03.01.2015 Aufrufe

biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Angebotes (Kaufvertrag, WEG- Verwaltungsvertrag)<br />

sowie den weiteren Vertragsoptionen<br />

(Sondereigentumsverwaltung,<br />

Erstvermietungsgarantie) verweisen<br />

wir auf die Ausführungen in<br />

diesem Prospekt zum rechtlichen Konzept.<br />

III.<br />

Standort<br />

Der Wert einer Immobilie bestimmt<br />

sich zu einem großen Teil nach dem<br />

Standort. Hierbei wird unterschieden<br />

zwischen Aktivräumen (es ziehen mehr<br />

Leute in die Gegend) und Passivräumen<br />

(es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />

weg). Gleichzeitig ist noch einmal weiter<br />

zu unterscheiden in den sogenannten<br />

Makrostandort (Stadt, in welcher<br />

sich die Investition befindet) und in<br />

den sogenannten Mikrostandort (Stadtteil/Gegend,<br />

in dem sich die Immobilie<br />

befindet). Der angebotene Standort ist<br />

im Prospekt eingehend beschrieben.<br />

Das Umfeld der Wohnanlage, in der<br />

sich die erworbene Eigentumswohnung<br />

befindet, sowie die Entwicklung der<br />

Mieten und Immobilienpreise können<br />

sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />

Schwankungen – nachteilig<br />

verändern, was erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung<br />

haben kann.<br />

IV.<br />

Qualität der Baumaßnahme<br />

Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich<br />

vom nachfrageorientierten und<br />

modernen Wohnverhältnissen angepassten<br />

Zuschnitt sowie den üblicherweise<br />

gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />

ab. Daneben ist selbstverständlich<br />

auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />

des Investments entscheidend.<br />

Vorliegend wird die Bauqualität,<br />

insbesondere die vertragsgemäße Umsetzung<br />

der im Prospekt enthaltenen<br />

und versprochenen Baubeschreibung<br />

sowie Ausstattung durch den TÜV<br />

Süddeutschland im Rahmen des baubegleitenden<br />

Qualitätscontrollings<br />

geprüft. Dennoch ist nicht auszuschließen,<br />

dass beim Bau offensichtliche oder<br />

verdeckte Mängel auftreten. Insbesondere<br />

bei der hier vorliegenden Altbausanierung<br />

ist darauf hinzuweisen, dass<br />

konstruktions- und insbesondere von<br />

der Altbausubstanz her bedingte negative<br />

Abweichungen von bspw. DIN-<br />

Soll-Normen für Neubauten zur tatsächlichen<br />

Ist-Ausführung auftreten<br />

(bspw. Deckenbelastung, Schallschutz<br />

etc.). Daneben ist zu beachten, dass<br />

verschiedene Bauteile (insbesondere<br />

die Treppenhäuser) nur im Bestand<br />

aufgearbeitet werden. Die Einzelheiten<br />

sind der Baubeschreibung zu entnehmen.<br />

Ferner ist zu berücksichtigen, dass die<br />

angegebene Wohnfläche nach der neuen<br />

Wohnflächenverordnung berechnet<br />

wurde. Zum Ausgleich von etwaigen<br />

Minderflächen wird auf die Ausführungen<br />

zum „Rechtlichen Konzept“<br />

verwiesen. Zur individuellen Beschreibung<br />

des Anlageobjektes, den konkreten<br />

Plänen und Grundrissen, der Baubeschreibung<br />

sowie den Leistungen<br />

des TÜV verweisen wir auf die Ausführungen<br />

in diesem Prospekt.<br />

V. Nutzungskonzept<br />

Die angebotene Eigentumswohnung<br />

eignet sich sowohl zur Selbstnutzung<br />

als auch zur Vermietung. Bei der Selbstnutzung<br />

investiert der Erwerber sozusagen<br />

in den eigenen Lebensmittelpunkt.<br />

Entscheidet sich der Erwerber<br />

für die Vermietung, kommt es für seine<br />

Kapitalanlage ganz entscheidend auf<br />

die Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />

an.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben<br />

gegenüber der sogenannten Selbstnutzer-Eigentumswohnung<br />

im Verkaufsfall<br />

den Nachteil, dass diese – wenn sie<br />

nicht wieder entmietet sind – für die<br />

Käufergruppe Selbstnutzer i. d. R. ausfallen.<br />

Deshalb kommen vermietete<br />

Eigentumswohnungen in erster Linie<br />

für andere Kapitalanleger in Betracht,<br />

die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />

mit alternativen Kapitalanlagen anstellen,<br />

was bei nicht ausreichend langer<br />

Haltedauer zur deutlichen Absenkung<br />

des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber<br />

der investierten Gesamtsumme<br />

(Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten<br />

etc.) führen kann. Da bei einer<br />

Weiterveräußerung für den Zweiterwerber<br />

Sonderabschreibungen entfallen,<br />

ist der zu erzielende Verkaufspreis<br />

zudem gewöhnlich niedriger als der<br />

hier angebotene Erwerbspreis. Aufgrund<br />

des Standortes, der marktgerecht<br />

kalkulierten Mieten und der Wohnungsgrößen<br />

sowie der Architektur geht die<br />

Prospektherausgeberin von einer guten<br />

Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />

aus. Der Investor als Vermieter trägt<br />

jedoch das Risiko, dass seine Wohnung<br />

ganz oder zeitweise nicht vermietet<br />

werden kann und dass es aufgrund<br />

mangelnder Bonität des Mieters zu<br />

Mietausfällen und weiteren finanziellen<br />

Belastungen des Vermieters (z. B. Kosten<br />

etwaiger Rechtsstreite) kommen kann.<br />

Gleichzeitig ist in die Rentabilitätsberechnung<br />

einzustellen, dass nicht alle<br />

Bewirtschaftungs- und Betriebskosten<br />

(z.B. Verwaltungsgebühren) auf den<br />

Mieter umgelegt werden können.<br />

Daneben ist zu beachten, dass die Wohnungseigentümer<br />

als Gemeinschaft<br />

meist gegenüber Dritten als Gesamtschuldner<br />

haften, was dem Vertragspartner<br />

u.U. die persönliche Inanspruchnahme<br />

einzelner Eigentümer für<br />

Verbindlichkeiten der Gemeinschaft<br />

gestattet. Sollte ein Miteigentümer für<br />

die anteiligen Bewirtschaftungskosten<br />

nicht mehr aufkommen können,<br />

müssen diese ggf. auf die anderen<br />

Miteigentümer verteilt werden.<br />

Etwaige Leerstände oder Mietausfälle<br />

zum Beginn der Vermietungsphase können<br />

unter gewissen Voraussetzungen<br />

(kein Kaufpreiszahlungsverzug, keine<br />

berechtigten Minderungen) zunächst<br />

durch die angebotene Erstvermietungsgarantie<br />

überbrückt werden. Diese wird<br />

erstmals im 3. auf den Besitz/Nutzen/<br />

Lastenübergang folgenden Monat gezahlt<br />

und beträgt 5,80 EUR je qm<br />

Wohnfläche. Die Garantiezeit beträgt<br />

1 Jahr. Im Fall der Insolvenz des Mietgaranten<br />

ist diese Sicherheit jedoch<br />

nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben.<br />

Der Investor als Vermieter trägt ungeachtet<br />

dessen ab Übergang von Besitz,<br />

Nutzen und Lasten das Risiko dafür,<br />

dass er von einem nicht solventen Mieter<br />

keine Erstattung von ihm verauslagter<br />

Umlagen und Betriebskosten erlangen<br />

kann, da diese Kosten von der<br />

Mietgarantie nicht umfasst sind. Während<br />

der Erstvermietungsgarantie übernimmt<br />

der Mietgarant die Vermietungsaktivitäten.<br />

Eine Gewähr, dass auch<br />

nach der Erstvermietungsgarantielaufzeit<br />

der Mietprognosewert erreicht<br />

wird, besteht nicht. Es besteht das<br />

Risiko, dass ggf. unterhalb des Prognosewertes<br />

geschlossene Mietverträge<br />

vom Vermieter nicht oder nicht frühzeitig<br />

gekündigt werden können und<br />

er an dieses Mietzinsniveau gebunden<br />

bleibt. Die Bonität der Mieter wird anhand<br />

marktüblicher Kriterien überprüft<br />

(Selbstauskunft), wobei sich selbstverständlich<br />

auch die Bonität des Mieters<br />

im Laufe der Zeit (bspw. durch Verlust<br />

des Arbeitsplatzes) nachteilig verändern<br />

kann. Schließt der Erwerber den Erstvermietungsgarantievertrag<br />

nicht ab,<br />

muss die Vermietung durch den Erwerber<br />

selbst oder durch Dritte erfolgen,<br />

was mit Kosten für den Erwerber verbunden<br />

ist.<br />

Im Falle des Ausfalls des Mietgaranten<br />

durch Inaktivität, Insolvenz etc., spätestens<br />

bei Ablauf der Erstvermietungsgarantie,<br />

bzw. des damit einhergehenden<br />

Verwaltervertrages für das Sondereigentum,<br />

muss der Investor selbst<br />

alle Aufgaben übernehmen, die sich<br />

im Zusammenhang mit der Vermietung<br />

und Betreuung des Mieters ergeben,<br />

wie z. B.:<br />

– Überwachung der Mieteingänge<br />

– Einforderung rückständiger Mieten<br />

– ggf. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen<br />

– Durchführung der Anschlussvermietungen<br />

Dazu kommen von Anfang an der Besuch<br />

der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung<br />

zur Wahrung der<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!