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Sanitätsschule Nord Hauptstr. 58 23715 Hutzfeld

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Absender: (Bitte in Block- oder Maschinenschrift inkl. Tel.-Nr. u. E-Mail)<br />

__________________________________________<br />

□ Herr □ Frau<br />

<strong>Sanitätsschule</strong> <strong>Nord</strong><br />

<strong>Hauptstr</strong>. <strong>58</strong><br />

<strong>23715</strong> <strong>Hutzfeld</strong><br />

__________________________________________<br />

_______________________________________________<br />

Anmeldung für eine Aus- und Fortbildungsmaßnahme<br />

Ich werde von nachstehender Stelle entsandt,<br />

welche auch die Kosten trägt.<br />

(Selbstzahler u. wenn Rechnung an o.g. Anschrift gehen soll, bitte frei lassen)<br />

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__________________________________________________<br />

__________________________________________________<br />

__________________________________________________<br />

Unterschrift / Stempel des Verantwortlichen<br />

Ich melde mich für die nachstehende in der Infobroschüre beschriebene Bildungsmaßnahme verbindlich an:<br />

Titel der Bildungsmaßnahme: Ausbildung zum Rettungssanitäter<br />

Lehrgangstermin Rettungssanitätergrundlehrgang:……………………………………………………………………<br />

Lehrgangstermin Rettungssanitäterprüfung:……………………………………………………………………………<br />

(im Regelfall drei Monate später)<br />

Nach Eingang der Anmeldung senden wir Ihnen eine Bestätigung und reservieren einen Platz in der von Ihnen<br />

gewünschten Veranstaltung. Ca. 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie eine Einladung, die Rechnung<br />

sowie eine Anfahrtsskizze mit weiteren Informationen zum Lehrgang.<br />

Auf Wunsch sind wir bei der Zimmersuche behilflich.<br />

Bitte buchen Sie mir eine Unterkunft: □ Ja □ Nein Gewünschte Kategorie:<br />

□ im 2-4 Bettzimmer (Schul-/ Privatunterkunft): 13,- € pro Nacht (Gesamtpreis umseitig)<br />

□ im Einzelzimmer (Schul-/ Privatunterkunft): 13,- € Zuschlag pro Nacht<br />

□ im Einzelzimmer (komfortabel bzw. Hotel): 30,- € (Okt.-April) / 40,- € (Mai-Sept.) pro Nacht<br />

Verpflegung (Frühstück u. Abendbrot) wird bei gebuchter Unterkunft zusätzlich mit 7,- € / Tag berechnet.<br />

Für die Ausstellung der Zertifikate benötigen wir noch nachstehende Informationen:<br />

Geburtsort...................................... Geburtstag..........................................<br />

Ich bin über die Rechte und Pflichten des Schulungsvertrages informiert worden und habe die Vorraussetzungen<br />

und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Rückseite) verstanden und akzeptiert. Ferner wurde ich über ein kostenfreies<br />

Widerrufsrecht dieses Vertrages belehrt. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in<br />

Textform innerhalb von zwei Wochen vom heutigen Tage an gegenüber der <strong>Sanitätsschule</strong> <strong>Nord</strong> zu erklären,<br />

wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.<br />

_________________________________ __________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

Ich wurde auf Sie erstmals aufmerksam durch:<br />

□ Google □ Bekannte □ Arbeitsamt □ unser Rundschreiben □ meinen Arbeitgeber □ den BfD □ meine Stadt.de<br />

□ Zeitung Bundeswehr □ Zeitung Rettungsdienst □ Zeitung Rettungsmagazin □ meine Tageszeitung □ Messeauftritt<br />

□ Internet: wie und wo genau gefunden____________________________________ □ andere Quelle _______________


Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Sehr geehrter Kunde, wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der <strong>Sanitätsschule</strong> <strong>Nord</strong>. Wir freuen uns, dass Sie sich für eines unserer Angebote entschieden haben. Zum<br />

Schutze Ihrer Interessen als Kunden und unserer Interessen als Dienstleister gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Buchung genau durch.<br />

Falls Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.<br />

Da wir nicht nur die Besten, sondern auch die Preiswertesten sind, zahlen Sie bei uns keinesfalls mehr als woanders - sprechen Sie uns vor Ihrer Anmeldung an, wir erstellen in jedem<br />

