Zusammenstellung der häufigsten Fragen - Schulen Aargau
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Aarau, 27. September 2012<br />
Departement<br />
Bildung, Kultur und Sport<br />
Abteilung Volksschule<br />
<strong>Zusammenstellung</strong> <strong>der</strong> <strong>häufigsten</strong> <strong>Fragen</strong> im Zusammenhang mit<br />
den neuen Beurteilungsinstrumenten an <strong>der</strong> Volksschule<br />
EINFÜHRUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNENTSCHEIDE AN DER<br />
VOLKSSCHULE UND DER NEUEN BEURTEILUNGSINSTRUMENTE 2<br />
LAUFBAHNENTSCHEIDE (REPETITIONEN, ÜBERTRITTE,<br />
BEZIRKSSCHULABSCHLUSSPRÜFUNG BAP) 6<br />
PROMOTION BEI BEFREIUNG VON LEHRPLANZIELEN UND NOTEN (BEI IHP, VM, DAZ<br />
ETC.) 16<br />
AUSFÜLLEN DER BEURTEILUNGSINSTRUMENTE 20<br />
DAS BEURTEILUNGSDOSSIER 27<br />
DATENWEITERGABE UND -AUFBEWAHRUNG 30<br />
ELEKTRONISCHER SERVICE 32
Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />
Volksschule und <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente<br />
- 2 -<br />
Wie werden die Orientierungsnoten im Zwischenbericht berechnet, die zusätzlich<br />
differenziert mit Worten beurteilt werden?<br />
Grundsätzlich än<strong>der</strong>t sich bei <strong>der</strong> Berechnung <strong>der</strong> Fachnote nichts - we<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />
Orientierungsnote im Zwischenbericht noch bei <strong>der</strong> promotionswirksamen Jahresnote im<br />
Jahreszeugnis. Beide Noten setzen sich aus den einzelnen Beurteilungsbelegen zusammen.<br />
Die Gewichtung dieser Belege liegt im pflichtgemässen Ermessen <strong>der</strong> Lehrperson. Dies ist<br />
explizit im § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR<br />
421.352) festgehalten. Dabei hat sich die Lehrperson an den Lernzielen des Lehrplans zu<br />
orientieren. Die Einführung <strong>der</strong> Verordnung hat an dieser Praxis nichts geän<strong>der</strong>t.<br />
Ziel <strong>der</strong> neuen Verordnung ist eine umfassen<strong>der</strong>e, aussagekräftigere und transparentere<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Kompetenzen und Leistungen <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler. Dies zeigt sich<br />
zum Beispiel darin, dass im Zwischenbericht die Beurteilung in drei o<strong>der</strong> vier Fächern<br />
(Primarschule / Oberstufe) zusätzlich differenziert mit Worten erfolgt. Diese Wortbeurteilung<br />
erfolgt in ausgewählten Kompetenzbereichen, welche sich am jeweiligen Fachlehrplan<br />
orientieren.<br />
Der Zwischenbericht dient grundsätzlich <strong>der</strong> Standortbestimmung und orientiert über die<br />
Stärken und Schwächen im Leistungsprofil <strong>der</strong> Lernenden. Die Orientierungsnote und die<br />
differenzierte Wortbeurteilung sollen folgenden Ansprüchen gerecht werden:<br />
- Die Orientierungsnote als Durchschnittswert <strong>der</strong> einzelnen Beurteilungsbelege des<br />
ersten Semesters dient <strong>der</strong> Standortbestimmung im Hinblick auf die Erreichung <strong>der</strong><br />
Jahresnote. Zur Ermittlung <strong>der</strong> Fachnote sind pro Schulhalbjahr mindestens so viele<br />
Beurteilungsbelege beizuziehen, wie in <strong>der</strong> Stundentafel Wochenstunden festgelegt<br />
sind.<br />
- Die differenzierte Wortbeurteilung in den Fachbereichen Deutsch, Mathematik, Englisch<br />
und Französisch stellt eine Gesamteinschätzung <strong>der</strong> Lehrperson dar. Sie zeigt auf, wo<br />
die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler in den einzelnen Kompetenzbereichen bezogen auf die<br />
Erreichung <strong>der</strong> Lernziele des aargauischen Lehrplans nach dem ersten Semester steht.<br />
Sie gibt somit Aufschluss darüber, in welchen Bereichen eine Schülerin / ein Schüler<br />
Stärken aufweist und wo allenfalls Lücken vorhanden sind, die es bis Ende Schuljahr<br />
noch zu schliessen gilt. Ferner ergeben sich aus den differenzierten Wortbeurteilungen<br />
allenfalls Hinweise für die Lehrperson, wie <strong>der</strong> Unterricht in einem Fachgebiet im<br />
zweiten Semester stofflich sowie methodisch-didaktisch schwerpunktmässig<br />
auszurichten ist. In welchem Umfang die Einschätzungen in den einzelnen<br />
Kompetenzbereichen durch die Lehrperson zu dokumentieren sind, ist nicht mit einer<br />
Anzahl Belege festgelegt. Die Lehrperson hat die einzelne Wortbeurteilung lediglich<br />
exemplarisch zu belegen bzw. soll nachvollziehbar aufzeigen können, wie die<br />
Beurteilung zustande kam. Die Lehrperson hat die Möglichkeit, aufgrund <strong>der</strong><br />
Unterrichtsplanung bzw. <strong>der</strong>en Schwerpunktsetzung die Gewichtung <strong>der</strong> einzelnen<br />
Kompetenzbereiche situativ anpassen zu können. Die Umsetzungshilfen zur Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Sachkompetenz finden Sie unter www.schulen-aargau.ch → Unterricht &<br />
Schulbetrieb → Lehrplan, Lehrmittel & Fächer Volksschule.
- 3 -<br />
Die Wortbeurteilung ist kein arithmetisch ermitteltes Abbild <strong>der</strong> einzelnen<br />
Beurteilungsbelege, deshalb kann aus dieser nicht direkt auf die Orientierungsnote<br />
geschlossen werden. Die Wortbeurteilung ist eine för<strong>der</strong>orientierte Gesamteinschätzung <strong>der</strong><br />
Lehrperson, welche weit über den arithmetischen Schnitt <strong>der</strong> einzelnen Beurteilungsbelege<br />
hinausgeht. Die Leistungen in den einzelnen Kompetenzbereichen zeigen sich nicht nur<br />
punktuell in den Prüfungsarbeiten, son<strong>der</strong>n während <strong>der</strong> ganzen Unterrichtszeit und führen<br />
zu einer Gesamteinschätzung, die jeweils Ende des ersten Semesters in Form einer<br />
Wortbeurteilung festgehalten wird.<br />
Es ist deshalb nicht möglich, aus <strong>der</strong> differenzierten Wortbeurteilung direkt einen<br />
mathematischen Notendurchschnitt bzw. eine Fachnote abzuleiten. Eine Beurteilung einer<br />
Leistung bzw. die Setzung einer Fachnote bleibt ein pädagogischer Entscheid <strong>der</strong><br />
Lehrperson und ist kein rein arithmetisches Mittel. Diesen Entscheid zu fällen und<br />
nachvollziehbar begründen zu können, liegt in <strong>der</strong> professionellen Einschätzung und<br />
Verantwortung <strong>der</strong> Lehrperson.<br />
Werden die elektronischen Beurteilungsinstrumente auch im Kin<strong>der</strong>garten eingesetzt?<br />
Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule gibt vor, dass für jede<br />
Schülerin und jeden Schüler an <strong>der</strong> Volksschule pro Schuljahr ein Beurteilungsdossier<br />
geführt wird. Das Departement BKS empfiehlt daher, dass auch die<br />
Kin<strong>der</strong>gartenlehrpersonen ihre Empfehlung für den Übertritt vom Kin<strong>der</strong>garten in die<br />
Primarschule mit einem Beurteilungsdossier belegen. Als Hintergrund für die Erstellung des<br />
Beurteilungsdossiers dienen die Empfehlungen des Kantons <strong>Aargau</strong> bezüglich <strong>der</strong><br />
Verwendung des Lehrplans für den Kin<strong>der</strong>garten und die dazugehörige Wegleitung sowie die<br />
Empfehlung zur Verwendung <strong>der</strong> entsprechenden Beobachtungsinstrumente aus dem<br />
Lehrplan für den Kin<strong>der</strong>garten des Kantons Bern. Diese Instrumente haben allgemein<br />
Anerkennung gefunden und werden verbreitet eingesetzt.<br />
Die im Zwischenbericht aufgeführten Indikatoren zur Selbst- und Sozialkompetenz können<br />
fakultativ soweit sinnvoll auch im Kin<strong>der</strong>garten eingesetzt werden.<br />
Die zur Verfügung stehenden elektronischen Instrumente (Deckblatt Beurteilungsdossier und<br />
Übertrittsempfehlung) sind im Kin<strong>der</strong>garten nicht obligatorisch einzusetzen. Falls <strong>Schulen</strong> für<br />
das Beurteilungsdossier im Kin<strong>der</strong>garten und für die Übertrittsempfehlung vom Kin<strong>der</strong>garten<br />
in die Primarschule weiterhin ihre bereits bewährten schulinternen Dokumente verwenden<br />
möchten, ist dies möglich, sofern in beiden schulinternen Dokumenten mindestens dieselben<br />
Angaben wie auf den kantonalen Instrumenten für den Kin<strong>der</strong>garten enthalten sind (vgl. §§<br />
8–10 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).<br />
Ab Schuljahr 2013/14 ist <strong>der</strong> Besuch des Kin<strong>der</strong>gartens für alle Kin<strong>der</strong> ab vollendetem 4.<br />
Altersjahr obligatorisch (Stärkung Volksschule). Der Kin<strong>der</strong>garten wird damit im Bereich <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>ung und Beurteilung den an<strong>der</strong>n Stufen <strong>der</strong> Volksschule gleichgestellt. Die<br />
verantwortliche Lehrperson stellt den Kin<strong>der</strong>n im Kin<strong>der</strong>garten am Ende jedes ersten<br />
Schulhalbjahrs einen Zwischenbericht sowie am Ende des Schuljahrs einen Lernbericht aus<br />
(§ 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 geän<strong>der</strong>te Promotionsverordnung). Die Beurteilung basiert auf<br />
Beobachtungen und Einschätzungen <strong>der</strong> Lehrperson. Im Kin<strong>der</strong>garten gibt es keine<br />
Leistungstests. Die Berichtsvorlagen werden zurzeit erarbeitet. Sie stehen den <strong>Schulen</strong> nach<br />
den Frühlingsferien 2013 zur Verfügung. Die Lehrpersonen erstellen den Zwischenbericht,<br />
den Lernbericht und die Übertrittsempfehlung ebenfalls elektronisch.
- 4 -<br />
Sind alle elektronischen Beurteilungsinstrumente an <strong>der</strong> Volksschule verbindlich<br />
einzusetzen?<br />
Mit Ausnahme des Deckblatts für das Beurteilungsdossier und <strong>der</strong> Übertrittsempfehlung sind<br />
alle elektronischen Beurteilungsinstrumente in <strong>der</strong> vorgegebenen Form verbindlich<br />
einzusetzen. Falls <strong>Schulen</strong> für das Deckblatt des Beurteilungsdossiers und für die<br />
Übertrittsempfehlung eigene bzw. bereits bewährte schulinterne Dokumente einsetzen<br />
möchten, ist dies möglich, sofern mindestens dieselben Angaben wie auf den kantonalen<br />
Instrumenten enthalten sind. In diesem Fall ist nicht vorgesehen, dass die beiden<br />
Dokumente auf dem offiziellen Zeugnispapier ausgedruckt werden.<br />
Wann ist während <strong>der</strong> beiden Schuljahre <strong>der</strong> Einschulungsklasse ein Zwischenbericht<br />
und Lernbericht abzugeben?<br />
Gemäss den §§ 1 und 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule<br />
(SAR 421.352) ist verbindlich vorgegeben, dass sowohl in <strong>der</strong> 1. als auch in <strong>der</strong> 2.<br />
Einschulungsklasse jeweils nach dem ersten Semester ein Zwischenbericht bzw. am Ende<br />
des Schuljahrs ein Lernbericht von <strong>der</strong> verantwortlichen Lehrperson auszustellen ist.<br />
Aufgrund von § 22 <strong>der</strong> erwähnten Verordnung ist während des Besuchs <strong>der</strong><br />
Einschulungsklasse - also auch am Ende <strong>der</strong> 1. Einschulungsklasse - zu prüfen, ob die<br />
Schülerin / <strong>der</strong> Schüler die Lernziele nach Lehrplan erfüllen wird o<strong>der</strong> ob unterstützende<br />
Massnahmen einzuleiten sind. Am Ende <strong>der</strong> 2. Einschulungsklasse ist gemäss § 23 <strong>der</strong><br />
Vorordnung ein Promotionsentscheid hinsichtlich des Wechsels in die 2. Klasse <strong>der</strong><br />
Primarschule zu fällen.<br />
Werden die neuen Beurteilungsinstrumente auch in Son<strong>der</strong>schulen eingesetzt?<br />
Die neuen Beurteilungsinstrumente gelten für die Volksschule <strong>Aargau</strong>, also auch für alle<br />
Son<strong>der</strong>schulen, welche Schülerinnen und Schüler von <strong>der</strong> Primarschule bis Ende Oberstufe<br />
(inklusive Niveau Kleinklasse) unterrichten.<br />
Wo sind das Zeugnispapier, die neuen Zeugnismappen sowie die Sichttaschen zu<br />
beziehen?<br />
Ab Schuljahr 2010/11 werden die bis anhin gültigen Zeugnisbüchlein durch neue<br />
Beurteilungsinstrumente ersetzt. Das offizielle Zeugnispapier, die Zeugnismappen und die<br />
dazugehörigen Sichttaschen können beim Schulverlag plus (ehemals Lehrmittelverlag)<br />
bezogen werden.<br />
Neben <strong>der</strong> Originalunterschrift <strong>der</strong> Klassenlehrperson, dem farbigen Kantonslogo und dem<br />
Fussnotentext ist das im Zeugnispapier enthaltene Wasserzeichen ein wesentliches<br />
Sicherheitsmerkmal <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente. Es ist daher darauf zu achten, dass<br />
das Zeugnispapier an <strong>der</strong> Schule unter Verschluss aufbewahrt wird. Für den Ausdruck <strong>der</strong><br />
Dokumente ist kein Farbdrucker notwendig.
