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Biolabor-Kennzeichnung

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Beschilderung / <strong>Kennzeichnung</strong><br />

nach StrlSchV, GenTSV u. BioStoffV 2003-05<br />

Beschilderung der Strahlenschutzbereiche<br />

Die Beschilderung ist grundsätzlich in DIN 25430 geregelt. Darüber hinaus sind die Anforderungen der Feuerwehr<br />

Erlangen zu erfüllen. Demnach ist die Beschilderung der Strahlenschutzbereiche wie folgt durchzuführen,<br />

wobei die Maße, die Ausführungsart und die Art der Anbringung zu beachten sind.<br />

1. Warnschild mit Aufschrift „Radioaktiv“:<br />

• Ausführung als Metallblechprägeschild (Alu)<br />

• Schild DIN 25430 – 21,0 x 29,7; WS 100<br />

• Schildgröße: Breite 21 cm; Höhe 29,7 cm<br />

• Grund weiß, Warnzeichen Form B, Schrift schwarz<br />

29,7 cm<br />

Radioaktiv<br />

21,0 cm<br />

GG I<br />

7,4 cm<br />

21,0 cm<br />

2. Hinweisschild für die jeweilige Gefahrengruppe (unter dem Warnzeichen anzubringen !)<br />

• Ausführung als Metallblechprägeschild nach DIN 4066-D1<br />

• Grund: RAL 9010 Weiß<br />

• Umrandung: RAL 3000 Rot<br />

• Schrift: RAL 9005 Schwarz<br />

• Größe: Breite 21 cm; Höhe 7,4 cm<br />

Anbringung:<br />

Das Hinweisschild für die jeweilige Gefahrengruppe ist wie in dieser Vorlage unter dem Warnschild mit Aufschrift<br />

„Radioaktiv“ als Einheit anzuschrauben oder anzunieten, der Zwischenabstand sollte nicht mehr als<br />

2 cm betragen. Diese Einheit sollte insgesamt – sofern die örtlichen Verhältnisse es zulassen – an der<br />

Wand, türgriffseitig, über dem Raumnummernschild angebracht werden. Alternativ an der Türe selbst.<br />

Abweichende Schilder und abweichende Anbringungsarten sind nicht zugelassen.<br />

Feuerwehr Erlangen<br />

Sachgebiet 5 W. Rühl<br />

Beschilderung/<strong>Kennzeichnung</strong> nach GG und BIO 2003-05 Seite 1 von 4


Beschilderung der Bereiche nach GenTSV und BioStoffV<br />

Nach der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) und Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen Anlagen<br />

gekennzeichnet sein, dabei ist auch die Sicherheitsstufe/Schutzstufe der betreffenden Anlage anzugeben.<br />

Die Vorgaben der Feuerwehr Erlangen sind einzuhalten.<br />

Gentechnische Anlagen müssen darüber hinaus zusätzlich mit der Formulierung „Gentechnischer Arbeitsbereich<br />

- S 1/S 2/S 3“ gekennzeichnet sein, dies kann auch im Türschild eingearbeitet sein.<br />

Demnach sind nach vorgenannten Vorschriften genehmigte Räume wie folgt zu kennzeichnen, wobei die<br />

Maße, die Ausführungsart und die Art der Anbringung zwingend zu beachten sind.<br />

<strong>Kennzeichnung</strong> Labore nach Stufe 1:<br />

Stufe 1 bedeutet<br />

• bei Genlaboratorien = Sicherheitsstufe 1<br />

• bei L-Laboratorien = Schutzstufe 1<br />

Ein Labor nach Stufe 1 ist mit folgendem Zusatzzeichen zu kennzeichnen.<br />

Zusatzzeichen Gefahrengruppenschild nach DIN 4066:<br />

• Ausführung als Metallblechprägeschild<br />

• Grundfarbe: Weiß<br />

• Schrift: Schwarz<br />

• Umrandung: Rot<br />

• Größe: Breite 21 cm, Höhe 7,4 cm<br />

BIO I<br />

7,4 cm<br />

21 cm<br />

Die <strong>Kennzeichnung</strong> Labor Stufe 1 erfolgt türgriffseitig an der Wand über dem Raumnummernschild in Augenhöhe,<br />

angeschraubt oder angenietet. Ist dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht möglich, so erfolgt<br />

die Anbringung an der Türe selbst in der vorgenannten Art und Weise.<br />

Feuerwehr Erlangen<br />

Sachgebiet 5 W. Rühl<br />

Beschilderung/<strong>Kennzeichnung</strong> nach GG und BIO 2003-05 Seite 2 von 4