Fall ein preiswerteres Angebot als Andere.<br />

§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand<br />

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotene Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer<br />

geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung<br />

vorgenommen.<br />

§ 2 Angebot - Vertragsschluss<br />

Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zu Stande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge<br />

ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Weitere Inhalte zur Ausbildung finden Sie in der Informationsbroschüre.<br />

§ 3 Kosten<br />

Ratenzahlungsvereinbarungen können vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt und genehmigt werden. Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Seminarpreise. Ab einwöchigen<br />

Ausbildungen bei Inanspruchnahme von Unterkunft im Mehrfachzimmer gelten die nachstehenden Pauschalen inkl. Endreinigung. Die Ausbildungsgebühren betragen: Rettungssanitätergrundlehrgang<br />

790,- € (Unterkunft 362,- €), Rettungssanitäterprüfung 320,- € (Unterkunft 82,- €). Die Lehrgangskosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu<br />

unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können. Durch wechselnde Unterkunfts- /Verpflegungspreise<br />

in verschiedenen Unterkünften sind Abweichungen nach oben und unten zw. den von Ihnen an die <strong>Sanitätsschule</strong> <strong>Nord</strong> gezahlten Unterkunfts-/Verpflegungskosten und den von den<br />

Vertragspartnern der Schule in Rechnung gestellten Beträgen möglich. Diese Unterschiede werden nicht ausgeglichen. Ihr Unterkunfts- und Verpflegungspreis ist somit für Sie ein<br />

Festpreis. Für Teilnehmer die eine Förderung über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur erhalten, betragen die Lehrgangsgebühren der Rettungssanitäterausbildung insgesamt<br />

1.435,78 € inkl. der für die Ausbildung vorgesehenen Lehrbücher und Arbeitskleidung. Hierbei wird dem Teilnehmer eine Rechnung gestellt, die dann der zuständigen Arbeitsagentur<br />

weiterzuleiten ist. Zusätzliche Maßnahmekosten entstehen in diesem Fall nicht, dies bezieht sich allerdings nicht auf Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung. Diese Lehrbücher<br />

erhalten Sie zu Lehrgangsbeginn vor Ort.<br />

§ 4 Unterkunft / Verpflegung<br />

Die Unterkunftskosten beziehen sich auf Unterkünfte einfacher Kategorie. Eine höhere Kategorie (1-Bettzimmer, etc.) ist nach Buchung (Vorderseite) gegen Aufpreis möglich. Einen<br />

jederzeitigen Zimmer- / Bettenwechsel behalten wir uns vor. Verpflegung wird nur an Unterrichtstagen und in der Schulunterkunft "Westerfelde" angeboten. An freien Tagen steht<br />

allen Teilnehmern mit Verpflegung eine Küche für die Selbstverpflegung in der Schulunterkunft zur Verfügung. Bei gebuchter Verpflegung wird das Essen in einfacher Form -<br />

morgens zwei Brötchen, abends Brot - serviert. Die Unterkunft findet teilw. in Ferienwohnungen/ Privatunternehmen/ Pensionen/ Hotels in der Umgebung statt. Da hier von den<br />

Anbietern nicht immer eine Verpflegung angeboten wird, erstatten wir im Negativfall die Verpflegungskosten umgehend. Wir weisen darauf hin, dass Schulunterkünfte nicht immer<br />

leise sind.<br />

§ 5 Besonderheiten<br />

Folgende Unterlagen müssen vor der Rettungssanitäterprüfung eingereicht werden: beglaubigte Geburtsurkunde, beglaubigtes Schul- oder Berufsabschlusszeugnis, Lebenslauf,<br />

ärztliches Zeugnis und pol. Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate). Das Mindestalter zur Zulassung zur Rettungssanitäterabschlussprüfung beträgt 17,5 Jahre. Exkursionen in<br />

allen Lehrgängen müssen als Fahrleistung ggf. in Fahrgemeinschaften von den Teilnehmern erbracht werden und können nicht mit der Schule abgerechnet werden. Eine Auslagerung<br />

der Unterbringung und der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen/ Schulungshotels auch an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor. Im<br />

seltenen Fall, z. B. bei krankheitsbedingten Unterrichtsausfall wird der versäumte Unterricht an einem Samstag nachgeholt. Jeder Teilnehmer kümmert sich selbst in Heimatortnähe<br />

um die für die Prüfungszulassung erforderlichen Praktika, die Schule stellt hierfür einige Bewerbungsadressen zur Verfügung. Die Teilnehmerzahl liegt für alle Lehrgänge bei ca. 24<br />

