.5<br />

Englisch 5.5 5.5 Hauswirtschaft 5<br />

Französisch 5 5 Musik 4<br />

Biologie (Gewichtung 1/3)* 5 Textiles Werken 4.5<br />

Chemie* --<br />

Physik (Gewichtung 2/3)* 4.5<br />

Geografie (Gewichtung 1/2)* 5<br />

Geschichte (Gewichtung 1/2)* 5.5<br />

4.666…<br />

5.25<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> Kernfächer 4.986…<br />

Durchschnitt Promotion 4.843…<br />

Durchschnitt <strong>der</strong><br />

Erweiterungsfächer<br />

* Lektionenannahme für Berechnungsbeispiel: 1 Lektion Biologie und 2 Lektionen Physik sowie je zwei Lektionen Geografie und<br />

Geschichte; Chemieunterricht wird nicht erteilt.<br />

4.7


- 10 -<br />

Wie werden die Fächer Geschichte und Geografie bzw. Biologie, Physik und Chemie<br />

für die Berechung <strong>der</strong> promotionsrelevanten Jahresnote innerhalb <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Fachgruppe an <strong>der</strong> Sekundarschule gewichtet?<br />

In <strong>der</strong> Sekundarschule ist verbindlich festgelegt, wie viele Wochenstunden für die jeweilige<br />

Fachgruppe (Geschichte/Geografie und Biologie/Physik/Chemie) zu unterrichten sind. Wie<br />

viele Wochenlektionen für ein Fach innerhalb einer Fachgruppe pro Schuljahr einzusetzen<br />

sind, ist nicht verbindlich festgelegt. Hier besteht aus schulorganisatorischer Sicht ein<br />

gewisser Handlungsspielraum, damit auch interdisziplinär unterrichtet werden kann, was<br />

neuere Lehrmittel o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Projektunterricht vermehrt betonen. Es ist jedoch<br />

sicherzustellen, dass die Lehrplanziele sowie die festgelegten Wochenstunden über die vier<br />

Schuljahre hinweg für alle Schülerinnen und Schüler pro Fach eingehalten werden. In den<br />

Bestimmungen zum Stundenplan ist eine zeitliche Verteilung <strong>der</strong> Wochenstunden über die<br />

vier Schuljahre als Empfehlung vorgegeben.<br />

Für die Promotion richtet sich die Gewichtung des einzelnen Fachs innerhalb <strong>der</strong><br />

Fachgruppe nach <strong>der</strong> Anzahl erteilter Wochenstunden. Wird ein Fach in einem Schuljahr<br />

nicht unterrichtet, wird keine Note gesetzt. Werden z.B. in <strong>der</strong> dritten Klasse <strong>der</strong><br />

Sekundarschule 1 Wochenlektion Biologie und 2 Wochenlektionen Physik unterrichtet, so<br />

werden die beiden Noten mit folgen<strong>der</strong> Gewichtung für die promotionsrelevante Jahresnote<br />

zusammengerechnet: Biologie zählt 1/3 und Physik 2/3, Chemie wird nicht benotet.<br />

Kann Latein weiterhin als Wahlfach an <strong>der</strong> Bezirksschule gewählt werden?<br />

Ja, das Fach Latein kann an <strong>der</strong> Bezirksschule von den Schülerinnen und Schülern als<br />

Wahlfach besucht werden. Bei Belegung zählt Latein für den Promotionsentscheid als<br />

Kernfach.<br />

Nach <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule wird am Ende<br />

des Schuljahrs ein Jahreszeugnis ausgestellt. Nach dem ersten Semester wird ein<br />

Zwischenbericht mit för<strong>der</strong>orientiertem Charakter erstellt, <strong>der</strong> über die Stärken und<br />

Schwächen <strong>der</strong> Schülerin und des Schülers Auskunft gibt. Werden die<br />

Beurteilungsbelege, die während des ersten Semesters entstanden sind, ebenfalls für<br />

das Jahreszeugnis berücksichtigt?<br />

Ja, mit <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule gilt die<br />

Jahrespromotion. Für die Ermittlung <strong>der</strong> Promotion sind die Beurteilungsbelege des ganzen<br />

Schuljahrs und nicht nur die des zweiten Semesters massgebend. Die Orientierungsnoten<br />

des Zwischenberichts sind als ein ‚Zwischenergebnis’ anzusehen und sind grundsätzlich<br />

gleich wie die Beurteilungsbelege des zweiten Schulhalbjahrs zu gewichten. § 5 Abs. 3 <strong>der</strong><br />

Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule beschreibt, wie viele<br />

Beurteilungsbelege pro Schulhalbjahr ausgewiesen werden müssen.<br />

Erhalten Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Einschulungsklasse keine Noten?<br />

Wie in <strong>der</strong> ersten Klasse <strong>der</strong> Primarschule wird auch in <strong>der</strong> Einschulungsklasse am Ende<br />

des ersten und zweiten Schuljahrs ein Lernbericht ausgestellt. Der Lernbericht enthält eine in<br />

Worte gefasste Gesamtbeurteilung über Stärken und Schwächen in <strong>der</strong> Sachkompetenz<br />

(vgl. § 1 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).


- 11 -<br />

Nach einer Aufstufung in einen leistungsstärkeren Oberstufentyp (Real - Sek bzw. Sek<br />

- Bez) erreicht eine Schülerin / ein Schüler am Ende des Schuljahrs den notwendigen<br />

Notendurchschnitt von mindestens 4 im leistungsstärkeren Oberstufentyp nicht. Hat<br />

die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler in einem solchen Fall nach Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule das Recht auf eine Repetition?<br />

Sind die Promotionsvoraussetzungen am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule nicht<br />

erfüllt, gilt § 18 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule. Das<br />

bedeutet, dass die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler ohne Repetition <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Realschule<br />

zugewiesen wird.<br />

Sind die Promotionsvoraussetzungen am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule nicht erfüllt,<br />

gilt § 21 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule. Das<br />

bedeutet, dass die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler ohne Repetition <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule<br />

zugewiesen wird.<br />

Sofern die Promotionsvoraussetzungen am Ende <strong>der</strong> 2. o<strong>der</strong> 3. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule<br />

bzw. Bezirksschule nicht erfüllt werden, gilt § 18 Abs. 3 bzw. § 21 Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung<br />

über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule. Das beutet, dass <strong>der</strong> Schülerin / dem<br />

Schüler eine Repetition <strong>der</strong> 2. o<strong>der</strong> 3. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule bzw. <strong>der</strong> Bezirksschule zu<br />

gestatten ist. Erfüllt die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht,<br />

wird sie o<strong>der</strong> er <strong>der</strong>jenigen Klasse <strong>der</strong> Realschule bzw. Sekundarschule zugewiesen, die an<br />

die absolvierte Klasse anschliesst.<br />

In <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe ist keine Repetition vorgesehen. Eine freiwillige Repetition<br />

kann nur gestützt auf § 6 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule<br />

auf begründetes Gesuch hin erfolgen. Die Schulpflege kann dies ausnahmsweise bewilligen.<br />

Sofern alle Beteiligten einverstanden sind, ist jeweils auch eine vorzeitige Rückversetzung<br />

während des Schuljahrs möglich.<br />

Ist es gemäss Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule weiterhin<br />

möglich, nach erfolgreichem Abschluss <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule mit<br />

Empfehlung <strong>der</strong> Lehrperson in die 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule zu wechseln?<br />

Gestützt auf den § 24 des Schulgesetzes ist im Sinne <strong>der</strong> Durchlässigkeit ein Typenwechsel<br />

innerhalb <strong>der</strong> obligatorischen Schulpflicht mit Empfehlung <strong>der</strong> Klassenlehrperson<br />

grundsätzlich möglich. Auch mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an<br />

<strong>der</strong> Volksschule bleibt diese Möglichkeit bestehen. Einen Wechsel von <strong>der</strong> Sekundarschule<br />

in die Bezirksschule bzw. von <strong>der</strong> Realschule in die Sekundarschule am Ende <strong>der</strong><br />

obligatorischen Schulpflicht wird jedoch als Ausnahmefall erachtet. In einem solchen Fall<br />

wird empfohlen, im Voraus gemeinsam mit <strong>der</strong> betreffenden Schülerin / dem betreffenden<br />

Schüler und den Eltern zu klären, welche schulischen bzw. ausserschulischen Möglichkeiten<br />

in Frage kommen würden, falls die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler im leistungsstärkeren<br />

Oberstufentyp nicht die gefor<strong>der</strong>ten Leistungen erbringen kann. Grundsätzlich sollte bei einer<br />

ausserordentlichen Leistungsentwicklung und einer positiven Entwicklungsprognose ein<br />

Typenwechsel möglichst früh und wenn immer möglich nicht erst am Ende <strong>der</strong> Oberstufe<br />

geplant und umgesetzt werden (am Ende <strong>der</strong> 1. bzw. 3. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe gemäss § 20<br />

Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).


- 12 -<br />

Ist es rechtlich möglich, eine Schülerin / ein Schüler am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />

Primarschule in die Einschulungsklasse zu versetzen, wenn die Lernziele am Ende<br />

des Schuljahrs nicht erreicht worden sind?<br />

Schülerinnen und Schüler, die am Ende <strong>der</strong> ersten Primarklasse die Lernziele nicht<br />

erreichen, haben die erste Primarklasse zu repetieren. In Ausnahmefällen ist eine<br />

Versetzung aus <strong>der</strong> ersten Primarklasse in die Einschulungsklasse zulässig (vgl. § 11 Abs. 1<br />

und 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).<br />

Weshalb ist das Jahreszeugnis nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen?<br />

Grundsätzlich ist gemäss § 73 Abs. 2 des Schulgesetzes (SAR 401.100) von <strong>der</strong> Schulpflege<br />

ein Laufbahnentscheid zu fällen, wenn zwischen Schule und Eltern keine Einigung zustande<br />

kommt. Die Schulpflege entscheidet nach Gewährung des rechtlichen Gehörs auf Antrag <strong>der</strong><br />

Lehrperson über die Promotion bzw. Remotion und eröffnet den Erziehungsberechtigten den<br />

begründeten Entscheid schriftlich, eingeschrieben und mit einer Rechtsmittelbelehrung<br />

versehen (vgl. Anhang Teil II <strong>der</strong> Handreichung für Lehrpersonen, Schulleitungen und<br />

Schulpflegen; Die Handreichung finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />

Leistungsbeurteilung & Übertritte). An dieser Praxis än<strong>der</strong>t sich auch mit Einführung <strong>der</strong><br />

Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule nichts. Die verantwortliche<br />

Klassenlehrperson hat wie bisher den Zwischenbericht und das Jahreszeugnis zu<br />

unterschreiben. Nur bei Uneinigkeit zwischen Lehrperson und Eltern hat die Schulpflege<br />

einen formellen Laufbahnentscheid zu fällen.<br />

Kann gemäss Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR<br />

421.352) in begründeten Fällen ordentlich in die nächst höhere Klasse gewechselt<br />

werden, obwohl <strong>der</strong> notwendige Promotionsschnitt von 4 nicht erreicht worden ist?<br />

