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biedermann - DGG - Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG

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Das Objekt<br />

Vorhandene Wohnungseingangstüren<br />

werden fachgerecht unter Berücksichtigung<br />

der Verbesserung des Brand-,<br />

Schall- und Einbruchschutzes restauriert<br />

und ertüchtigt oder durch neue Wohnungseingangstüren<br />

stilgerecht ersetzt.<br />

Die Wände werden vollflächig gespachtelt<br />

und verschliffen. Es erfolgt ein Farbanstrich<br />

auf Grundlage der Befunduntersuchung<br />

des Restaurators sowie der<br />

denkmalschutzrechtlichen Genehmigung.<br />

3.7 Keller<br />

Die einzelnen Kellerabteile werden aus<br />

einer luftzirkulationsfördernden, offenen<br />

und verzinkten Metallkonstruktion<br />

ausgeführt.<br />

Der Einbau von Türen (T30) erfolgt<br />

nach den Erfordernissen der derzeit<br />

geltenden Brandschutzbestimmungen.<br />

Sämtliche Kellerfenster werden erneuert<br />

(verzinkter Stahlrahmen mit Lüftungsgitter<br />

bzw. nach Maßgabe der denkmalschutzrechtlichen<br />

Genehmigung).<br />

Kellerfußboden<br />

Der vorhandene Kellerfußboden wird<br />

auf Schäden untersucht. Ist seine Funktion<br />

nicht gestört, bleibt er weitestgehend<br />

erhalten. Unebenheiten werden<br />

ausgebessert.<br />

Kellerwände<br />

Die Kellerwände werden von schadhaften<br />

Putz befreit, sandgestrahlt und als<br />

sichtbares Mauerwerk belassen. Größere<br />

Fehlstellen im Mauerwerk werden mit<br />

gleichem Material ausgebessert. Es erfolgt<br />

durch den TÜV SÜD eine Überprüfung<br />

des Bauzustandes hinsichtlich<br />

auftretender Mauerwerksfeuchtigkeit,<br />

schädigender Salze im Mauerwerk. Im<br />

Ergebnis dieser Untersuchungen werden<br />

erforderliche Instandsetzungsmaßnahmen<br />

durchgeführt. In der Regel zur<br />

Sperrung gegen aufsteigende Feuchtigkeit<br />

ins Erdgeschoss. Dabei werden<br />

die Kellerwände so abgedichtet, dass<br />

in das Erdgeschoss aufsteigende Nässe<br />

weitestgehend verhindert wird. Da es<br />

sich bei den Kellerräumen jedoch um<br />

untergeordnete Neben-/ Abstellflächen<br />

handelt, stellt eine bestehen bleibende<br />

Erdfeuchte keinen Mangel dar.<br />

3.8 Wohneinheiten<br />

Wohnungstrennwände<br />

Bestand:<br />

Massive Wohnungstrennwände in Stärken<br />

von 15-24 cm. Bei zu geringen<br />

Wandstärken werden die Wohnungstrennwände<br />

brand- und schallschutztechnisch<br />

ertüchtigt (Gipskarton-Vorsatzschale).<br />

neu:<br />

Soweit Wände in den Wohnungen neu<br />

hinzukommen oder erneuert werden<br />

müssen, werden diese Wände als Trockenbauwände<br />

gemäß den Anforderungen<br />

an den Brand- und Schallschutz<br />

errichtet (beidseitige Doppelbeplankung).<br />

Neue tragende Wände werden<br />

in Ziegelbauweise erstellt und beidseitig<br />

verputzt.<br />

Wand- und Deckenbeläge<br />

An allen Innenwänden und Decken<br />

wird die alte Tapete entfernt. Schadhafte<br />

Putzstellen werden ausgebessert.<br />

Soweit keine Neuaufteilung der Wohnungen<br />

erfolgt, unterliegen alle Wände<br />

dem Bestandsschutz. Bad-, Küchenund<br />

Flurbereiche erhalten eine Trockenbau-Unterhangdecke.<br />

In Wohnräumen, die aus statischen<br />

Gründen Unterzüge erhalten, werden<br />

ebenfalls Trockenbau-Unterhangdecken<br />

eingebaut. In den Wohneinheiten werden<br />

die Wände mit Feinputz sowie einem<br />

zweifachen deckenden Dispersionsanstrich<br />

