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Entwurf des VdAK - Physio.de

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§ 13<br />

Vertragspartnerschaft<br />

1. Der Vertrag geht vom Grundsatz vertrauensvoller Zusammenarbeit aus.<br />

2. Die Vertragspartner verpflichten sich, mit allen ihnen zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Mitteln für eine gewissenhafte<br />

Durchführung dieses Vertrages Sorge zu tragen. Zweifelsfragen, die sich aus diesem<br />

Vertrag ergeben, wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Vertragspartnern gemeinsam geklärt.<br />

§ 14<br />

Vertragsausschuss<br />

1. Zur Klärung von gravieren<strong>de</strong>n Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten und Zweifelsfragen zwischen <strong>de</strong>n Krankenkassen<br />

und <strong>de</strong>n Leistungserbringern sowie zur Klärung von Vertragsverstößen im Sinne <strong><strong>de</strong>s</strong> §<br />

15 kann auf Antrag eines Vertragspartners ein Vertragsausschuss gebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Dieser setzt sich<br />

aus Vertretern <strong><strong>de</strong>s</strong> <strong>VdAK</strong>/AEV einerseits und Vertretern <strong><strong>de</strong>s</strong> Berufsverban<strong><strong>de</strong>s</strong> an<strong>de</strong>rerseits paritätisch<br />

zusammen.<br />

§ 15<br />

Vertragsverstöße / Regressverfahren<br />

1. Erfüllt ein Heilmittelerbringer die ihm obliegen<strong>de</strong>n Pflichten nicht vertragsgemäß, so kann ihn <strong>de</strong>r<br />

<strong>VdAK</strong>/AEV schriftlich verwarnen; <strong>de</strong>r <strong>VdAK</strong>/AEV setzt eine angemessene Frist für die Beseitigung<br />

<strong><strong>de</strong>s</strong> Vertragsverstoßes durch <strong>de</strong>n Heilmittelerbringer fest.<br />

2. Bei schwerwiegen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rholten Vertragsverstößen kann <strong>de</strong>r <strong>VdAK</strong>/AEV im Einvernehmen<br />

mit <strong>de</strong>m Vertragsausschuss (§ 14) nach erfolgter Anhörung eine angemessene Vertragsstrafe bis zu<br />

50.000,- EURO festsetzen. Der Vertragsausschuss kann auf Antrag die Vertragsstrafe analog § 76<br />

Abs. 2 Nr. 1 SGB IV stun<strong>de</strong>n. Schwerwiegen<strong>de</strong> Vertragsverstöße rechtfertigen auch <strong>de</strong>n sofortigen<br />

Zulassungsentzug. Unabhängig davon ist <strong>de</strong>r entstan<strong>de</strong>ne Scha<strong>de</strong>n zu ersetzen. Zu <strong>de</strong>n schwerwiegen<strong>de</strong>n<br />

Vertragsverstößen zählen insbeson<strong>de</strong>re:<br />

• Nichterfüllung <strong>de</strong>r sächlichen und/o<strong>de</strong>r räumlichen und/o<strong>de</strong>r fachlichen und/o<strong>de</strong>r personellen<br />

Voraussetzungen,<br />

• Abrechnung nicht erbrachter Leistungen,<br />

• wie<strong>de</strong>rholter o<strong>de</strong>r schwerer Verstoß gegen <strong>de</strong>n Datenschutz (vgl. § 10),<br />

• nicht fristgerechte Beseitigung von Beanstandungen,<br />

• Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verordnung ohne Abstimmung mit <strong>de</strong>m verordnen<strong>de</strong>n Vertragsarzt.<br />

§ 16<br />

In-Kraft-Treten<br />

1. Dieser Vertrag tritt am 01.01.2004 in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter<br />

Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Schluss eines Kalen<strong>de</strong>rjahres schriftlich gekündigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Für die Kündigung <strong>de</strong>r Liste <strong>de</strong>r zu zahlen<strong>de</strong>n Vergütungen (Anlage 3) gelten die jeweils vereinbarten<br />

Fristen.<br />

3. Die Gültigkeit dieses Vertrages wird durch eine Kündigung <strong>de</strong>r Vergütungsregelungen (Anlage 3)<br />

nicht berührt.<br />

4. Der Vertrag zwischen <strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r Angestellten-Krankenkassen e.V. sowie <strong>de</strong>m AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband<br />

und <strong>de</strong>m Berufsverband <strong>de</strong>m Deutschen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verband für Logopädie<br />

(dbl) e.V., Frechen, <strong>de</strong>m Deutschen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verband <strong>de</strong>r Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen<br />

(dba) - Lehrervereinigung Schlaffhorst-An<strong>de</strong>rsen e.V. Hamburg, <strong>de</strong>m Deutschen Bun<strong><strong>de</strong>s</strong>verband für<br />

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