Nein, eine Verlängerung des 'Provisoriums' - wie es gemäss bisheriger<br />

Promotionsverordnung in Ausnahmefällen möglich war - ist rechtlich nicht mehr vorgesehen.<br />

Wird aufgrund <strong>der</strong> Entwicklungsprognose eine Repetition als ungeeignet betrachtet bzw.<br />

diese aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen nicht möglich ist, ist im Jahreszeugnis <strong>der</strong><br />

Vermerk 'Angebot für beson<strong>der</strong>e schulische Bedürfnisse, 'Wechsel in die Kleinklasse' o<strong>der</strong><br />

'Son<strong>der</strong>schulung' anzufügen. Gegen den Laufbahnentscheid <strong>der</strong> Schulpflege kann von den<br />

Eltern Beschwerde erhoben werden. Das Angebot für beson<strong>der</strong>e schulische Bedürfnisse<br />

beinhaltet individuelle Lernziele auf <strong>der</strong> Grundlage einer entsprechenden För<strong>der</strong>planung. Die<br />

Beurteilung im nächsten Jahreszeugnis erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung.<br />

Welche Promotionsbedingungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die während<br />

des Schuljahrs von einer ausserkantonalen Schule o<strong>der</strong> einer Privatschule in die<br />

aargauische Volksschule eintreten?<br />

Tritt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler während des ersten Semesters ein, so wird <strong>der</strong><br />

Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Beurteilungsbelege erstellt. Im Zwischenbericht kann unter Bemerkungen 'zugezogen'<br />

angewählt und/o<strong>der</strong> eine individuelle Bemerkung eingegeben werden. Am Ende des<br />

Schuljahrs wird das Jahreszeugnis ausgestellt, das über die Beför<strong>der</strong>ung in die nächst<br />

höhere Klasse, über eine Repetition o<strong>der</strong> über die Zuweisung in ein Angebot für Kin<strong>der</strong> und<br />

Jugendliche mit beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen Auskunft gibt. Das Jahreszeugnis setzt sich aus


- 13 -<br />

den vorhandenen Beurteilungsbelegen zusammen, die mehrheitlich aus dem 2. Semester<br />

stammen. Im Jahreszeugnis kann unter Bemerkungen 'zugezogen' angewählt und/o<strong>der</strong> eine<br />

individuelle Bemerkung eingegeben werden. Es gelten die Promotionsbedingungen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Schulstufe.<br />

Tritt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler während des zweiten Semesters ein, so setzt sich das<br />

Jahreszeugnis aus den vorhandenen Beurteilungsbelegen zusammen. Sind kaum solche<br />

vorhanden, so stützt sich die Beurteilung auf eine Gesamtbeurteilung ab. Neben <strong>der</strong><br />

Sachkompetenz werden auch die Selbst- und Sozialkompetenz und die<br />

Entwicklungsprognose für den Verbleib in <strong>der</strong> Klasse beachtet. Im Jahreszeugnis kann unter<br />

Bemerkungen 'zugezogen' angewählt o<strong>der</strong> eine individuelle Bemerkung angefügt werden. Es<br />

gelten die Promotionsbedingungen <strong>der</strong> jeweiligen Schulstufe.<br />

Welche Promotionsbedingungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die während<br />

des Schuljahrs freiwillig die Klasse repetieren o<strong>der</strong> in einen an<strong>der</strong>en Schultyp (Real,<br />

Sek o<strong>der</strong> Bez) wechseln?<br />

Während des Schuljahrs ist im Ausnahmefall eine Repetition <strong>der</strong> Klasse o<strong>der</strong> ein Wechsel in<br />

einen an<strong>der</strong>en Schultyp möglich. Voraussetzung ist das gegenseitige Einverständnis<br />

zwischen den Lernenden, ihren Eltern, <strong>der</strong> zuständigen Lehrperson und <strong>der</strong> Schulleitung.<br />

Nach dem Wechsel gelten die Promotionsbedingungen <strong>der</strong> neuen Schulstufe. Der<br />

Zwischenbericht o<strong>der</strong> das Jahreszeugnis mit dem Promotionsentscheid setzt sich aus den<br />

Beurteilungsbelegen zusammen, die nach dem Wechsel erstellt worden sind. Pro<br />

Schulhalbjahr und Fach müssen jedoch mindestens so viele Beurteilungsbelege vorliegen,<br />

wie im Lehrplan für das beurteilte Fach Wochenstunden festgelegt sind (Ausnahme: Bei<br />

einer Wochenstunde mindestens zwei Belege.). Sind weniger Belege vorhanden, so stützt<br />

sich die Beurteilung auf eine Gesamtbeurteilung ab. Neben <strong>der</strong> Sachkompetenz werden<br />

auch die Selbst- und Sozialkompetenz und die Entwicklungsprognose für den Verbleib in <strong>der</strong><br />

Klasse beachtet. Im Jahreszeugnis ist unter Bemerkungen auf den freiwilligen Wechsel<br />

hinzuweisen.<br />

Wie wird am Ende des Schuljahrs die Jahresnote bei Schülerinnen und Schülern<br />

berechnet, die während des Schuljahrs innerhalb des Kantons den Schulort wechseln<br />

und die Schullaufbahn in <strong>der</strong>selben Stufe und Klasse fortführen?<br />

Wechselt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler während des Schuljahrs innerhalb des Kantons<br />

den Wohnort und führt die Schullaufbahn in <strong>der</strong>selben Stufe und Klasse fort, so gilt ebenfalls<br />

die Jahrespromotion. In diesem Fall ist das Beurteilungsdossier <strong>der</strong> neuen<br />

Klassenlehrperson zu übergeben. Für die Erstellung <strong>der</strong> Noten im Jahreszeugnis sollen alle<br />

Beurteilungsbelege des ganzen Schuljahrs unter Berücksichtigung des Klassenwechsels und<br />

Einbezug <strong>der</strong> Entwicklung während <strong>der</strong> Zeitperiode am neuen Schulort berücksichtigt<br />

werden. Es liegt in <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> neuen Klassenlehrperson, die Beurteilungsbelege aus<br />

<strong>der</strong> Zeitperiode vor dem Klassenwechsel für die Berechnung <strong>der</strong> Jahresnote zu<br />

berücksichtigen und zu gewichten.<br />

Im Jahreszeugnis kann unter Bemerkungen 'zugezogen' eingefügt und/o<strong>der</strong> eine individuelle<br />

Bemerkung eingetragen werden.


- 14 -<br />

Dürfen Leistungsbelege, die in den letzten Wochen vor Schuljahresende erstellt<br />

werden, ins nächste Schuljahr übertragen werden?<br />

Die Zeugnisnote soll den Leistungen im bescheinigten Zeitabschnitt entsprechen. Gemäss<br />

Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR 421.352) werden die<br />

Zeugnisse am Ende des Schuljahrs erstellt. Die Beurteilungsperiode ist somit das jeweilige<br />

Schuljahr. Daher ist es aus Sicht des Departements Bildung, Kultur und Sport unzulässig,<br />

Noten aus einem Schuljahr ins nächste Schuljahr zu übertragen.<br />

Im Schuljahr 2014/15 wird erstmals eine 6. Klasse <strong>der</strong> Primarschule geführt<br />

(Umstellung <strong>der</strong> Schulstruktur im Rahmen <strong>der</strong> Stärkung Volksschule). Ab welchem<br />

Schuljahr ist die Repetition <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule möglich?<br />

Auf Beginn des Schuljahrs 2014/15 ist erstmals die Repetition <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong><br />

Primarschule möglich (vgl. § 12 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />

Volksschule). Die Repetition des letzten Jahres <strong>der</strong> Primarschule (künftig die 6. Klasse) ist<br />

weiterhin nicht zulässig. Ausnahmefälle sind im § 6 geregelt.<br />

Im Schuljahr 2013/2014 beginnt zum letzten Mal ein vierjähriger Real-, Sekundar- und<br />

Bezirksschulzug (Umstellung <strong>der</strong> Schulstruktur im Rahmen <strong>der</strong> Stärkung<br />

Volksschule). Welche Möglichkeiten bieten sich einer Schülerin / einem Schüler, die /<br />

<strong>der</strong> auf Beginn des Schuljahrs 2014/15 in einen anspruchsvolleren Oberstufentyp<br />

wechseln möchte?<br />

Für den Wechsel gibt es zwei Varianten:<br />

a) Der Wechsel erfolgt ohne Repetition eines Schuljahrs, also von <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />

Realschule direkt in die 2. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule bzw. von <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />

Sekundarschule direkt in die 2. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule. Voraussetzung sind sehr gute<br />

Leistungen und eine positive Entwicklungsprognose (vgl. § 16 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 <strong>der</strong><br />

Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule: '... Die Schulpflege kann den<br />

unmittelbaren Übertritt in die nächsthöhere Klasse gestatten, wenn das Beurteilungsdossier<br />

eine ausserordentliche Leistungsentwicklung <strong>der</strong> Schülerin beziehungsweise des Schülers<br />

ausweist.').<br />

b) Der Wechsel erfolgt mit Repetition eines Schuljahrs ein Jahr später, also auf das<br />

Schuljahr 2015/16 hin, von <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Realschule in die neue 1. Klasse <strong>der</strong><br />

Sekundarschule <strong>der</strong> dreijährigen Oberstufe bzw. von <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule in<br />

die neue 1. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule (vgl. § 16 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über<br />

die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule: '... Die Schullaufbahn wird in <strong>der</strong>jenigen Klasse<br />

fortgesetzt, die <strong>der</strong> absolvierten Klasse <strong>der</strong> Realschule / Sekundarschule entspricht.'). Es<br />

wird somit das 7. Schuljahr repetiert.<br />

Der Wie<strong>der</strong>eintritt aus <strong>der</strong> Oberstufe in die 6. Klasse <strong>der</strong> Primarschule ist nicht zulässig.


- 15 -<br />

Im Schuljahr 2013/2014 beginnt zum letzten Mal ein vierjähriger Real-, Sekundar- und<br />

Bezirksschulzug (Umstellung <strong>der</strong> Schulstruktur im Rahmen <strong>der</strong> Stärkung<br />

Volksschule). Welche Übertrittsprüfungen werden Ende Schuljahr 2013/14<br />

durchgeführt?<br />

Für Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule findet am Ende des Schuljahrs<br />

2013/14 keine Übertrittsprüfung statt. Diese können sie im letzten Quartal des Schuljahrs<br />

2014/15, am Ende <strong>der</strong> sechsten Klasse absolvieren.<br />

An <strong>der</strong> Oberstufe findet im Schuljahr 2013/14 ausschliesslich am Ende <strong>der</strong> 3. Klasse <strong>der</strong><br />

Realschule und Sekundarschule eine Übertrittsprüfung statt. Am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />

Oberstufe wird keine Übertrittsprüfung durchgeführt, da im Schuljahr 2014/15 keine 1.<br />

Oberstufe geführt wird.


