Entwurf des VdAK - Physio.de
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• Wird im Verlauf <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung das angestrebte Therapieziel vor <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r verordneten<br />
Therapiedauer erreicht, ist die Behandlung zu been<strong>de</strong>n.<br />
4. Für <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung gilt Folgen<strong><strong>de</strong>s</strong>:<br />
Der Heilmittelerbringer unterrichtet <strong>de</strong>n behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Vertragsarzt jeweils gegen En<strong>de</strong> einer Behandlungsserie<br />
gemäß <strong><strong>de</strong>s</strong> Verordnungsvordrucks schriftlich über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>r Therapie. Eine prognostische<br />
Einschätzung hinsichtlich <strong>de</strong>r Erreichung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapieziels sowie ggf. aus <strong>de</strong>m Behandlungsverlauf<br />
resultieren<strong>de</strong> Vorschläge zur Än<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapieplans sind abzugeben, sofern <strong>de</strong>r<br />
Heilmittelerbringer die Fortsetzung <strong>de</strong>r Therapie für erfor<strong>de</strong>rlich hält. Der abrechnungsrelevante Teil<br />
ist auf <strong>de</strong>m für <strong>de</strong>n Arzt bestimmten Teil <strong><strong>de</strong>s</strong> Verordnungsvordruckes (Muster 14) vom Leistungserbringer<br />
nicht auszufüllen.<br />
5. Der Heilmittelerbringer darf die Behandlung eines Versicherten in begrün<strong>de</strong>ten Einzelfällen ohne<br />
Abstimmung mit <strong>de</strong>m verordnen<strong>de</strong>n Vertragsarzt ablehnen.<br />
6. Der Heilmittelerbringer darf <strong>de</strong>n Vertragsarzt nicht aus eigenwirtschaftlichen Überlegungen in seiner<br />
Verordnungsweise beeinflussen.<br />
§ 8<br />
Aufbewahrungsfrist<br />
Die Verlaufsdokumentation nach Anlage 1 Ziffer 8 ist für 3 Jahre nach Ablauf <strong><strong>de</strong>s</strong> Kalen<strong>de</strong>rjahres, in <strong>de</strong>m die<br />
Behandlungsserie abgeschlossen wur<strong>de</strong>, aufzubewahren. Der Leistungserbringer hat eine sichere Aufbewahrung<br />
zu gewährleisten (vgl. § 10).<br />
§ 9<br />
Vergütung<br />
1. Die Vergütung <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen erfolgt nach <strong>de</strong>r vereinbarten Liste <strong>de</strong>r zu zahlen<strong>de</strong>n<br />
Vergütungen (Anlage 3) in <strong>de</strong>r jeweils gelten<strong>de</strong>n Fassung.<br />
2. Im Rahmen <strong>de</strong>r vertraglichen Leistungen dürfen nur Zuzahlungen gemäß § 32 Abs. 2 SGB V gefor<strong>de</strong>rt<br />
und angenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Ist we<strong>de</strong>r das Feld "Gebühr frei" noch das Feld "Gebühr pflicht" auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt angekreuzt<br />
o<strong>de</strong>r sind bei<strong>de</strong> Fel<strong>de</strong>r angekreuzt, gilt <strong>de</strong>r Versicherte als nicht von <strong>de</strong>r Zuzahlung befreit.<br />
Wird ein gültiger Befreiungsbescheid <strong>de</strong>r Ersatzkasse vorgelegt und hat <strong>de</strong>r Arzt in einem solchen<br />
Fall das Feld "Gebühr frei" nicht angekreuzt o<strong>de</strong>r hat er nur das Feld "Gebühr pflicht" angekreuzt<br />
o<strong>de</strong>r bei<strong>de</strong> Fel<strong>de</strong>r angekreuzt, ist <strong>de</strong>r Therapeut berechtigt, unter Angabe seines Handzeichens das<br />
Feld "Gebühr frei" anzukreuzen und gegebenenfalls das Feld "Gebühr pflicht" zu korrigieren.<br />
4. Die Vergütung sollte grundsätzlich prospektiv für einen zukünftigen Zeitraum vereinbart wer<strong>de</strong>n. Bei<br />
Ablauf einer Vereinbarung haben die Vertragspartner sicherzustellen, dass zeitnah Folgeverhandlungen<br />
stattfin<strong>de</strong>n.<br />
§ 10<br />
Datenschutz<br />
1. Der Heilmittelerbringer ist verpflichtet, <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>r personenbezogenen Daten sicherzustellen<br />
und unterliegt hinsichtlich <strong>de</strong>r Person <strong><strong>de</strong>s</strong> Versicherten und <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Krankheiten <strong>de</strong>r Schweigepflicht.<br />
Ausgenommen hiervon sind Angaben gegenüber <strong>de</strong>m behan<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Vertragsarzt und <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Krankenkasse, soweit sie zur Erfüllung <strong>de</strong>r gesetzlichen Aufgaben erfor<strong>de</strong>rlich sind. Der Heilmittelerbringer<br />
hat seine Mitarbeiter zur Beachtung <strong>de</strong>r Schweigepflicht sowie <strong>de</strong>r Datenschutzbestimmungen<br />
zu verpflichten.<br />
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