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Alexander Dupp - Bauherrenhilfe.org

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Tischlermeister<br />

ALEXANDERDUPP<br />

öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />

Themenschwerpunkt Fenster und Türen<br />

Gutachten · Mediation<br />

Qualitätsoptimierung<br />

Gebäudesicherheitsberatung<br />

im Bereich Fenster und Türen<br />

Lüftungskonzept<br />

Lüftung- auch ein Thema bei der Sanierung<br />

Die DIN 4108 Teil 2 fordert eine Luftwechselrate von mindestens 0,5 h-1. Es fehlt in dieser Norm aber eine Angabe<br />

wie und von wem dieser Luftwechsel sicherzustellen ist. Es ist unstrittig, das die 12fach empfohlenen Luftwechsel pro<br />

Tag der DIN 4108 nicht allein vom Nutzer erbracht werden kann (alle 2 h eine Stoßlüftung , auch nachts), sodass der<br />

freien permanenten Lüftung über Fugen eine ganz besondere Bedeutung zukommt.<br />

Bei einem Einbau neuer Fenster ist diese Lüftung nach Teil 7 der DIN 4108 als nichtkontrollierter Luftaustausch über<br />

Fugen nicht zulässig. Messungen zeigten, das bis zum Bestand des Jahres 1970 Luftwechselraten von 8-10 h-1 nicht<br />

unüblich waren. Bei einer der DIN 4108-7 entsprechenden Bauweise ergeben sich nutzerunabhängige Luftwechselraten<br />

von 0,1-0,3 h-1. Somit reduziert sich, nach einer Sanierungsmaßnahme, ein Großteil der bisherigen Belüftung<br />

und muss durch den Nutzer, über veränderte Lüftungsgewohnheiten, ersetzt werden.<br />

Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig<br />

Seit 2002 fordern die jeweils gültigen Energieeinsparverordnungen (EnEV) grundsätzlich für alle neu errichteten Gebäude<br />

eine luftdichte Bauweise. Um dem Gebäude und den Bewohnern eine feuchtetechnisch und hygienisch sinnvolles<br />

Wohnklima zu ermöglichen muss immer die Notwendigkeit von lufttechnischen Maßnahmen geprüft und ggf.<br />

eine Lüftungstechnische Anlage (LTA) ausgewählt werden.<br />

Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle haben auch Änderungen bei der Belüftung der Räume in einem Gebäude<br />

zur Folge.<br />

Dies gilt insbesondere bei der Sanierung. Werden undichte Fenster durch neue dichte Fenster ersetzt, so tritt die Problematik<br />

eines nicht mehr ausreichenden Luftwechsels häufig zutage. Gemäß der DIN 1946-6 ist eine Modernisierung<br />

eines Gebäudes immer dann lüftungstechnisch zu berücksichtigen, wenn bei einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3<br />

der Fenster ausgetauscht werden und in einem Einfamilienhaus mehr wie 1/3 der Fenster erneuert oder mehr als1/3<br />

der Dachfläche abgedichtet werden.<br />

Berechnungstools zur Überprüfung sind bereits vorhanden. Voraussetzung ist eine realistische Aufnahme des Ist-<br />

Zustandes, um ein Abschätzung der Notwendigkeit zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu erhalten.<br />

www.wohnungslueftung-ev.de<br />

von der Handwerkskammer Koblenz<br />

öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />

Mittelstr. 16 · 56412 Girod<br />

a.dupp@sachverstaendiger-tischler.de<br />

Telefon 0 64 85 - 18 03 31<br />

www.sachverstaendiger-tischler.de<br />

Telefax 0 64 85 - 18 06 76<br />

Kreissparkasse Limburg<br />

USt-IdNr. DE 275015408 BLZ 511 500 18 · Konto-Nr. 0030360028


Tischlermeister<br />

ALEXANDERDUPP<br />

öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />

Themenschwerpunkt Fenster und Türen<br />

Gutachten · Mediation<br />

Qualitätsoptimierung<br />

Gebäudesicherheitsberatung<br />

im Bereich Fenster und Türen<br />

Welche Lüftungsstufen sind in der Norm festgelegt<br />

1. Lüftung zum Feuchteschutz<br />

Nutzungsunabhängige Lüftung (Minimal) in Abhängigkeit von Dämmniveau des betrachteten Bauwerks<br />

zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden.<br />

2. Reduzierte Lüftung<br />

Erhöhte notwendige Lüftung um den hygienischen Mindeststandard und den Bautenschutz bei einer<br />

zeitweiligen Abwesenheit des Nutzers zu gewährleisten<br />

3. Nennlüftung<br />

Beschreibt die Stufe der notwendigen Lüftung zur Gewährleistung der gesundheitlichen und hygienischen<br />

Erfordernisse bei einer Normalnutzung des Gebäudes/ der Wohnung. Über aktive Fensterlüftung kann<br />

der Nutzer teilweise herangezogen werden<br />

4. Intensivlüftung<br />

Dient zum Abbau von Belastungsspitzen wie Kochen, Duschen oder Waschen. Der Nutzer kann zur<br />

aktiven Fensterlüftung herangezogen werden.<br />

Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen<br />

Eine Grundlüftung zum Feuchteschutz und zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderung ist nutzerunabhängig<br />

sicherzustellen. Insbesondere für den Mietwohnungsbereich könnte damit die häufigen Streitigkeiten und<br />

Schadensfälle um Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall deutlich reduziert werden. Bei Anwesenheit des Nutzers und<br />

erhöhten Zusatzlasten hat der Nutzer dafür S<strong>org</strong>e zu tragen, dass diese Lasten z.B. über Fensterlüftung abgeführt<br />

werden. Somit erscheint eine Kombination aus Anlagen- und Nutzerlüftung der praktikable Weg zu sein. Dabei sind<br />

allen Beteiligten die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.<br />

Durch Sanierungsmaßnahmen und einer fortwährenden Tendenz zu energiesparenden Maßnahmen ist eine Auseinandersetzung<br />

mit den entsprechenden Normen und mögliche Lösungsansätze dringend angeraten, um kostspielige<br />

Folgeschäden zu vermeiden.<br />

von der Handwerkskammer Koblenz<br />

öffentlich bestellter und vereidigter<br />

Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />

Mittelstr. 16 · 56412 Girod<br />

a.dupp@sachverstaendiger-tischler.de<br />

Telefon 0 64 85 - 18 03 31<br />

www.sachverstaendiger-tischler.de<br />

Telefax 0 64 85 - 18 06 76<br />

Kreissparkasse Limburg<br />

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