Welche Dokumente werden in <strong>der</strong> Zeugnismappe abgelegt?<br />
Folgende Dokumente werden in <strong>der</strong> Zeugnismappe abgelegt: Deckblatt Zeugnismappe,<br />
Zwischenbericht, Jahreszeugnis bzw. Lernbericht, Bericht individuelle Lernziele sowie<br />
weitere individuelle Beilagen (Bericht HSK, Bericht Instrumentalunterricht etc.).<br />
Alle Dokumente werden einseitig gedruckt und pro Sichttasche werden zwei Dokumente<br />
abgelegt.<br />
- 5 -<br />
Welche Dokumente sind verbindlich auf dem offiziellen Zeugnispapier auszudrucken?<br />
Folgende Dokumente sind verbindlich auf dem offiziellen Zeugnispapier auszudrucken:<br />
Deckblatt Zeugnismappe, Zwischenbericht, Jahreszeugnis bzw. Lernbericht und Bericht<br />
individuelle Lernziele. Die Dokumente werden einseitig gedruckt.<br />
Es ist nicht vorgesehen, dass individuelle Beilagen (Bericht HSK, Bericht<br />
Instrumentalunterricht etc.) sowie die För<strong>der</strong>planung und das För<strong>der</strong>journal auf dem<br />
offiziellen Zeugnispapier ausgedruckt werden. Die För<strong>der</strong>planung und das För<strong>der</strong>journal<br />
werden im Querformat erstellt und enthalten ein schwarzes Kantonslogo, welches jeweils<br />
mitgedruckt wird.<br />
Sind die bisherigen Entlassungszeugnisse am Ende <strong>der</strong> Volksschulzeit noch<br />
auszustellen?<br />
Mit Einführung <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente sind am Ende <strong>der</strong> Volksschulzeit keine<br />
Entlassungszeugnisse mehr auszustellen. Im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Real-, Sekundar- und<br />
Bezirksschule kann am Ende des 4. Oberstufenjahrs unter dem Promotionsentscheid <strong>der</strong><br />
Vermerk 'Volksschulpflicht erfüllt' ausgewählt werden.<br />
Nach wie vor wird am Ende <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule nebst dem Jahreszeugnis das<br />
Abschlusszeugnis ausgestellt, das alle Erfahrungs- und Prüfungsnoten sowie die<br />
Abschlussnote enthält.
- 6 -<br />
Laufbahnentscheide (Repetitionen, Übertritte,<br />
Bezirksschulabschlussprüfung BAP)<br />
Entscheidet die Schulpflege auch nach Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule über die Promotionen?<br />
Ja, wenn sich die Eltern gemäss § 73 Abs. 2 des Schulgesetzes (SAR 401.100) <strong>der</strong><br />
Beurteilung <strong>der</strong> Schule nicht anschliessen können.<br />
Sind Repetitionen aufgrund Nichtbestehens <strong>der</strong> Promotion möglich?<br />
Auch mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule sind<br />
aufgrund Nichtbestehens <strong>der</strong> Promotion Repetitionen <strong>der</strong> 1. bis und mit 4. Klasse <strong>der</strong><br />
Primarschule und <strong>der</strong> 2. und 3. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe möglich. Jedoch ist keine Repetition<br />
<strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Sekundar- o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Bezirksschule vorgesehen. An ihre Stelle tritt die<br />
Versetzung in die 2. Klasse <strong>der</strong> Real- bzw. <strong>der</strong> Sekundarschule. Wer am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse<br />
<strong>der</strong> Realschule die Promotionsvoraussetzungen nicht erfüllt, kann hingegen diese einmal<br />
wie<strong>der</strong>holen und muss nicht zwingend in die Kleinklasse versetzt werden. Grundsätzlich<br />
nicht vorgesehen ist die Repetition <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule und <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong><br />
Oberstufe. Wie bisher sind Repetitionen in <strong>der</strong> Einschulungsklasse und in <strong>der</strong> Kleinklasse<br />
nicht möglich.<br />
Bei jedem einzelnen Kind muss individuell entschieden werden, ob eine Repetition die<br />
sinnvolle und richtige Lösung ist. <strong>Schulen</strong>, welche die integrative Schulung umgesetzt haben,<br />
verfügen über differenziertere Möglichkeiten als die Repetition.<br />
Ist die Repetition <strong>der</strong> vierten Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule nach Einführung <strong>der</strong><br />
Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule noch möglich?<br />
Bis anhin hatten Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> vierten Bezirksschule das Recht, beim<br />
erstmaligen Nichtbestehen <strong>der</strong> Übertrittsberechtigung an eine Mittelschule die vierte Klasse<br />
<strong>der</strong> Bezirksschule zu repetieren. Da mit Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule <strong>der</strong> § 21 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Volksschule aufgehoben worden ist, besteht dieses Recht nicht mehr. Ausnahmsweise kann<br />
eine freiwillige Repetition gestützt auf den § 6 <strong>der</strong> Verordnung erfolgen. Es müssen jedoch<br />
beson<strong>der</strong>e Gründe vorliegen. Der Entscheid liegt bei <strong>der</strong> Schulpflege vor Ort.<br />
Ist eine freiwillige Repetition o<strong>der</strong> ein freiwilliger Übertritt in einen Schultypus mit<br />
geringeren Anfor<strong>der</strong>ungen möglich?<br />
Eine freiwillige Repetition o<strong>der</strong> <strong>der</strong> freiwillige Übertritt in einen Schultypus mit geringeren<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen an die Sachkompetenz ist ausnahmsweise auf begründetes Gesuch hin<br />
möglich. In § 6 Verordnung Laufbahnentscheide sind die Gründe aufgeführt. Ein solcher<br />
Entscheid ist von <strong>der</strong> Schulpflege für alle Beteiligten nachvollziehbar zu dokumentieren.<br />
Freiwillig bedeutet, dass eine Repetition o<strong>der</strong> ein Übertritt von den Noten her nicht zwingend<br />
ist.<br />
Ist eine Schülerin / ein Schüler massiv überfor<strong>der</strong>t und sind alle Beteiligten (Lernende, Eltern,<br />
Lehrperson und Schulleitung) einverstanden, so ist ein Übertritt in ein Angebot für Kin<strong>der</strong> und
- 7 -<br />
Jugendliche mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen o<strong>der</strong> ein Übertritt in einen Schultypus<br />
mit geringeren Anfor<strong>der</strong>ungen an die Sachkompetenz auch während des Schuljahrs möglich.<br />
Was bedeutet: 'Spätestens im Zeitraum Februar bis April findet ein Übertrittsgespräch<br />
statt' (gemäss § 14 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule)?<br />
Die Schulleitung regelt mit den Lehrpersonen, wie oft und wann Gespräche während des<br />
Schuljahrs mit den Eltern zur Standortbestimmung, zur Beurteilung bzw. zum Übertritt<br />
stattfinden, sodass die qualitativen und organisatorischen Ansprüche <strong>der</strong> Schule abgedeckt<br />
werden können.<br />
Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule setzt den Standard, dass<br />
beim Übertritt vom Kin<strong>der</strong>garten in die Primarschule und von <strong>der</strong> Primarschule in die<br />
Oberstufe mindestens ein Einschulungs- bzw. ein Übertrittsgespräch bis spätestens im April<br />
stattgefunden haben muss.<br />
Welche Fächer bilden nach Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />
Volksschule die Grundlage für die Übertrittsempfehlung von <strong>der</strong> Primarschule in die<br />
Oberstufe?<br />
Für die Gesamtbeurteilung werden sowohl die Kern- als auch die Erweiterungsfächer <strong>der</strong><br />
Primarschule miteinbezogen. Im § 13 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />
Volksschule ist aufgeführt, welche Gewichtung <strong>der</strong> Kern- und Erweiterungsfächer für den<br />
Übertritt in die Real-, die Sekundar- o<strong>der</strong> die Bezirksschule zu berücksichtigen ist und welche<br />
Aspekte ausserdem zum Tragen kommen (Selbstständigkeit, Problemlösefähigkeit,<br />
Auffassungsgabe sowie eine günstige Entwicklungsprognose).<br />
Wird das Formular 'Übertrittsempfehlung' auch verwendet, wenn eine Schülerin o<strong>der</strong><br />
ein Schüler während <strong>der</strong> Oberstufe für einen leistungsstärkeren Oberstufentyp<br />
empfohlen wird (Wechsel von <strong>der</strong> Real- in die Sekundar- bzw. von <strong>der</strong> Sekundar- in die<br />
Bezirksschule)?<br />
Nein, für diesen Fall wird das Formular ’Übertrittsempfehlung’ nicht eingesetzt. Es ist<br />
ausreichend, wenn im Jahreszeugnis beim Promotionsentscheid die entsprechende Klasse<br />
und <strong>der</strong> entsprechende Sekundarstufentyp ausgewählt werden. Selbstverständlich geht<br />
dieser Empfehlung ein entsprechendes Gespräch zwischen <strong>der</strong> Klassenlehrperson, <strong>der</strong><br />
Schülerin o<strong>der</strong> dem Schüler und den Eltern voraus.<br />
Können Schülerinnen und Schüler, bei denen sich schon kurz nach dem Übertritt<br />
(Primarschule - Oberstufe) abzeichnet, dass ein Typenwechsel nötig ist, erst am Ende<br />
des Schuljahrs die Stufe wechseln?<br />
Im gegenseitigen Einverständnis zwischen den Lernenden, den Eltern, den zuständigen<br />
Lehrpersonen und <strong>der</strong> Schulleitung ist ein Wechsel je<strong>der</strong>zeit möglich. Ansonsten erfolgt <strong>der</strong><br />
Wechsel auf Beginn des nächsten Schuljahrs.
- 8 -<br />
Wie wird <strong>der</strong> massgebende Durchschnitt für den Übertritt an eine Mittelschule am<br />
Ende des ersten Schulhalbjahrs <strong>der</strong> vierten Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule berechnet, wenn<br />
nach dem ersten Schulhalbjahr neu ein Zwischenbericht und nicht mehr ein<br />
Semesterzeugnis ausgestellt wird?<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule wird ab<br />
Schuljahr 2010/11 jeweils nach dem ersten Semester ein Zwischenbericht an Stelle des<br />
bisherigen Semesterzeugnisses ausgestellt. Diese Än<strong>der</strong>ung hat jedoch inhaltlich keinen<br />
Einfluss auf die Berechnung des für den Übertritt massgebenden Durchschnitts. Für den<br />
Übertritt an eine Mittelschule gilt auch nach Inkrafttreten <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule ab Schuljahr 2010/11 die massgebende<br />
Bestimmung in <strong>der</strong> Mittelschulverordnung und diejenige in <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Berufsmaturität an Berufsmittelschulen sowie damit verbunden § 2 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung<br />
über die Abschlussprüfung an <strong>der</strong> Bezirksschule (SAR 421.751). Dies bedeutet:<br />
Der für den Übertritt in die Mittelschule relevante Notendurchschnitt im ersten Schulhalbjahr<br />
<strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule wird auch ab Schuljahr 2010/11 aufgrund folgen<strong>der</strong><br />
Orientierungsnoten aus dem Zwischenbericht berechnet: Deutsch, Französisch, Englisch,<br />
Mathematik, Geschichte, Biologie, Chemie, Musik / Zeichnen (je hälftig) sowie auf Wunsch<br />
Latein (somit 8 respektive 9 Noten). Da dieser errechnete Durchschnitt relevant ist für den<br />
Übertritt in eine Mittelschule, ist er laufbahnentscheidend und somit beschwerdefähig.<br />
Die Lernenden und die Eltern können mit dem entsprechenden Beiblatt zum Zwischenbericht<br />
des Departements BKS über diesen Sachverhalt aufgeklärt werden. Das Informationsblatt<br />
zum Übertritt an die Mittelschulen finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />
Leistungsbeurteilung & Übertritte → Beurteilungsinstrumente.<br />
Wie setzt sich mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />
Volksschule (Jahrespromotion) für die Bezirksabschlussprüfung die Erfahrungsnote<br />
am Ende <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule zusammen?<br />
Ab Schuljahr 2010/11 zählt für die Bezirksabschlussprüfung die Note im Jahreszeugnis als<br />
entsprechende Erfahrungsnote. Die Zeugnisnoten Musik und Bildnerisches Gestalten<br />
werden dabei zu einer Erfahrungsnote zusammengefasst.<br />
Ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule gelten die Fremdsprachen als Wahlfächer. Wie<br />
zählen sie für die Promotion, falls zwei (in <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule:<br />
Englisch und Französisch) o<strong>der</strong> mehr (ab <strong>der</strong> dritten Klasse <strong>der</strong> Realschule: Englisch,<br />
Französisch und Italienisch) Fremdsprachen als Wahlfach belegt werden?<br />
Wird ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule eine Fremdsprache gewählt, gilt diese als<br />
Kernfach. Falls ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong> Realschule zwei o<strong>der</strong> mehr Fremdsprachen von<br />
einer Schülerin o<strong>der</strong> einem Schüler als Wahlfach belegt werden, gilt das Fach mit <strong>der</strong> besten<br />
Jahresnote als Kernfach, die an<strong>der</strong>en als Erweiterungsfächer. Die Fächertafel für die<br />
Volksschule finden Sie unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung & Übertritte.
