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Mietspiegel 2012 - Stadt Troisdorf

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Begriffsbestimmungen<br />

Vergleichsmiete ( Nettokaltmiete )<br />

In den ortsüblichen Vergleichsmieten (<strong>Mietspiegel</strong>tabelle) sind die Betriebskosten<br />

gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV), die Miete der Kfz- Stellplätze und die<br />

Kosten für Schönheitsreparaturen nicht enthalten (Nettokaltmiete). Die Betriebskosten<br />

sind umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde.<br />

In § 2 BetrKV sind folgende Betriebskosten aufgeführt:<br />

- Grundsteuer<br />

- Wasserversorgung und Entwässerung<br />

- Heizung und Warmwasserversorgung<br />

- Fahrstuhlbetrieb<br />

- Straßenreinigung und Müllabfuhr,<br />

- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung,<br />

- Gartenpflege<br />

- Hausbeleuchtung ( z.B. Zugänge, Flure, Treppen, Keller)<br />

- Schornsteinreinigung<br />

- Gebäudesach- und Haftpflichtversicherung<br />

- Hauswart<br />

- Wäschepflege<br />

- Wartungskosten für haustechnische Anlagen<br />

( z. B. Heizung, Warmwasser, Kabelanschluss, Gemeinschaftsantenne)<br />

Bei der Ermittlung von Vergleichsmieten dürfen die o.g. Betriebskosten nicht mit einbezogen<br />

werden.<br />

Wohnfläche<br />

Die Berechnung ergibt sich aus den §§ 1-5 Wohnflächenverordnung (WoFlV)<br />

Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich<br />

zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst<br />

die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung<br />

durch die Bewohner bestimmt sind.<br />

Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln;<br />

dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden<br />

begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.<br />

Die Grundflächen<br />

1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern<br />

sind vollständig,<br />

2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem<br />

Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,<br />

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