im Farbton weiß versehen.<br />

Die Wände der Bäder erhalten einen<br />

zeitgemäßen hochwertigen Fliesenbelag<br />

bzw. Paneelverkleidung. Die exakte<br />

Höhe des Fliesenbelages bzw. der Paneelverkleidung<br />

ergibt sich aus der<br />

Höhe der vorhandenen Gegebenheiten,<br />

z. B. Vorwandkonstruktion, sowie den<br />

Abmessungen der Fliesen. Die Wandfliesen<br />

werden im Dünnbettverfahren<br />

inkl. erforderlicher Abdichtungen im<br />

Spritzwasserbereich verlegt. Oberhalb<br />

der Fliesen werden die Wände gespachtelt<br />

und deckend gestrichen.<br />

Fußbodenaufbau/Bodenbelag<br />

Die Böden in den Wohnungen erhalten<br />

einen Gussasphaltestrich auf Ausgleichsschüttung<br />

als Höhenausgleich zur Bestandsdielung<br />

und eine Trittschalldämmung.<br />

Die Türbereiche innerhalb der<br />

Wohnungen werden nach Möglichkeit<br />

schwellenlos ausgeführt. Eine Schwelle<br />

vom Treppenhaus in die Wohnung ergibt<br />

sich aus denkmalschutzrechtlichen<br />

Vorgaben, die Veränderungen im Treppenhaus<br />

nicht zulassen.<br />

Wohn-, Schlaf- bzw. Kinderzimmer:<br />

Die Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer<br />

erhalten ein Fertigparkett aus Eiche mit<br />

umlaufenden Sockelleisten.<br />

Küche:<br />

Für Küchen ist ein Fliesenbelag aus<br />

Steinzeug (Materialpreis 30 EUR/qm)<br />

vorgesehen. Optional kann, bei Einigung<br />

vor Baubeginn kostenneutral,<br />

auch hier die Verlegung von hochwertigem<br />

Fertigparkett vereinbart werden.<br />

Bad:<br />

Die Böden im Bad erhalten einen Fliesenbelag<br />

(Materialpreis 30 EUR/qm)<br />

inkl. der erforderlichen Abdichtung.<br />

Wohnungsinnentüren<br />

Sämtliche Innentüren werden, sofern<br />

vom Denkmalschutz nicht anders gefordert,<br />

erneuert. Es werden neue hochwertige<br />

Zimmertüren eingebaut. Die<br />

Türbeschläge werden in Edelstahl ausgeführt.<br />

Schließanlage in der<br />

Wohnungseingangstür<br />

Es wird eine Schließanlage mit Hauptund<br />

Gruppensperre GPI, serienmäßig<br />

mit Aufbohr- und Abtastsicherung. Die<br />

Übergabe erfolgt inklusive eines Schließplanes<br />

an die Hausverwaltung.<br />

4. Sonstige Ausstattung<br />

Küchen<br />

Der Einbau einer Einbauküche kann auf<br />

Wunsch nach gemeinsamer Abstimmung<br />

vor Baubeginn optional gegen<br />

Aufpreis erfolgen.<br />

Aufzug (nur Hildebrandstr. 28)<br />

Das Haus erhält einen 4-Personenaufzug<br />

(Nutzlast ca. 360 kg) mit Haltestellen<br />

von Erdgeschoss bis Dachgeschoss. Die<br />

Ausführung erfolgt nach Planung und<br />

den Angaben des Aufzugsherstellers.<br />

Der Maschinenraum befindet sich im<br />

Keller.<br />

Hofgestaltung<br />

Begrünung:<br />

Verbundpflaster im Bereich der Gehwege,<br />

Zufahrten der Garagen, Fahrradstellplätze<br />

und des Müllcontainerstellplatzes.<br />

Der Müllcontainerstellplatz wird<br />

mit einem ca. 2 m hohen Sichtschutz<br />

eingegrenzt. Die Restfläche wird mit<br />

Rasen und Sträuchern lt. Planungsunterlagen<br />

begrünt.<br />

5. Planungsänderungen<br />

Änderungen in der Planung, an vorgesehenen<br />

Materialien und bei Einrichtungsgegenständen<br />

sind vorbehalten,<br />

soweit sie aus technischen Gründen<br />

oder aus Gründen der Materialbeschaffung<br />

zweckmäßig sind und den geschilderten<br />

Standard nicht mindern. Änderungen<br />

in der Baugenehmigung oder<br />

aufgrund behördlicher Auflagen oder<br />

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