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und, wo leben Sie ab 60? - Schlänger Bote

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Ehegattentestament<br />

Mein Vater ist in zweiter Ehe<br />

verheiratet. Die zweite Frau<br />

meines Vaters hat zwei Kinder,<br />

mit denen ich mich sehr gut<br />

verstehe. Jetzt h<strong>ab</strong>en uns Vater<br />

<strong>und</strong> seine Ehefrau eröffnet,<br />

dass sie ein Testament machen<br />

möchten, <strong>wo</strong>nach sie sich<br />

gegenseitig zu Erben einsetzen<br />

<strong>wo</strong>llen. Vater <strong>und</strong> dessen Ehefrau<br />

gehen davon aus, dass<br />

nach dem Tod des längst<strong>leben</strong>den<br />

Ehepartners die drei Kinder,<br />

also die zwei Söhne der<br />

Ehefrau <strong>und</strong> ich als Tochter des<br />

Vaters zusammen erben. Sind<br />

meine Zweifel berechtigt?<br />

Ganz klar ja! Wenn Vater <strong>und</strong><br />

seine Ehefrau sich gegenseitig<br />

zu Erben einsetzen, erbt nach<br />

diesem Testament der über<strong>leben</strong>de<br />

Ehepartner alles. Stirbt<br />

dann auch der zweite Ehepartner,<br />

erben nach dem Gesetz<br />

dessen Kinder, also nicht die<br />

Kinder des vorverstorbenen<br />

Ehepartners. Dieses möchte<br />

ich an einem Beispiel verdeutlichen:<br />

Nehmen wir an, Ihr Vater besitzt<br />

ein Haus, so dass nach dem<br />

von Ihnen beschriebenen Te-<br />

Alternative Garantiefonds ...<br />

... In turbulenten Börsenzeiten<br />

sind Geldanlagen, die eine Rükkzahlung<br />

des Vermögens zu einem<br />

festen Zeitpunkt garantieren,<br />

bei Anlegern nach wie vor<br />

beliebt. Viele h<strong>ab</strong>en hauptsäch-<br />

§?<br />

stament die Ehefrau das Haus<br />

erbt. Stirbt dann die Ehefrau<br />

h<strong>ab</strong>en <strong>Sie</strong> keine erbrechtlichen<br />

Ansprüche an dem Haus. Das<br />

Haus fällt den Kindern der Ehefrau<br />

zu. <strong>Sie</strong> selbst h<strong>ab</strong>en in einem<br />

solchen Fall nur den Anspruch<br />

auf einen Pflichtteil <strong>und</strong><br />

auch nur dann, wenn <strong>Sie</strong> diesen<br />

innerhalb von drei Jahren<br />

nach dem Tod des Vaters (nicht<br />

erst nach dem Tod der Ehefrau)<br />

geltend machen.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> bzw. Ihr Vater, dessen<br />

Ehefrau <strong>und</strong> deren Kinder ein<br />

solches „russisches Roulett“<br />

nicht möchten, ist die Lösung<br />

einfach:<br />

Es ist denkbar, dass die Eheleute<br />

- wie ge<strong>wo</strong>llt - sich<br />

gegenseitig beerben. Allerdings<br />

sollte dann der über<strong>leben</strong>de<br />

Ehegatte ein sogenannter Vorerbe<br />

werden <strong>und</strong> Nacherben<br />

dessen Kinder. Damit ist<br />

gewährleistet, dass die Kinder<br />

des erstversterbenden Ehepartners<br />

dessen Erbanteil nach<br />

dem Tod des zweitsterbenden<br />

Ehepartners bekommen <strong>und</strong><br />

nicht das leibliche Kind des<br />

Zweitversterbenden.<br />

Anwaltssozietät Hüsemann & Popkes<br />

Schützenstraße 1, Schlangen, www.huesemannpopkes.de<br />

Garantie - für den Fall der Fälle<br />

lich über Garantien auf aktienbasierte<br />

Geldanlagen gesetzt - mit<br />

realistischen Ertragsaussichten.<br />

Gerade in wirtschaftlich schwierigen<br />

Zeiten investieren Menschen<br />

gerne sicher. So heißt "sicher<br />

anlegen" für viele Men-<br />

DER HEIMAT- UND<br />

VERKEHRSVEREIN SCHLANGEN<br />

LÄDT EIN<br />

11. Mai 2010 Vortrag: „Die Gemeinde Schlangen<br />

im Nationalsozialismus“<br />

im Gasthaus Sibille um 19.30 Uhr.<br />

Referent: Norbert Ellermann, Historiker<br />

16. Mai 2010: Von 15 bis 18 Uhr feiern das<br />

Dorfmuseum Schlangen <strong>und</strong> die Schmiede Mötz<br />

unter dem Motto „Museen für ein gesellschaftliches<br />

Miteinander“ den Internationalen Museumstag im<br />

Dorfmuseum Schlangen, Rosenstraße 11 <strong>und</strong> in der<br />

Schmiede Mötz, Langetalstraße 4 .<br />

schen, dass sie kein Risiko eingehen<br />

möchten, trotzdem Chancen<br />

nutzen <strong>und</strong> sich auf die Dinge,<br />

für die sie sich entscheiden,<br />

natürlich verlassen können. "Wer<br />

zu den besonders sicherheitsorientierten<br />

Menschen gehört<br />

Firmeninformation<br />

oder als erfahrener Fondsanleger<br />

eine Teil<strong>ab</strong>sicherung seines<br />

Depots wünscht", erklärt Michael<br />

Dalbke, K<strong>und</strong>enberater<br />

der Volksbank Schlangen, "dem<br />

empfehlen wir Geldanlagen in<br />

Garantiefonds." <strong>Sie</strong> begrenzen<br />

mit ihrer Garantiezusage zum<br />

Laufzeitende das Risiko für Anleger<br />

<strong>und</strong> bieten Anlegern zusätzlich<br />

die Möglichkeit, die Ertragschancen<br />

attraktiver Märkte<br />

zu nutzen.<br />

Doch <strong>wo</strong> genau stecken in wirtschaftlich<br />

nach wie vor turbulenten<br />

Zeiten die Chancen? "Garantiefonds,<br />

die je nach Marktlage<br />

aktuelle Ertragschancen<br />

nutzen <strong>und</strong> die eine Rückzahlung<br />

des Vermögens zu einem<br />

festen Zeitpunkt garantieren,<br />

können eine Alternative sein",<br />

ant<strong>wo</strong>rtet Michael Dalbke. Denn<br />

obgleich derzeit offizielle Prognosen<br />

Zuversicht spenden<br />

könnten, zähle die Sicherheit,<br />

besonders wenn sie mit realistischen<br />

Ertragsaussichten verb<strong>und</strong>en<br />

sei. "Garantiefonds eignen<br />

sich vor allem für Menschen,<br />

die ihr Vermögen<br />

mittelfristig, also für etwa fünf<br />

bis sieben Jahre, fest anlegen<br />

<strong>wo</strong>llen", resümiert der K<strong>und</strong>enberater<br />

<strong>und</strong> lädt sicherheitsorientierte<br />

Anleger zu einem persönlichen<br />

sowie detaillierten Beratungsgespräch<br />

r<strong>und</strong> um<br />

Garantiefonds ein.<br />

16 <strong>Schlänger</strong> <strong>Bote</strong> Nr. 342 · April 2010

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