<strong>Kennzeichnung</strong> Labore nach Stufe 2 oder Stufe 3:<br />

Stufe 2/3 bedeutet<br />

• bei Genlaboratorien = Sicherheitsstufe 2/3<br />

• bei L-Laboratorien = Schutzstufe 2/3<br />

Ein Labor nach Stufe 2 oder 3 ist mit dem Warnzeichen W 16 gem. DIN 58956 und Zusatzzeichen Gefahrengruppenschild<br />

nach DIN 4066 zu kennzeichnen.<br />

Warnzeichen, gem. DIN 58956/DIN 4844-2D BSV A 8: W16 (Warnung vor Biogefährdung)<br />

• Ausführung als Metallblechprägeschild/Alu<br />

• Grundfarbe: Gelb<br />

• Schrift und Umrandung: Schwarz<br />

• Größe: Schenkellänge 20 cm<br />

20 cm<br />

BIO II<br />

7,4 cm<br />

21 cm<br />

Das Zusatzzeichen Gefahrengruppenschild nach DIN 4066 ist entsprechend der Einstufung der Anlage mit<br />

der Beschriftung BIO II oder BIO III auszuführen.<br />

Gentechnische Anlagen müssen darüber hinaus zusätzlich mit der Formulierung „Gentechnischer Arbeitsbereich<br />

- S 2/S 3“ gekennzeichnet sein, dies kann auch im Türschild eingearbeitet sein.<br />

Feuerwehr Erlangen<br />

Sachgebiet 5 W. Rühl<br />

Beschilderung/<strong>Kennzeichnung</strong> nach GG und BIO 2003-05 Seite 3 von 4


Anbringung:<br />

Die <strong>Kennzeichnung</strong> Labor Stufe 2 oder Stufe 3 erfolgt in Augenhöhe an der Wand neben den Zugangstüren,<br />

an der Türgriffseite, und über der Raumnummer, wie nachfolgend beschrieben. Ist dies aufgrund der örtlichen<br />

Verhältnisse nicht möglich, so können die Schilder an der Türe angebracht werden, hierbei ist aber die<br />

gleiche Reihenfolge und gleiche Anbringungsart einzuhalten.<br />

Das Warnzeichen W 16 wird über dem Zusatzzeichen Gefahrengruppenschild nach DIN 4066 befestigt,<br />

dazwischen sollten nicht mehr als ca. 2 cm sein. Die Anbringung erfolgt mit Schrauben oder Nieten. Andere<br />

Arten von Ausführung oder Anbringung sind nicht gestattet.<br />

Biowarnzeichen W 16<br />

Zusatzzeichen Gefahrengruppenschild nach DIN 4066 BIO I-III<br />

Raumnummernschild/Türschild<br />

(bei gentechnischen Anlagen zusätzlich: inklusive Aufschrift „gentechnischer Arbeitsbereich S 1, 2 oder 3“)<br />

Wird der Raum gleichzeitig nach StrlSchV genutzt, so erfolgt die Beschilderung ggf. in folgender Reihenfolge<br />

ohne große Abstände untereinander:<br />

Warnschild „Radioaktiv“<br />

GG I – III<br />

Biowarnzeichen W 16<br />

Zusatzzeichen Gefahrengruppenschild nach DIN 4066 BIO I-III<br />

Raumnummernschild<br />

(bei gentechnischen Anlagen zusätzlich: inklusive Aufschrift „gentechnischer Arbeitsbereich S 1, 2 oder 3“)<br />

Feuerwehr Erlangen<br />

Sachgebiet 5 W. Rühl<br />

Beschilderung/<strong>Kennzeichnung</strong> nach GG und BIO 2003-05 Seite 4 von 4

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