- 9 -<br />
Gemäss <strong>der</strong> gültigen Stundentafel ist es möglich, dass eine Schülerin o<strong>der</strong> ein<br />
Schüler <strong>der</strong> Oberstufe zusätzlich zu einem Wahlpflichtfach das gleiche Fach auch als<br />
Wahlfach belegt. Wie wird eine doppelte Belegung eines Fachs im Zwischenbericht<br />
bzw. im Jahreszeugnis eingetragen und wie zählen die Noten am Ende des Schuljahrs<br />
für die Promotion?<br />
Falls im selben Schuljahr das Fach Werken zusätzlich zum (Wahl-) Pflichtfach als Wahlfach<br />
besucht wird, gilt für die Promotion <strong>der</strong> Durchschnitt <strong>der</strong> beiden Jahresnoten gerundet auf<br />
halbe Noten (Empfehlung BKS: bei Viertelnoten aufrunden). Dieser Durchschnittswert wird<br />
auch im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis eingetragen. Diese Regelung gilt auch für<br />
das Fach Textiles Werken.<br />
Wie werden die Noten <strong>der</strong> einzelnen Fächer für den Promotionsentscheid gezählt?<br />
Für den Wechsel in die nächst höhere Klasse zählen ab <strong>der</strong> zweiten Klasse <strong>der</strong><br />
Primarschule die Noten <strong>der</strong> Kern- und Erweiterungsfächer einfach.<br />
Eine Ausnahme bilden an <strong>der</strong> Sekundarschule die Fächer Geschichte und Geografie sowie<br />
Biologie, Physik und Chemie: Hier wird aus den Zeugnisnoten <strong>der</strong> Durchschnitt für die<br />
jeweilige Fächergruppe (Geschichte/Geografie und Biologie/Physik/Chemie) berechnet.<br />
Dabei werden die Zeugnisnoten <strong>der</strong> einzelnen Fächer entsprechend <strong>der</strong> erteilten<br />
Wochenlektionen gewichtet (vgl. nächste Frage). Die beiden resultierenden<br />
Durchschnittswerte werden ungerundet in die Berechnung <strong>der</strong> Promotion miteinbezogen.<br />
Beispiel für die Berechnung des promotionsrelevanten Notendurchschnitts für eine 3.<br />
Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule:<br />
Kernfächer<br />
Zeugnisnoten<br />
Erweiterungsfächer<br />
Zeugnisnoten<br />
Deutsch 5.5 5.5 Bewegung und Sport 4.5<br />
Mathematik 4 4 Bildnerisches Gestalten 5.5<br />
Englisch 5.5 5.5 Hauswirtschaft 5<br />
Französisch 5 5 Musik 4<br />
Biologie (Gewichtung 1/3)* 5 Textiles Werken 4.5<br />
Chemie* --<br />
Physik (Gewichtung 2/3)* 4.5<br />
Geografie (Gewichtung 1/2)* 5<br />
Geschichte (Gewichtung 1/2)* 5.5<br />
4.666…<br />
5.25<br />
Durchschnitt <strong>der</strong> Kernfächer 4.986…<br />
Durchschnitt Promotion 4.843…<br />
Durchschnitt <strong>der</strong><br />
Erweiterungsfächer<br />
* Lektionenannahme für Berechnungsbeispiel: 1 Lektion Biologie und 2 Lektionen Physik sowie je zwei Lektionen Geografie und<br />
Geschichte; Chemieunterricht wird nicht erteilt.<br />
4.7
- 10 -<br />
Wie werden die Fächer Geschichte und Geografie bzw. Biologie, Physik und Chemie<br />
für die Berechung <strong>der</strong> promotionsrelevanten Jahresnote innerhalb <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Fachgruppe an <strong>der</strong> Sekundarschule gewichtet?<br />
In <strong>der</strong> Sekundarschule ist verbindlich festgelegt, wie viele Wochenstunden für die jeweilige<br />
Fachgruppe (Geschichte/Geografie und Biologie/Physik/Chemie) zu unterrichten sind. Wie<br />
viele Wochenlektionen für ein Fach innerhalb einer Fachgruppe pro Schuljahr einzusetzen<br />
sind, ist nicht verbindlich festgelegt. Hier besteht aus schulorganisatorischer Sicht ein<br />
gewisser Handlungsspielraum, damit auch interdisziplinär unterrichtet werden kann, was<br />
neuere Lehrmittel o<strong>der</strong> auch <strong>der</strong> Projektunterricht vermehrt betonen. Es ist jedoch<br />
sicherzustellen, dass die Lehrplanziele sowie die festgelegten Wochenstunden über die vier<br />
Schuljahre hinweg für alle Schülerinnen und Schüler pro Fach eingehalten werden. In den<br />
Bestimmungen zum Stundenplan ist eine zeitliche Verteilung <strong>der</strong> Wochenstunden über die<br />
vier Schuljahre als Empfehlung vorgegeben.<br />
Für die Promotion richtet sich die Gewichtung des einzelnen Fachs innerhalb <strong>der</strong><br />
Fachgruppe nach <strong>der</strong> Anzahl erteilter Wochenstunden. Wird ein Fach in einem Schuljahr<br />
nicht unterrichtet, wird keine Note gesetzt. Werden z.B. in <strong>der</strong> dritten Klasse <strong>der</strong><br />
Sekundarschule 1 Wochenlektion Biologie und 2 Wochenlektionen Physik unterrichtet, so<br />
werden die beiden Noten mit folgen<strong>der</strong> Gewichtung für die promotionsrelevante Jahresnote<br />
zusammengerechnet: Biologie zählt 1/3 und Physik 2/3, Chemie wird nicht benotet.<br />
Kann Latein weiterhin als Wahlfach an <strong>der</strong> Bezirksschule gewählt werden?<br />
Ja, das Fach Latein kann an <strong>der</strong> Bezirksschule von den Schülerinnen und Schülern als<br />
Wahlfach besucht werden. Bei Belegung zählt Latein für den Promotionsentscheid als<br />
Kernfach.<br />
Nach <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule wird am Ende<br />
des Schuljahrs ein Jahreszeugnis ausgestellt. Nach dem ersten Semester wird ein<br />
Zwischenbericht mit för<strong>der</strong>orientiertem Charakter erstellt, <strong>der</strong> über die Stärken und<br />
Schwächen <strong>der</strong> Schülerin und des Schülers Auskunft gibt. Werden die<br />
Beurteilungsbelege, die während des ersten Semesters entstanden sind, ebenfalls für<br />
das Jahreszeugnis berücksichtigt?<br />
Ja, mit <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule gilt die<br />
Jahrespromotion. Für die Ermittlung <strong>der</strong> Promotion sind die Beurteilungsbelege des ganzen<br />
Schuljahrs und nicht nur die des zweiten Semesters massgebend. Die Orientierungsnoten<br />
des Zwischenberichts sind als ein ‚Zwischenergebnis’ anzusehen und sind grundsätzlich<br />
gleich wie die Beurteilungsbelege des zweiten Schulhalbjahrs zu gewichten. § 5 Abs. 3 <strong>der</strong><br />
Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule beschreibt, wie viele<br />
Beurteilungsbelege pro Schulhalbjahr ausgewiesen werden müssen.<br />
Erhalten Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Einschulungsklasse keine Noten?<br />
Wie in <strong>der</strong> ersten Klasse <strong>der</strong> Primarschule wird auch in <strong>der</strong> Einschulungsklasse am Ende<br />
des ersten und zweiten Schuljahrs ein Lernbericht ausgestellt. Der Lernbericht enthält eine in<br />
Worte gefasste Gesamtbeurteilung über Stärken und Schwächen in <strong>der</strong> Sachkompetenz<br />
(vgl. § 1 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).
- 11 -<br />
Nach einer Aufstufung in einen leistungsstärkeren Oberstufentyp (Real - Sek bzw. Sek<br />
- Bez) erreicht eine Schülerin / ein Schüler am Ende des Schuljahrs den notwendigen<br />
Notendurchschnitt von mindestens 4 im leistungsstärkeren Oberstufentyp nicht. Hat<br />
die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler in einem solchen Fall nach Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule das Recht auf eine Repetition?<br />
Sind die Promotionsvoraussetzungen am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule nicht<br />
erfüllt, gilt § 18 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule. Das<br />
bedeutet, dass die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler ohne Repetition <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Realschule<br />
zugewiesen wird.<br />
Sind die Promotionsvoraussetzungen am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule nicht erfüllt,<br />
gilt § 21 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule. Das<br />
bedeutet, dass die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler ohne Repetition <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule<br />
zugewiesen wird.<br />
Sofern die Promotionsvoraussetzungen am Ende <strong>der</strong> 2. o<strong>der</strong> 3. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule<br />
bzw. Bezirksschule nicht erfüllt werden, gilt § 18 Abs. 3 bzw. § 21 Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung<br />
über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule. Das beutet, dass <strong>der</strong> Schülerin / dem<br />
Schüler eine Repetition <strong>der</strong> 2. o<strong>der</strong> 3. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule bzw. <strong>der</strong> Bezirksschule zu<br />
gestatten ist. Erfüllt die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler die Promotionsvoraussetzungen erneut nicht,<br />
wird sie o<strong>der</strong> er <strong>der</strong>jenigen Klasse <strong>der</strong> Realschule bzw. Sekundarschule zugewiesen, die an<br />
die absolvierte Klasse anschliesst.<br />
In <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe ist keine Repetition vorgesehen. Eine freiwillige Repetition<br />
kann nur gestützt auf § 6 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule<br />
auf begründetes Gesuch hin erfolgen. Die Schulpflege kann dies ausnahmsweise bewilligen.<br />
Sofern alle Beteiligten einverstanden sind, ist jeweils auch eine vorzeitige Rückversetzung<br />
während des Schuljahrs möglich.<br />
Ist es gemäss Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule weiterhin<br />
möglich, nach erfolgreichem Abschluss <strong>der</strong> 4. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule mit<br />
Empfehlung <strong>der</strong> Lehrperson in die 4. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule zu wechseln?<br />
Gestützt auf den § 24 des Schulgesetzes ist im Sinne <strong>der</strong> Durchlässigkeit ein Typenwechsel<br />
innerhalb <strong>der</strong> obligatorischen Schulpflicht mit Empfehlung <strong>der</strong> Klassenlehrperson<br />
grundsätzlich möglich. Auch mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an<br />
<strong>der</strong> Volksschule bleibt diese Möglichkeit bestehen. Einen Wechsel von <strong>der</strong> Sekundarschule<br />
in die Bezirksschule bzw. von <strong>der</strong> Realschule in die Sekundarschule am Ende <strong>der</strong><br />
obligatorischen Schulpflicht wird jedoch als Ausnahmefall erachtet. In einem solchen Fall<br />
wird empfohlen, im Voraus gemeinsam mit <strong>der</strong> betreffenden Schülerin / dem betreffenden<br />
Schüler und den Eltern zu klären, welche schulischen bzw. ausserschulischen Möglichkeiten<br />
in Frage kommen würden, falls die Schülerin / <strong>der</strong> Schüler im leistungsstärkeren<br />
Oberstufentyp nicht die gefor<strong>der</strong>ten Leistungen erbringen kann. Grundsätzlich sollte bei einer<br />
ausserordentlichen Leistungsentwicklung und einer positiven Entwicklungsprognose ein<br />
Typenwechsel möglichst früh und wenn immer möglich nicht erst am Ende <strong>der</strong> Oberstufe<br />
geplant und umgesetzt werden (am Ende <strong>der</strong> 1. bzw. 3. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe gemäss § 20<br />
Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).
- 12 -<br />
Ist es rechtlich möglich, eine Schülerin / ein Schüler am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />
Primarschule in die Einschulungsklasse zu versetzen, wenn die Lernziele am Ende<br />
des Schuljahrs nicht erreicht worden sind?<br />
Schülerinnen und Schüler, die am Ende <strong>der</strong> ersten Primarklasse die Lernziele nicht<br />
erreichen, haben die erste Primarklasse zu repetieren. In Ausnahmefällen ist eine<br />
Versetzung aus <strong>der</strong> ersten Primarklasse in die Einschulungsklasse zulässig (vgl. § 11 Abs. 1<br />
und 3 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule).<br />
Weshalb ist das Jahreszeugnis nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen?<br />
Grundsätzlich ist gemäss § 73 Abs. 2 des Schulgesetzes (SAR 401.100) von <strong>der</strong> Schulpflege<br />
ein Laufbahnentscheid zu fällen, wenn zwischen Schule und Eltern keine Einigung zustande<br />
kommt. Die Schulpflege entscheidet nach Gewährung des rechtlichen Gehörs auf Antrag <strong>der</strong><br />
Lehrperson über die Promotion bzw. Remotion und eröffnet den Erziehungsberechtigten den<br />
begründeten Entscheid schriftlich, eingeschrieben und mit einer Rechtsmittelbelehrung<br />
versehen (vgl. Anhang Teil II <strong>der</strong> Handreichung für Lehrpersonen, Schulleitungen und<br />
Schulpflegen; Die Handreichung finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />
Leistungsbeurteilung & Übertritte). An dieser Praxis än<strong>der</strong>t sich auch mit Einführung <strong>der</strong><br />
Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule nichts. Die verantwortliche<br />
Klassenlehrperson hat wie bisher den Zwischenbericht und das Jahreszeugnis zu<br />
unterschreiben. Nur bei Uneinigkeit zwischen Lehrperson und Eltern hat die Schulpflege<br />
einen formellen Laufbahnentscheid zu fällen.<br />
Kann gemäss Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR<br />
421.352) in begründeten Fällen ordentlich in die nächst höhere Klasse gewechselt<br />
werden, obwohl <strong>der</strong> notwendige Promotionsschnitt von 4 nicht erreicht worden ist?<br />
Nein, eine Verlängerung des 'Provisoriums' - wie es gemäss bisheriger<br />
Promotionsverordnung in Ausnahmefällen möglich war - ist rechtlich nicht mehr vorgesehen.<br />
Wird aufgrund <strong>der</strong> Entwicklungsprognose eine Repetition als ungeeignet betrachtet bzw.<br />
diese aufgrund <strong>der</strong> gesetzlichen Grundlagen nicht möglich ist, ist im Jahreszeugnis <strong>der</strong><br />
Vermerk 'Angebot für beson<strong>der</strong>e schulische Bedürfnisse, 'Wechsel in die Kleinklasse' o<strong>der</strong><br />
'Son<strong>der</strong>schulung' anzufügen. Gegen den Laufbahnentscheid <strong>der</strong> Schulpflege kann von den<br />
Eltern Beschwerde erhoben werden. Das Angebot für beson<strong>der</strong>e schulische Bedürfnisse<br />
beinhaltet individuelle Lernziele auf <strong>der</strong> Grundlage einer entsprechenden För<strong>der</strong>planung. Die<br />
Beurteilung im nächsten Jahreszeugnis erfolgt aufgrund einer Gesamtbeurteilung.<br />
Welche Promotionsbedingungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die während<br />
des Schuljahrs von einer ausserkantonalen Schule o<strong>der</strong> einer Privatschule in die<br />
aargauische Volksschule eintreten?<br />
Tritt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler während des ersten Semesters ein, so wird <strong>der</strong><br />
Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters aufgrund <strong>der</strong> vorhandenen<br />
Beurteilungsbelege erstellt. Im Zwischenbericht kann unter Bemerkungen 'zugezogen'<br />
angewählt und/o<strong>der</strong> eine individuelle Bemerkung eingegeben werden. Am Ende des<br />
Schuljahrs wird das Jahreszeugnis ausgestellt, das über die Beför<strong>der</strong>ung in die nächst<br />
höhere Klasse, über eine Repetition o<strong>der</strong> über die Zuweisung in ein Angebot für Kin<strong>der</strong> und<br />
Jugendliche mit beson<strong>der</strong>en Bedürfnissen Auskunft gibt. Das Jahreszeugnis setzt sich aus
- 13 -<br />
den vorhandenen Beurteilungsbelegen zusammen, die mehrheitlich aus dem 2. Semester<br />
stammen. Im Jahreszeugnis kann unter Bemerkungen 'zugezogen' angewählt und/o<strong>der</strong> eine<br />
individuelle Bemerkung eingegeben werden. Es gelten die Promotionsbedingungen <strong>der</strong><br />
jeweiligen Schulstufe.<br />
Tritt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler während des zweiten Semesters ein, so setzt sich das<br />
Jahreszeugnis aus den vorhandenen Beurteilungsbelegen zusammen. Sind kaum solche<br />
vorhanden, so stützt sich die Beurteilung auf eine Gesamtbeurteilung ab. Neben <strong>der</strong><br />
Sachkompetenz werden auch die Selbst- und Sozialkompetenz und die<br />
Entwicklungsprognose für den Verbleib in <strong>der</strong> Klasse beachtet. Im Jahreszeugnis kann unter<br />
Bemerkungen 'zugezogen' angewählt o<strong>der</strong> eine individuelle Bemerkung angefügt werden. Es<br />
gelten die Promotionsbedingungen <strong>der</strong> jeweiligen Schulstufe.<br />
Welche Promotionsbedingungen gelten für Schülerinnen und Schüler, die während<br />
des Schuljahrs freiwillig die Klasse repetieren o<strong>der</strong> in einen an<strong>der</strong>en Schultyp (Real,<br />
Sek o<strong>der</strong> Bez) wechseln?<br />
Während des Schuljahrs ist im Ausnahmefall eine Repetition <strong>der</strong> Klasse o<strong>der</strong> ein Wechsel in<br />
einen an<strong>der</strong>en Schultyp möglich. Voraussetzung ist das gegenseitige Einverständnis<br />
zwischen den Lernenden, ihren Eltern, <strong>der</strong> zuständigen Lehrperson und <strong>der</strong> Schulleitung.<br />
Nach dem Wechsel gelten die Promotionsbedingungen <strong>der</strong> neuen Schulstufe. Der<br />
Zwischenbericht o<strong>der</strong> das Jahreszeugnis mit dem Promotionsentscheid setzt sich aus den<br />
Beurteilungsbelegen zusammen, die nach dem Wechsel erstellt worden sind. Pro<br />
Schulhalbjahr und Fach müssen jedoch mindestens so viele Beurteilungsbelege vorliegen,<br />
wie im Lehrplan für das beurteilte Fach Wochenstunden festgelegt sind (Ausnahme: Bei<br />
einer Wochenstunde mindestens zwei Belege.). Sind weniger Belege vorhanden, so stützt<br />
sich die Beurteilung auf eine Gesamtbeurteilung ab. Neben <strong>der</strong> Sachkompetenz werden<br />
auch die Selbst- und Sozialkompetenz und die Entwicklungsprognose für den Verbleib in <strong>der</strong><br />
Klasse beachtet. Im Jahreszeugnis ist unter Bemerkungen auf den freiwilligen Wechsel<br />
hinzuweisen.<br />
Wie wird am Ende des Schuljahrs die Jahresnote bei Schülerinnen und Schülern<br />
berechnet, die während des Schuljahrs innerhalb des Kantons den Schulort wechseln<br />
und die Schullaufbahn in <strong>der</strong>selben Stufe und Klasse fortführen?<br />
Wechselt eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler während des Schuljahrs innerhalb des Kantons<br />
den Wohnort und führt die Schullaufbahn in <strong>der</strong>selben Stufe und Klasse fort, so gilt ebenfalls<br />
die Jahrespromotion. In diesem Fall ist das Beurteilungsdossier <strong>der</strong> neuen<br />
Klassenlehrperson zu übergeben. Für die Erstellung <strong>der</strong> Noten im Jahreszeugnis sollen alle<br />
Beurteilungsbelege des ganzen Schuljahrs unter Berücksichtigung des Klassenwechsels und<br />
Einbezug <strong>der</strong> Entwicklung während <strong>der</strong> Zeitperiode am neuen Schulort berücksichtigt<br />
werden. Es liegt in <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> neuen Klassenlehrperson, die Beurteilungsbelege aus<br />
<strong>der</strong> Zeitperiode vor dem Klassenwechsel für die Berechnung <strong>der</strong> Jahresnote zu<br />
berücksichtigen und zu gewichten.<br />
Im Jahreszeugnis kann unter Bemerkungen 'zugezogen' eingefügt und/o<strong>der</strong> eine individuelle<br />
Bemerkung eingetragen werden.