- 16 -<br />

Promotion bei Befreiung von Lehrplanzielen und Noten (bei IHP,<br />

VM, DaZ etc.)<br />

Worauf basiert <strong>der</strong> Promotionsentscheid bei Schülerinnen und Schülern mit<br />

beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen?<br />

Schülerinnen und Schüler mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen haben in <strong>der</strong> Regel in<br />

einem o<strong>der</strong> in mehreren Fächern individuelle, vom Lehrplan abweichende Lernziele und<br />

werden in diesen Fächern nicht benotet. Der Promotionsentscheid kann daher nicht aufgrund<br />

des Notendurchschnitts gefällt werden. Er basiert auf einer Gesamtbeurteilung, welche die<br />

Entwicklung gemessen an den individuellen Lernzielen, die allgemeine Leistungsfähigkeit<br />

und Perspektive in allen drei Kompetenzbereichen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz)<br />

sowie die individuelle Situation <strong>der</strong> jeweiligen Schülerin o<strong>der</strong> des jeweiligen Schülers<br />

berücksichtigt.<br />

Worauf basiert <strong>der</strong> Promotionsentscheid bei Schülerinnen und Schülern mit<br />

beson<strong>der</strong>en Begabungen?<br />

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer beson<strong>der</strong>en Begabungen über den Lehrplan<br />

hinausgehende individuelle Lernziele haben, werden entsprechend <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong><br />

Lehrplanziele benotet und erhalten darüber hinaus einen Bericht über das Erreichen <strong>der</strong><br />

weitergehenden individuellen Lernziele. Die Promotion erfolgt somit ohne Unterschied zu<br />

ihren Klassenkameradinnen und -kameraden aufgrund <strong>der</strong> ermittelten Notendurchschnitte.<br />

Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund ihrer beson<strong>der</strong>en Begabung ein Fach o<strong>der</strong><br />

mehrere Fächer in einer höheren Klasse besuchen, werden dort nicht benotet, son<strong>der</strong>n<br />

erhalten einen Bericht zu den individuellen Lernzielen. Somit erfolgt bei ihnen die Promotion<br />

aufgrund einer Gesamtbeurteilung.<br />

Wie werden an<strong>der</strong>ssprachige Kin<strong>der</strong> mit DaZ (Deutsch als Zweitsprache) beurteilt?<br />

Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer An<strong>der</strong>ssprachigkeit DaZ-Unterricht erhalten,<br />

werden wie bis anhin beurteilt. Das heisst, dass mindestens für die Dauer <strong>der</strong><br />

unterstützenden Massnahmen in DaZ in den Fächern, in denen die betreffenden Lernenden<br />

wegen ihrer An<strong>der</strong>ssprachigkeit die Lernziele nach Lehrplan voraussichtlich nicht erreichen<br />

können, individuelle Lernziele festgesetzt werden. Erbringt die DaZ-Schülerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> DaZ-<br />

Schüler hingegen genügende Leistungen, kann aber das persönliche Potenzial aus<br />

sprachlichen Gründen noch nicht voll ausschöpfen, werden keine individuellen Lernziele<br />

gesetzt. Bei Laufbahnentscheiden wird das persönliche Potenzial jedoch berücksichtigt.<br />

Der För<strong>der</strong>ung und Beurteilung in den Fächern mit individuellen Lernzielen liegt eine<br />

För<strong>der</strong>planung zugrunde und <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele ersetzt die Note. Wird ein<br />

o<strong>der</strong> werden mehrere Fächer nicht benotet, erfolgt die Promotion im Rahmen einer<br />

Gesamtbeurteilung und im Hinblick auf die För<strong>der</strong>planung.<br />

Können Schülerinnen und Schüler bei einer Therapie von Lernschwierigkeiten von<br />

Noten befreit werden?<br />

Gemäss § 27 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule können<br />

Schülerinnen und Schüler für die Zeit während <strong>der</strong> sie eine vom Kanton anerkannte Therapie


- 17 -<br />

von Lernschwierigkeiten (Logopädie, Legasthenie) besuchen, von den Noten befreit werden.<br />

Sie sind in den Fächern von <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Lehrplanziele zu befreien, in denen sie diese<br />

auf Grund ihrer Belastung nicht erreichen können. Es werden individuelle Lernziele<br />

formuliert. Der För<strong>der</strong>ung und Beurteilung in den Fächern mit individuellen Lernzielen liegt<br />

eine För<strong>der</strong>planung zugrunde und ein Bericht ersetzt die Note. Die Promotion erfolgt im<br />

Rahmen einer Gesamtbeurteilung und im Hinblick auf die För<strong>der</strong>planung.<br />

Die Notenbefreiung beschliessen die Eltern, die Lehrpersonen, die Schulleitung und die<br />

involvierten Fachpersonen gemeinsam. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet nach<br />

Gewährung des rechtlichen Gehörs die Schulpflege. Der Entscheid <strong>der</strong> Schulpflege wird den<br />

Eltern schriftlich eröffnet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.<br />

Ein Arztzeugnis ist für eine Notenbefreiung nicht ausreichend.<br />

Gibt es eine Möglichkeit, Lernende, die an <strong>der</strong> Primarschule integrativ geschult<br />

worden sind, während des ersten Schuljahrs <strong>der</strong> Realschule in die Kleinklasse<br />

Oberstufe umzuteilen, obwohl nach <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an<br />

<strong>der</strong> Volksschule die Aufnahme für ein Jahr definitiv erfolgt?<br />

Gemäss Verordnung gilt neu die Jahrespromotion. Somit ist grundsätzlich nicht vorgesehen,<br />

dass während des Schuljahrs ein Wechsel vorgenommen wird. Zeigt sich im Laufe <strong>der</strong><br />

Realschule, dass eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler die entsprechenden Lernziele nach<br />

Lehrplan voraussichtlich nicht erfüllen wird, sind gestützt auf die För<strong>der</strong>planung<br />

unterstützende Massnahmen einzuleiten (§ 22 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule). Erreicht eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler trotz<br />

unterstützen<strong>der</strong> Massnahmen die jeweiligen Lernziele nach Lehrplan nicht, erfolgt ein<br />

Wechsel in die Kleinklasse Oberstufe grundsätzlich am Ende des Schuljahrs. Kommt keine<br />

Einigung zustande, entscheidet die Schulpflege auf Antrag <strong>der</strong> verantwortlichen Lehrperson.<br />

Sind alle Beteiligten (Eltern, Lehrperson und Schulleitung) mit einem Wechsel während des<br />

Schuljahrs einverstanden, kann dieser auch frühzeitig vollzogen werden.<br />

Bei Lernenden, die in <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule integrativ geschult worden sind, erfolgt<br />

<strong>der</strong> Übertritt jedoch in <strong>der</strong> Regel in ein entsprechendes Angebot für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen, dies sind Kleinklasse Oberstufe o<strong>der</strong> die 1.<br />

Klasse <strong>der</strong> Realschule mit IHP.<br />

Wie erfolgen Zeugniseinträge bei einer länger dauernden, teilweisen o<strong>der</strong> gänzlichen<br />

Dispensation von einem Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtfach?<br />

Über eine länger dauernde, teilweise o<strong>der</strong> gänzliche Befreiung von Pflichtfächern und<br />

Wahlpflichtfächern entscheidet das Departement Bildung, Kultur und Sport. Über eine länger<br />

dauernde, teilweise o<strong>der</strong> gänzliche Befreiung vom obligatorischen Turnunterricht entscheidet<br />

auf Grund eines Arztzeugnisses die Schulpflege (§ 12 Abs. 1 bzw. 2 Verordnung <strong>der</strong><br />

Volksschule).<br />

Liegt ein Entscheid hinsichtlich einer gänzlichen Dispensation vor, so wird beim betreffenden<br />

Fach das Auswahlfeld 'disp.' markiert. Alternativ ist bei Angeboten zur Begabtenför<strong>der</strong>ung<br />

auch ein Leistungsnachweis in Form einer Projektarbeit möglich. In diesem Fall wird die Note<br />

<strong>der</strong> Projektbeurteilung ins Zeugnis eingetragen.<br />

Bei einer teilweisen Dispensation von einem Fach wird eine Note gesetzt (Note wird<br />

ermittelt).


- 18 -<br />

Erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit ungenügenden Noten automatisch<br />

individuelle Lernziele?<br />

Nein. Reduzierte individuelle Lernziele werden gesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die<br />

Lernziele des Lehrplans längerfristig nicht erreicht werden können o<strong>der</strong> wenn eine kurz- o<strong>der</strong><br />

mittelfristige Entlastung von den Lernzielen des Lehrplans angezeigt ist. Während dieser Zeit<br />

sollen die notwendigen Grundlagen erarbeitet werden (Standardbeispiel: Fremdsprachigkeit).<br />

Ungenügende Leistungen in Folge mangeln<strong>der</strong> Anstrengung rechtfertigen keine<br />

Notenbefreiung.<br />

Können individuelle Lernziele auch in <strong>der</strong> Sekundar- o<strong>der</strong> Bezirksschule gesetzt<br />

werden?<br />

Dies ist in gut begründeten Einzelfällen möglich (im Zusammenhang mit Logopädie- und<br />

Legasthenietherapie; bei Fremdsprachigkeit o<strong>der</strong> mit Verstärkten Massnahmen VM). In<br />

jedem Fall muss das Leistungspotenzial grundsätzlich dem Leistungszug entsprechen.<br />

Wie erfolgt die Beurteilung bei <strong>der</strong> Integration einer Schülerin/eines Schülers mit einer<br />

erheblichen sozialen Beeinträchtigung mit Verstärkten Massnahmen (VM)?<br />

Diese erfolgt analog <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Fachkompetenz: Sie sind in den Bereichen <strong>der</strong><br />

Sozialkompetenz von <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Klassenlernziele zu befreien, in denen sie diese auf<br />

Grund ihrer Belastung nicht erreichen können. Es werden individuelle Lernziele formuliert,<br />

die För<strong>der</strong>planung sowie <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele erstellt.<br />

Im Zwischenbericht wird unter Bemerkungen mit dem Eintrag 'individueller Lernbericht zur<br />

Selbst- bzw. Sozialkompetenz' darauf verwiesen.<br />

Wie werden Kleinklassenschülerinnen und -schüler gemäss <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule in <strong>der</strong> Sachkompetenz beurteilt?<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Sachkompetenz erfolgt in <strong>der</strong> Kleinklasse grundsätzlich nach<br />

individuellen Lernzielen. Werden die Lernziele nach Lehrplan Primarschule bzw. Realschule<br />

erreicht, wird im Lernbericht im betreffenden Fach eine Note gesetzt. Da innerhalb <strong>der</strong><br />

Kleinklasse we<strong>der</strong> eine Beför<strong>der</strong>ung noch eine Rückversetzung möglich ist, ist Ende<br />

Schuljahr kein Promotionsentscheid notwendig.<br />

Gemäss § 24 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule wird<br />

am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Lernbericht ein Jahreszeugnis mit<br />

Promotionsentscheid ausgestellt, wenn die Beurteilung für die Zuweisung in eine<br />

Regelklasse spricht o<strong>der</strong> die Zuweisung in eine Regelklasse zwischen Eltern und Lehrperson<br />

strittig ist. Grundsätzlich überprüft die Klassenlehrperson jeweils im Zeitraum März/April<br />

einen möglichen Übertritt in eine entsprechende Regelklasse.


