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AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen

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mit außergewöhnlichem Engagement und toller Begeisterung<br />

den alles andere als leichten Weg der Einführung<br />

der neuen Schulform Gemeinschaftsschule beschritten<br />

haben.<br />

Arbeitsvergaben für den Umbau des Altbaus der<br />

Alemannenschule zur Nutzung als Gemeinschaftsschule<br />

Da die Räumlichkeiten des Altbau-Gebäudes zur künftigen<br />

Nutzung für den Betrieb der Gemeinschaftsschule<br />

für die 95 neuen Lernpaten bis zum Beginn des neuen<br />

Schuljahres 2013/2014 am 09.09.2013 umgebaut werden<br />

müssen, wurden die hierbei anfallenden<br />

Bodenbelagsarbeiten kurzfristig beschränkt unter drei<br />

Fachfirmen ausgeschrieben. Die Arbeiten beinhalten<br />

unter anderem die Verlegung eines Rasenteppichs in<br />

den Fluren im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie<br />

eines Nadelfilzteppichs in der Markhalle, in der EDV-<br />

Bar, Rektorat, Sekretariat, Raum für das päd. Team<br />

und im Lernatelier im Obergeschoss. Weiter soll auch<br />

im Untergeschoss (in dem die Inputräume, Biologieund<br />

Chemieraum sowie die Garderobe vorgesehen<br />

sind) auf den im Flurbereich vorhandenen Plattenboden<br />

ein Lino-Belag in einem Grauton in Angleichung an den<br />

beim Treppenabgang geplanten Schmutzfangteppich<br />

sowie an die Farbe der Treppenstufen verlegt werden.<br />

Aus den zum Submissionstermin am 26.07.2013 vorliegenden<br />

drei Angeboten hat die Fa. Raumausstatter<br />

Maier, <strong>Wutöschingen</strong> mit einer Angebotssumme von<br />

39.102,09 € das günstigste Angebot abgegeben und<br />

wurde von den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates mit der<br />

Durchführung o.g. Arbeiten beauftragt. Das nächstgünstigste<br />

Angebot lag bei 42.753,73.<br />

Die in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 08.07.2013 hierzu<br />

vorgestellte Kostenberechnung enthält für dieses Gewerk<br />

einen Ansatz von 51.573.- € - allerdings ohne den<br />

nunmehr zusätzlich vorgesehenen Lino-Belag im Flur<br />

des Untergeschosses -. Der Kostenansatz müsste jedoch<br />

trotzdem ausreichend sein.<br />

Entscheidung über die Anpassung der Vergütung<br />

für unsere Amtsblattausträger<br />

Die Austräger des wöchentlich an alle ca. 2.700 Haushalte<br />

unserer <strong>Gemeinde</strong> kostenlos zur Verfügung gestellten<br />

Amtsblattes erhalten für ihre bei jedem Wind<br />

und Wetter treu erwiesenen Dienste eine Austrägervergütung<br />

von 4,50 € je Amtsblatt und Jahr. Dieser Betrag<br />

wurde auf entsprechenden <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />

zum 01.01.2007 von bislang 3,50 € angepasst, wobei<br />

die Austrägervergütung vorher über einen Zeitraum von<br />

12 Jahre ohne nennenswerte Erhöhung blieb.<br />

Zwischenzeitlich sind seit der letzten Anpassung mehr<br />

als 6 Jahre vergangen, so dass die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen,<br />

rückwirkend zum 01.01.2013 eine Erhöhung der<br />

Austrägervergütung um 0,50 € auf 5,00 € je Amtsblatt<br />

und Jahr vorzunehmen.<br />

Durch die Anpassung der Austrägervergütung erhöht<br />

sich die Entlohnung der Austräger bei einer Auflage<br />

von 2.700 Amtsblättern von bislang 12.150.- €/Jahr<br />

um 1.350.- € auf 13.500.- €/Jahr.<br />

Prüfung der Bauausgaben der Haushaltsjahre<br />

2008 bis 2012 durch die <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt;<br />

Unterrichtung des <strong>Gemeinde</strong>rates über den wesentlichen<br />

Inhalt des Prüfungsberichtes<br />

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der<br />

vorgerückten Stunde auf eine der nächsten Sitzungen<br />

des <strong>Gemeinde</strong>rates verschoben.<br />

Die Sitzung nahm in einem kurzen nichtöffentlichen<br />

Teil ihren weiteren Verlauf.<br />

Aus der Bauausschusssitzung<br />

vom 29. Juli 2013<br />

Bei der am vergangenen Montag stattgefundenen<br />

Sitzung des Bauausschusses wurden folgende Bauanträge<br />

behandelt:<br />

T a g e s o r d n u n g<br />

1) Bauantrag zum Neubau eines Schuppens auf<br />

Lgb.Nr. 701 + 702, Rechberger Straße, <strong>Wutöschingen</strong><br />

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes<br />

“Hege II“.<br />

Der geplante Schuppen liegt innerhalb des B-<br />

Planes und somit im Innenbereich.<br />

Das Einvernehmen des Bauausschusses zum<br />

Bauvorhaben wurde einstimmig erteilt.<br />

2) Bauantrag zum Neubau eines Geräteschuppens<br />

und Terrassenüberdachung auf Lgb.Nr.<br />

1639, Sommerau, Horheim<br />

Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des<br />

Bebauungsplanes “Auwiesen“.<br />

Das bereits vorhandene Vereinsheim soll durch<br />

eine Terrassenüberdachung nach Osten hin und<br />

nach Norden durch einen Geräteschuppen zur<br />

Unterbringung von Gartenwerkzeugen, für die<br />

Pflege der Außenanlagen ergänzt werden.<br />

Da die Straße mit der Zufahrt zum Hofplatz des<br />

Vereinsgebäudes endet, muss mit dem Geräte-

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