biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
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Das Objekt<br />
Rechtliche<br />
Konzeption<br />
Das hier angebotene Immobilieninvestment<br />
ist mit dem Abschluss mehrerer<br />
Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />
handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot<br />
nebst einer Grundlagenurkunde<br />
des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig.<br />
Ferner tritt der Erwerber als künftiges<br />
Mitglied in einen bereits abgeschlossenen<br />
WEG-Verwaltervertrag mit<br />
der Sachsengrund Hausverwaltungs<br />
GmbH ein. Optional kann ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />
geschlossen<br />
werden, in Verbindung mit nachfolgender<br />
Garantie ist der Abschluss<br />
zwingend. Daneben schließt der Erwerber<br />
einen Erstvermietungsgarantievertrag,<br />
dessen Kosten bereits im Kaufpreis<br />
enthalten sind.<br />
In der Grundlagenurkunde sind die<br />
Teilungserklärung gem. § 8 WEG, die<br />
Pläne, die Baubeschreibung sowie Planungs-<br />
und Änderungsvollmachten<br />
enthalten. Die wesentlichen Inhalte der<br />
Verträge werden im Folgenden kurz<br />
erläutert. Sämtliche Verträge werden<br />
dem Interessenten auf Wunsch im Volltext<br />
ausgehändigt.<br />
I. Kaufvertrag<br />
1. Angebot<br />
Der Investor unterbreitet der Verkäuferin,<br />
der <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für<br />
<strong>Grundbesitz</strong> <strong>AG</strong> ein notarielles Angebot<br />
zum Abschluss des nach beschriebenen<br />
Kaufvertrages über eine noch zu sanierende<br />
Altbauwohnung. An dieses Angebot<br />
ist der Investor 40 Tage ab Beurkundung<br />
unwiderruflich gebunden.<br />
Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht<br />
das Angebot weiter fort. Es kann jedoch<br />
dann durch den Anbieter jederzeit widerrufen<br />
werden, es sei denn, die Annahme<br />
wurde vor Zugang des Widerrufs<br />
bereits erklärt. Die Annahme ist<br />
erfolgt, wenn die Annahmeerklärung<br />
vor einem deutschen Notar beurkundet<br />
worden ist.<br />
2. Inhalt<br />
a) Grundstück<br />
Die Verkäuferin wird Eigentümerin des<br />
im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig<br />
von Connewitz, Blätter 1863 und 1864<br />
verzeichneten <strong>Grundbesitz</strong>es, Flurstücke<br />
93, 93a und 94, Gesamtgröße ca. 1020<br />
qm, gelegen in Leipzig Connewitz. Das<br />
Grundeigentum wird bei Veräußerung<br />
wie folgt belastet sein:<br />
Abt. II: Auflassungsvormerkung für die<br />
Verkäuferin<br />
Abt. III: lastenfrei<br />
Derzeit in Abt. II und III eingetragene<br />
Belastungen sind zur Löschung zu bringen.<br />
Die Verkäuferin behält sich das<br />
Recht vor, zur Vorfinanzierung der Baukosten<br />
noch Grundpfandrechte in beliebiger<br />
Höhe eintragen zu lassen, was<br />
der Käufer ausdrücklich gestattet und<br />
duldet. Der Anspruch des Käufers auf<br />
Lastenfreistellung aufgrund dieses Vertrages<br />
bleibt unberührt. Ferner hat die<br />
Verkäuferin das Recht, vom Käufer zu<br />
übernehmende Dienstbarkeiten für Verund<br />
Entsorgung des Grundstückes,<br />
Rechte für Kabeldienstanbieter oder<br />
Baulasten in Abt. II des Grundbuchs<br />
einzutragen.<br />
b) WEG-Teilung und<br />
Kaufgegenstand<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />
Kaufgegenstand nach Maßgabe der<br />
Grundlagenurkunde herzustellen und<br />
auszustatten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
wurde noch nicht erteilt.<br />
Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />
ist demnach noch nicht erfolgt.<br />
Der Kaufvertrag hat demnach den Kauf<br />
einer noch zu sanierenden bzw. noch<br />
auszubauenden Sondereigentumseinheit<br />
einschl. Kellerraum nebst Miteigentumsanteil<br />
am Grundstück sowie<br />
ggf. Sondernutzungsrechte an Garagen<br />
zum Inhalt. Der Kaufgegenstand wird<br />
dazu im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />
c) Kaufpreis und Wohnfläche<br />
Die Immobilie einschließlich Sanierung<br />
wird zum Festpreis verkauft, wobei der<br />
Festpreis auf Grund und Boden, die<br />
Altbausubstanz, sowie die Sanierungsund<br />
Renovierungsarbeiten nach Erfahrungswerten<br />
