Entwurf des VdAK - Physio.de
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<strong>de</strong>r voraussichtliche Therapieerfolg veranlasst, an<strong>de</strong>re Behandlungszeiten zu wählen. Wird<br />
die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleiben<strong>de</strong>n<br />
Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in <strong>de</strong>n begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen:<br />
therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit <strong>de</strong>m<br />
verordnen<strong>de</strong>n Arzt (T), Krankheit <strong><strong>de</strong>s</strong> Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub<br />
<strong><strong>de</strong>s</strong> Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begrün<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Krankenkasse<br />
die Überschreitung <strong>de</strong>r Zeitintervalle mit <strong>de</strong>n vorgenannten Buchstaben (T, F und<br />
K) unter Hinzufügung <strong><strong>de</strong>s</strong> Datums und <strong><strong>de</strong>s</strong> Handzeichens auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt.<br />
c) Für Leistungen auf <strong>de</strong>r Basis einer ungültig gewor<strong>de</strong>nen Verordnung im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> § 6 Abs.<br />
4 a) und b) besteht kein Vergütungsanspruch.<br />
5. Die vertragsärztliche Verordnung ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für <strong>de</strong>n Versicherten, für <strong>de</strong>n sie<br />
ausgestellt ist.<br />
6. Die empfangenen Maßnahmen sind am Tage <strong>de</strong>r Leistungsabgabe vom Patienten o<strong>de</strong>r in begrün<strong>de</strong>ten<br />
Ausnahmefällen von <strong><strong>de</strong>s</strong>sen Vertreter o<strong>de</strong>r Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf<br />
<strong>de</strong>m Verordnungsblatt zu bestätigen. Bestätigungen im Voraus o<strong>de</strong>r nachträglich sind nicht zulässig.<br />
Zuzahlungen nach § 32 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 61 Satz 3 SGB V sind vom Zugelassenen einzuziehen.<br />
Erbringt <strong>de</strong>r Leistungserbringer <strong>de</strong>n Nachweis, dass ein Zuzahlungseinzug beim Versicherten<br />
erfolglos geblieben ist, so zieht die leistungspflichtige Ersatzkasse die Zuzahlung gem. § 43 b S.2<br />
SGB V ein.<br />
§ 7<br />
Kooperation zwischen Therapeut und Arzt<br />
1. Der Zugelassene und seine Mitarbeiter kooperieren im Interesse einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen<br />
Versorgung mit Heilmitteln mit <strong>de</strong>m verordnen<strong>de</strong>n Vertragsarzt. Dies gilt für <strong>de</strong>n Beginn,<br />
die Durchführung und <strong>de</strong>n Abschluss <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung.<br />
2. Bei Beginn <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung gilt Folgen<strong><strong>de</strong>s</strong>:<br />
• Ergibt sich aus <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong>rhebung durch <strong>de</strong>n Heilmittelerbringer, dass die Erreichung <strong><strong>de</strong>s</strong><br />
vom verordnen<strong>de</strong>n Vertragsarzt benannten Therapieziels durch ein an<strong>de</strong>res Heilmittel besser<br />
erreicht wer<strong>de</strong>n kann, hat <strong>de</strong>r Heilmittelerbringer darüber unverzüglich <strong>de</strong>n Vertragsarzt, <strong>de</strong>r die<br />
Verordnung ausgestellt hat, zu informieren, um eine Än<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Ergänzung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapieplans<br />
abzustimmen und ggf. eine neue Verordnung zu erhalten.<br />
• Hat <strong>de</strong>r verordnen<strong>de</strong> Vertragsarzt Gruppentherapie verordnet und kann die Maßnahme aus<br />
Grün<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>r Therapeut nicht zu verantworten hat, nur als Einzeltherapie durchgeführt wer<strong>de</strong>n,<br />
hat <strong>de</strong>r Therapeut <strong>de</strong>n Arzt zu informieren und die Än<strong>de</strong>rung auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt zu<br />
begrün<strong>de</strong>n und mit Datum und Handzeichen zu versehen (Die Begründung erfolgt unten links<br />
auf <strong>de</strong>r Rückseite <strong><strong>de</strong>s</strong> 1. Blattes <strong>de</strong>r Verordnung - Muster 14).<br />
3. Bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung gilt Folgen<strong><strong>de</strong>s</strong>:<br />
• Sind auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt Angaben zur Frequenz <strong>de</strong>r Heilmittelbehandlung gemacht, ist<br />
eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen Vertragsarzt und Therapeut ein abweichen<strong><strong>de</strong>s</strong><br />
Vorgehen verabre<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>. Die einvernehmliche Än<strong>de</strong>rung ist vom Therapeuten<br />
auf <strong>de</strong>m Verordnungsvordruck mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren<br />
(Die Begründung erfolgt unten links auf <strong>de</strong>r Rückseite <strong><strong>de</strong>s</strong> 1. Blattes <strong>de</strong>r Verordnung - Muster<br />
14).<br />
• Ergibt sich bei <strong>de</strong>r Durchführung <strong>de</strong>r Behandlung, dass mit <strong>de</strong>m verordneten Heilmittel voraussichtlich<br />
das Therapieziel nicht erreicht wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r dass <strong>de</strong>r Patient in vorab nicht einschätzbarer<br />
Weise auf die Behandlung reagiert, hat <strong>de</strong>r Therapeut darüber unverzüglich <strong>de</strong>n<br />
Vertragsarzt, <strong>de</strong>r die Verordnung ausgestellt hat, zu informieren und die Behandlung zu unterbrechen.<br />
Die einvernehmliche Än<strong>de</strong>rung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapieziels ist vom Therapeuten auf <strong>de</strong>m Verordnungsblatt<br />
mit Datum und Handzeichen zu versehen und zu dokumentieren. Soll die Behandlung<br />
mit einer an<strong>de</strong>ren Maßnahme fortgesetzt wer<strong>de</strong>n, ist eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verordnung<br />
durch <strong>de</strong>n Vertragsarzt erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
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