Personen. Der Unterricht findet i. d. R. von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.<br />

§ 6 Versicherung<br />

Jeder Teilnehmer kann auf Anfrage für die Dauer der Ausbildung über die <strong>Sanitätsschule</strong> <strong>Nord</strong> haftpflicht- / unfallversichert werden.<br />

§ 7 Arbeitsmaterial<br />

Präparate, Arbeitsmaterial sowie Kopien – ausgenommen Berufskleidung und persönliches Handwerkzeug – werden für die Dauer der Ausbildung von der <strong>Sanitätsschule</strong> <strong>Nord</strong><br />

kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung und die Unterrichtsmaterialien sind pfleglich zu behandeln.<br />

§ 8 Geld zurück Garantie<br />

Da Sie bei uns die beste Ausbildung erhalten, gilt während dieser Aktion: Bei fast allen Aus- und Fortbildungen an der Sie in vollem Zeitumfang teilgenommen haben und dennoch<br />

durch die Prüfung fallen, erhalten Sie die Lehrgangsgebühren vollumfänglich zurück (nicht die Unterkunfts- und Verpflegungskosten). In diesem Fall erhalten Sie keine Lehrgangsbescheinigung.<br />

Ausgenommen von dieser Regelung sind die Rettungssanitäterabschlussprüfungswoche, die verkürzte Ausbildung vom RS zum RA sowie die Luftrettungslehrgänge (die<br />

Aktion „Geld zurück Garantie“ ersetzt die Aktion „Werbeprämie“).<br />

§ 9 Änderungen/Ausfall von Unterrichtsleistungen<br />

Wir behalten uns zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von Dozenten sowie den Austausch und die Veränderung von<br />

Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor. Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den<br />

wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.<br />

§ 10 Entgelt-Zahlungsbedingungen<br />

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Bei Nichtzahlung bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer von der Veranstaltung<br />

und/oder Unterkunft ausgeschlossen werden. Bei Kursen über mehrere Lehrgangsabschnitte (Halbjahres/Semester) ist pro Lehrgangsabschnitt im Voraus zu bezahlen. Rechnungen<br />

sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann,<br />

wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 € Auslagenersatz verlangen.<br />

§ 11 Haftung für Schäden<br />

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und<br />

Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.<br />

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.<br />

§ 12 Vertragsdauer / Rücktritt / Kündigung / Verschieben<br />

Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossen Vertrag. Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich<br />

ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung hat durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer<br />

stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu. a) vom 50. bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes,<br />

b) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes, c) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Entgeltes, d) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

70 % des Entgeltes, e) ab dem 7. Tage bis 1. Tag Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes zu zahlen. Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung,<br />

entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch<br />

verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen<br />

nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche<br />

Teilnehmer uns als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Den Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass sonst kein<br />

oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. 1 zurückgetreten<br />

ist. Diese Regelungen gelten auch bei Krankheit des Teilnehmers, jedoch kann bei attestierter Krankheit die Ausbildung einmalig kostenfrei um einen Kurstermin verschoben<br />

werden. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von der Schule angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine<br />

auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei der<br />

<strong>Sanitätsschule</strong> <strong>Nord</strong> und werden angerechnet. Eine anderweitige Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Eine Kündigung nach § 627 BGB ist<br />

ausgeschlossen. Für nach dem SGB III anerkannte Maßnahmen gilt für SGB III-geförderte Teilnehmer eine Kündigungsfrist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten 3 Monate<br />

sodann jeweils zum Ende der nächsten 3 Monate ein kostenfreies Rücktrittsrecht bei Nichtförderung nach dem SGB sowie ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Vertragsabschluss, längstens jedoch bis zum Beginn der Maßnahme.<br />

§ 13 Rücktritt des Veranstalters<br />

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn: a. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen<br />

vorliegen, b. die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss. In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig<br />

zurückerstattet. Schadenersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.<br />

§ 14 Form von Erklärungen<br />

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden hin wie<br />

her sind ungültig.<br />

§ 15 Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten<br />

sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen<br />

der Parteien am nächsten kommt. Mündliche/telefonische Nebenabreden haben keine Gültigkeit.<br />

§ 16 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand<br />

Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitzpunkt. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz<br />

zuständige Gericht.

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