biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
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Angebotes (Kaufvertrag, WEG- Verwaltungsvertrag)<br />
sowie den weiteren Vertragsoptionen<br />
(Sondereigentumsverwaltung,<br />
Erstvermietungsgarantie) verweisen<br />
wir auf die Ausführungen in<br />
diesem Prospekt zum rechtlichen Konzept.<br />
III.<br />
Standort<br />
Der Wert einer Immobilie bestimmt<br />
sich zu einem großen Teil nach dem<br />
Standort. Hierbei wird unterschieden<br />
zwischen Aktivräumen (es ziehen mehr<br />
Leute in die Gegend) und Passivräumen<br />
(es ziehen aus der Gegend mehr Leute<br />
weg). Gleichzeitig ist noch einmal weiter<br />
zu unterscheiden in den sogenannten<br />
Makrostandort (Stadt, in welcher<br />
sich die Investition befindet) und in<br />
den sogenannten Mikrostandort (Stadtteil/Gegend,<br />
in dem sich die Immobilie<br />
befindet). Der angebotene Standort ist<br />
im Prospekt eingehend beschrieben.<br />
Das Umfeld der Wohnanlage, in der<br />
sich die erworbene Eigentumswohnung<br />
befindet, sowie die Entwicklung der<br />
Mieten und Immobilienpreise können<br />
sich – auch in Abhängigkeit von konjunkturellen<br />
Schwankungen – nachteilig<br />
verändern, was erhebliche Auswirkungen<br />
auf die Werthaltigkeit der Eigentumswohnung<br />
haben kann.<br />
IV.<br />
Qualität der Baumaßnahme<br />
Der Wert einer Immobilie hängt wesentlich<br />
vom nachfrageorientierten und<br />
modernen Wohnverhältnissen angepassten<br />
Zuschnitt sowie den üblicherweise<br />
gewünschten Ausstattungsmerkmalen<br />
ab. Daneben ist selbstverständlich<br />
auch die Bauqualität für die Werthaltigkeit<br />
des Investments entscheidend.<br />
Vorliegend wird die Bauqualität,<br />
insbesondere die vertragsgemäße Umsetzung<br />
der im Prospekt enthaltenen<br />
und versprochenen Baubeschreibung<br />
sowie Ausstattung durch den TÜV<br />
Süddeutschland im Rahmen des baubegleitenden<br />
Qualitätscontrollings<br />
geprüft. Dennoch ist nicht auszuschließen,<br />
dass beim Bau offensichtliche oder<br />
verdeckte Mängel auftreten. Insbesondere<br />
bei der hier vorliegenden Altbausanierung<br />
ist darauf hinzuweisen, dass<br />
konstruktions- und insbesondere von<br />
der Altbausubstanz her bedingte negative<br />
Abweichungen von bspw. DIN-<br />
Soll-Normen für Neubauten zur tatsächlichen<br />
Ist-Ausführung auftreten<br />
(bspw. Deckenbelastung, Schallschutz<br />
etc.). Daneben ist zu beachten, dass<br />
verschiedene Bauteile (insbesondere<br />
die Treppenhäuser) nur im Bestand<br />
aufgearbeitet werden. Die Einzelheiten<br />
sind der Baubeschreibung zu entnehmen.<br />
Ferner ist zu berücksichtigen, dass die<br />
angegebene Wohnfläche nach der neuen<br />
Wohnflächenverordnung berechnet<br />
wurde. Zum Ausgleich von etwaigen<br />
Minderflächen wird auf die Ausführungen<br />
zum „Rechtlichen Konzept“<br />
verwiesen. Zur individuellen Beschreibung<br />
des Anlageobjektes, den konkreten<br />
Plänen und Grundrissen, der Baubeschreibung<br />
sowie den Leistungen<br />
des TÜV verweisen wir auf die Ausführungen<br />
in diesem Prospekt.<br />
V. Nutzungskonzept<br />
Die angebotene Eigentumswohnung<br />
eignet sich sowohl zur Selbstnutzung<br />
als auch zur Vermietung. Bei der Selbstnutzung<br />
investiert der Erwerber sozusagen<br />
in den eigenen Lebensmittelpunkt.<br />
Entscheidet sich der Erwerber<br />
für die Vermietung, kommt es für seine<br />
Kapitalanlage ganz entscheidend auf<br />
die Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />
an.<br />
Vermietete Eigentumswohnungen haben<br />
gegenüber der sogenannten Selbstnutzer-Eigentumswohnung<br />
im Verkaufsfall<br />
den Nachteil, dass diese – wenn sie<br />
nicht wieder entmietet sind – für die<br />
Käufergruppe Selbstnutzer i. d. R. ausfallen.<br />
Deshalb kommen vermietete<br />
Eigentumswohnungen in erster Linie<br />
für andere Kapitalanleger in Betracht,<br />
die dann einen Rentabilitätsvergleich<br />
mit alternativen Kapitalanlagen anstellen,<br />
was bei nicht ausreichend langer<br />
Haltedauer zur deutlichen Absenkung<br />
des erzielbaren Verkaufspreises gegenüber<br />
der investierten Gesamtsumme<br />
(Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten<br />
etc.) führen kann. Da bei einer<br />
Weiterveräußerung für den Zweiterwerber<br />
Sonderabschreibungen entfallen,<br />
ist der zu erzielende Verkaufspreis<br />
zudem gewöhnlich niedriger als der<br />
hier angebotene Erwerbspreis. Aufgrund<br />
des Standortes, der marktgerecht<br />
kalkulierten Mieten und der Wohnungsgrößen<br />
sowie der Architektur geht die<br />
Prospektherausgeberin von einer guten<br />
Vermietbarkeit der Eigentumswohnung<br />
aus. Der Investor als Vermieter trägt<br />
jedoch das Risiko, dass seine Wohnung<br />
ganz oder zeitweise nicht vermietet<br />
werden kann und dass es aufgrund<br />
mangelnder Bonität des Mieters zu<br />
Mietausfällen und weiteren finanziellen<br />
Belastungen des Vermieters (z. B. Kosten<br />
etwaiger Rechtsstreite) kommen kann.<br />
Gleichzeitig ist in die Rentabilitätsberechnung<br />
einzustellen, dass nicht alle<br />
Bewirtschaftungs- und Betriebskosten<br />
(z.B. Verwaltungsgebühren) auf den<br />
Mieter umgelegt werden können.<br />
Daneben ist zu beachten, dass die Wohnungseigentümer<br />
als Gemeinschaft<br />
meist gegenüber Dritten als Gesamtschuldner<br />
haften, was dem Vertragspartner<br />
u.U. die persönliche Inanspruchnahme<br />
einzelner Eigentümer für<br />
Verbindlichkeiten der Gemeinschaft<br />
gestattet. Sollte ein Miteigentümer für<br />
die anteiligen Bewirtschaftungskosten<br />
nicht mehr aufkommen können,<br />
müssen diese ggf. auf die anderen<br />
Miteigentümer verteilt werden.<br />
Etwaige Leerstände oder Mietausfälle<br />
zum Beginn der Vermietungsphase können<br />
unter gewissen Voraussetzungen<br />
(kein Kaufpreiszahlungsverzug, keine<br />
berechtigten Minderungen) zunächst<br />
durch die angebotene Erstvermietungsgarantie<br />
überbrückt werden. Diese wird<br />
erstmals im 3. auf den Besitz/Nutzen/<br />
Lastenübergang folgenden Monat gezahlt<br />
und beträgt 5,80 EUR je qm<br />
Wohnfläche. Die Garantiezeit beträgt<br />
1 Jahr. Im Fall der Insolvenz des Mietgaranten<br />
ist diese Sicherheit jedoch<br />
nicht bzw. nur eingeschränkt gegeben.<br />
Der Investor als Vermieter trägt ungeachtet<br />
dessen ab Übergang von Besitz,<br />
Nutzen und Lasten das Risiko dafür,<br />
dass er von einem nicht solventen Mieter<br />
keine Erstattung von ihm verauslagter<br />
Umlagen und Betriebskosten erlangen<br />
kann, da diese Kosten von der<br />
Mietgarantie nicht umfasst sind. Während<br />
der Erstvermietungsgarantie übernimmt<br />
der Mietgarant die Vermietungsaktivitäten.<br />
Eine Gewähr, dass auch<br />
nach der Erstvermietungsgarantielaufzeit<br />
der Mietprognosewert erreicht<br />
wird, besteht nicht. Es besteht das<br />
Risiko, dass ggf. unterhalb des Prognosewertes<br />
geschlossene Mietverträge<br />
vom Vermieter nicht oder nicht frühzeitig<br />
gekündigt werden können und<br />
er an dieses Mietzinsniveau gebunden<br />
bleibt. Die Bonität der Mieter wird anhand<br />
marktüblicher Kriterien überprüft<br />
(Selbstauskunft), wobei sich selbstverständlich<br />
auch die Bonität des Mieters<br />
im Laufe der Zeit (bspw. durch Verlust<br />
des Arbeitsplatzes) nachteilig verändern<br />
kann. Schließt der Erwerber den Erstvermietungsgarantievertrag<br />
nicht ab,<br />
muss die Vermietung durch den Erwerber<br />
selbst oder durch Dritte erfolgen,<br />
was mit Kosten für den Erwerber verbunden<br />
ist.<br />
Im Falle des Ausfalls des Mietgaranten<br />
durch Inaktivität, Insolvenz etc., spätestens<br />
bei Ablauf der Erstvermietungsgarantie,<br />
bzw. des damit einhergehenden<br />
Verwaltervertrages für das Sondereigentum,<br />
muss der Investor selbst<br />
alle Aufgaben übernehmen, die sich<br />
im Zusammenhang mit der Vermietung<br />
und Betreuung des Mieters ergeben,<br />
wie z. B.:<br />
– Überwachung der Mieteingänge<br />
– Einforderung rückständiger Mieten<br />
– ggf. Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen<br />
– Durchführung der Anschlussvermietungen<br />
Dazu kommen von Anfang an der Besuch<br />
der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung<br />
zur Wahrung der<br />
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