Alexander Dupp - Bauherrenhilfe.org
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Tischlermeister<br />
ALEXANDERDUPP<br />
öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />
Themenschwerpunkt Fenster und Türen<br />
Gutachten · Mediation<br />
Qualitätsoptimierung<br />
Gebäudesicherheitsberatung<br />
im Bereich Fenster und Türen<br />
Lüftungskonzept<br />
Lüftung- auch ein Thema bei der Sanierung<br />
Die DIN 4108 Teil 2 fordert eine Luftwechselrate von mindestens 0,5 h-1. Es fehlt in dieser Norm aber eine Angabe<br />
wie und von wem dieser Luftwechsel sicherzustellen ist. Es ist unstrittig, das die 12fach empfohlenen Luftwechsel pro<br />
Tag der DIN 4108 nicht allein vom Nutzer erbracht werden kann (alle 2 h eine Stoßlüftung , auch nachts), sodass der<br />
freien permanenten Lüftung über Fugen eine ganz besondere Bedeutung zukommt.<br />
Bei einem Einbau neuer Fenster ist diese Lüftung nach Teil 7 der DIN 4108 als nichtkontrollierter Luftaustausch über<br />
Fugen nicht zulässig. Messungen zeigten, das bis zum Bestand des Jahres 1970 Luftwechselraten von 8-10 h-1 nicht<br />
unüblich waren. Bei einer der DIN 4108-7 entsprechenden Bauweise ergeben sich nutzerunabhängige Luftwechselraten<br />
von 0,1-0,3 h-1. Somit reduziert sich, nach einer Sanierungsmaßnahme, ein Großteil der bisherigen Belüftung<br />
und muss durch den Nutzer, über veränderte Lüftungsgewohnheiten, ersetzt werden.<br />
Wann ist ein Lüftungskonzept notwendig<br />
Seit 2002 fordern die jeweils gültigen Energieeinsparverordnungen (EnEV) grundsätzlich für alle neu errichteten Gebäude<br />
eine luftdichte Bauweise. Um dem Gebäude und den Bewohnern eine feuchtetechnisch und hygienisch sinnvolles<br />
Wohnklima zu ermöglichen muss immer die Notwendigkeit von lufttechnischen Maßnahmen geprüft und ggf.<br />
eine Lüftungstechnische Anlage (LTA) ausgewählt werden.<br />
Änderungen in der Bauweise der Gebäudehülle haben auch Änderungen bei der Belüftung der Räume in einem Gebäude<br />
zur Folge.<br />
Dies gilt insbesondere bei der Sanierung. Werden undichte Fenster durch neue dichte Fenster ersetzt, so tritt die Problematik<br />
eines nicht mehr ausreichenden Luftwechsels häufig zutage. Gemäß der DIN 1946-6 ist eine Modernisierung<br />
eines Gebäudes immer dann lüftungstechnisch zu berücksichtigen, wenn bei einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3<br />
der Fenster ausgetauscht werden und in einem Einfamilienhaus mehr wie 1/3 der Fenster erneuert oder mehr als1/3<br />
der Dachfläche abgedichtet werden.<br />
Berechnungstools zur Überprüfung sind bereits vorhanden. Voraussetzung ist eine realistische Aufnahme des Ist-<br />
Zustandes, um ein Abschätzung der Notwendigkeit zur Erstellung eines Lüftungskonzeptes zu erhalten.<br />
www.wohnungslueftung-ev.de<br />
von der Handwerkskammer Koblenz<br />
öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />
Mittelstr. 16 · 56412 Girod<br />
a.dupp@sachverstaendiger-tischler.de<br />
Telefon 0 64 85 - 18 03 31<br />
www.sachverstaendiger-tischler.de<br />
Telefax 0 64 85 - 18 06 76<br />
Kreissparkasse Limburg<br />
USt-IdNr. DE 275015408 BLZ 511 500 18 · Konto-Nr. 0030360028
Tischlermeister<br />
ALEXANDERDUPP<br />
öbv Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />
Themenschwerpunkt Fenster und Türen<br />
Gutachten · Mediation<br />
Qualitätsoptimierung<br />
Gebäudesicherheitsberatung<br />
im Bereich Fenster und Türen<br />
Welche Lüftungsstufen sind in der Norm festgelegt<br />
1. Lüftung zum Feuchteschutz<br />
Nutzungsunabhängige Lüftung (Minimal) in Abhängigkeit von Dämmniveau des betrachteten Bauwerks<br />
zur Vermeidung von Schimmelpilz- und Feuchteschäden.<br />
2. Reduzierte Lüftung<br />
Erhöhte notwendige Lüftung um den hygienischen Mindeststandard und den Bautenschutz bei einer<br />
zeitweiligen Abwesenheit des Nutzers zu gewährleisten<br />
3. Nennlüftung<br />
Beschreibt die Stufe der notwendigen Lüftung zur Gewährleistung der gesundheitlichen und hygienischen<br />
Erfordernisse bei einer Normalnutzung des Gebäudes/ der Wohnung. Über aktive Fensterlüftung kann<br />
der Nutzer teilweise herangezogen werden<br />
4. Intensivlüftung<br />
Dient zum Abbau von Belastungsspitzen wie Kochen, Duschen oder Waschen. Der Nutzer kann zur<br />
aktiven Fensterlüftung herangezogen werden.<br />
Welche Konsequenzen sind daraus zu ziehen<br />
Eine Grundlüftung zum Feuchteschutz und zur Gewährleistung der hygienischen Mindestanforderung ist nutzerunabhängig<br />
sicherzustellen. Insbesondere für den Mietwohnungsbereich könnte damit die häufigen Streitigkeiten und<br />
Schadensfälle um Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall deutlich reduziert werden. Bei Anwesenheit des Nutzers und<br />
erhöhten Zusatzlasten hat der Nutzer dafür S<strong>org</strong>e zu tragen, dass diese Lasten z.B. über Fensterlüftung abgeführt<br />
werden. Somit erscheint eine Kombination aus Anlagen- und Nutzerlüftung der praktikable Weg zu sein. Dabei sind<br />
allen Beteiligten die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.<br />
Durch Sanierungsmaßnahmen und einer fortwährenden Tendenz zu energiesparenden Maßnahmen ist eine Auseinandersetzung<br />
mit den entsprechenden Normen und mögliche Lösungsansätze dringend angeraten, um kostspielige<br />
Folgeschäden zu vermeiden.<br />
von der Handwerkskammer Koblenz<br />
öffentlich bestellter und vereidigter<br />
Sachverständiger für das Tischlerhandwerk<br />
Mittelstr. 16 · 56412 Girod<br />
a.dupp@sachverstaendiger-tischler.de<br />
Telefon 0 64 85 - 18 03 31<br />
www.sachverstaendiger-tischler.de<br />
Telefax 0 64 85 - 18 06 76<br />
Kreissparkasse Limburg<br />
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