Entwurf des VdAK - Physio.de
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Leistungsbeschreibung Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie<br />
1. Grundsätze<br />
Die Leistungsbeschreibung berücksichtigt die Richtlinien nach § 92 Abs.1 Satz 2 Nr. 6 SGB V; Än<strong>de</strong>rungen<br />
in <strong>de</strong>n Richtlinien mit Folgewirkungen für die Leistungsbeschreibung erfor<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>ren Anpassung.<br />
Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an <strong>de</strong>r Glie<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>n Heilmittel-Richtlinien <strong><strong>de</strong>s</strong> Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>ausschusses<br />
<strong>de</strong>r Ärzte und Krankenkassen.<br />
Die Leistungsbeschreibung umfasst die verordnungsfähigen Maßnahmen <strong>de</strong>r Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie<br />
gemäß <strong>de</strong>n Heilmittel-Richtlinien. Dabei wer<strong>de</strong>n die wesentlichen Indikationen, Therapieziele, Metho<strong>de</strong>n<br />
und Verfahren für die einzelnen Maßnahmen beispielhaft benannt.<br />
Den Maßnahmen <strong>de</strong>r Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sind die Positionsnummern <strong><strong>de</strong>s</strong> Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>einheitlichen<br />
Heilmittelpositionsnummernverzeichnisses zugeordnet.<br />
2. Umfang <strong>de</strong>r Leistung<br />
Die unter 11 aufgeführten Leistungen (Maßnahmen <strong>de</strong>r Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie) umfassen:<br />
- die Durchführung <strong>de</strong>r Befun<strong>de</strong>rhebung (3.)<br />
- das Aufstellen <strong><strong>de</strong>s</strong> individuellen Behandlungsplans (4.)<br />
- die Durchführung <strong>de</strong>r stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutischen Maßnahmen (5.)<br />
- die Regelbehandlungszeit (6.)<br />
- die Vor- und Nachbereitung <strong>de</strong>r Therapie (7.)<br />
- die Verlaufsdokumentation (8.)<br />
- die Beratung <strong><strong>de</strong>s</strong> Patienten und seiner Bezugspersonen (9.)<br />
- die Mitteilung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapeuten an <strong>de</strong>n verordnen<strong>de</strong>n Arzt (10.)<br />
Die Vergütung für die jeweilige Maßnahme umfasst die Therapiezeit sowie die weiteren mit <strong>de</strong>r Therapie<br />
umfassten Leistungen, insbeson<strong>de</strong>re die Vor- und Nachbereitung.<br />
3. Befun<strong>de</strong>rhebung<br />
Die Durchführung und Auswertung <strong>de</strong>r stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutischen Befun<strong>de</strong>rhebung (einschließlich<br />
Anamnese) erfolgt zunächst im Rahmen <strong>de</strong>r sprachtherapeutischen Erstbefundung und bil<strong>de</strong>t auf<br />
<strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ärztlichen Verordnung und <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r störungsbildabhängigen ärztlichen Eingangsdiagnostik<br />
die Voraussetzung, die Behandlungsziele zu <strong>de</strong>finieren und einen Behandlungsplan zu<br />
erstellen. Dabei wer<strong>de</strong>n störungsspezifische Screening- und ggf. standardisierte Testverfahren entsprechend<br />
<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong><strong>de</strong>s</strong> Einzelfalls eingesetzt. Soweit nach <strong>de</strong>r stimm-, sprech- und sprachtherapeutischen<br />
Erstbefundung o<strong>de</strong>r im Verlauf <strong>de</strong>r Behandlung weitere Befundungen (z. B. zur Überprüfung <strong>de</strong>r<br />
stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutischen Ziele und/o<strong>de</strong>r zur Anpassung <strong><strong>de</strong>s</strong> Therapieplanes) notwendig<br />
sind, erfolgen diese unter Anwendung <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Screening- bzw. standardisierten Testverfahren im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r Therapie.<br />
4. Individueller Behandlungsplan<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r ärztlichen Verordnung und <strong>de</strong>r Eingangsdiagnostik mit Angabe <strong>de</strong>r Diagnose, <strong>de</strong>r<br />
Leitsymptomatik und <strong>de</strong>r Therapieziele sowie <strong>de</strong>r stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutischen Befun<strong>de</strong>rhebung<br />
wird <strong>de</strong>r individuelle Behandlungsplan erstellt.<br />
5. Behandlungsdurchführung<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong><strong>de</strong>s</strong> Behandlungsplans wird die jeweilige stimm-, sprech- bzw. sprachtherapeutische<br />
Maßnahme durchgeführt. Dabei ist die jeweilige Reaktionslage <strong><strong>de</strong>s</strong> Patienten beson<strong>de</strong>rs hinsichtlich <strong>de</strong>r<br />
Behandlungstechniken o<strong>de</strong>r -metho<strong>de</strong>n sowie <strong>de</strong>r Dauer, Intensität und <strong><strong>de</strong>s</strong> Umfangs <strong>de</strong>r Behandlung zu<br />
berücksichtigen.<br />
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