Mietspiegel 2012 - Stadt Troisdorf
Mietspiegel 2012 - Stadt Troisdorf
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Begriffsbestimmungen<br />
Vergleichsmiete ( Nettokaltmiete )<br />
In den ortsüblichen Vergleichsmieten (<strong>Mietspiegel</strong>tabelle) sind die Betriebskosten<br />
gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV), die Miete der Kfz- Stellplätze und die<br />
Kosten für Schönheitsreparaturen nicht enthalten (Nettokaltmiete). Die Betriebskosten<br />
sind umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde.<br />
In § 2 BetrKV sind folgende Betriebskosten aufgeführt:<br />
- Grundsteuer<br />
- Wasserversorgung und Entwässerung<br />
- Heizung und Warmwasserversorgung<br />
- Fahrstuhlbetrieb<br />
- Straßenreinigung und Müllabfuhr,<br />
- Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung,<br />
- Gartenpflege<br />
- Hausbeleuchtung ( z.B. Zugänge, Flure, Treppen, Keller)<br />
- Schornsteinreinigung<br />
- Gebäudesach- und Haftpflichtversicherung<br />
- Hauswart<br />
- Wäschepflege<br />
- Wartungskosten für haustechnische Anlagen<br />
( z. B. Heizung, Warmwasser, Kabelanschluss, Gemeinschaftsantenne)<br />
Bei der Ermittlung von Vergleichsmieten dürfen die o.g. Betriebskosten nicht mit einbezogen<br />
werden.<br />
Wohnfläche<br />
Die Berechnung ergibt sich aus den §§ 1-5 Wohnflächenverordnung (WoFlV)<br />
Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich<br />
zu dieser Wohnung gehören. Die Wohnfläche eines Wohnheims umfasst<br />
die Grundflächen der Räume, die zur alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung<br />
durch die Bewohner bestimmt sind.<br />
Die Grundfläche ist nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen zu ermitteln;<br />
dabei ist von der Vorderkante der Bekleidung der Bauteile auszugehen. Bei fehlenden<br />
begrenzenden Bauteilen ist der bauliche Abschluss zu Grunde zu legen.<br />
Die Grundflächen<br />
1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern<br />
sind vollständig,<br />
2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens einem<br />
Meter und weniger als zwei Metern sind zur Hälfte,<br />
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