ohne Übernahme einer<br />
Garantie und vorbehaltlich der Zustimmung<br />
der Behörden aufgeteilt ist. Der<br />
Festpreis kann sich im selben Verhältnis<br />
erhöhen wie die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />
Die angegebene Wohnfläche<br />
wurde nach der aktuellen Wohnflächenverordnung<br />
berechnet. Geringfügige<br />
Flächenabweichungen von bis zu 3%<br />
haben keinerlei Einfluss auf Vertrag oder<br />
Kaufpreis.<br />
Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten<br />
der Projektierung, des Marketings und<br />
des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />
auch die Innenprovision, die der<br />
Veräußerer an den Kapitalanlagenvertrieb<br />
bezahlt und die unter Umständen<br />
über dem marktüblichen Niveau liegen<br />
kann. Die Höhe kann je nach Wohnung<br />
unterschiedlich sein und bei Interesse<br />
bei der Verkäuferin erfragt werden. Im<br />
Kaufpreis nicht enthalten sind die Kosten<br />
von im Vertrag nicht vereinbarten<br />
Sonderwünschen, sowie Notar und<br />
Grundbuchgebühren, die notwendigen<br />
Kosten des Vertragsvollzuges, die vom<br />
Erwerber ggf. an den Vermittler zu<br />
zahlende Außenprovision, die Kosten<br />
von Rangrücktrittserklärungen für Finanzierungsrechte<br />
des Käufers, die Beiträge<br />
zur Feuerversicherung ab Deckungszusage,<br />
die Grunderwerbsteuer,<br />
die Grundsteuer, Gebühren und Beiträge<br />
nach Übergang von Lasten und<br />
Gefahren sowie die Anschlussbeiträge<br />
für eine Mietantenne oder Breitbandkabel.<br />
Daneben hat der Käufer die<br />
Notarkosten, die Kosten der Grundschuldbestellung<br />
sowie die Grunderwerbsteuer<br />
zu übernehmen, was im<br />
allgemeinen ca. 6% des Kaufpreises<br />
ausmacht.<br />
Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt<br />
zu zahlen, wobei sich die Raten<br />
an den Vorgaben der erwerberschützenden<br />
Makler- und Bauträgerverordnung<br />
(MaBV) orientieren und im einzelnen<br />
dem Kaufvertragsentwurf zu<br />
entnehmen sind. Stellt die Verkäuferin<br />
eine dem § 7 (1) MaBV entsprechende<br />
Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen<br />
Rückzahlungsanspruches des Investors,<br />
sind Zahlungen gemäß Ratenplan<br />
und nach Baufortschritt unabhängig<br />
von der Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />
sofort zur Zahlung fällig. Eine<br />
Aufrechnung gegenüber der Verkäuferin<br />
ist weitgehend ausgeschlossen. Da die<br />
Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />
Bank abgetreten sind, kann<br />
der Kaufpreis nur an diese mit schuldbefreiender<br />
Wirkung gezahlt werden.<br />
d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />
und Grundstücksbelastungen<br />
Die Verkäuferin behält sich vor, vom<br />
Käufer eine Finanzierungsbestätigung<br />
seines Kreditinstituts innerhalb von<br />
vier Wochen nach Angebotsabgabe zu<br />
verlangen. Aus dieser muss ersichtlich<br />
sein, dass die Eigenmittel zur Verfügung<br />
stehen und etwa eingeplante Fremdmittel<br />
zugesagt sind. Sofern der Käufer<br />
dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />
nachkommt, kann die Verkäuferin das<br />
Angebot ablehnen bzw. einen ggf.<br />
bereits wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />
und Schadenersatz verlangen.<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich,<br />
die zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />
Darlehen erforderlichen<br />
dinglichen Rechte (insbesondere Grundschulden)<br />
zu bestellen. Entsprechende<br />
Belastungsvollmachten werden wechselseitig<br />
erteilt. Damit verbundene Kosten<br />
übernimmt der Käufer. Zur Sicherung<br />
der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />
mit Bedingungen und<br />
Auflagen verbunden, die den Zweck<br />
haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />
Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />
tilgen. Im Übrigen ist die<br />
Kaufpreisfinanzierung ausschließlich<br />
Sache des Erwerbers.<br />
e) Sanierungsverpflichtung und<br />
Fertigstellung<br />
Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung<br />
ergibt sich aus der Grundlagenurkunde<br />
entsprechend der in der<br />
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