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biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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Das Objekt<br />

Rechtliche<br />

Konzeption<br />

Das hier angebotene Immobilieninvestment<br />

ist mit dem Abschluss mehrerer<br />

Verträge verbunden. Bei den Verträgen<br />

handelt es sich um ein Kaufvertragsangebot<br />

nebst einer Grundlagenurkunde<br />

des Notars Kukral mit Amtssitz in Leipzig.<br />

Ferner tritt der Erwerber als künftiges<br />

Mitglied in einen bereits abgeschlossenen<br />

WEG-Verwaltervertrag mit<br />

der Sachsengrund Hausverwaltungs<br />

GmbH ein. Optional kann ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag<br />

geschlossen<br />

werden, in Verbindung mit nachfolgender<br />

Garantie ist der Abschluss<br />

zwingend. Daneben schließt der Erwerber<br />

einen Erstvermietungsgarantievertrag,<br />

dessen Kosten bereits im Kaufpreis<br />

enthalten sind.<br />

In der Grundlagenurkunde sind die<br />

Teilungserklärung gem. § 8 WEG, die<br />

Pläne, die Baubeschreibung sowie Planungs-<br />

und Änderungsvollmachten<br />

enthalten. Die wesentlichen Inhalte der<br />

Verträge werden im Folgenden kurz<br />

erläutert. Sämtliche Verträge werden<br />

dem Interessenten auf Wunsch im Volltext<br />

ausgehändigt.<br />

I. Kaufvertrag<br />

1. Angebot<br />

Der Investor unterbreitet der Verkäuferin,<br />

der <strong>DGG</strong> <strong>Deutsche</strong> <strong>Gesellschaft</strong> für<br />

