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biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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Das Objekt<br />

Erwerber fest geschlossen und kann<br />

nur aus wichtigem Grund vorzeitig<br />

beendet werden. In diesen, in der Anlage<br />

als Muster beiliegenden, Vertrag<br />

tritt der Erwerber mit Übergang von<br />

Besitz/Nutzen und Lasten, spätestens<br />

mit Eintragung als Eigentümer im Wohnungsgrundbuch<br />

nach den Regelungen<br />

des WEG ein. Die einzelnen Aufgaben<br />

und Befugnisse ergeben sich aus § 3<br />

des Verwaltervertrages. Die Vergütung<br />

des Verwalters beträgt je Wohnungseigentumseinheit<br />

EUR 20,53 inkl. MwSt.<br />

und EUR 2,55 inkl. MwSt. pro Garage<br />

und Stellplatz.<br />

Zusatzleistungen sind entsprechend<br />

dem Verwaltervertrag gesondert zu<br />

vergüten. Die Haftung des Verwalters<br />

beschränkt sich im Wesentlichen auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die<br />

gleichzeitig mit dem Vertrag erteilte<br />

Verwaltervollmacht erlaubt es dem Verwalter<br />

die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

umfassend gegenüber Dritten<br />

zu vertreten.<br />

III.<br />

Sondereigentumsverwaltung<br />

Grundsätzlich kann der Investor wählen,<br />

ob er seine Sondereigentumseinheit<br />

selbst verwaltet oder hiermit eine Hausverwaltung<br />

beauftragt. In Verbindung<br />

mit der unter IV. beschriebenen Erstvermietungsgarantie<br />

ist die Beauftragung<br />

allerdings zwingend notwendig.<br />

Für den Fall, dass der Investor die bereits<br />

mit der Gemeinschaftseigentumsverwaltung<br />

beauftragte Hausverwaltung<br />

beauftragt, wird ein Verwaltungsvertrag<br />

gemäß dem beigefügten Muster geschlossen.<br />

Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit<br />

von 2 Jahren. Er verlängert<br />

sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht<br />

unter einer Einhaltung einer Frist von<br />

3 Monaten gekündigt wird. Durch die<br />

separat zu erteilende Verwaltungsvollmacht<br />

wird die Hausverwaltung umfassend<br />

bevollmächtigt, u. a. zum Einzug<br />

der Mietzinsen, der Mietkaution, zum<br />

Abschluss von Mietverträgen und zu<br />

deren Kündigung, sowie notfalls zur<br />

gerichtlichen Geltendmachung von<br />

Mietrückständen. Die einzelnen Leistungen<br />

sind in § 3 des Vertragsformulars<br />

beschrieben. Die Kosten der Verwaltung<br />

des Sondereigentums betragen EUR<br />

18,25 je Wohneigentumseinheit pro<br />

Monat inkl. MwSt. sowie 2,98 EUR inkl.<br />

MwSt. pro Garage/Stellplatz. Gesondert<br />

zu ver-gütende Sonderleistungen sind<br />

in § 3 B) des Musters aufgeführt. Die<br />

Haftung des Verwalters ist im Wesentlichen<br />

auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

beschränkt.<br />

IV.<br />

Erstvermietungsgarantie<br />

Auf Wunsch des Investors kann mit der<br />

Verkäuferin als Garantiegeberin ein<br />

Erstvermietungsgarantievertrag abgeschlossen<br />

werden.<br />

Der Erstvermietungsgarantievertrag<br />

macht für den Erwerber aber nur Sinn,<br />

wenn er seine Eigentumseinheit vermieten,<br />

d. h. nicht selbst nutzen will. Voraussetzung<br />

für die Garantieleistung ist<br />

darüber hinaus, dass sich Erwerber und<br />

Veräußerer wechselseitig vertragstreu<br />

verhalten und keine in ihrer Sphäre<br />

liegenden Beeinträchtigungen der Vermietbarkeit<br />

begründen, die zu Lasten<br />

der Vermietbarkeit gehen. Dies trifft<br />

insbesondere auch auf die für die Vermietung<br />

zwingend erforderliche enge<br />

und reibungslose Zusammenarbeit bei<br />

üblicherweise während des Beginns<br />

und der Laufzeit des Garantievertrages<br />

auftretenden Nachbesserungs- und<br />

Gewährleistungsarbeiten zu, da diese<br />

einen direkten Einfluss auf den Vermietungserfolg<br />

haben.<br />

Mit dem Erstvermietungsgarantievertrag<br />

garantiert die Garantiegeberin für<br />

insgesamt 12 Monate einen Mietzins<br />

in prospektierter Höhe gemäß den vertraglichen<br />

Bedingungen, beginnend<br />

mit dem dritten Monat nachdem die<br />

Eigentumseinheit bezugsfertig ist und<br />

das Sondereigentum abgenommen<br />

wurde. Erfolgt die Erstvermietung zu<br />

einem niedrigeren als dem prospektierten<br />

Mietzins, zahlt die Garantiegeberin<br />

die Differenz, jedoch höchstens für die<br />

Dauer von 12 Monaten. Erfolgt die<br />

Erstvermietung zu einer Miete, welche<br />

über der garantierten Miete liegt, steht<br />

die Differenz für eine Laufzeit von bis<br />

zu 12 Monaten dem Garantiegeber zu.<br />

Als Voraussetzung für die Durchführung<br />

des Garantievertrages beauftragt der<br />

Investor die eingesetzte Hausverwaltung<br />

obligatorisch mit der Verwaltung des<br />

Sondereigentums und erteilt der Investor<br />

der Garantiegeberin eine Vollmacht<br />

zur Vermietung in seinem Namen sowie<br />

zum Mietinkasso. Erzielte Minder- oder<br />

Mehreinnahmen aus der Vermietung<br />

gehen zu Lasten oder zu Gunsten der<br />

Garantiegeberin.<br />

Daneben bleibt der Investor verpflichtet,<br />

Betriebs- und Nebenkosten sowie die<br />

Instandhaltungsrücklage (Hausgeld) an<br />

den Verwalter zu zahlen. Im Gegenzug<br />

zahlt die Mietgarantin die vom Mieter<br />

tatsächlich geleistete Nebenkostenvorauszahlung<br />

an den Investor aus. Um<br />

die Durchführung des Vertrages zu<br />

ermöglichen, tritt der Investor seinen<br />

Mietzinszahlungsanspruch nebst weiteren<br />

Vermieter- und Eigentümerrechten<br />

für die Dauer der Garantiezeit an die<br />

Garantiegeberin ab. Unter bestimmten<br />

Voraussetzungen wird die Garantiegeberin<br />

von der Garantiezahlung (ggf.<br />

auch anteilig) befreit. Dies ist z.B. der<br />

Fall, wenn notwendige Vollmachten,<br />

Wohnungsschlüssel oder Revisionsunterlagen<br />

vom Investor nicht ausgehändigt<br />

werden, der Mieter die Miete mindert,<br />

ohne dass dies von der Garantiegeberin<br />

zu vertreten ist oder der Investor mit<br />

der Zahlung einer Kaufpreisrate im Verzug<br />

ist. Die Einzelheiten sind in dem der<br />

Vertragsmappe beigefügten Erstvermietungsgarantievertrag<br />

beschrieben.<br />

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