- 19 -<br />

Welche Beurteilungsinstrumente sind in <strong>der</strong> Kleinklasse bei einem Übertritt in die<br />

Regelklasse auszufüllen?<br />

Am Ende des 1. Semesters wird den Schülerinnen und Schülern <strong>der</strong> Kleinklasse ein<br />

Zwischenbericht und <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele ausgestellt. Am Ende des Schuljahrs<br />

wird einer Schülerin/einem Schüler, die/<strong>der</strong> nicht in die Regelklasse übertreten wird, <strong>der</strong><br />

Lernbericht und <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele ausgestellt.<br />

Falls die Schülerin/<strong>der</strong> Schüler in eine Regelklasse übertritt o<strong>der</strong> übertreten möchte, erhält<br />

sie/er das Jahreszeugnis (Noten) mit dem Laufbahnentscheid, den Lernbericht (individuelle<br />

Lernziele o<strong>der</strong> Noten) und den Bericht individuelle Lernziele. Aus dem Bericht individuelle<br />

Lernziele ist dann die Begründung des Laufbahnentscheids (Übertritt in die Regelklasse o<strong>der</strong><br />

Verbleib in <strong>der</strong> Kleinklasse) ersichtlich. Die Noten im Jahreszeugnis sind identisch mit<br />

denjenigen im Lernbericht.<br />

Wie werden Lernende ohne Englischkenntnisse (aufgrund Repetition o<strong>der</strong> Neuzuzugs)<br />

beurteilt?<br />

Repetierende o<strong>der</strong> neu zugezogene Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise noch<br />

keine Englischkenntnisse haben (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger), besuchen den<br />

Unterricht mit <strong>der</strong> Regelklasse. Zusätzlich erhalten sie Stützunterricht, um den<br />

Unterrichtsstoff des Vorjahrs/<strong>der</strong> Vorjahre aufholen zu können. Falls die betreffenden<br />

Lernenden die Klassenlernziele nach Lehrplan nicht erreichen, können für die Dauer dieser<br />

unterstützenden Massnahme individuelle Lernziele festgesetzt werden.<br />

Der För<strong>der</strong>ung und Beurteilung in den Fächern mit individuellen Lernzielen liegt eine<br />

För<strong>der</strong>planung zugrunde und ein Bericht ersetzt die Note. Die Promotion erfolgt aufgrund<br />

einer Gesamtbeurteilung.<br />

Wird <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele jeweils Ende Semester o<strong>der</strong> nur am Ende des<br />

Schuljahrs verfasst?<br />

Ein Bericht zu den individuellen Lernzielen in einem o<strong>der</strong> mehreren Fächern wird sowohl am<br />

Ende des ersten Semesters als auch Ende Schuljahr ausgestellt. Der Bericht ist direkt mit<br />

<strong>der</strong> halbjährlichen För<strong>der</strong>planung gekoppelt.


- 20 -<br />

Ausfüllen <strong>der</strong> Beurteilungsinstrumente<br />

Weshalb werden im Zeugnis keine Absenzen eingetragen?<br />

Mit <strong>der</strong> neuen Beurteilung <strong>der</strong> Selbstkompetenz ist diesbezüglich eine aussagekräftige<br />

Aussage unter dem zu beurteilenden Aspekt ’Erscheint ordnungsgemäss zum Unterricht’<br />

möglich. Weist eine Lernende o<strong>der</strong> ein Lernen<strong>der</strong> im grösseren Ausmass unbegründete<br />

Absenzen auf, so wird sich das in <strong>der</strong> Beurteilung dieser Kompetenz nie<strong>der</strong>schlagen. Die<br />

Lehrperson wird in jedem Fall bei häufigen und unklaren Absenzen das Gespräch mit den<br />

Beteiligten suchen und wenn nötig Massnahmen einleiten.<br />

Werden im Zwischenbericht jeweils alle Items (Aspekte) <strong>der</strong> Selbst- und<br />

Sozialkompetenz ausgefüllt?<br />

Ja, im Zwischenbericht werden jeweils alle Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz<br />

beurteilt. Dies geschieht grundsätzlich einmal pro Jahr.<br />

Der Schule vor Ort steht die Möglichkeit offen, aufgrund von gesetzten Jahreszielen und im<br />

Sinne einer wirkungsvollen und nachhaltigen För<strong>der</strong>ung einzelne Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und<br />

Sozialkompetenz während des Schuljahrs mit den Schülerinnen und Schülern intensiver zu<br />

bearbeiten und diese dementsprechend auch ausführlicher zu dokumentieren. Dieses<br />

Vorgehen soll den Erziehungsberichtigen im Voraus und transparent kommuniziert werden.<br />

Die Umsetzungshilfe für die Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz finden Sie unter<br />

www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung & Übertritte.<br />

Wie soll in grossen Klassenteams und im Fachlehrersystem die gemeinsame<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz vorgenommen werden?<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz wird von <strong>der</strong> Klassenlehrperson und aus<br />

Sicht <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en beteiligten Lehrpersonen vorgenommen. Dabei ist wichtig, dass<br />

Schulteams ihre Haltungen, Normen und Wertvorstellungen im Voraus diskutieren und<br />

gegen innen und aussen transparent machen. Für die einzelnen Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und<br />

Sozialkompetenz sind vor <strong>der</strong> eigentlichen Beurteilungsperiode Indikatoren und <strong>der</strong>en<br />

Standards von den Schulteams gemeinsam zu definieren. Die Umsetzungshilfe für die<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />

Leistungsbeurteilung & Übertritte.<br />

Für das Zusammenführen <strong>der</strong> Beurteilung sind verschiedene Wege denkbar. A) Alle<br />

beteiligten Lehrpersonen beurteilen alle Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz und<br />

geben sie <strong>der</strong> Klassenlehrperson ab. Diese spricht Lehrpersonen mit stark abweichenden<br />

Beurteilungen an, damit sie ausgehandelt werden können. B) Die Klassenlehrperson füllt die<br />

Beurteilung aus ihrer Sicht aus und stellt sie allen beteiligten (Fach-)Lehrpersonen zur<br />

Verfügung. Die Lehrpersonen melden sich, wenn sie sich einer Beurteilung nicht<br />

anschliessen können, damit diese ausgehandelt werden kann. C) Alle beteiligten<br />

Lehrpersonen beurteilen die Selbst- und Sozialkompetenz aller Lernenden an einer<br />

gemeinsamen Besprechung.<br />

Wichtig ist, dass das gewählte Verfahren für die Lernenden und Eltern transparent ist und zu<br />

Beginn <strong>der</strong> Beurteilungsperiode entsprechend kommuniziert wird.


- 21 -<br />

Die Selbst- und Sozialkompetenz wird nach dem ersten Semester im Zwischenbericht<br />

beurteilt. Werden die einzelnen Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz im zweiten<br />

Semester nicht beobachtet und geför<strong>der</strong>t?<br />

Dass die Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz nur im Zwischenbericht erscheint, ist<br />

auf die unterschiedliche Funktion <strong>der</strong> beiden Beurteilungsinstrumente 'Zwischenbericht' und<br />

'Jahreszeugnis' zurückzuführen. Der Zwischenbericht ist för<strong>der</strong>orientiert und nicht<br />

promotionswirksam. Gleiches gilt für die Beurteilungen <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz,<br />

welche för<strong>der</strong>orientiert sind und damit nicht im Jahreszeugnis erscheinen, welches<br />

beschwerdefähig ist. Es besteht keine Möglichkeit, im Jahreszeugnis eine Bemerkung zum<br />

Betragen einzufügen, da dies in <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />

Volksschule nicht vorgesehen bzw. verankert ist. Gemäss § 3 Abs. 1 <strong>der</strong> neuen Verordnung<br />

besteht jedoch die Möglichkeit, am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Jahreszeugnis einen<br />

Zwischenbericht auszustellen. Dies kann auf ausdrücklichen Wunsch des Lernenden o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Eltern geschehen o<strong>der</strong> wenn bedeutende Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Selbst- und<br />

Sozialkompetenz <strong>der</strong> Schülerin / des Schülers zu verzeichnen sind. Damit am Ende des<br />

Schuljahres bei Bedarf ein zusätzlicher Zwischenbericht ausgestellt werden kann, ist eine<br />

kontinuierliche Beobachtung und somit auch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beiden Kompetenzen durch die<br />

Lehrperson während des ganzen Schuljahrs notwendig. Die Beobachtung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Selbst- und Sozialkompetenz beschränkt sich somit nicht nur auf das erste Semester.<br />

In einem solchen Fall ist im Jahreszeugnis unter Bemerkungen mit dem Eintrag 'Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Selbst-, Sozial- o<strong>der</strong> Sachkompetenz in Worten am Ende des Schuljahrs gemäss<br />

separater Beilage' darauf hinzuweisen.<br />

Haben die Lernenden bzw. Eltern Ende Schuljahr Anrecht auf einen aktuellen<br />

Zwischenbericht, um diesen z.B. den Bewerbungsunterlagen beilegen zu können?<br />

Auf ausdrücklichen Wunsch <strong>der</strong> Schülerin, des Schülers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> wenn<br />

bedeutende Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Selbst-, Sozial- o<strong>der</strong> Sachkompetenz <strong>der</strong> Schülerin bzw.<br />

des Schülers zu verzeichnen sind, stellt die verantwortliche Lehrperson nebst dem<br />

Jahreszeugnis auch im entsprechenden Kompetenzbereich bzw. in den entsprechenden<br />

Kompetenzbereichen einen Bericht aus (vgl. § 3 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule). In einem solchen Fall ist im Jahreszeugnis unter<br />

Bemerkungen mit dem Eintrag 'Beurteilung <strong>der</strong> Selbst-, Sozial- o<strong>der</strong> Sachkompetenz in<br />

Worten am Ende des Schuljahrs gemäss separater Beilage' darauf hinzuweisen.<br />

Muss die Geometrie im Fach Mathematik im Zwischenbericht beurteilt werden? Laut<br />

Lehrplan gibt es für die 3. bis 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule keine verbindlichen<br />

Lehrplanziele.<br />

Es trifft zu, dass im <strong>Aargau</strong>er Fachlehrplan Mathematik auf <strong>der</strong> Primarschulstufe in <strong>der</strong> 3., 4.<br />

und 5. Klasse keine verbindlichen Ziele vorgegeben sind. Das mittlerweile alleinverbindliche<br />

Zahlenbuch hat jedoch eine ganzheitliche Konzeption. Viele Themen werden von den<br />

verschiedenen Themenschwerpunkten her behandelt. Die Geometrie wird oft als möglicher<br />

Zugang zu den im Lehrplan verbindlichen arithmetischen Themen in die ganzheitliche<br />

Bearbeitungskonzeption im Sinne des im Lehrplan auch verlangten aktiv-entdeckenden<br />

Lernens vernetzend miteinbezogen. Zudem werden die in <strong>der</strong> 1. und 2. Klasse auch im<br />

<strong>Aargau</strong>er Fachlehrplan verbindlich verlangten grundlegenden Lehrplanziele zu Form und


- 22 -<br />

Lage im Raum weiter gepflegt, vertieft und im Hinblick auf die in <strong>der</strong> Oberstufe verlangten<br />

verbindlichen Lehrplanziele in <strong>der</strong> Geometrie gezielt aufgebaut.<br />