- 14 -<br />
Dürfen Leistungsbelege, die in den letzten Wochen vor Schuljahresende erstellt<br />
werden, ins nächste Schuljahr übertragen werden?<br />
Die Zeugnisnote soll den Leistungen im bescheinigten Zeitabschnitt entsprechen. Gemäss<br />
Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR 421.352) werden die<br />
Zeugnisse am Ende des Schuljahrs erstellt. Die Beurteilungsperiode ist somit das jeweilige<br />
Schuljahr. Daher ist es aus Sicht des Departements Bildung, Kultur und Sport unzulässig,<br />
Noten aus einem Schuljahr ins nächste Schuljahr zu übertragen.<br />
Im Schuljahr 2014/15 wird erstmals eine 6. Klasse <strong>der</strong> Primarschule geführt<br />
(Umstellung <strong>der</strong> Schulstruktur im Rahmen <strong>der</strong> Stärkung Volksschule). Ab welchem<br />
Schuljahr ist die Repetition <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule möglich?<br />
Auf Beginn des Schuljahrs 2014/15 ist erstmals die Repetition <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong><br />
Primarschule möglich (vgl. § 12 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />
Volksschule). Die Repetition des letzten Jahres <strong>der</strong> Primarschule (künftig die 6. Klasse) ist<br />
weiterhin nicht zulässig. Ausnahmefälle sind im § 6 geregelt.<br />
Im Schuljahr 2013/2014 beginnt zum letzten Mal ein vierjähriger Real-, Sekundar- und<br />
Bezirksschulzug (Umstellung <strong>der</strong> Schulstruktur im Rahmen <strong>der</strong> Stärkung<br />
Volksschule). Welche Möglichkeiten bieten sich einer Schülerin / einem Schüler, die /<br />
<strong>der</strong> auf Beginn des Schuljahrs 2014/15 in einen anspruchsvolleren Oberstufentyp<br />
wechseln möchte?<br />
Für den Wechsel gibt es zwei Varianten:<br />
a) Der Wechsel erfolgt ohne Repetition eines Schuljahrs, also von <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />
Realschule direkt in die 2. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule bzw. von <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />
Sekundarschule direkt in die 2. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule. Voraussetzung sind sehr gute<br />
Leistungen und eine positive Entwicklungsprognose (vgl. § 16 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 <strong>der</strong><br />
Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule: '... Die Schulpflege kann den<br />
unmittelbaren Übertritt in die nächsthöhere Klasse gestatten, wenn das Beurteilungsdossier<br />
eine ausserordentliche Leistungsentwicklung <strong>der</strong> Schülerin beziehungsweise des Schülers<br />
ausweist.').<br />
b) Der Wechsel erfolgt mit Repetition eines Schuljahrs ein Jahr später, also auf das<br />
Schuljahr 2015/16 hin, von <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Realschule in die neue 1. Klasse <strong>der</strong><br />
Sekundarschule <strong>der</strong> dreijährigen Oberstufe bzw. von <strong>der</strong> 2. Klasse <strong>der</strong> Sekundarschule in<br />
die neue 1. Klasse <strong>der</strong> Bezirksschule (vgl. § 16 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 <strong>der</strong> Verordnung über<br />
die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule: '... Die Schullaufbahn wird in <strong>der</strong>jenigen Klasse<br />
fortgesetzt, die <strong>der</strong> absolvierten Klasse <strong>der</strong> Realschule / Sekundarschule entspricht.'). Es<br />
wird somit das 7. Schuljahr repetiert.<br />
Der Wie<strong>der</strong>eintritt aus <strong>der</strong> Oberstufe in die 6. Klasse <strong>der</strong> Primarschule ist nicht zulässig.
- 15 -<br />
Im Schuljahr 2013/2014 beginnt zum letzten Mal ein vierjähriger Real-, Sekundar- und<br />
Bezirksschulzug (Umstellung <strong>der</strong> Schulstruktur im Rahmen <strong>der</strong> Stärkung<br />
Volksschule). Welche Übertrittsprüfungen werden Ende Schuljahr 2013/14<br />
durchgeführt?<br />
Für Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule findet am Ende des Schuljahrs<br />
2013/14 keine Übertrittsprüfung statt. Diese können sie im letzten Quartal des Schuljahrs<br />
2014/15, am Ende <strong>der</strong> sechsten Klasse absolvieren.<br />
An <strong>der</strong> Oberstufe findet im Schuljahr 2013/14 ausschliesslich am Ende <strong>der</strong> 3. Klasse <strong>der</strong><br />
Realschule und Sekundarschule eine Übertrittsprüfung statt. Am Ende <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />
Oberstufe wird keine Übertrittsprüfung durchgeführt, da im Schuljahr 2014/15 keine 1.<br />
Oberstufe geführt wird.
- 16 -<br />
Promotion bei Befreiung von Lehrplanzielen und Noten (bei IHP,<br />
VM, DaZ etc.)<br />
Worauf basiert <strong>der</strong> Promotionsentscheid bei Schülerinnen und Schülern mit<br />
beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen?<br />
Schülerinnen und Schüler mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen haben in <strong>der</strong> Regel in<br />
einem o<strong>der</strong> in mehreren Fächern individuelle, vom Lehrplan abweichende Lernziele und<br />
werden in diesen Fächern nicht benotet. Der Promotionsentscheid kann daher nicht aufgrund<br />
des Notendurchschnitts gefällt werden. Er basiert auf einer Gesamtbeurteilung, welche die<br />
Entwicklung gemessen an den individuellen Lernzielen, die allgemeine Leistungsfähigkeit<br />
und Perspektive in allen drei Kompetenzbereichen (Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz)<br />
sowie die individuelle Situation <strong>der</strong> jeweiligen Schülerin o<strong>der</strong> des jeweiligen Schülers<br />
berücksichtigt.<br />
Worauf basiert <strong>der</strong> Promotionsentscheid bei Schülerinnen und Schülern mit<br />
beson<strong>der</strong>en Begabungen?<br />
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer beson<strong>der</strong>en Begabungen über den Lehrplan<br />
hinausgehende individuelle Lernziele haben, werden entsprechend <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong><br />
Lehrplanziele benotet und erhalten darüber hinaus einen Bericht über das Erreichen <strong>der</strong><br />
weitergehenden individuellen Lernziele. Die Promotion erfolgt somit ohne Unterschied zu<br />
ihren Klassenkameradinnen und -kameraden aufgrund <strong>der</strong> ermittelten Notendurchschnitte.<br />
Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund ihrer beson<strong>der</strong>en Begabung ein Fach o<strong>der</strong><br />
mehrere Fächer in einer höheren Klasse besuchen, werden dort nicht benotet, son<strong>der</strong>n<br />
erhalten einen Bericht zu den individuellen Lernzielen. Somit erfolgt bei ihnen die Promotion<br />
aufgrund einer Gesamtbeurteilung.<br />
Wie werden an<strong>der</strong>ssprachige Kin<strong>der</strong> mit DaZ (Deutsch als Zweitsprache) beurteilt?<br />
Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer An<strong>der</strong>ssprachigkeit DaZ-Unterricht erhalten,<br />
werden wie bis anhin beurteilt. Das heisst, dass mindestens für die Dauer <strong>der</strong><br />
unterstützenden Massnahmen in DaZ in den Fächern, in denen die betreffenden Lernenden<br />
wegen ihrer An<strong>der</strong>ssprachigkeit die Lernziele nach Lehrplan voraussichtlich nicht erreichen<br />
können, individuelle Lernziele festgesetzt werden. Erbringt die DaZ-Schülerin o<strong>der</strong> <strong>der</strong> DaZ-<br />
Schüler hingegen genügende Leistungen, kann aber das persönliche Potenzial aus<br />
sprachlichen Gründen noch nicht voll ausschöpfen, werden keine individuellen Lernziele<br />
gesetzt. Bei Laufbahnentscheiden wird das persönliche Potenzial jedoch berücksichtigt.<br />
Der För<strong>der</strong>ung und Beurteilung in den Fächern mit individuellen Lernzielen liegt eine<br />
För<strong>der</strong>planung zugrunde und <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele ersetzt die Note. Wird ein<br />
o<strong>der</strong> werden mehrere Fächer nicht benotet, erfolgt die Promotion im Rahmen einer<br />
Gesamtbeurteilung und im Hinblick auf die För<strong>der</strong>planung.<br />
Können Schülerinnen und Schüler bei einer Therapie von Lernschwierigkeiten von<br />
Noten befreit werden?<br />
Gemäss § 27 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule können<br />
Schülerinnen und Schüler für die Zeit während <strong>der</strong> sie eine vom Kanton anerkannte Therapie
- 17 -<br />
von Lernschwierigkeiten (Logopädie, Legasthenie) besuchen, von den Noten befreit werden.<br />
Sie sind in den Fächern von <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Lehrplanziele zu befreien, in denen sie diese<br />
auf Grund ihrer Belastung nicht erreichen können. Es werden individuelle Lernziele<br />
formuliert. Der För<strong>der</strong>ung und Beurteilung in den Fächern mit individuellen Lernzielen liegt<br />
eine För<strong>der</strong>planung zugrunde und ein Bericht ersetzt die Note. Die Promotion erfolgt im<br />
Rahmen einer Gesamtbeurteilung und im Hinblick auf die För<strong>der</strong>planung.<br />
Die Notenbefreiung beschliessen die Eltern, die Lehrpersonen, die Schulleitung und die<br />
involvierten Fachpersonen gemeinsam. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet nach<br />
Gewährung des rechtlichen Gehörs die Schulpflege. Der Entscheid <strong>der</strong> Schulpflege wird den<br />
Eltern schriftlich eröffnet und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.<br />
Ein Arztzeugnis ist für eine Notenbefreiung nicht ausreichend.<br />
Gibt es eine Möglichkeit, Lernende, die an <strong>der</strong> Primarschule integrativ geschult<br />
worden sind, während des ersten Schuljahrs <strong>der</strong> Realschule in die Kleinklasse<br />
Oberstufe umzuteilen, obwohl nach <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an<br />
<strong>der</strong> Volksschule die Aufnahme für ein Jahr definitiv erfolgt?<br />
Gemäss Verordnung gilt neu die Jahrespromotion. Somit ist grundsätzlich nicht vorgesehen,<br />
dass während des Schuljahrs ein Wechsel vorgenommen wird. Zeigt sich im Laufe <strong>der</strong><br />
Realschule, dass eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler die entsprechenden Lernziele nach<br />
Lehrplan voraussichtlich nicht erfüllen wird, sind gestützt auf die För<strong>der</strong>planung<br />
unterstützende Massnahmen einzuleiten (§ 22 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule). Erreicht eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler trotz<br />
unterstützen<strong>der</strong> Massnahmen die jeweiligen Lernziele nach Lehrplan nicht, erfolgt ein<br />
Wechsel in die Kleinklasse Oberstufe grundsätzlich am Ende des Schuljahrs. Kommt keine<br />
Einigung zustande, entscheidet die Schulpflege auf Antrag <strong>der</strong> verantwortlichen Lehrperson.<br />
Sind alle Beteiligten (Eltern, Lehrperson und Schulleitung) mit einem Wechsel während des<br />
Schuljahrs einverstanden, kann dieser auch frühzeitig vollzogen werden.<br />
Bei Lernenden, die in <strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule integrativ geschult worden sind, erfolgt<br />
<strong>der</strong> Übertritt jedoch in <strong>der</strong> Regel in ein entsprechendes Angebot für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen, dies sind Kleinklasse Oberstufe o<strong>der</strong> die 1.<br />
Klasse <strong>der</strong> Realschule mit IHP.<br />
Wie erfolgen Zeugniseinträge bei einer länger dauernden, teilweisen o<strong>der</strong> gänzlichen<br />
Dispensation von einem Pflicht- o<strong>der</strong> Wahlpflichtfach?<br />
Über eine länger dauernde, teilweise o<strong>der</strong> gänzliche Befreiung von Pflichtfächern und<br />
Wahlpflichtfächern entscheidet das Departement Bildung, Kultur und Sport. Über eine länger<br />
dauernde, teilweise o<strong>der</strong> gänzliche Befreiung vom obligatorischen Turnunterricht entscheidet<br />
auf Grund eines Arztzeugnisses die Schulpflege (§ 12 Abs. 1 bzw. 2 Verordnung <strong>der</strong><br />
Volksschule).<br />
Liegt ein Entscheid hinsichtlich einer gänzlichen Dispensation vor, so wird beim betreffenden<br />
Fach das Auswahlfeld 'disp.' markiert. Alternativ ist bei Angeboten zur Begabtenför<strong>der</strong>ung<br />
auch ein Leistungsnachweis in Form einer Projektarbeit möglich. In diesem Fall wird die Note<br />
<strong>der</strong> Projektbeurteilung ins Zeugnis eingetragen.<br />
Bei einer teilweisen Dispensation von einem Fach wird eine Note gesetzt (Note wird<br />
ermittelt).
