10.11.2012 Aufrufe

Mietspiegel 2012 - Stadt Troisdorf

Mietspiegel 2012 - Stadt Troisdorf

Mietspiegel 2012 - Stadt Troisdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesetzliche Grundlagen bei Mieterhöhungsverlangen<br />

Der gebräuchlichste Mieterhöhungstatbestand, nämlich die Mieterhöhung zur Anpassung<br />

an die ortsübliche Vergleichsmiete, findet sich in § 558 ff BGB wieder.<br />

Hiernach kann der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete<br />

verlangen, wenn<br />

- die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit fünfzehn<br />

Monaten unverändert ist<br />

- der verlangte Mietzins die üblichen Entgelte nicht übersteigt, die in der Gemeinde<br />

oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum<br />

vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den<br />

letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 BGB abgesehen,<br />

geändert worden sind<br />

- der Mietzins sich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, von Erhöhungen<br />

nach §§ 559 bis 560 BGB abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert<br />

erhöht.<br />

Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete<br />

ergäbe, sind Drittmittel im Sinne des § 559 a BGB abzuziehen, im Falle des §<br />

559 a Abs. 1 BGB mit 11 vom Hundert des Zuschusses.<br />

Das Verlangen der Erhöhung des Mietzinses bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete<br />

ist dem Mieter gegenüber schriftlich geltend zu machen und kann anhand<br />

des <strong>Mietspiegel</strong>s für die <strong>Stadt</strong> <strong>Troisdorf</strong>, durch ein Mietwertgutachten oder<br />

durch Benennung von drei Vergleichswohnungen begründet werden. Begründet der<br />

Vermieter die Mieterhöhung mit einem Mietwertgutachten oder durch Benennung von<br />

Vergleichswohnungen, so hat er jedoch in seinem Mieterhöhungsverlangen auch die<br />

Angaben des <strong>Troisdorf</strong>er <strong>Mietspiegel</strong>s mitzuteilen (§ 558 a Abs. 3 BGB).<br />

- 3 ­

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!