<strong>Grundbesitz</strong> <strong>AG</strong> ein notarielles Angebot<br />

zum Abschluss des nach beschriebenen<br />

Kaufvertrages über eine noch zu sanierende<br />

Altbauwohnung. An dieses Angebot<br />

ist der Investor 40 Tage ab Beurkundung<br />

unwiderruflich gebunden.<br />

Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht<br />

das Angebot weiter fort. Es kann jedoch<br />

dann durch den Anbieter jederzeit widerrufen<br />

werden, es sei denn, die Annahme<br />

wurde vor Zugang des Widerrufs<br />

bereits erklärt. Die Annahme ist<br />

erfolgt, wenn die Annahmeerklärung<br />

vor einem deutschen Notar beurkundet<br />

worden ist.<br />

2. Inhalt<br />

a) Grundstück<br />

Die Verkäuferin wird Eigentümerin des<br />

im Grundbuch des Amtsgerichts Leipzig<br />

von Connewitz, Blätter 1863 und 1864<br />

verzeichneten <strong>Grundbesitz</strong>es, Flurstücke<br />

93, 93a und 94, Gesamtgröße ca. 1020<br />

qm, gelegen in Leipzig Connewitz. Das<br />

Grundeigentum wird bei Veräußerung<br />

wie folgt belastet sein:<br />

Abt. II: Auflassungsvormerkung für die<br />

Verkäuferin<br />

Abt. III: lastenfrei<br />

Derzeit in Abt. II und III eingetragene<br />

Belastungen sind zur Löschung zu bringen.<br />

Die Verkäuferin behält sich das<br />

Recht vor, zur Vorfinanzierung der Baukosten<br />

noch Grundpfandrechte in beliebiger<br />

Höhe eintragen zu lassen, was<br />

der Käufer ausdrücklich gestattet und<br />

duldet. Der Anspruch des Käufers auf<br />

Lastenfreistellung aufgrund dieses Vertrages<br />

bleibt unberührt. Ferner hat die<br />

Verkäuferin das Recht, vom Käufer zu<br />

übernehmende Dienstbarkeiten für Verund<br />

Entsorgung des Grundstückes,<br />

Rechte für Kabeldienstanbieter oder<br />

Baulasten in Abt. II des Grundbuchs<br />

einzutragen.<br />

b) WEG-Teilung und<br />

Kaufgegenstand<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, den<br />

Kaufgegenstand nach Maßgabe der<br />

Grundlagenurkunde herzustellen und<br />

auszustatten. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

wurde noch nicht erteilt.<br />

Die Anlegung der Wohnungsgrundbücher<br />

ist demnach noch nicht erfolgt.<br />

Der Kaufvertrag hat demnach den Kauf<br />

einer noch zu sanierenden bzw. noch<br />

auszubauenden Sondereigentumseinheit<br />

einschl. Kellerraum nebst Miteigentumsanteil<br />

am Grundstück sowie<br />

ggf. Sondernutzungsrechte an Garagen<br />

zum Inhalt. Der Kaufgegenstand wird<br />

dazu im Kaufvertrag exakt bezeichnet.<br />

c) Kaufpreis und Wohnfläche<br />

Die Immobilie einschließlich Sanierung<br />

wird zum Festpreis verkauft, wobei der<br />

Festpreis auf Grund und Boden, die<br />

Altbausubstanz, sowie die Sanierungsund<br />

Renovierungsarbeiten nach Erfahrungswerten<br />

ohne Übernahme einer<br />

Garantie und vorbehaltlich der Zustimmung<br />

der Behörden aufgeteilt ist. Der<br />

Festpreis kann sich im selben Verhältnis<br />

erhöhen wie die gesetzliche Mehrwertsteuer.<br />

Die angegebene Wohnfläche<br />

wurde nach der aktuellen Wohnflächenverordnung<br />

berechnet. Geringfügige<br />

Flächenabweichungen von bis zu 3%<br />

haben keinerlei Einfluss auf Vertrag oder<br />

Kaufpreis.<br />

Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten<br />

der Projektierung, des Marketings und<br />

des Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere<br />

auch die Innenprovision, die der<br />

Veräußerer an den Kapitalanlagenvertrieb<br />

bezahlt und die unter Umständen<br />

über dem marktüblichen Niveau liegen<br />

kann. Die Höhe kann je nach Wohnung<br />

unterschiedlich sein und bei Interesse<br />

bei der Verkäuferin erfragt werden. Im<br />

Kaufpreis nicht enthalten sind die Kosten<br />

von im Vertrag nicht vereinbarten<br />

Sonderwünschen, sowie Notar und<br />

Grundbuchgebühren, die notwendigen<br />

Kosten des Vertragsvollzuges, die vom<br />

Erwerber ggf. an den Vermittler zu<br />

zahlende Außenprovision, die Kosten<br />

von Rangrücktrittserklärungen für Finanzierungsrechte<br />

des Käufers, die Beiträge<br />

zur Feuerversicherung ab Deckungszusage,<br />

die Grunderwerbsteuer,<br />

die Grundsteuer, Gebühren und Beiträge<br />

nach Übergang von Lasten und<br />

Gefahren sowie die Anschlussbeiträge<br />

für eine Mietantenne oder Breitbandkabel.<br />

Daneben hat der Käufer die<br />

Notarkosten, die Kosten der Grundschuldbestellung<br />

sowie die Grunderwerbsteuer<br />

zu übernehmen, was im<br />

allgemeinen ca. 6% des Kaufpreises<br />

ausmacht.<br />

Der Kaufpreis ist in Raten nach Baufortschritt<br />

zu zahlen, wobei sich die Raten<br />

an den Vorgaben der erwerberschützenden<br />

Makler- und Bauträgerverordnung<br />

(MaBV) orientieren und im einzelnen<br />

dem Kaufvertragsentwurf zu<br />

entnehmen sind. Stellt die Verkäuferin<br />

eine dem § 7 (1) MaBV entsprechende<br />

Bürgschaft zur Sicherung eines etwaigen<br />

Rückzahlungsanspruches des Investors,<br />

sind Zahlungen gemäß Ratenplan<br />

und nach Baufortschritt unabhängig<br />

von der Eintragung der Auflassungsvormerkung<br />

sofort zur Zahlung fällig. Eine<br />

Aufrechnung gegenüber der Verkäuferin<br />

ist weitgehend ausgeschlossen. Da die<br />

Kaufpreisansprüche an die zwischenfinanzierende<br />

Bank abgetreten sind, kann<br />

der Kaufpreis nur an diese mit schuldbefreiender<br />

Wirkung gezahlt werden.<br />

d) Kaufpreisfinanzierungsnachweis<br />

und Grundstücksbelastungen<br />

Die Verkäuferin behält sich vor, vom<br />

Käufer eine Finanzierungsbestätigung<br />

seines Kreditinstituts innerhalb von<br />

vier Wochen nach Angebotsabgabe zu<br />

verlangen. Aus dieser muss ersichtlich<br />

sein, dass die Eigenmittel zur Verfügung<br />

stehen und etwa eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind. Sofern der Käufer<br />

dieser Verpflichtung nicht rechtzeitig<br />

nachkommt, kann die Verkäuferin das<br />

Angebot ablehnen bzw. einen ggf.<br />

bereits wirksamen Kaufvertrag rückabwickeln<br />

und Schadenersatz verlangen.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich,<br />

die zur Sicherung der vom Käufer aufgenommenen<br />

Darlehen erforderlichen<br />

dinglichen Rechte (insbesondere Grundschulden)<br />

zu bestellen. Entsprechende<br />

Belastungsvollmachten werden wechselseitig<br />

erteilt. Damit verbundene Kosten<br />

übernimmt der Käufer. Zur Sicherung<br />

der Kaufpreiszahlung ist die Belastungsvollmacht<br />

mit Bedingungen und<br />

Auflagen verbunden, die den Zweck<br />

haben, dass Auszahlungen der finanzierenden<br />

Bank ausschließlich die Kaufpreisschuld<br />

tilgen. Im Übrigen ist die<br />

Kaufpreisfinanzierung ausschließlich<br />

Sache des Erwerbers.<br />

e) Sanierungsverpflichtung und<br />

Fertigstellung<br />

Die Sanierungs- und Modernisierungsverpflichtung<br />

ergibt sich aus der Grundlagenurkunde<br />

entsprechend der in der<br />

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