- 18 -<br />
Erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit ungenügenden Noten automatisch<br />
individuelle Lernziele?<br />
Nein. Reduzierte individuelle Lernziele werden gesetzt, wenn es wahrscheinlich ist, dass die<br />
Lernziele des Lehrplans längerfristig nicht erreicht werden können o<strong>der</strong> wenn eine kurz- o<strong>der</strong><br />
mittelfristige Entlastung von den Lernzielen des Lehrplans angezeigt ist. Während dieser Zeit<br />
sollen die notwendigen Grundlagen erarbeitet werden (Standardbeispiel: Fremdsprachigkeit).<br />
Ungenügende Leistungen in Folge mangeln<strong>der</strong> Anstrengung rechtfertigen keine<br />
Notenbefreiung.<br />
Können individuelle Lernziele auch in <strong>der</strong> Sekundar- o<strong>der</strong> Bezirksschule gesetzt<br />
werden?<br />
Dies ist in gut begründeten Einzelfällen möglich (im Zusammenhang mit Logopädie- und<br />
Legasthenietherapie; bei Fremdsprachigkeit o<strong>der</strong> mit Verstärkten Massnahmen VM). In<br />
jedem Fall muss das Leistungspotenzial grundsätzlich dem Leistungszug entsprechen.<br />
Wie erfolgt die Beurteilung bei <strong>der</strong> Integration einer Schülerin/eines Schülers mit einer<br />
erheblichen sozialen Beeinträchtigung mit Verstärkten Massnahmen (VM)?<br />
Diese erfolgt analog <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Fachkompetenz: Sie sind in den Bereichen <strong>der</strong><br />
Sozialkompetenz von <strong>der</strong> Erreichung <strong>der</strong> Klassenlernziele zu befreien, in denen sie diese auf<br />
Grund ihrer Belastung nicht erreichen können. Es werden individuelle Lernziele formuliert,<br />
die För<strong>der</strong>planung sowie <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele erstellt.<br />
Im Zwischenbericht wird unter Bemerkungen mit dem Eintrag 'individueller Lernbericht zur<br />
Selbst- bzw. Sozialkompetenz' darauf verwiesen.<br />
Wie werden Kleinklassenschülerinnen und -schüler gemäss <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule in <strong>der</strong> Sachkompetenz beurteilt?<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> Sachkompetenz erfolgt in <strong>der</strong> Kleinklasse grundsätzlich nach<br />
individuellen Lernzielen. Werden die Lernziele nach Lehrplan Primarschule bzw. Realschule<br />
erreicht, wird im Lernbericht im betreffenden Fach eine Note gesetzt. Da innerhalb <strong>der</strong><br />
Kleinklasse we<strong>der</strong> eine Beför<strong>der</strong>ung noch eine Rückversetzung möglich ist, ist Ende<br />
Schuljahr kein Promotionsentscheid notwendig.<br />
Gemäss § 24 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule wird<br />
am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Lernbericht ein Jahreszeugnis mit<br />
Promotionsentscheid ausgestellt, wenn die Beurteilung für die Zuweisung in eine<br />
Regelklasse spricht o<strong>der</strong> die Zuweisung in eine Regelklasse zwischen Eltern und Lehrperson<br />
strittig ist. Grundsätzlich überprüft die Klassenlehrperson jeweils im Zeitraum März/April<br />
einen möglichen Übertritt in eine entsprechende Regelklasse.
- 19 -<br />
Welche Beurteilungsinstrumente sind in <strong>der</strong> Kleinklasse bei einem Übertritt in die<br />
Regelklasse auszufüllen?<br />
Am Ende des 1. Semesters wird den Schülerinnen und Schülern <strong>der</strong> Kleinklasse ein<br />
Zwischenbericht und <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele ausgestellt. Am Ende des Schuljahrs<br />
wird einer Schülerin/einem Schüler, die/<strong>der</strong> nicht in die Regelklasse übertreten wird, <strong>der</strong><br />
Lernbericht und <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele ausgestellt.<br />
Falls die Schülerin/<strong>der</strong> Schüler in eine Regelklasse übertritt o<strong>der</strong> übertreten möchte, erhält<br />
sie/er das Jahreszeugnis (Noten) mit dem Laufbahnentscheid, den Lernbericht (individuelle<br />
Lernziele o<strong>der</strong> Noten) und den Bericht individuelle Lernziele. Aus dem Bericht individuelle<br />
Lernziele ist dann die Begründung des Laufbahnentscheids (Übertritt in die Regelklasse o<strong>der</strong><br />
Verbleib in <strong>der</strong> Kleinklasse) ersichtlich. Die Noten im Jahreszeugnis sind identisch mit<br />
denjenigen im Lernbericht.<br />
Wie werden Lernende ohne Englischkenntnisse (aufgrund Repetition o<strong>der</strong> Neuzuzugs)<br />
beurteilt?<br />
Repetierende o<strong>der</strong> neu zugezogene Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise noch<br />
keine Englischkenntnisse haben (Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger), besuchen den<br />
Unterricht mit <strong>der</strong> Regelklasse. Zusätzlich erhalten sie Stützunterricht, um den<br />
Unterrichtsstoff des Vorjahrs/<strong>der</strong> Vorjahre aufholen zu können. Falls die betreffenden<br />
Lernenden die Klassenlernziele nach Lehrplan nicht erreichen, können für die Dauer dieser<br />
unterstützenden Massnahme individuelle Lernziele festgesetzt werden.<br />
Der För<strong>der</strong>ung und Beurteilung in den Fächern mit individuellen Lernzielen liegt eine<br />
För<strong>der</strong>planung zugrunde und ein Bericht ersetzt die Note. Die Promotion erfolgt aufgrund<br />
einer Gesamtbeurteilung.<br />
Wird <strong>der</strong> Bericht individuelle Lernziele jeweils Ende Semester o<strong>der</strong> nur am Ende des<br />
Schuljahrs verfasst?<br />
Ein Bericht zu den individuellen Lernzielen in einem o<strong>der</strong> mehreren Fächern wird sowohl am<br />
Ende des ersten Semesters als auch Ende Schuljahr ausgestellt. Der Bericht ist direkt mit<br />
<strong>der</strong> halbjährlichen För<strong>der</strong>planung gekoppelt.
- 20 -<br />
Ausfüllen <strong>der</strong> Beurteilungsinstrumente<br />
Weshalb werden im Zeugnis keine Absenzen eingetragen?<br />
Mit <strong>der</strong> neuen Beurteilung <strong>der</strong> Selbstkompetenz ist diesbezüglich eine aussagekräftige<br />
Aussage unter dem zu beurteilenden Aspekt ’Erscheint ordnungsgemäss zum Unterricht’<br />
möglich. Weist eine Lernende o<strong>der</strong> ein Lernen<strong>der</strong> im grösseren Ausmass unbegründete<br />
Absenzen auf, so wird sich das in <strong>der</strong> Beurteilung dieser Kompetenz nie<strong>der</strong>schlagen. Die<br />
Lehrperson wird in jedem Fall bei häufigen und unklaren Absenzen das Gespräch mit den<br />
Beteiligten suchen und wenn nötig Massnahmen einleiten.<br />
Werden im Zwischenbericht jeweils alle Items (Aspekte) <strong>der</strong> Selbst- und<br />
Sozialkompetenz ausgefüllt?<br />
Ja, im Zwischenbericht werden jeweils alle Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz<br />
beurteilt. Dies geschieht grundsätzlich einmal pro Jahr.<br />
Der Schule vor Ort steht die Möglichkeit offen, aufgrund von gesetzten Jahreszielen und im<br />
Sinne einer wirkungsvollen und nachhaltigen För<strong>der</strong>ung einzelne Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und<br />
Sozialkompetenz während des Schuljahrs mit den Schülerinnen und Schülern intensiver zu<br />
bearbeiten und diese dementsprechend auch ausführlicher zu dokumentieren. Dieses<br />
Vorgehen soll den Erziehungsberichtigen im Voraus und transparent kommuniziert werden.<br />
Die Umsetzungshilfe für die Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz finden Sie unter<br />
www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung & Übertritte.<br />
Wie soll in grossen Klassenteams und im Fachlehrersystem die gemeinsame<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz vorgenommen werden?<br />
Die Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz wird von <strong>der</strong> Klassenlehrperson und aus<br />
Sicht <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en beteiligten Lehrpersonen vorgenommen. Dabei ist wichtig, dass<br />
Schulteams ihre Haltungen, Normen und Wertvorstellungen im Voraus diskutieren und<br />
gegen innen und aussen transparent machen. Für die einzelnen Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und<br />
Sozialkompetenz sind vor <strong>der</strong> eigentlichen Beurteilungsperiode Indikatoren und <strong>der</strong>en<br />
Standards von den Schulteams gemeinsam zu definieren. Die Umsetzungshilfe für die<br />
Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />
Leistungsbeurteilung & Übertritte.<br />
Für das Zusammenführen <strong>der</strong> Beurteilung sind verschiedene Wege denkbar. A) Alle<br />
beteiligten Lehrpersonen beurteilen alle Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz und<br />
geben sie <strong>der</strong> Klassenlehrperson ab. Diese spricht Lehrpersonen mit stark abweichenden<br />
Beurteilungen an, damit sie ausgehandelt werden können. B) Die Klassenlehrperson füllt die<br />
Beurteilung aus ihrer Sicht aus und stellt sie allen beteiligten (Fach-)Lehrpersonen zur<br />
Verfügung. Die Lehrpersonen melden sich, wenn sie sich einer Beurteilung nicht<br />
anschliessen können, damit diese ausgehandelt werden kann. C) Alle beteiligten<br />
Lehrpersonen beurteilen die Selbst- und Sozialkompetenz aller Lernenden an einer<br />
gemeinsamen Besprechung.<br />
Wichtig ist, dass das gewählte Verfahren für die Lernenden und Eltern transparent ist und zu<br />
Beginn <strong>der</strong> Beurteilungsperiode entsprechend kommuniziert wird.
- 21 -<br />
Die Selbst- und Sozialkompetenz wird nach dem ersten Semester im Zwischenbericht<br />
beurteilt. Werden die einzelnen Aspekte <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz im zweiten<br />
Semester nicht beobachtet und geför<strong>der</strong>t?<br />
Dass die Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz nur im Zwischenbericht erscheint, ist<br />
auf die unterschiedliche Funktion <strong>der</strong> beiden Beurteilungsinstrumente 'Zwischenbericht' und<br />
'Jahreszeugnis' zurückzuführen. Der Zwischenbericht ist för<strong>der</strong>orientiert und nicht<br />
promotionswirksam. Gleiches gilt für die Beurteilungen <strong>der</strong> Selbst- und Sozialkompetenz,<br />
welche för<strong>der</strong>orientiert sind und damit nicht im Jahreszeugnis erscheinen, welches<br />
beschwerdefähig ist. Es besteht keine Möglichkeit, im Jahreszeugnis eine Bemerkung zum<br />
Betragen einzufügen, da dies in <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong><br />
Volksschule nicht vorgesehen bzw. verankert ist. Gemäss § 3 Abs. 1 <strong>der</strong> neuen Verordnung<br />
besteht jedoch die Möglichkeit, am Ende des Schuljahrs zusätzlich zum Jahreszeugnis einen<br />
Zwischenbericht auszustellen. Dies kann auf ausdrücklichen Wunsch des Lernenden o<strong>der</strong><br />
<strong>der</strong> Eltern geschehen o<strong>der</strong> wenn bedeutende Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Selbst- und<br />
Sozialkompetenz <strong>der</strong> Schülerin / des Schülers zu verzeichnen sind. Damit am Ende des<br />
Schuljahres bei Bedarf ein zusätzlicher Zwischenbericht ausgestellt werden kann, ist eine<br />
kontinuierliche Beobachtung und somit auch För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beiden Kompetenzen durch die<br />
Lehrperson während des ganzen Schuljahrs notwendig. Die Beobachtung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Selbst- und Sozialkompetenz beschränkt sich somit nicht nur auf das erste Semester.<br />
In einem solchen Fall ist im Jahreszeugnis unter Bemerkungen mit dem Eintrag 'Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Selbst-, Sozial- o<strong>der</strong> Sachkompetenz in Worten am Ende des Schuljahrs gemäss<br />
separater Beilage' darauf hinzuweisen.<br />
Haben die Lernenden bzw. Eltern Ende Schuljahr Anrecht auf einen aktuellen<br />
Zwischenbericht, um diesen z.B. den Bewerbungsunterlagen beilegen zu können?<br />
Auf ausdrücklichen Wunsch <strong>der</strong> Schülerin, des Schülers o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Eltern o<strong>der</strong> wenn<br />
bedeutende Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Selbst-, Sozial- o<strong>der</strong> Sachkompetenz <strong>der</strong> Schülerin bzw.<br />
des Schülers zu verzeichnen sind, stellt die verantwortliche Lehrperson nebst dem<br />
Jahreszeugnis auch im entsprechenden Kompetenzbereich bzw. in den entsprechenden<br />
Kompetenzbereichen einen Bericht aus (vgl. § 3 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule). In einem solchen Fall ist im Jahreszeugnis unter<br />
Bemerkungen mit dem Eintrag 'Beurteilung <strong>der</strong> Selbst-, Sozial- o<strong>der</strong> Sachkompetenz in<br />
Worten am Ende des Schuljahrs gemäss separater Beilage' darauf hinzuweisen.<br />
Muss die Geometrie im Fach Mathematik im Zwischenbericht beurteilt werden? Laut<br />
Lehrplan gibt es für die 3. bis 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule keine verbindlichen<br />
Lehrplanziele.<br />
Es trifft zu, dass im <strong>Aargau</strong>er Fachlehrplan Mathematik auf <strong>der</strong> Primarschulstufe in <strong>der</strong> 3., 4.<br />
und 5. Klasse keine verbindlichen Ziele vorgegeben sind. Das mittlerweile alleinverbindliche<br />
Zahlenbuch hat jedoch eine ganzheitliche Konzeption. Viele Themen werden von den<br />
verschiedenen Themenschwerpunkten her behandelt. Die Geometrie wird oft als möglicher<br />
Zugang zu den im Lehrplan verbindlichen arithmetischen Themen in die ganzheitliche<br />
Bearbeitungskonzeption im Sinne des im Lehrplan auch verlangten aktiv-entdeckenden<br />
Lernens vernetzend miteinbezogen. Zudem werden die in <strong>der</strong> 1. und 2. Klasse auch im<br />
<strong>Aargau</strong>er Fachlehrplan verbindlich verlangten grundlegenden Lehrplanziele zu Form und
- 22 -<br />
Lage im Raum weiter gepflegt, vertieft und im Hinblick auf die in <strong>der</strong> Oberstufe verlangten<br />
verbindlichen Lehrplanziele in <strong>der</strong> Geometrie gezielt aufgebaut.<br />
Ein gänzlicher Verzicht auf eine Einschätzung <strong>der</strong> Geometrie in <strong>der</strong> 3., 4. und 5. Klasse ist<br />
deshalb nicht empfehlenswert, vom heute im Kanton <strong>Aargau</strong> gültigen Fachlehrplan her aber<br />
schulrechtlich möglich. Deshalb wird in den aargauischen Planungshilfen empfohlen,<br />
wenigstens die grundlegenden geometrischen Themen zu bearbeiten, welche anfangs des<br />
Schuljahrs im Zusammenhang mit Wie<strong>der</strong>holungen von geometrischen Basiskompetenzen<br />
und <strong>der</strong> Erweiterung des Zahlenraums verbundenen sind.<br />
Die empfohlene Bearbeitung von Themen und damit die empfohlene Gewichtung <strong>der</strong><br />
Geometrie in <strong>der</strong> Jahrespromotion kann aus den <strong>Aargau</strong>ischen Planungshilfen abgeleitet<br />
werden. Eindeutige Angaben z.B. in Prozenten zum Gewichtungsanteil werden in<br />
Planungshilfen und Umsetzungshilfen bewusst nicht gemacht, son<strong>der</strong>n liegen im<br />
Ermessensentscheid <strong>der</strong> Lehrpersonen an <strong>der</strong> Schule vor Ort.<br />
Hinweis für Oberstufe:<br />
Für den Themenschwerpunkt 'Daten und Zufall' gibt es z.B. nicht in allen Oberstufenklassen<br />
verbindliche Lehrplanziele. Deshalb kann situativ auf die Einschätzung dieses<br />
Themenschwerpunkts verzichtet werden.<br />
In den Sprachfächern sind je nach Schuljahr und Schulstufe die vier Fertigkeiten<br />
Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben im Lehrplan unterschiedlich gewichtet. Wie<br />
kann dies in den Wortbeurteilungen im Zwischenbericht zum Ausdruck gebracht<br />
werden?<br />
Die Lehrperson nimmt die Gewichtung <strong>der</strong> einzelnen Fertigkeiten gemäss den Vorgaben des<br />
Lehrplans selber vor. Die Gewichtung zeigt sich in <strong>der</strong> Orientierungsnote. Diese resultiert<br />
nicht aus dem arithmetischen Mittel <strong>der</strong> Wortbeurteilungen, son<strong>der</strong>n setzt sich zusammen<br />
aus den Beurteilungsbelegen im Beurteilungsdossier, welche die Lehrperson im eigenen<br />
Ermessen gewichtet. Anhand <strong>der</strong> Wortbeurteilungen wird klar, in welchen Bereichen die<br />
Lernziele erreicht werden und wo noch Entwicklungsbedarf besteht.<br />
Das gleiche Verfahren gilt auch im Fach Mathematik.<br />
Werden vom Departement BKS zu den verschiedenen Fächern Kompetenzraster<br />
erarbeitet?<br />
Mit Einführung <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule bleibt <strong>der</strong><br />
aargauische Lehrplan weiterhin in Kraft. Als Kriterien für die Beurteilung gelten daher<br />
weiterhin die Lernziele des <strong>Aargau</strong>ischen Lehrplans. Zurzeit werden im Zusammenhang mit<br />
dem Lehrplan 21 Kompetenzraster zu den einzelnen Fächern erarbeitet. Die<br />
Implementierung ist auf das Schuljahr 2015/16 geplant. Der Kanton <strong>Aargau</strong> wird sich an den<br />
Vorgaben des Lehrplans 21 orientieren und deshalb keinen neuen spezifisch aargauischen<br />
Lehrplan ausarbeiten. Bis dahin werden die Umsetzungshilfen <strong>der</strong> Fachdidaktikerinnen und<br />
Fachdidaktiker die Lehrpersonen bei <strong>der</strong> Umorientierung von Lerninhalten zu Kompetenzen<br />
unterstützen.