Ein gänzlicher Verzicht auf eine Einschätzung <strong>der</strong> Geometrie in <strong>der</strong> 3., 4. und 5. Klasse ist<br />

deshalb nicht empfehlenswert, vom heute im Kanton <strong>Aargau</strong> gültigen Fachlehrplan her aber<br />

schulrechtlich möglich. Deshalb wird in den aargauischen Planungshilfen empfohlen,<br />

wenigstens die grundlegenden geometrischen Themen zu bearbeiten, welche anfangs des<br />

Schuljahrs im Zusammenhang mit Wie<strong>der</strong>holungen von geometrischen Basiskompetenzen<br />

und <strong>der</strong> Erweiterung des Zahlenraums verbundenen sind.<br />

Die empfohlene Bearbeitung von Themen und damit die empfohlene Gewichtung <strong>der</strong><br />

Geometrie in <strong>der</strong> Jahrespromotion kann aus den <strong>Aargau</strong>ischen Planungshilfen abgeleitet<br />

werden. Eindeutige Angaben z.B. in Prozenten zum Gewichtungsanteil werden in<br />

Planungshilfen und Umsetzungshilfen bewusst nicht gemacht, son<strong>der</strong>n liegen im<br />

Ermessensentscheid <strong>der</strong> Lehrpersonen an <strong>der</strong> Schule vor Ort.<br />

Hinweis für Oberstufe:<br />

Für den Themenschwerpunkt 'Daten und Zufall' gibt es z.B. nicht in allen Oberstufenklassen<br />

verbindliche Lehrplanziele. Deshalb kann situativ auf die Einschätzung dieses<br />

Themenschwerpunkts verzichtet werden.<br />

In den Sprachfächern sind je nach Schuljahr und Schulstufe die vier Fertigkeiten<br />

Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben im Lehrplan unterschiedlich gewichtet. Wie<br />

kann dies in den Wortbeurteilungen im Zwischenbericht zum Ausdruck gebracht<br />

werden?<br />

Die Lehrperson nimmt die Gewichtung <strong>der</strong> einzelnen Fertigkeiten gemäss den Vorgaben des<br />

Lehrplans selber vor. Die Gewichtung zeigt sich in <strong>der</strong> Orientierungsnote. Diese resultiert<br />

nicht aus dem arithmetischen Mittel <strong>der</strong> Wortbeurteilungen, son<strong>der</strong>n setzt sich zusammen<br />

aus den Beurteilungsbelegen im Beurteilungsdossier, welche die Lehrperson im eigenen<br />

Ermessen gewichtet. Anhand <strong>der</strong> Wortbeurteilungen wird klar, in welchen Bereichen die<br />

Lernziele erreicht werden und wo noch Entwicklungsbedarf besteht.<br />

Das gleiche Verfahren gilt auch im Fach Mathematik.<br />

Werden vom Departement BKS zu den verschiedenen Fächern Kompetenzraster<br />

erarbeitet?<br />

Mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule bleibt <strong>der</strong><br />

aargauische Lehrplan weiterhin in Kraft. Als Kriterien für die Beurteilung gelten daher<br />

weiterhin die Lernziele des <strong>Aargau</strong>ischen Lehrplans. Zurzeit werden im Zusammenhang mit<br />

dem Lehrplan 21 Kompetenzraster zu den einzelnen Fächern erarbeitet. Die<br />

Implementierung ist auf das Schuljahr 2015/16 geplant. Der Kanton <strong>Aargau</strong> wird sich an den<br />

Vorgaben des Lehrplans 21 orientieren und deshalb keinen neuen spezifisch aargauischen<br />

Lehrplan ausarbeiten. Bis dahin werden die Umsetzungshilfen <strong>der</strong> Fachdidaktikerinnen und<br />

Fachdidaktiker die Lehrpersonen bei <strong>der</strong> Umorientierung von Lerninhalten zu Kompetenzen<br />

unterstützen.


- 23 -<br />

Warum sind im Jahreszeugnis die Fremdsprachen bei den Kernfächern Deutsch,<br />

Mathematik, Realien etc. aufgeführt, auch wenn sie zu den Erweiterungsfächern<br />

zählen (zum Beispiel Englisch in <strong>der</strong> Primarschule)?<br />

Die Anhänge 2 bis 5 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule<br />

weisen aus, welche Fächer wann zu den Kern- o<strong>der</strong> zu den Erweiterungsfächern zählen. Da<br />

die Fremdsprachen Englisch, Französisch und Italienisch je nach Stufe, Schultyp und -jahr<br />

als Kern- o<strong>der</strong> als Erweiterungsfach zählen, sind sie gleich bleibend in <strong>der</strong> linken Spalte<br />

aufgeführt. Dies dient <strong>der</strong> Lesefreundlichkeit, denn dadurch ist gewährleistet, dass über die<br />

gesamte Volksschulzeit die Fächerpositionen in den Jahreszeugnissen die gleichen bleiben.<br />

Die beiden Spalten im Jahreszeugnis sind unter an<strong>der</strong>em wegen dieser wechselnden<br />

Zuteilung nicht mit 'Kernfächer' und 'Erweiterungsfächer' betitelt.<br />

In <strong>der</strong> Primarschule ist Englisch ein Erweiterungsfach. Da Englisch im Zwischenbericht<br />

zusätzlich mit Worten beurteilt wird, wird dieses Fach im Zwischenbericht auf <strong>der</strong> ersten<br />

Seite aufgeführt. Im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Primarschule wird Englisch zwischen den Fächern<br />

Mathematik und Realien aufgelistet. Damit wird gewährleistet, dass über die gesamte<br />

Volksschulzeit die Fächerpositionen in den Jahreszeugnissen dieselben bleiben. Gleichzeitig<br />

wird im Jahreszeugnis eine Fussnote darauf hinweisen, dass Englisch an <strong>der</strong> Primarschule<br />

für den Promotionsentscheid als Erweiterungsfach zählt.<br />

Welcher Eintrag erfolgt im Zwischenbericht und Jahreszeugnis im Fach 'Ethik und<br />

Religionen'?<br />

Ab Schuljahr 2012/13 zählt das Fach 'Ethik und Religionen' zu den weiteren Fächern, welche<br />

nicht promotionswirksam sind. Gemäss Vorgaben des Departements BKS kann <strong>der</strong> Besuch<br />

eines solchen Fachs im Zwischenbericht und Jahreszeugnis mit dem Vermerk 'besucht'<br />

bestätigt werden. Es ist aber auch möglich, die Leistungen in <strong>der</strong> Kategorie 'Weitere Fächer'<br />

mit einer Note zu beurteilen o<strong>der</strong> mit einer Beilage detailliert auszuweisen. Den Schülerinnen<br />

und Schülern ist zu Beginn des Schuljahrs mitzuteilen, welcher Eintrag im Zeugnis bei den<br />

weiteren Fächern vorgenommen wird. Es ist zu empfehlen, dies vorgängig schulintern<br />

abzusprechen.<br />

Wie fliesst die Bewertung aus dem Musikgrundschulunterricht ein?<br />

Im aktuellen Lehrplan Musik an <strong>der</strong> Primarschule (vgl. Seite 1) ist die Zusammenarbeit<br />

zwischen den Musiklehrpersonen und den Lehrpersonen Musikgrundschule geregelt.<br />

Entsprechend empfiehlt das Departement BKS, dass während <strong>der</strong> 1. und 2. Klasse <strong>der</strong><br />

Primarschule <strong>der</strong> Fachbereich Musik als Ganzes - zusammengesetzt aus den Teilen<br />

Musikunterricht in <strong>der</strong> Regelklasse und Musikgrundschule - von den zuständigen<br />

Lehrpersonen gemeinsam beurteilt werden soll. Wie die einzelnen Beurteilungsbelege des<br />

Musikunterrichts in <strong>der</strong> Regelklasse und <strong>der</strong> Musikgrundschule gewichtet werden, haben die<br />

beiden Lehrpersonen gemäss § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> neuen Verordnung gemeinsam festzulegen.<br />

Wie sind die Fächer Textiles Werken und Werken zu beurteilen, wenn sie in<br />

Semesterkursen, also blockweise unterrichtet werden?<br />

Dasjenige Fach, das während des Semesters unterrichtet worden ist, wird beurteilt. Die<br />

Orientierungsnote aus dem Zwischenbericht wird ins Jahreszeugnis übertragen, damit beide<br />

Fächer promotionswirksam sind.


- 24 -<br />

Die unter 'weitere Fächer' aufgeführten Fächer Chor, Ethik und Religionen, Freies<br />

Gestalten, Instrumentalunterricht und Realienpraktikum können entwe<strong>der</strong> mit Noten<br />

o<strong>der</strong> mit einem separaten Bericht bewertet o<strong>der</strong> mit 'besucht' vermerkt werden. Zählen<br />

diese Noten für die Promotion?<br />

Auch wenn diese Wahlfächer benotet werden können, zählen diese Noten nicht für die<br />

Promotion. Sie sind aber wichtig für das Profil <strong>der</strong> Lernenden z.B. bei <strong>der</strong> Lehrstellensuche.<br />

Was soll im Zeugnis und im Zwischenbericht unter <strong>der</strong> Rubrik 'Spezialfach <strong>der</strong> Schule'<br />

eingefüllt werden?<br />

Diese Rubrik ermöglicht es den <strong>Schulen</strong>, spezielle Themen und Projekte, die von <strong>der</strong> Schule<br />

über eine längere Zeit angeboten werden, aufzuführen. Dazu gehören zum Beispiel <strong>der</strong><br />

Unterricht im Fach Projekte und Recherchen im Rahmen des Testlaufs Abschlusszertifikat,<br />

ein Theaterprojekt, ein Projekt zur Gewaltprävention etc. Für die Schülerin o<strong>der</strong> den Schüler<br />

bedeutet dieser Nachweis eine weitere Differenzierung ihres bzw. seines Portfolios.<br />

Was bedeutet die Rubrik 'Jahrespromotion gefährdet' im Zwischenbericht unter dem<br />

Feld 'Bemerkungen'?<br />

Da <strong>der</strong> Zwischenbericht nicht promotionswirksam ist, entfällt die bisherige Möglichkeit des<br />

Provisoriums nach dem 1. Semester. Damit die Lernenden und ihre Eltern rechtzeitig und<br />

schriftlich darauf hingewiesen werden können, dass eine Promotion am Ende des Schuljahrs<br />

aufgrund <strong>der</strong> ausgewiesenen Leistungen im Zwischenbericht unsicher ist, kann dieses Feld<br />

angekreuzt werden. Selbstverständlich muss die Lehrperson bei einer Gefährdung <strong>der</strong><br />

Jahrespromotion frühzeitig das Gespräch mit <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong> dem Schüler und den Eltern<br />

suchen und soll nicht nur mittels <strong>der</strong> Benutzung dieses Bemerkungsfeldes kommunizieren.<br />

Wenn sich eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler zu den Aspekten <strong>der</strong> Selbst- und<br />

