AMTSBLATT - Gemeinde Wutöschingen
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mit außergewöhnlichem Engagement und toller Begeisterung<br />
den alles andere als leichten Weg der Einführung<br />
der neuen Schulform Gemeinschaftsschule beschritten<br />
haben.<br />
Arbeitsvergaben für den Umbau des Altbaus der<br />
Alemannenschule zur Nutzung als Gemeinschaftsschule<br />
Da die Räumlichkeiten des Altbau-Gebäudes zur künftigen<br />
Nutzung für den Betrieb der Gemeinschaftsschule<br />
für die 95 neuen Lernpaten bis zum Beginn des neuen<br />
Schuljahres 2013/2014 am 09.09.2013 umgebaut werden<br />
müssen, wurden die hierbei anfallenden<br />
Bodenbelagsarbeiten kurzfristig beschränkt unter drei<br />
Fachfirmen ausgeschrieben. Die Arbeiten beinhalten<br />
unter anderem die Verlegung eines Rasenteppichs in<br />
den Fluren im Erdgeschoss und Obergeschoss sowie<br />
eines Nadelfilzteppichs in der Markhalle, in der EDV-<br />
Bar, Rektorat, Sekretariat, Raum für das päd. Team<br />
und im Lernatelier im Obergeschoss. Weiter soll auch<br />
im Untergeschoss (in dem die Inputräume, Biologieund<br />
Chemieraum sowie die Garderobe vorgesehen<br />
sind) auf den im Flurbereich vorhandenen Plattenboden<br />
ein Lino-Belag in einem Grauton in Angleichung an den<br />
beim Treppenabgang geplanten Schmutzfangteppich<br />
sowie an die Farbe der Treppenstufen verlegt werden.<br />
Aus den zum Submissionstermin am 26.07.2013 vorliegenden<br />
drei Angeboten hat die Fa. Raumausstatter<br />
Maier, <strong>Wutöschingen</strong> mit einer Angebotssumme von<br />
39.102,09 € das günstigste Angebot abgegeben und<br />
wurde von den Mitgliedern des <strong>Gemeinde</strong>rates mit der<br />
Durchführung o.g. Arbeiten beauftragt. Das nächstgünstigste<br />
Angebot lag bei 42.753,73.<br />
Die in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 08.07.2013 hierzu<br />
vorgestellte Kostenberechnung enthält für dieses Gewerk<br />
einen Ansatz von 51.573.- € - allerdings ohne den<br />
nunmehr zusätzlich vorgesehenen Lino-Belag im Flur<br />
des Untergeschosses -. Der Kostenansatz müsste jedoch<br />
trotzdem ausreichend sein.<br />
Entscheidung über die Anpassung der Vergütung<br />
für unsere Amtsblattausträger<br />
Die Austräger des wöchentlich an alle ca. 2.700 Haushalte<br />
unserer <strong>Gemeinde</strong> kostenlos zur Verfügung gestellten<br />
Amtsblattes erhalten für ihre bei jedem Wind<br />
und Wetter treu erwiesenen Dienste eine Austrägervergütung<br />
von 4,50 € je Amtsblatt und Jahr. Dieser Betrag<br />
wurde auf entsprechenden <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss<br />
zum 01.01.2007 von bislang 3,50 € angepasst, wobei<br />
die Austrägervergütung vorher über einen Zeitraum von<br />
12 Jahre ohne nennenswerte Erhöhung blieb.<br />
Zwischenzeitlich sind seit der letzten Anpassung mehr<br />
als 6 Jahre vergangen, so dass die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen,<br />
rückwirkend zum 01.01.2013 eine Erhöhung der<br />
Austrägervergütung um 0,50 € auf 5,00 € je Amtsblatt<br />
und Jahr vorzunehmen.<br />
Durch die Anpassung der Austrägervergütung erhöht<br />
sich die Entlohnung der Austräger bei einer Auflage<br />
von 2.700 Amtsblättern von bislang 12.150.- €/Jahr<br />
um 1.350.- € auf 13.500.- €/Jahr.<br />
Prüfung der Bauausgaben der Haushaltsjahre<br />
2008 bis 2012 durch die <strong>Gemeinde</strong>prüfungsanstalt;<br />
Unterrichtung des <strong>Gemeinde</strong>rates über den wesentlichen<br />
Inhalt des Prüfungsberichtes<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der<br />
vorgerückten Stunde auf eine der nächsten Sitzungen<br />
des <strong>Gemeinde</strong>rates verschoben.<br />
Die Sitzung nahm in einem kurzen nichtöffentlichen<br />
Teil ihren weiteren Verlauf.<br />
Aus der Bauausschusssitzung<br />
vom 29. Juli 2013<br />
Bei der am vergangenen Montag stattgefundenen<br />
Sitzung des Bauausschusses wurden folgende Bauanträge<br />
behandelt:<br />
T a g e s o r d n u n g<br />
1) Bauantrag zum Neubau eines Schuppens auf<br />
Lgb.Nr. 701 + 702, Rechberger Straße, <strong>Wutöschingen</strong><br />
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes<br />
“Hege II“.<br />
Der geplante Schuppen liegt innerhalb des B-<br />
Planes und somit im Innenbereich.<br />
Das Einvernehmen des Bauausschusses zum<br />
Bauvorhaben wurde einstimmig erteilt.<br />
2) Bauantrag zum Neubau eines Geräteschuppens<br />
und Terrassenüberdachung auf Lgb.Nr.<br />
1639, Sommerau, Horheim<br />
Das geplante Bauvorhaben liegt im Bereich des<br />
Bebauungsplanes “Auwiesen“.<br />
Das bereits vorhandene Vereinsheim soll durch<br />
eine Terrassenüberdachung nach Osten hin und<br />
nach Norden durch einen Geräteschuppen zur<br />
Unterbringung von Gartenwerkzeugen, für die<br />
Pflege der Außenanlagen ergänzt werden.<br />
Da die Straße mit der Zufahrt zum Hofplatz des<br />
Vereinsgebäudes endet, muss mit dem Geräte-