- 23 -<br />
Warum sind im Jahreszeugnis die Fremdsprachen bei den Kernfächern Deutsch,<br />
Mathematik, Realien etc. aufgeführt, auch wenn sie zu den Erweiterungsfächern<br />
zählen (zum Beispiel Englisch in <strong>der</strong> Primarschule)?<br />
Die Anhänge 2 bis 5 <strong>der</strong> Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule<br />
weisen aus, welche Fächer wann zu den Kern- o<strong>der</strong> zu den Erweiterungsfächern zählen. Da<br />
die Fremdsprachen Englisch, Französisch und Italienisch je nach Stufe, Schultyp und -jahr<br />
als Kern- o<strong>der</strong> als Erweiterungsfach zählen, sind sie gleich bleibend in <strong>der</strong> linken Spalte<br />
aufgeführt. Dies dient <strong>der</strong> Lesefreundlichkeit, denn dadurch ist gewährleistet, dass über die<br />
gesamte Volksschulzeit die Fächerpositionen in den Jahreszeugnissen die gleichen bleiben.<br />
Die beiden Spalten im Jahreszeugnis sind unter an<strong>der</strong>em wegen dieser wechselnden<br />
Zuteilung nicht mit 'Kernfächer' und 'Erweiterungsfächer' betitelt.<br />
In <strong>der</strong> Primarschule ist Englisch ein Erweiterungsfach. Da Englisch im Zwischenbericht<br />
zusätzlich mit Worten beurteilt wird, wird dieses Fach im Zwischenbericht auf <strong>der</strong> ersten<br />
Seite aufgeführt. Im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Primarschule wird Englisch zwischen den Fächern<br />
Mathematik und Realien aufgelistet. Damit wird gewährleistet, dass über die gesamte<br />
Volksschulzeit die Fächerpositionen in den Jahreszeugnissen dieselben bleiben. Gleichzeitig<br />
wird im Jahreszeugnis eine Fussnote darauf hinweisen, dass Englisch an <strong>der</strong> Primarschule<br />
für den Promotionsentscheid als Erweiterungsfach zählt.<br />
Welcher Eintrag erfolgt im Zwischenbericht und Jahreszeugnis im Fach 'Ethik und<br />
Religionen'?<br />
Ab Schuljahr 2012/13 zählt das Fach 'Ethik und Religionen' zu den weiteren Fächern, welche<br />
nicht promotionswirksam sind. Gemäss Vorgaben des Departements BKS kann <strong>der</strong> Besuch<br />
eines solchen Fachs im Zwischenbericht und Jahreszeugnis mit dem Vermerk 'besucht'<br />
bestätigt werden. Es ist aber auch möglich, die Leistungen in <strong>der</strong> Kategorie 'Weitere Fächer'<br />
mit einer Note zu beurteilen o<strong>der</strong> mit einer Beilage detailliert auszuweisen. Den Schülerinnen<br />
und Schülern ist zu Beginn des Schuljahrs mitzuteilen, welcher Eintrag im Zeugnis bei den<br />
weiteren Fächern vorgenommen wird. Es ist zu empfehlen, dies vorgängig schulintern<br />
abzusprechen.<br />
Wie fliesst die Bewertung aus dem Musikgrundschulunterricht ein?<br />
Im aktuellen Lehrplan Musik an <strong>der</strong> Primarschule (vgl. Seite 1) ist die Zusammenarbeit<br />
zwischen den Musiklehrpersonen und den Lehrpersonen Musikgrundschule geregelt.<br />
Entsprechend empfiehlt das Departement BKS, dass während <strong>der</strong> 1. und 2. Klasse <strong>der</strong><br />
Primarschule <strong>der</strong> Fachbereich Musik als Ganzes - zusammengesetzt aus den Teilen<br />
Musikunterricht in <strong>der</strong> Regelklasse und Musikgrundschule - von den zuständigen<br />
Lehrpersonen gemeinsam beurteilt werden soll. Wie die einzelnen Beurteilungsbelege des<br />
Musikunterrichts in <strong>der</strong> Regelklasse und <strong>der</strong> Musikgrundschule gewichtet werden, haben die<br />
beiden Lehrpersonen gemäss § 5 Abs. 2 <strong>der</strong> neuen Verordnung gemeinsam festzulegen.<br />
Wie sind die Fächer Textiles Werken und Werken zu beurteilen, wenn sie in<br />
Semesterkursen, also blockweise unterrichtet werden?<br />
Dasjenige Fach, das während des Semesters unterrichtet worden ist, wird beurteilt. Die<br />
Orientierungsnote aus dem Zwischenbericht wird ins Jahreszeugnis übertragen, damit beide<br />
Fächer promotionswirksam sind.
- 24 -<br />
Die unter 'weitere Fächer' aufgeführten Fächer Chor, Ethik und Religionen, Freies<br />
Gestalten, Instrumentalunterricht und Realienpraktikum können entwe<strong>der</strong> mit Noten<br />
o<strong>der</strong> mit einem separaten Bericht bewertet o<strong>der</strong> mit 'besucht' vermerkt werden. Zählen<br />
diese Noten für die Promotion?<br />
Auch wenn diese Wahlfächer benotet werden können, zählen diese Noten nicht für die<br />
Promotion. Sie sind aber wichtig für das Profil <strong>der</strong> Lernenden z.B. bei <strong>der</strong> Lehrstellensuche.<br />
Was soll im Zeugnis und im Zwischenbericht unter <strong>der</strong> Rubrik 'Spezialfach <strong>der</strong> Schule'<br />
eingefüllt werden?<br />
Diese Rubrik ermöglicht es den <strong>Schulen</strong>, spezielle Themen und Projekte, die von <strong>der</strong> Schule<br />
über eine längere Zeit angeboten werden, aufzuführen. Dazu gehören zum Beispiel <strong>der</strong><br />
Unterricht im Fach Projekte und Recherchen im Rahmen des Testlaufs Abschlusszertifikat,<br />
ein Theaterprojekt, ein Projekt zur Gewaltprävention etc. Für die Schülerin o<strong>der</strong> den Schüler<br />
bedeutet dieser Nachweis eine weitere Differenzierung ihres bzw. seines Portfolios.<br />
Was bedeutet die Rubrik 'Jahrespromotion gefährdet' im Zwischenbericht unter dem<br />
Feld 'Bemerkungen'?<br />
Da <strong>der</strong> Zwischenbericht nicht promotionswirksam ist, entfällt die bisherige Möglichkeit des<br />
Provisoriums nach dem 1. Semester. Damit die Lernenden und ihre Eltern rechtzeitig und<br />
schriftlich darauf hingewiesen werden können, dass eine Promotion am Ende des Schuljahrs<br />
aufgrund <strong>der</strong> ausgewiesenen Leistungen im Zwischenbericht unsicher ist, kann dieses Feld<br />
angekreuzt werden. Selbstverständlich muss die Lehrperson bei einer Gefährdung <strong>der</strong><br />
Jahrespromotion frühzeitig das Gespräch mit <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong> dem Schüler und den Eltern<br />
suchen und soll nicht nur mittels <strong>der</strong> Benutzung dieses Bemerkungsfeldes kommunizieren.<br />
Wenn sich eine Schülerin o<strong>der</strong> ein Schüler zu den Aspekten <strong>der</strong> Selbst- und<br />
Sozialkompetenz ansprechend verhält, d.h. sie/er fällt we<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s positiv noch<br />
negativ auf, welche Beurteilung erhält sie/er? Gibt es hier eine Norm, die von Seiten<br />
des Departements BKS vorgegeben wird?<br />
In <strong>der</strong> Handreichung ’Leistungen beurteilen und ausweisen’ wird auf Seite 7 beschrieben,<br />
dass wie bis anhin die Schulteams vor Ort den professionellen Austausch zu den Standards<br />
bezüglich Selbst- und Sozialkompetenzen zu leisten haben. Kantonale Vorgaben sollen<br />
diese zentrale Arbeit <strong>der</strong> Schulteams nicht ersetzen. In <strong>der</strong> Handreichung ist auf Seite 10<br />
beschrieben, welche Bedeutung den einzelnen Ausprägungen (sehr gut, gut, genügend und<br />
ungenügend) zukommt. Die Handreichung finden Sie unter www.schulen-aargau.ch →<br />
Leistungsbeurteilung & Übertritte.<br />
Im Zwischenbericht wie auch im Jahreszeugnis ist bei den Bemerkungen eine Zeile<br />
vorgesehen, die frei beschriftet werden kann. Was darf aus rechtlicher Sicht in die<br />
letzte Zeile hineingeschrieben werden?<br />
Diese ist z.B. für allfällig nähere Umschreibungen <strong>der</strong> in einem bestimmten Fach erbrachten<br />
Leistungen o<strong>der</strong> für wertneutrale Einträge vorgesehen (wie z.B. 'Beurteilung <strong>der</strong> Selbst- und<br />
Sozialkompetenz Ende Schuljahr', 'Peacemaker im Schuljahr 2010/11', 'Gewinner des
- 25 -<br />
schulinternen Schreibwettbewerbs 2011' o<strong>der</strong> 'Vertreter/in im Schülerparlament'; nicht<br />
statthaft: 'häufig in Konflikte involviert', 'im Unterricht oft abwesend' o<strong>der</strong> 'Schüler/in könnte<br />
mehr leisten' etc.). Der Eintrag darf sich nicht disziplinierend auf das Kind auswirken.<br />
Ist bei einem Wahlfach (z.B. Italienisch in <strong>der</strong> 3. und 4. Klasse <strong>der</strong> Oberstufe), welches<br />
zu den Erweiterungsfächern zählt, im Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis verbindlich<br />
eine Orientierungsnote bzw. Note zu setzen?<br />
Bei einem Wahlfach, welches zu den Erweiterungsfächern zählt, muss bei Belegung in <strong>der</strong><br />
Regel eine Note gesetzt werden (ausser es bestehen z.B. individuelle Lernziele). Der<br />
Vermerk 'besucht' ist nicht zulässig.<br />
Gemäss gültiger Stundentafel <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong> Primarschule sind pro Woche 3<br />
Lektionen Werken vorgesehen. Im Zwischenbericht und Lernbericht <strong>der</strong> 1. Klasse <strong>der</strong><br />
Primarschule ist aber auch das Fach 'Bildnerisches Gestalten' zu beurteilen. Wie ist<br />
dies zu erklären?<br />
In <strong>der</strong> gültigen Stundentafel für die erste Primarklasse sind insgesamt 3 Lektionen für den<br />
Fachbereich Gestalten (Bildnerisches Gestalten und Werken) vorgegeben. Im Anhang 2 <strong>der</strong><br />
Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR 421.352) ist festgelegt,<br />
dass sowohl das Fach 'Bildnerisches Gestalten' wie auch 'Werken' im Zwischenbericht und<br />
im Lernbericht <strong>der</strong> 1. Primarklasse zu beurteilen sind. Wie die 3 Wochenlektionen auf diese<br />
beiden Fächer aufgeteilt werden, ist nicht verbindlich vorgegeben. Dies liegt in <strong>der</strong><br />
Kompetenz <strong>der</strong> Klassenlehrperson. Es wird jedoch empfohlen, analog <strong>der</strong> Stundentafel für<br />
die 2. bis 5. Primarklasse die zur Verfügung stehenden Wochenlektionen folgen<strong>der</strong>massen<br />
aufzuteilen: 2 Wochenlektionen 'Bildnerisches Gestalten' und 1 Wochenlektion 'Werken'.<br />
Ist <strong>der</strong> Instrumentalunterricht in den neuen Beurteilungsinstrumenten verbindlich<br />
auszuweisen?<br />
Der Instrumentalunterricht an <strong>der</strong> Primarschule ist ein freiwilliges Angebot für Schülerinnen<br />
und Schüler und die Eltern tragen die Kosten dafür. Er kann im Zwischenbericht unter<br />
Weitere Fächer ausgewiesen werden (Eintrag 'besucht', 'Beilage' o<strong>der</strong> Beurteilung mit einer<br />
Orientierungsnote). Im Jahreszeugnis kann <strong>der</strong> Besuch des Instrumentalunterrichts ebenfalls<br />
eingetragen werden (Eintrag 'besucht', 'Beilage' o<strong>der</strong> Beurteilung mit einer Note).<br />
An <strong>der</strong> Oberstufe ist <strong>der</strong> Instrumentalunterricht hingegen verbindlich auszuweisen (Eintrag<br />
'besucht', 'Beilage' o<strong>der</strong> Beurteilung mit einer Orientierungsnote / Note), da dieser in den<br />
Stundentafeln des Lehrplans sowie in den Anhängen 3 - 5 <strong>der</strong> Verordnung über die<br />
Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule (SAR 421.352) aufgeführt ist.<br />
Ist <strong>der</strong> Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) in den neuen<br />
Beurteilungsinstrumenten verbindlich auszuweisen?<br />
Der Besuch des Kurses in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) ist im Zwischenbericht wie<br />
auch im Jahreszeugnis verbindlich auszuweisen. Dies ist in § 17 Abs. 3 <strong>der</strong> Verordnung über<br />
die För<strong>der</strong>ung von Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen mit beson<strong>der</strong>en schulischen Bedürfnissen<br />
(SAR 421.331) festgelegt. Über den gewünschten Zeugniseintrag wird die verantwortliche<br />
Klassenlehrperson von <strong>der</strong> HSK-Lehrperson informiert.