Sozialkompetenz ansprechend verhält, d.h. sie/er fällt we<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s positiv noch<br />

negativ auf, welche Beurteilung erhält sie/er? Gibt es hier eine Norm, die von Seiten<br />

des Departements BKS vorgegeben wird?<br />

In <strong>der</strong> Handreichung ’Leistungen beurteilen und ausweisen’ wird auf Seite 7 beschrieben,<br />

dass wie bis anhin die Schulteams vor Ort den professionellen Austausch zu den Standards<br />

bezüglich Selbst- und Sozialkompetenzen zu leisten haben. Kantonale Vorgaben sollen<br />

diese zentrale Arbeit <strong>der</strong> Schulteams nicht ersetzen. In <strong>der</strong> Handreichung ist auf Seite 10<br />

beschrieben, welche Bedeutung den einzelnen Ausprägungen (sehr gut, gut, genügend und<br />

ungenügend) zukommt. Die Handreichung finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />

Leistungsbeurteilung & Übertritte.<br />

Im Zwischenbericht wie auch im Jahreszeugnis ist bei den Bemerkungen eine Zeile<br />

vorgesehen, die frei beschriftet werden kann. Was darf aus rechtlicher Sicht in die<br />

letzte Zeile hineingeschrieben werden?<br />

Diese ist z.B. für allfällig nähere Umschreibungen <strong>der</strong> in einem bestimmten Fach erbrachten<br />

Leistungen o<strong>der</strong> für wertneutrale Einträge vorgesehen (wie z.B. 'Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und<br />

Sozialkompetenz Ende Schuljahr', 'Peacemaker im Schuljahr 2010/11', 'Gewinner des


- 25 -<br />

schulinternen Schreibwettbewerbs 2011' o<strong>der</strong> 'Vertreter/in im Schülerparlament'; nicht<br />

statthaft: 'häufig in Konflikte involviert', 'im Unterricht oft abwesend' o<strong>der</strong> 'Schüler/in könnte<br />

mehr leisten' etc.). Der Eintrag darf sich nicht disziplinierend auf das Kind auswirken.<br />

Ist bei einem Wahlfach (z.B. Italienisch in <strong>der</strong> 3. und 4. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe), welches<br />

zu den Erweiterungsfächern zählt, im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis verbindlich<br />

eine Orientierungsnote bzw. Note zu setzen?<br />

Bei einem Wahlfach, welches zu den Erweiterungsfächern zählt, muss bei Belegung in <strong>der</strong><br />

Regel eine Note gesetzt werden (ausser es bestehen z.B. individuelle Lernziele). Der<br />

Vermerk 'besucht' ist nicht zulässig.<br />

Gemäss gültiger Stundentafel <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Primarschule sind pro Woche 3<br />

Lektionen Werken vorgesehen. Im Zwischenbericht und Lernbericht <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />

Primarschule ist aber auch das Fach 'Bildnerisches Gestalten' zu beurteilen. Wie ist<br />

dies zu erklären?<br />

In <strong>der</strong> gültigen Stundentafel für die erste Primarklasse sind insgesamt 3 Lektionen für den<br />

Fachbereich Gestalten (Bildnerisches Gestalten und Werken) vorgegeben. Im Anhang 2 <strong>der</strong><br />

Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR 421.352) ist festgelegt,<br />

dass sowohl das Fach 'Bildnerisches Gestalten' wie auch 'Werken' im Zwischenbericht und<br />

im Lernbericht <strong>der</strong> 1. Primarklasse zu beurteilen sind. Wie die 3 Wochenlektionen auf diese<br />

beiden Fächer aufgeteilt werden, ist nicht verbindlich vorgegeben. Dies liegt in <strong>der</strong><br />

Kompetenz <strong>der</strong> Klassenlehrperson. Es wird jedoch empfohlen, analog <strong>der</strong> Stundentafel für<br />

die 2. bis 5. Primarklasse die zur Verfügung stehenden Wochenlektionen folgen<strong>der</strong>massen<br />

aufzuteilen: 2 Wochenlektionen 'Bildnerisches Gestalten' und 1 Wochenlektion 'Werken'.<br />

Ist <strong>der</strong> Instrumentalunterricht in den neuen Beurteilungsinstrumenten verbindlich<br />

auszuweisen?<br />

Der Instrumentalunterricht an <strong>der</strong> Primarschule ist ein freiwilliges Angebot für Schülerinnen<br />

und Schüler und die Eltern tragen die Kosten dafür. Er kann im Zwischenbericht unter<br />

Weitere Fächer ausgewiesen werden (Eintrag 'besucht', 'Beilage' o<strong>der</strong> Beurteilung mit einer<br />

Orientierungsnote). Im Jahreszeugnis kann <strong>der</strong> Besuch des Instrumentalunterrichts ebenfalls<br />

eingetragen werden (Eintrag 'besucht', 'Beilage' o<strong>der</strong> Beurteilung mit einer Note).<br />

An <strong>der</strong> Oberstufe ist <strong>der</strong> Instrumentalunterricht hingegen verbindlich auszuweisen (Eintrag<br />

'besucht', 'Beilage' o<strong>der</strong> Beurteilung mit einer Orientierungsnote / Note), da dieser in den<br />

Stundentafeln des Lehrplans sowie in den Anhängen 3 - 5 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR 421.352) aufgeführt ist.<br />

Ist <strong>der</strong> Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) in den neuen<br />

Beurteilungsinstrumenten verbindlich auszuweisen?<br />

Der Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist im Zwischenbericht wie<br />

auch im Jahreszeugnis verbindlich auszuweisen. Dies ist in § 17 Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung über<br />

die För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen<br />

(SAR 421.331) festgelegt. Über den gewünschten Zeugniseintrag wird die verantwortliche<br />

Klassenlehrperson von <strong>der</strong> HSK-Lehrperson informiert.


- 26 -<br />

In den neuen Beurteilungsinstrumenten steht unter Bemerkungen 'zugezogen' zur<br />

Auswahl. Ab welchem Zeitpunkt wird dies bei einer Schülerin / einem Schüler<br />

eingetragen?<br />

Sobald die fehlende Zeit einen Einfluss auf die Beurteilung hat, soll dies im Zwischenbericht<br />

bzw. Jahreszeugnis / Lernbericht mit <strong>der</strong> Bemerkung 'zugezogen' vermerkt werden. In <strong>der</strong><br />

frei beschriftbaren Zeile unter Bemerkungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, das genaue<br />

Datum einzutragen.<br />

Ist bei Schülerinnen und Schülern, die den DaZ-Unterricht besuchen, unter<br />

Bemerkungen diesbezüglich ein Eintrag anzubringen?<br />

Mit Einführung <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente än<strong>der</strong>t sich nichts an <strong>der</strong> bisherigen<br />

Praxis. Ein spezieller Eintrag bezüglich DaZ-Unterricht erfolgt we<strong>der</strong> im Zwischenbericht<br />

noch im Jahreszeugnis.<br />

Werden aufgrund mangeln<strong>der</strong> Sprachkompetenzen in einem o<strong>der</strong> mehreren Fächern<br />

individuelle Lernziele vereinbart, so wird anstelle einer Note ein 'Bericht individuelle<br />

Lernziele' im betroffenen Fach verfasst. Grundlage für diesen Bericht ist die För<strong>der</strong>planung,<br />

welche jeweils zu Beginn des Semesters erstellt wird. Der Bericht individuelle Lernziele wird<br />

zusammen mit dem Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis in <strong>der</strong> Zeugnismappe abgelegt.<br />

Weshalb sind im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Primarschule (2. - 5. Klasse) die Fächer Englisch<br />

und Textiles Werken nicht immer aufgelistet?<br />

Die Fächer Englisch und Textiles Werken erscheinen im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Primarschule (2.<br />

- 5. Klasse) nur, sofern im Eingabefeld 'Klasse' die 3., 4. o<strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule<br />

eingegeben wird.<br />

Wenn zwei Lehrpersonen im Jobsharing unterrichten, können beide Lehrpersonen die<br />

Beurteilungsinstrumente (Zwischenbericht und Jahreszeugnis / Lernbericht)<br />

unterschreiben?<br />

Mit Ausnahme <strong>der</strong> För<strong>der</strong>planung wird im Zwischenbericht, im Jahreszeugnis und im<br />

Lernbericht nur die verantwortliche Klassenlehrperson den Namen einsetzen und<br />

unterschreiben können. Unterrichten an einer Klasse zwei Lehrpersonen (auch mit je 50<br />

Stellenprozenten), ist vorgängig gemeinsam zu klären, wer für die Ausstellung <strong>der</strong><br />

Beurteilungsinstrumente verantwortlich ist. Gemäss § 18a des Schulgesetzes (SAR 401.100)<br />

hat die Schulpflege für jede Abteilung eine hauptverantwortliche Klassenlehrperson zu<br />

bestimmen. Diese Lehrperson unterschreibt den Zwischenbericht wie auch das<br />

Jahreszeugnis bzw. den Lernbericht.


Das Beurteilungsdossier<br />

- 27 -<br />

Sollen Fachlehrpersonen die Arbeiten <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler im<br />

Beurteilungsdossier <strong>der</strong> Klassenlehrperson ablegen o<strong>der</strong> dürfen sie ein separates<br />

Dossier führen?<br />

Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule legt fest, dass pro<br />

Schülerin o<strong>der</strong> Schüler ein Beurteilungsdossier geführt werden muss. Es gibt jedoch keine<br />

Vorgaben, wie dieses Beurteilungsdossier vor Ort geführt werden muss. Dies ist schulintern<br />

festzulegen. Grundsätzlich muss die Führung des Beurteilungsdossiers an einer Schule so<br />

organisiert sein, dass bei Standortbestimmungen und Beurteilungsgesprächen mit<br />

Lernenden und Eltern alle relevanten Beurteilungsbelege im Original von <strong>der</strong><br />

verantwortlichen Lehrperson zur Einsicht vorgelegt werden können.<br />

Es wird empfohlen, dass wie bisher die einzelnen Beurteilungsbelege fortlaufend den<br />

Schülerinnen und Schülern zu Handen <strong>der</strong> Eltern mit nach Hause gegeben werden und<br />

danach das Original in <strong>der</strong> Schule im Beurteilungsdossier sicher aufbewahrt wird. Die Eltern<br />

haben je<strong>der</strong>zeit das Recht, das Beurteilungsdossier ihres Kindes in <strong>der</strong> Schule einzusehen.<br />

Für die Primar- und Oberstufe gibt es verbindliche Vorgaben (vgl. § 5 Abs. 3 <strong>der</strong><br />

Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule), wie viele Belege im<br />

Beurteilungsdossier am Ende des Schuljahrs mindestens abgelegt sein müssen. Gibt<br />

es auch für den Kin<strong>der</strong>garten eine verbindliche Vorgabe?<br />

Nein, im Kin<strong>der</strong>garten gibt es keine verbindliche Vorgabe bezüglich Anzahl Belege. Dieser<br />

Entscheid liegt im Ermessen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenlehrperson. Dabei ist zu beachten, dass bis<br />

zum Schuleintritt exemplarisch aussagekräftige Dokumente aufbewahrt werden, damit bei<br />

Gesprächen mit Eltern und weiteren Personen anschaulich aufgezeigt werden kann, welche<br />

Leistungen das Kind erbracht, wie die Beurteilung zustande kam und wie sie von <strong>der</strong><br />

Lehrperson gewichtet worden ist.<br />

Wie lange und von wem wird das Beurteilungsdossier aufbewahrt?<br />

Wie die Führung des Beurteilungsdossiers für die Schülerin o<strong>der</strong> den Schüler vor Ort<br />

organisiert ist, ist schulintern festzulegen. Die Beurteilungsbelege werden von <strong>der</strong><br />