- 26 -<br />
In den neuen Beurteilungsinstrumenten steht unter Bemerkungen 'zugezogen' zur<br />
Auswahl. Ab welchem Zeitpunkt wird dies bei einer Schülerin / einem Schüler<br />
eingetragen?<br />
Sobald die fehlende Zeit einen Einfluss auf die Beurteilung hat, soll dies im Zwischenbericht<br />
bzw. Jahreszeugnis / Lernbericht mit <strong>der</strong> Bemerkung 'zugezogen' vermerkt werden. In <strong>der</strong><br />
frei beschriftbaren Zeile unter Bemerkungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, das genaue<br />
Datum einzutragen.<br />
Ist bei Schülerinnen und Schülern, die den DaZ-Unterricht besuchen, unter<br />
Bemerkungen diesbezüglich ein Eintrag anzubringen?<br />
Mit Einführung <strong>der</strong> neuen Beurteilungsinstrumente än<strong>der</strong>t sich nichts an <strong>der</strong> bisherigen<br />
Praxis. Ein spezieller Eintrag bezüglich DaZ-Unterricht erfolgt we<strong>der</strong> im Zwischenbericht<br />
noch im Jahreszeugnis.<br />
Werden aufgrund mangeln<strong>der</strong> Sprachkompetenzen in einem o<strong>der</strong> mehreren Fächern<br />
individuelle Lernziele vereinbart, so wird anstelle einer Note ein 'Bericht individuelle<br />
Lernziele' im betroffenen Fach verfasst. Grundlage für diesen Bericht ist die För<strong>der</strong>planung,<br />
welche jeweils zu Beginn des Semesters erstellt wird. Der Bericht individuelle Lernziele wird<br />
zusammen mit dem Zwischenbericht bzw. Jahreszeugnis in <strong>der</strong> Zeugnismappe abgelegt.<br />
Weshalb sind im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Primarschule (2. - 5. Klasse) die Fächer Englisch<br />
und Textiles Werken nicht immer aufgelistet?<br />
Die Fächer Englisch und Textiles Werken erscheinen im Jahreszeugnis <strong>der</strong> Primarschule (2.<br />
- 5. Klasse) nur, sofern im Eingabefeld 'Klasse' die 3., 4. o<strong>der</strong> 5. Klasse <strong>der</strong> Primarschule<br />
eingegeben wird.<br />
Wenn zwei Lehrpersonen im Jobsharing unterrichten, können beide Lehrpersonen die<br />
Beurteilungsinstrumente (Zwischenbericht und Jahreszeugnis / Lernbericht)<br />
unterschreiben?<br />
Mit Ausnahme <strong>der</strong> För<strong>der</strong>planung wird im Zwischenbericht, im Jahreszeugnis und im<br />
Lernbericht nur die verantwortliche Klassenlehrperson den Namen einsetzen und<br />
unterschreiben können. Unterrichten an einer Klasse zwei Lehrpersonen (auch mit je 50<br />
Stellenprozenten), ist vorgängig gemeinsam zu klären, wer für die Ausstellung <strong>der</strong><br />
Beurteilungsinstrumente verantwortlich ist. Gemäss § 18a des Schulgesetzes (SAR 401.100)<br />
hat die Schulpflege für jede Abteilung eine hauptverantwortliche Klassenlehrperson zu<br />
bestimmen. Diese Lehrperson unterschreibt den Zwischenbericht wie auch das<br />
Jahreszeugnis bzw. den Lernbericht.
Das Beurteilungsdossier<br />
- 27 -<br />
Sollen Fachlehrpersonen die Arbeiten <strong>der</strong> Schülerinnen und Schüler im<br />
Beurteilungsdossier <strong>der</strong> Klassenlehrperson ablegen o<strong>der</strong> dürfen sie ein separates<br />
Dossier führen?<br />
Die Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule legt fest, dass pro<br />
Schülerin o<strong>der</strong> Schüler ein Beurteilungsdossier geführt werden muss. Es gibt jedoch keine<br />
Vorgaben, wie dieses Beurteilungsdossier vor Ort geführt werden muss. Dies ist schulintern<br />
festzulegen. Grundsätzlich muss die Führung des Beurteilungsdossiers an einer Schule so<br />
organisiert sein, dass bei Standortbestimmungen und Beurteilungsgesprächen mit<br />
Lernenden und Eltern alle relevanten Beurteilungsbelege im Original von <strong>der</strong><br />
verantwortlichen Lehrperson zur Einsicht vorgelegt werden können.<br />
Es wird empfohlen, dass wie bisher die einzelnen Beurteilungsbelege fortlaufend den<br />
Schülerinnen und Schülern zu Handen <strong>der</strong> Eltern mit nach Hause gegeben werden und<br />
danach das Original in <strong>der</strong> Schule im Beurteilungsdossier sicher aufbewahrt wird. Die Eltern<br />
haben je<strong>der</strong>zeit das Recht, das Beurteilungsdossier ihres Kindes in <strong>der</strong> Schule einzusehen.<br />
Für die Primar- und Oberstufe gibt es verbindliche Vorgaben (vgl. § 5 Abs. 3 <strong>der</strong><br />
Verordnung über die Laufbahnentscheide an <strong>der</strong> Volksschule), wie viele Belege im<br />
Beurteilungsdossier am Ende des Schuljahrs mindestens abgelegt sein müssen. Gibt<br />
es auch für den Kin<strong>der</strong>garten eine verbindliche Vorgabe?<br />
Nein, im Kin<strong>der</strong>garten gibt es keine verbindliche Vorgabe bezüglich Anzahl Belege. Dieser<br />
Entscheid liegt im Ermessen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>gartenlehrperson. Dabei ist zu beachten, dass bis<br />
zum Schuleintritt exemplarisch aussagekräftige Dokumente aufbewahrt werden, damit bei<br />
Gesprächen mit Eltern und weiteren Personen anschaulich aufgezeigt werden kann, welche<br />
Leistungen das Kind erbracht, wie die Beurteilung zustande kam und wie sie von <strong>der</strong><br />
Lehrperson gewichtet worden ist.<br />
Wie lange und von wem wird das Beurteilungsdossier aufbewahrt?<br />
Wie die Führung des Beurteilungsdossiers für die Schülerin o<strong>der</strong> den Schüler vor Ort<br />
organisiert ist, ist schulintern festzulegen. Die Beurteilungsbelege werden von <strong>der</strong><br />
Klassenlehrperson bzw. von <strong>der</strong> Fachlehrperson während einer Beurteilungsperiode - also<br />
während eines Schuljahrs - aufbewahrt. Sind Zwischenbericht und Jahreszeugnis an<br />
Lernende und Eltern abgegeben und ist keine Beschwerde erhoben worden<br />
(Zwischenberichte sind nicht beschwerdefähig), ist das Beurteilungsdossier nach Ablauf <strong>der</strong><br />
Rechtsmittelfrist (30 Tage nach Zustellung) aufzulösen. Die persönlichen Arbeiten sind den<br />
Lernenden abzugeben. Beurteilungsdossiers werden nicht an eine abnehmende Lehrperson<br />
weitergegeben, ausser es handelt sich um einen Klassen- bzw. Schulwechsel <strong>der</strong> Schülerin<br />
o<strong>der</strong> des Schülers während des Schuljahrs.<br />
Sollen die Lernenden Einblick in ihr Beurteilungsdossier erhalten?<br />
Ja. Das Beurteilungsdossier ist ein pädagogisches Instrument im Dialog zwischen den<br />
Lernenden und ihren Lehrpersonen. Die Lernenden sind aktiv in die Beurteilung ihrer<br />
Leistungen miteinbezogen, indem sie Kenntnis über die gesammelten Belege haben, selbst
- 28 -<br />
Belege ins Beurteilungsdossier geben und mit ihren Lehrpersonen über die Selbst- und<br />
Fremdeinschätzung sprechen.<br />
Welche Dokumente aus dem Beurteilungsdossier sollen <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong> dem<br />
Schüler Ende Schuljahr übergeben werden?<br />
Schülerarbeiten jeglicher Art, die während des Schuljahrs von den Lernenden erstellt worden<br />
sind, sind den Schülerinnen und Schülern am Ende des Schuljahrs abzugeben.<br />
Aussagekräftige Arbeiten sowie mündliche Leistungen von Schülerinnen und<br />
Schülern sind im Beurteilungsdossier zu dokumentieren. Wie ist das zu verstehen?<br />
Unter Beurteilungsbelegen werden aussagekräftige Arbeiten wie Klassenprüfungen,<br />
individuelle Arbeiten, Werkarbeiten, Beurteilungsbögen etc. verstanden, die über das<br />
Schuljahr hinweg gesammelt werden. Selbstverständlich können bei grösseren Arbeiten wie<br />
einer Bastel- o<strong>der</strong> Werkarbeit für das Dossier auch Fotos herangezogen werden. Neben<br />
diesen Belegen muss die Lehrperson wie bis anhin je<strong>der</strong>zeit nachvollziehbar aufzeigen<br />
können, nach welchen Kriterien die einzelne Arbeit beurteilt worden ist und welche Leistung<br />
zu erbringen war, um die Lernziele zu erreichen. Bei Schülerinnen und Schülern, die in<br />
einem o<strong>der</strong> mehreren Fächern nach individuellen Lernzielen unterrichtet werden, ist die<br />
entsprechende För<strong>der</strong>planung nicht im Beurteilungsdossier aufzubewahren. Bei<br />
Standortgesprächen mit den Lernenden und <strong>der</strong>en Eltern ist die För<strong>der</strong>planung zur<br />
vollständigen Dokumentation jedoch vorübergehend ins Beurteilungsdossier zu legen.<br />
Ist das vom Departement BKS vorgegebene Deckblatt für das Beurteilungsdossier<br />
verbindlich einzusetzen?<br />
Da die Form des Beurteilungsdossiers von Seiten des Departements BKS nicht vorgegeben<br />
wird, muss das zur Verfügung stehende Deckblatt nicht verbindlich eingesetzt werden. Die<br />
Lehrperson ist jedoch dafür verantwortlich, dass das jeweilige Beurteilungsdossier mit den<br />
nötigen Personalien und Daten (Name, Vorname, Datum, Klasse, Schuljahr und Schulort)<br />
gekennzeichnet ist.<br />
Werden in einer Schule mit integrierter Heilpädagogik von den Schulischen<br />
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen ebenfalls Dokumente ins Beurteilungsdossier<br />
gelegt?<br />
Da Kin<strong>der</strong> und Jugendliche mit beson<strong>der</strong>em Bildungsbedarf im Rahmen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>planung<br />
nach individuellen Lernzielen und in Kooperation zwischen den beteiligten Lehrpersonen<br />
(Klassenlehrperson, Schulische Heilpädagogin / Schulischer Heilpädagoge und<br />
Fachlehrpersonen) geför<strong>der</strong>t und unterrichtet werden, ist bezüglich Beurteilung die<br />
Sichtweise aller Beteiligten wichtig. Insofern sollen alle an <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Schülerin o<strong>der</strong><br />
des Schülers beteiligten Lehrpersonen relevante Dokumente und Beurteilungsbelege ins<br />
entsprechende Dossier einbringen. Wichtig ist dabei, dass sich die eingebrachten Belege<br />
und Dokumente an den vereinbarten individuellen Lernzielen orientieren. Die entsprechende<br />
För<strong>der</strong>planung ist nicht im Beurteilungsdossier aufzubewahren. Bei Standortgesprächen mit<br />
den Lernenden und <strong>der</strong>en Eltern ist die För<strong>der</strong>planung zur vollständigen Dokumentation<br />
jedoch kurzfristig ins Beurteilungsdossier zu legen.
- 29 -<br />
Werden bei Schülerinnen und Schülern, die Verstärkte Massnahmen (VM) erhalten,<br />
von den Fachpersonen ebenfalls Dokumente ins Beurteilungsdossier gelegt?<br />
Ja.<br />
Was passiert mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>planung am Ende des Schuljahrs?<br />
Grundsätzlich bleibt die individuelle För<strong>der</strong>planung auch bei einem Klassenwechsel im<br />
Besitz <strong>der</strong> Schulischen Heilpädagogin o<strong>der</strong> des Schulischen Heilpädagogen. Gleichzeitig<br />
empfiehlt das Departement BKS eine Kopie zur Aufbewahrung <strong>der</strong> Schulleitung zu<br />
übergeben.<br />
Wer hat innerhalb <strong>der</strong> Schule Einsicht in die Beurteilungsdossiers <strong>der</strong> Schülerinnen<br />
und Schüler?<br />
Grundsätzlich dürfen nur diejenigen Lehrpersonen Einsicht in die Beurteilungsdossiers <strong>der</strong><br />
Schülerinnen und Schüler haben, die sie während des Schuljahrs auch selbst unterrichten.<br />
Aufgrund des Amtsgeheimnisses ist die Akteneinsicht in die Beurteilungsdossiers aller<br />
Schülerinnen und Schülern einer Schule durch das gesamte Lehrerkollegium nicht erlaubt.<br />
Die Schulpflege hat Einsicht in ein Beurteilungsdossier, wenn es für ihre Aufgabenerfüllung<br />
erfor<strong>der</strong>lich ist. So z.B. bei Laufbahnentscheiden, bei denen zwischen Lehrperson und Eltern<br />
keine Einigkeit besteht und die Schulpflege entscheiden muss.