Klassenlehrperson bzw. von <strong>der</strong> Fachlehrperson während einer Beurteilungsperiode - also<br />

während eines Schuljahrs - aufbewahrt. Sind Zwischenbericht und Jahreszeugnis an<br />

Lernende und Eltern abgegeben und ist keine Beschwerde erhoben worden<br />

(Zwischenberichte sind nicht beschwerdefähig), ist das Beurteilungsdossier nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Rechtsmittelfrist (30 Tage nach Zustellung) aufzulösen. Die persönlichen Arbeiten sind den<br />

Lernenden abzugeben. Beurteilungsdossiers werden nicht an eine abnehmende Lehrperson<br />

weitergegeben, ausser es handelt sich um einen Klassen- bzw. Schulwechsel <strong>der</strong> Schülerin<br />

o<strong>der</strong> des Schülers während des Schuljahrs.<br />

Sollen die Lernenden Einblick in ihr Beurteilungsdossier erhalten?<br />

Ja. Das Beurteilungsdossier ist ein pädagogisches Instrument im Dialog zwischen den<br />

Lernenden und ihren Lehrpersonen. Die Lernenden sind aktiv in die Beurteilung ihrer<br />

Leistungen miteinbezogen, indem sie Kenntnis über die gesammelten Belege haben, selbst


- 28 -<br />

Belege ins Beurteilungsdossier geben und mit ihren Lehrpersonen über die Selbst- und<br />

Fremdeinschätzung sprechen.<br />

Welche Dokumente aus dem Beurteilungsdossier sollen <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong> dem<br />

Schüler Ende Schuljahr übergeben werden?<br />

Schülerarbeiten jeglicher Art, die während des Schuljahrs von den Lernenden erstellt worden<br />

sind, sind den Schülerinnen und Schülern am Ende des Schuljahrs abzugeben.<br />

Aussagekräftige Arbeiten sowie mündliche Leistungen von Schülerinnen und<br />

Schülern sind im Beurteilungsdossier zu dokumentieren. Wie ist das zu verstehen?<br />

Unter Beurteilungsbelegen werden aussagekräftige Arbeiten wie Klassenprüfungen,<br />

individuelle Arbeiten, Werkarbeiten, Beurteilungsbögen etc. verstanden, die über das<br />

Schuljahr hinweg gesammelt werden. Selbstverständlich können bei grösseren Arbeiten wie<br />

einer Bastel- o<strong>der</strong> Werkarbeit für das Dossier auch Fotos herangezogen werden. Neben<br />

diesen Belegen muss die Lehrperson wie bis anhin je<strong>der</strong>zeit nachvollziehbar aufzeigen<br />

können, nach welchen Kriterien die einzelne Arbeit beurteilt worden ist und welche Leistung<br />

zu erbringen war, um die Lernziele zu erreichen. Bei Schülerinnen und Schülern, die in<br />

einem o<strong>der</strong> mehreren Fächern nach individuellen Lernzielen unterrichtet werden, ist die<br />

entsprechende För<strong>der</strong>planung nicht im Beurteilungsdossier aufzubewahren. Bei<br />

Standortgesprächen mit den Lernenden und <strong>der</strong>en Eltern ist die För<strong>der</strong>planung zur<br />

vollständigen Dokumentation jedoch vorübergehend ins Beurteilungsdossier zu legen.<br />

Ist das vom Departement BKS vorgegebene Deckblatt für das Beurteilungsdossier<br />

verbindlich einzusetzen?<br />

Da die Form des Beurteilungsdossiers von Seiten des Departements BKS nicht vorgegeben<br />

wird, muss das zur Verfügung stehende Deckblatt nicht verbindlich eingesetzt werden. Die<br />

Lehrperson ist jedoch dafür verantwortlich, dass das jeweilige Beurteilungsdossier mit den<br />

nötigen Personalien und Daten (Name, Vorname, Datum, Klasse, Schuljahr und Schulort)<br />

gekennzeichnet ist.<br />

Werden in einer Schule mit integrierter Heilpädagogik von den Schulischen<br />

Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ebenfalls Dokumente ins Beurteilungsdossier<br />

gelegt?<br />

Da Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit beson<strong>der</strong>em Bildungsbedarf im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>planung<br />

nach individuellen Lernzielen und in Kooperation zwischen den beteiligten Lehrpersonen<br />

(Klassenlehrperson, Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge und<br />

Fachlehrpersonen) geför<strong>der</strong>t und unterrichtet werden, ist bezüglich Beurteilung die<br />

Sichtweise aller Beteiligten wichtig. Insofern sollen alle an <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong><br />

des Schülers beteiligten Lehrpersonen relevante Dokumente und Beurteilungsbelege ins<br />

entsprechende Dossier einbringen. Wichtig ist dabei, dass sich die eingebrachten Belege<br />

und Dokumente an den vereinbarten individuellen Lernzielen orientieren. Die entsprechende<br />

För<strong>der</strong>planung ist nicht im Beurteilungsdossier aufzubewahren. Bei Standortgesprächen mit<br />

den Lernenden und <strong>der</strong>en Eltern ist die För<strong>der</strong>planung zur vollständigen Dokumentation<br />

jedoch kurzfristig ins Beurteilungsdossier zu legen.


- 29 -<br />

Werden bei Schülerinnen und Schülern, die Verstärkte Massnahmen (VM) erhalten,<br />

von den Fachpersonen ebenfalls Dokumente ins Beurteilungsdossier gelegt?<br />

Ja.<br />

Was passiert mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>planung am Ende des Schuljahrs?<br />

Grundsätzlich bleibt die individuelle För<strong>der</strong>planung auch bei einem Klassenwechsel im<br />

Besitz <strong>der</strong> Schulischen Heilpädagogin o<strong>der</strong> des Schulischen Heilpädagogen. Gleichzeitig<br />

empfiehlt das Departement BKS eine Kopie zur Aufbewahrung <strong>der</strong> Schulleitung zu<br />

übergeben.<br />

Wer hat innerhalb <strong>der</strong> Schule Einsicht in die Beurteilungsdossiers <strong>der</strong> Schülerinnen<br />

und Schüler?<br />

Grundsätzlich dürfen nur diejenigen Lehrpersonen Einsicht in die Beurteilungsdossiers <strong>der</strong><br />

Schülerinnen und Schüler haben, die sie während des Schuljahrs auch selbst unterrichten.<br />

Aufgrund des Amtsgeheimnisses ist die Akteneinsicht in die Beurteilungsdossiers aller<br />

Schülerinnen und Schülern einer Schule durch das gesamte Lehrerkollegium nicht erlaubt.<br />

Die Schulpflege hat Einsicht in ein Beurteilungsdossier, wenn es für ihre Aufgabenerfüllung<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist. So z.B. bei Laufbahnentscheiden, bei denen zwischen Lehrperson und Eltern<br />

keine Einigkeit besteht und die Schulpflege entscheiden muss.


- 30 -<br />

Datenweitergabe und -aufbewahrung<br />

Wer archiviert die Beurteilungsinstrumente und wie lange?<br />

Für die sichere und langfristige Aufbewahrung <strong>der</strong> vollständigen Schülerdaten ist die Schule<br />

vor Ort verantwortlich. Das Departement BKS hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den<br />

einzelnen Schülerdaten und ist daher für die sichere Archivierung dieser Daten nicht<br />

zuständig.<br />

Das Departement BKS empfiehlt den <strong>Schulen</strong>, die Jahreszeugnisse, Zwischenberichte und<br />

die Beilagen, wie die Berichte zu individuellen Lernzielen, während <strong>der</strong> Volksschulzeit <strong>der</strong><br />

Lernenden elektronisch und in Papierform aufzubewahren. Nach dem Schulaustritt <strong>der</strong><br />

Schülerinnen und Schüler sind die Jahreszeugnisse sowie die Berichte zu individuellen<br />

Lernzielen während weiteren zehn Jahren aufzubewahren.<br />

Betreffend langfristige Archivierung muss je<strong>der</strong>zeit gewährleistet sein, dass nach Bedarf ein<br />

individuelles Jahreszeugnis auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal ausgestellt<br />

werden kann. Grundsätzlich empfiehlt das Departement BKS, eine Kopie <strong>der</strong><br />

Originaldokumente in Papierform aufzubewahren. Bei einer rein elektronischen<br />

Datensicherung <strong>der</strong> Einzeldokumente (Jahreszeugnisse und Berichte zu individuellen<br />

Lernzielen) wird empfohlen, die Notenerfassungslisten <strong>der</strong> Jahreszeugnisse Ende Schuljahr<br />

klassenweise in Papierform zu archivieren.<br />

Die Daten müssen sicher geschützt vor Dritten aufbewahrt werden. Dies spricht für eine<br />

zentrale Archivierung in <strong>der</strong> Schuladministration. Es sind die nötigen technischen und<br />

organisatorischen Vorkehrungen zu treffen. Betreffend Datensicherheit sind insbeson<strong>der</strong>e<br />

die §§ 4 ff. <strong>der</strong> Verordnung zum Gesetz über die Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit, den<br />

Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG, SAR 150.711) zu beachten.<br />

Ab Schuljahr 2010/11 werden die Beurteilungsinstrumente elektronisch ausgestellt.<br />

Müssen die <strong>Schulen</strong> die Personalblätter ab diesem Zeitpunkt, die bis anhin über jeden<br />

Lernenden geführt wurden, weiterhin führen o<strong>der</strong> können diese Daten neu<br />

elektronisch aufbewahrt werden?<br />

Ab Schuljahr 2010/11 müssen die <strong>Schulen</strong> die ehemaligen Personaldatenblätter nicht mehr<br />

verbindlich führen. Anstelle dieser können die <strong>Schulen</strong> neu die Jahreszeugnisse und die<br />

Berichte zu individuellen Lernzielen in Papierform o<strong>der</strong> elektronisch als Einzeldokumente<br />

archivieren. Bei einer rein elektronischen Datensicherung <strong>der</strong> Einzeldokumente wird<br />

empfohlen, die Notenerfassungslisten <strong>der</strong> Jahreszeugnisse Ende Schuljahr klassenweise in<br />

Papierform zu archivieren.<br />

Welche Dokumente und Daten sollen bei einem Klassen-/Stufenwechsel<br />

weitergegeben werden?<br />

Es sollen diejenigen Daten weitergegeben werden, die für den Schulbetrieb relevant und für<br />

die Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> abnehmenden Lehrperson erfor<strong>der</strong>lich sind. Dazu müssen<br />

die Daten von Interesse und noch aktuell sein. Das Departement BKS empfiehlt<br />

grundsätzlich Zurückhaltung bei <strong>der</strong> Weitergabe von Daten. Nicht benötigte Daten sind zu<br />

vernichten.


- 31 -<br />

Kann ein Lehrbetrieb einen Zwischenbericht über eine Schülerin / einen Schüler<br />

verlangen?<br />

Die Datenweitergabe ist ohne Einwilligung <strong>der</strong> Lernenden bzw. <strong>der</strong> Eltern an Dritte wie z.B.<br />

Lehrbetriebe o<strong>der</strong> Vereine nicht erlaubt. Die Lernenden entscheiden selbst, welche Belege<br />

sie einer Bewerbung beilegen.


Elektronischer Service<br />

- 32 -<br />

Was ist <strong>der</strong> elektronische Service?<br />

Der Service für die elektronischen Beurteilungsinstrumente unterstützt die <strong>Schulen</strong> beim<br />

Erstellen <strong>der</strong> elektronischen Zeugnisse und weiterer Beurteilungsdokumente. Die Lehrperson<br />

kann eine Schülerliste im Excel-Format importieren und eine Notenerfassungsliste erstellen,<br />

in <strong>der</strong> sämtliche Beurteilungen für die ganze Klasse erfasst werden können. Mit einem Klick<br />

können anschliessend sämtliche Jahreszeugnisse bzw. Zwischenberichte <strong>der</strong> einzelnen<br />

Schülerinnen und Schüler erstellt werden.<br />

Diese häufigen technischen <strong>Fragen</strong> stellen keine vollständige Dokumentation zum Gebrauch<br />

des elektronischen Service dar. Bitte konsultieren Sie zu diesem Zweck die Anleitung zum<br />

elektronischen Service. Sie finden diese unter www.schulen-aargau.ch →<br />

Leistungsbeurteilung & Übertritte → Beurteilungsinstrumente.<br />

Seit Januar 2012 übernimmt <strong>der</strong> Kanton die Kosten für den Einsatz von LehrerOffice Easy<br />

an <strong>der</strong> Volksschule. Der elektronische Service des Kantons für die Erstellung <strong>der</strong><br />

Beurteilungsinstrumente wird daher noch bis und mit Schuljahr 2013/14 angeboten.<br />

Können sich Lehrpersonen bzw. ICT-Verantwortliche betreffend Umgang mit den<br />

elektronischen Instrumenten und dem Service näher informieren?<br />

Zum Erstellen <strong>der</strong> elektronischen Beurteilungsinstrumente und zum Umgang mit dem<br />

elektronischen Service steht unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung &<br />

Übertritte → Beurteilungsinstrumente eine ausführliche Anleitung zur Verfügung. Darin wird<br />

Schritt für Schritt beschrieben, wie die einzelnen Beurteilungsinstrumente erstellt werden<br />

können.<br />

Technische <strong>Fragen</strong> rund um den elektronischen Service des Kantons sind zuerst vor Ort mit<br />

<strong>der</strong> verantwortlichen Person zu klären. Für <strong>Fragen</strong>, die nicht intern gelöst werden können,<br />

können sich verantwortliche Personen an das Departement BKS wenden<br />

(laufbahnentscheide.volksschule@ag.ch o<strong>der</strong> 062 835 44 25).<br />

Viele <strong>Schulen</strong> arbeiten mit Klassen- und Notenlisten. Weshalb werden die Noten bzw.<br />

Durchschnittswerte aus diesen Listen nicht automatisch in die elektronischen<br />

Dokumente übertragen?<br />

Das Setzen einer Note ist ein pädagogischer Entscheid <strong>der</strong> Lehrperson und damit mehr als<br />

die Berechnung eines arithmetischen Mittels. Eine Note soll beim Eintrag ins Zeugnis noch<br />

einmal bewusst und aktiv durch die Fachperson gesetzt und nicht durch ein<br />

Administrationssystem eingefügt werden.<br />

Werden die verschiedenen Schuladministrationsanbieter (z.B. Lehreroffice, WinSchule<br />

etc.) die neuen aargauischen Beurteilungsinstrumente in ihr Angebot aufnehmen?<br />

Das Departement BKS informiert die verschiedenen Schuladministrationsanbieter über die<br />

neuen Beurteilungsinstrumente im Kanton <strong>Aargau</strong> und stellt ihnen die Vermassungen zur<br />

Verfügung.


- 33 -<br />

Die Schnittstelle zum PDF-Onlineservice ist standardisiert und dokumentiert. Sie steht allen<br />

Softwareanbietern zur Verfügung. Dadurch können sie ihre Schuladministrationssysteme<br />

erweitern und die PDF-Dienste des Kantons direkt aus ihrer Software nutzen, indem sie die<br />

Personen- und Beurteilungsdaten direkt an den Service übermitteln.<br />

Wie gehe ich bei mehrklassigen Abteilungen vor?<br />

Die Schülerliste wird wie gewohnt importiert.<br />

a) Die einzelnen Beurteilungsdokumente können anschliessend via Einzelformulare erstellt<br />

werden.<br />

b) Mit dem folgenden Tipp ist es auch möglich, für die Teilklassen einzelne<br />

Notenerfassungslisten zu erstellen:<br />

- Klicken Sie auf Notenerfassungsliste ZB / JZ.<br />

- Entfernen Sie links oben unter Legende das Häkchen bei 'JZ: Jahreszeugnis'.<br />

- Nun können Sie die Lernenden, für die Sie eine Notenerfassungsliste erstellen<br />

wollen, mit einem Häkchen auswählen.<br />

Es werden nicht alle Dokumente erstellt. Weshalb fehlen die Dokumente für einige<br />

Schülerinnen und Schüler?<br />

In einigen Browsern wird beim Anklicken des zu erstellenden Dokumententyps nur bei<br />

denjenigen Schülerinnen und Schülern in <strong>der</strong> Liste das entsprechende Häkchen gesetzt, die<br />

gerade im Browser-Fenster sichtbar sind. Scrollen Sie deshalb nach unten und setzen Sie<br />

die fehlenden Häkchen mit <strong>der</strong> Maus.<br />

Welches sind die technischen Voraussetzungen?<br />

Ein mo<strong>der</strong>ner Computer, <strong>der</strong> für den Internet-Gebrauch eingerichtet ist, reicht aus. Es sind<br />

einige Zusatzprogramme nötig, die jedoch alle kostenlos sind. Diese müssen auch in einer<br />

aktuellen Version vorhanden sein.<br />

Voraussetzungen:<br />

1. Computer mit Internetzugang<br />

2. Druckmöglichkeit (schwarz/weiss ist ausreichend)<br />

3. Programm Excel (empfohlen, es kann aber auch z.B. OpenOffice eingesetzt werden)<br />

4. Programm Adobe Rea<strong>der</strong>, Version 9 o<strong>der</strong> höher (kostenlos)<br />

5. Programm Adobe Flash Player, Version 9 o<strong>der</strong> höher (kostenlos)<br />

6. Programm zum Entpacken von Zip-Dateien (Dateiendung .zip).<br />

Tipps:<br />

- Im Internet-Browser Einstellungen so vornehmen, dass PDF-Dateien nicht im Browser,<br />

son<strong>der</strong>n im Adobe Rea<strong>der</strong> geöffnet werden. Hinweise dazu finden Sie in <strong>der</strong> Anleitung<br />

zum elektronischen Service unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung &<br />

Übertritte → Beurteilungsinstrumente.<br />

- Im Firefox-Browser Pop-Ups zulassen. Hinweise dazu finden Sie in <strong>der</strong> Anleitung zum<br />

elektronischen Service unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung &<br />

Übertritte → Beurteilungsinstrumente.


- 34 -<br />

Was müssen Mac-Benutzer/-innen beachten?<br />

Grundsätzlich funktioniert <strong>der</strong> elektronische Service problemlos im Zusammenspiel mit Mac-<br />

Computern.<br />

Achtung, Macintosh hat einen eigenen PDF-Viewer installiert. Dieser reicht aber nicht, es<br />

muss <strong>der</strong> Adobe Acrobat Rea<strong>der</strong> (ab Version 9) sein. Möglicherweise müssen Sie nach <strong>der</strong><br />

Installation des Adobe Rea<strong>der</strong>s in den allgemeinen Computereinstellungen o<strong>der</strong> im Internet-<br />

Browser noch festlegen, dass PDF-Dateien mit dem Adobe Acrobat Rea<strong>der</strong> geöffnet werden<br />

sollen.<br />

Weshalb sind eingegebene Daten plötzlich verschwunden?<br />

Wenn ältere Versionen des Adobe Rea<strong>der</strong>s verwendet werden, werden eingegebene Daten<br />

möglicherweise nicht angezeigt, wenn die PDF-Datei mit einer an<strong>der</strong>en Adobe-Rea<strong>der</strong>-<br />

Version geöffnet wird. Die Daten sind aber nicht verloren. Sie werden wie<strong>der</strong> angezeigt,<br />

wenn Sie die Datei mit <strong>der</strong> Adobe-Rea<strong>der</strong>-Version geöffnet werden, in welcher die Daten<br />

erfasst worden sind. Das Problem tritt auch im Zusammenhang mit Adobe Acrobat<br />

Professional auf. Wenn Sie immer den Adobe Rea<strong>der</strong> 9 o<strong>der</strong> höher verwenden, gibt es<br />

jedoch keine Probleme.<br />

Wo werden die eingegebenen Daten gespeichert?<br />

Der elektronische Service speichert keinerlei Daten. Die Schülerliste sowie die mit dem<br />

elektronischen Service erstellten Dokumente sind nach <strong>der</strong> Funktion 'Speichern' nur auf dem<br />

Computer <strong>der</strong> bearbeitenden Person gespeichert. Es sollte deshalb immer eine<br />

Sicherungskopie <strong>der</strong> Dateien angefertigt werden.<br />

Weshalb erscheint beim Import eine Fehlermeldung?<br />

Wenn in <strong>der</strong> Excel-Schülerliste beim Speichern <strong>der</strong> Cursor in einem Feld mit einer<br />

Auswahlliste (Drop-down-Menü) steht, kann die Datei nicht korrekt importiert werden. Es<br />

erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.<br />

Vorgehen: Excel-Schülerliste öffnen, mit <strong>der</strong> Maus in eine leere Zelle klicken, die keine<br />

Auswahlliste enthält (z.B. Zelle A1) und speichern.<br />

Weshalb kann ich keinen Lernbericht für die 1. Klasse <strong>der</strong> Primarschule o<strong>der</strong> die<br />

Kleinklasse erstellen?<br />

Wählen Sie in <strong>der</strong> Notenerfassungsliste Jahreszeugnis "Jahreszeugnis erzeugen". Der<br />

elektronische Service erstellt automatisch einen Lernbericht, wenn es sich um eine 1. Klasse<br />

<strong>der</strong> Primarschule o<strong>der</strong> um eine Kleinklasse handelt.<br />

Hinweis: Wenn das Jahreszeugnis via Einzelformulare erstellt wird, steht für die 1. Klasse<br />

<strong>der</strong> Primarschule eine eigene Option Lernbericht 1. Primarklasse zur Verfügung.


- 35 -<br />

Weshalb erscheinen rote Fel<strong>der</strong> nach dem Import?<br />

Der elektronische Service prüft beim Importieren, ob <strong>der</strong> Geburtsjahrgang von Schülerinnen<br />

und Schülern mit <strong>der</strong> angegebenen Klasse übereinstimmen kann. Wenn Sie nach dem<br />

Import <strong>der</strong> Schülerliste mit roter Schrift auf bestimmte Fel<strong>der</strong> hingewiesen werden, so kann<br />

es sein, dass es sich um eine unplausible Eingabe, also um einen Tippfehler handelt.

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