- 30 -<br />
Datenweitergabe und -aufbewahrung<br />
Wer archiviert die Beurteilungsinstrumente und wie lange?<br />
Für die sichere und langfristige Aufbewahrung <strong>der</strong> vollständigen Schülerdaten ist die Schule<br />
vor Ort verantwortlich. Das Departement BKS hat zu keinem Zeitpunkt Zugang zu den<br />
einzelnen Schülerdaten und ist daher für die sichere Archivierung dieser Daten nicht<br />
zuständig.<br />
Das Departement BKS empfiehlt den <strong>Schulen</strong>, die Jahreszeugnisse, Zwischenberichte und<br />
die Beilagen, wie die Berichte zu individuellen Lernzielen, während <strong>der</strong> Volksschulzeit <strong>der</strong><br />
Lernenden elektronisch und in Papierform aufzubewahren. Nach dem Schulaustritt <strong>der</strong><br />
Schülerinnen und Schüler sind die Jahreszeugnisse sowie die Berichte zu individuellen<br />
Lernzielen während weiteren zehn Jahren aufzubewahren.<br />
Betreffend langfristige Archivierung muss je<strong>der</strong>zeit gewährleistet sein, dass nach Bedarf ein<br />
individuelles Jahreszeugnis auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal ausgestellt<br />
werden kann. Grundsätzlich empfiehlt das Departement BKS, eine Kopie <strong>der</strong><br />
Originaldokumente in Papierform aufzubewahren. Bei einer rein elektronischen<br />
Datensicherung <strong>der</strong> Einzeldokumente (Jahreszeugnisse und Berichte zu individuellen<br />
Lernzielen) wird empfohlen, die Notenerfassungslisten <strong>der</strong> Jahreszeugnisse Ende Schuljahr<br />
klassenweise in Papierform zu archivieren.<br />
Die Daten müssen sicher geschützt vor Dritten aufbewahrt werden. Dies spricht für eine<br />
zentrale Archivierung in <strong>der</strong> Schuladministration. Es sind die nötigen technischen und<br />
organisatorischen Vorkehrungen zu treffen. Betreffend Datensicherheit sind insbeson<strong>der</strong>e<br />
die §§ 4 ff. <strong>der</strong> Verordnung zum Gesetz über die Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit, den<br />
Datenschutz und das Archivwesen (VIDAG, SAR 150.711) zu beachten.<br />
Ab Schuljahr 2010/11 werden die Beurteilungsinstrumente elektronisch ausgestellt.<br />
Müssen die <strong>Schulen</strong> die Personalblätter ab diesem Zeitpunkt, die bis anhin über jeden<br />
Lernenden geführt wurden, weiterhin führen o<strong>der</strong> können diese Daten neu<br />
elektronisch aufbewahrt werden?<br />
Ab Schuljahr 2010/11 müssen die <strong>Schulen</strong> die ehemaligen Personaldatenblätter nicht mehr<br />
verbindlich führen. Anstelle dieser können die <strong>Schulen</strong> neu die Jahreszeugnisse und die<br />
Berichte zu individuellen Lernzielen in Papierform o<strong>der</strong> elektronisch als Einzeldokumente<br />
archivieren. Bei einer rein elektronischen Datensicherung <strong>der</strong> Einzeldokumente wird<br />
empfohlen, die Notenerfassungslisten <strong>der</strong> Jahreszeugnisse Ende Schuljahr klassenweise in<br />
Papierform zu archivieren.<br />
Welche Dokumente und Daten sollen bei einem Klassen-/Stufenwechsel<br />
weitergegeben werden?<br />
Es sollen diejenigen Daten weitergegeben werden, die für den Schulbetrieb relevant und für<br />
die Aufgabenwahrnehmung <strong>der</strong> abnehmenden Lehrperson erfor<strong>der</strong>lich sind. Dazu müssen<br />
die Daten von Interesse und noch aktuell sein. Das Departement BKS empfiehlt<br />
grundsätzlich Zurückhaltung bei <strong>der</strong> Weitergabe von Daten. Nicht benötigte Daten sind zu<br />
vernichten.
- 31 -<br />
Kann ein Lehrbetrieb einen Zwischenbericht über eine Schülerin / einen Schüler<br />
verlangen?<br />
Die Datenweitergabe ist ohne Einwilligung <strong>der</strong> Lernenden bzw. <strong>der</strong> Eltern an Dritte wie z.B.<br />
Lehrbetriebe o<strong>der</strong> Vereine nicht erlaubt. Die Lernenden entscheiden selbst, welche Belege<br />
sie einer Bewerbung beilegen.
Elektronischer Service<br />
- 32 -<br />
Was ist <strong>der</strong> elektronische Service?<br />
Der Service für die elektronischen Beurteilungsinstrumente unterstützt die <strong>Schulen</strong> beim<br />
Erstellen <strong>der</strong> elektronischen Zeugnisse und weiterer Beurteilungsdokumente. Die Lehrperson<br />
kann eine Schülerliste im Excel-Format importieren und eine Notenerfassungsliste erstellen,<br />
in <strong>der</strong> sämtliche Beurteilungen für die ganze Klasse erfasst werden können. Mit einem Klick<br />
können anschliessend sämtliche Jahreszeugnisse bzw. Zwischenberichte <strong>der</strong> einzelnen<br />
Schülerinnen und Schüler erstellt werden.<br />
Diese häufigen technischen <strong>Fragen</strong> stellen keine vollständige Dokumentation zum Gebrauch<br />
des elektronischen Service dar. Bitte konsultieren Sie zu diesem Zweck die Anleitung zum<br />
elektronischen Service. Sie finden diese unter www.schulen-aargau.ch →<br />
Leistungsbeurteilung & Übertritte → Beurteilungsinstrumente.<br />
Seit Januar 2012 übernimmt <strong>der</strong> Kanton die Kosten für den Einsatz von LehrerOffice Easy<br />
an <strong>der</strong> Volksschule. Der elektronische Service des Kantons für die Erstellung <strong>der</strong><br />
Beurteilungsinstrumente wird daher noch bis und mit Schuljahr 2013/14 angeboten.<br />
Können sich Lehrpersonen bzw. ICT-Verantwortliche betreffend Umgang mit den<br />
elektronischen Instrumenten und dem Service näher informieren?<br />
Zum Erstellen <strong>der</strong> elektronischen Beurteilungsinstrumente und zum Umgang mit dem<br />
elektronischen Service steht unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung &<br />
Übertritte → Beurteilungsinstrumente eine ausführliche Anleitung zur Verfügung. Darin wird<br />
Schritt für Schritt beschrieben, wie die einzelnen Beurteilungsinstrumente erstellt werden<br />
können.<br />
Technische <strong>Fragen</strong> rund um den elektronischen Service des Kantons sind zuerst vor Ort mit<br />
<strong>der</strong> verantwortlichen Person zu klären. Für <strong>Fragen</strong>, die nicht intern gelöst werden können,<br />
können sich verantwortliche Personen an das Departement BKS wenden<br />
(laufbahnentscheide.volksschule@ag.ch o<strong>der</strong> 062 835 44 25).<br />
Viele <strong>Schulen</strong> arbeiten mit Klassen- und Notenlisten. Weshalb werden die Noten bzw.<br />
Durchschnittswerte aus diesen Listen nicht automatisch in die elektronischen<br />
Dokumente übertragen?<br />
Das Setzen einer Note ist ein pädagogischer Entscheid <strong>der</strong> Lehrperson und damit mehr als<br />
die Berechnung eines arithmetischen Mittels. Eine Note soll beim Eintrag ins Zeugnis noch<br />
einmal bewusst und aktiv durch die Fachperson gesetzt und nicht durch ein<br />
Administrationssystem eingefügt werden.<br />
Werden die verschiedenen Schuladministrationsanbieter (z.B. Lehreroffice, WinSchule<br />
etc.) die neuen aargauischen Beurteilungsinstrumente in ihr Angebot aufnehmen?<br />
Das Departement BKS informiert die verschiedenen Schuladministrationsanbieter über die<br />
neuen Beurteilungsinstrumente im Kanton <strong>Aargau</strong> und stellt ihnen die Vermassungen zur<br />
Verfügung.
- 33 -<br />
Die Schnittstelle zum PDF-Onlineservice ist standardisiert und dokumentiert. Sie steht allen<br />
Softwareanbietern zur Verfügung. Dadurch können sie ihre Schuladministrationssysteme<br />
erweitern und die PDF-Dienste des Kantons direkt aus ihrer Software nutzen, indem sie die<br />
Personen- und Beurteilungsdaten direkt an den Service übermitteln.<br />
Wie gehe ich bei mehrklassigen Abteilungen vor?<br />
Die Schülerliste wird wie gewohnt importiert.<br />
a) Die einzelnen Beurteilungsdokumente können anschliessend via Einzelformulare erstellt<br />
werden.<br />
b) Mit dem folgenden Tipp ist es auch möglich, für die Teilklassen einzelne<br />
Notenerfassungslisten zu erstellen:<br />
- Klicken Sie auf Notenerfassungsliste ZB / JZ.<br />
- Entfernen Sie links oben unter Legende das Häkchen bei 'JZ: Jahreszeugnis'.<br />
- Nun können Sie die Lernenden, für die Sie eine Notenerfassungsliste erstellen<br />
wollen, mit einem Häkchen auswählen.<br />
Es werden nicht alle Dokumente erstellt. Weshalb fehlen die Dokumente für einige<br />
Schülerinnen und Schüler?<br />
In einigen Browsern wird beim Anklicken des zu erstellenden Dokumententyps nur bei<br />
denjenigen Schülerinnen und Schülern in <strong>der</strong> Liste das entsprechende Häkchen gesetzt, die<br />
gerade im Browser-Fenster sichtbar sind. Scrollen Sie deshalb nach unten und setzen Sie<br />
die fehlenden Häkchen mit <strong>der</strong> Maus.<br />
Welches sind die technischen Voraussetzungen?<br />
Ein mo<strong>der</strong>ner Computer, <strong>der</strong> für den Internet-Gebrauch eingerichtet ist, reicht aus. Es sind<br />
einige Zusatzprogramme nötig, die jedoch alle kostenlos sind. Diese müssen auch in einer<br />
aktuellen Version vorhanden sein.<br />
Voraussetzungen:<br />
1. Computer mit Internetzugang<br />
2. Druckmöglichkeit (schwarz/weiss ist ausreichend)<br />
3. Programm Excel (empfohlen, es kann aber auch z.B. OpenOffice eingesetzt werden)<br />
4. Programm Adobe Rea<strong>der</strong>, Version 9 o<strong>der</strong> höher (kostenlos)<br />
5. Programm Adobe Flash Player, Version 9 o<strong>der</strong> höher (kostenlos)<br />
6. Programm zum Entpacken von Zip-Dateien (Dateiendung .zip).<br />
Tipps:<br />
- Im Internet-Browser Einstellungen so vornehmen, dass PDF-Dateien nicht im Browser,<br />
son<strong>der</strong>n im Adobe Rea<strong>der</strong> geöffnet werden. Hinweise dazu finden Sie in <strong>der</strong> Anleitung<br />
zum elektronischen Service unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung &<br />
Übertritte → Beurteilungsinstrumente.<br />
- Im Firefox-Browser Pop-Ups zulassen. Hinweise dazu finden Sie in <strong>der</strong> Anleitung zum<br />
elektronischen Service unter www.schulen-aargau.ch → Leistungsbeurteilung &<br />
Übertritte → Beurteilungsinstrumente.
- 34 -<br />
Was müssen Mac-Benutzer/-innen beachten?<br />
Grundsätzlich funktioniert <strong>der</strong> elektronische Service problemlos im Zusammenspiel mit Mac-<br />
Computern.<br />
Achtung, Macintosh hat einen eigenen PDF-Viewer installiert. Dieser reicht aber nicht, es<br />
muss <strong>der</strong> Adobe Acrobat Rea<strong>der</strong> (ab Version 9) sein. Möglicherweise müssen Sie nach <strong>der</strong><br />
Installation des Adobe Rea<strong>der</strong>s in den allgemeinen Computereinstellungen o<strong>der</strong> im Internet-<br />
Browser noch festlegen, dass PDF-Dateien mit dem Adobe Acrobat Rea<strong>der</strong> geöffnet werden<br />
sollen.<br />
Weshalb sind eingegebene Daten plötzlich verschwunden?<br />
Wenn ältere Versionen des Adobe Rea<strong>der</strong>s verwendet werden, werden eingegebene Daten<br />
möglicherweise nicht angezeigt, wenn die PDF-Datei mit einer an<strong>der</strong>en Adobe-Rea<strong>der</strong>-<br />
Version geöffnet wird. Die Daten sind aber nicht verloren. Sie werden wie<strong>der</strong> angezeigt,<br />
wenn Sie die Datei mit <strong>der</strong> Adobe-Rea<strong>der</strong>-Version geöffnet werden, in welcher die Daten<br />
erfasst worden sind. Das Problem tritt auch im Zusammenhang mit Adobe Acrobat<br />
Professional auf. Wenn Sie immer den Adobe Rea<strong>der</strong> 9 o<strong>der</strong> höher verwenden, gibt es<br />
jedoch keine Probleme.<br />
Wo werden die eingegebenen Daten gespeichert?<br />
Der elektronische Service speichert keinerlei Daten. Die Schülerliste sowie die mit dem<br />
elektronischen Service erstellten Dokumente sind nach <strong>der</strong> Funktion 'Speichern' nur auf dem<br />
Computer <strong>der</strong> bearbeitenden Person gespeichert. Es sollte deshalb immer eine<br />
Sicherungskopie <strong>der</strong> Dateien angefertigt werden.<br />
Weshalb erscheint beim Import eine Fehlermeldung?<br />
Wenn in <strong>der</strong> Excel-Schülerliste beim Speichern <strong>der</strong> Cursor in einem Feld mit einer<br />
Auswahlliste (Drop-down-Menü) steht, kann die Datei nicht korrekt importiert werden. Es<br />
erscheint eine entsprechende Fehlermeldung.<br />
Vorgehen: Excel-Schülerliste öffnen, mit <strong>der</strong> Maus in eine leere Zelle klicken, die keine<br />
Auswahlliste enthält (z.B. Zelle A1) und speichern.<br />
Weshalb kann ich keinen Lernbericht für die 1. Klasse <strong>der</strong> Primarschule o<strong>der</strong> die<br />
Kleinklasse erstellen?<br />
Wählen Sie in <strong>der</strong> Notenerfassungsliste Jahreszeugnis "Jahreszeugnis erzeugen". Der<br />
elektronische Service erstellt automatisch einen Lernbericht, wenn es sich um eine 1. Klasse<br />
<strong>der</strong> Primarschule o<strong>der</strong> um eine Kleinklasse handelt.<br />
Hinweis: Wenn das Jahreszeugnis via Einzelformulare erstellt wird, steht für die 1. Klasse<br />
<strong>der</strong> Primarschule eine eigene Option Lernbericht 1. Primarklasse zur Verfügung.
- 35 -<br />
Weshalb erscheinen rote Fel<strong>der</strong> nach dem Import?<br />
Der elektronische Service prüft beim Importieren, ob <strong>der</strong> Geburtsjahrgang von Schülerinnen<br />
und Schülern mit <strong>der</strong> angegebenen Klasse übereinstimmen kann. Wenn Sie nach dem<br />
Import <strong>der</strong> Schülerliste mit roter Schrift auf bestimmte Fel<strong>der</strong> hingewiesen werden, so kann<br />
es sein, dass es sich um eine unplausible Eingabe, also um einen Tippfehler handelt.