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Rotbunt - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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staatlich anerkannten Leistungsprüfung und mit<br />

der Zuchtwertschätzung beauftragten staatlich<br />

anerkannten Rechenstellen, für deren Richtigkeit<br />

die Genossenschaft nicht haftet. Angaben zum Gesundheitsstatus<br />

und zu gendiagnostischen Untersuchungsergebnissen<br />

basieren auf Untersuchungsergebnissen<br />

von Tierärzten und/oder anerkannten<br />

Untersuchungslabors. Für die Richtigkeit dieser Ergebnisse<br />

haftet die Genossenschaft nicht. Darüber<br />

hinaus wird eine Haftung nicht übernommen.<br />

Für züchterischen Erfolg und den Befruchtungserfolg<br />

des eingesetzten Spermas und der Embryonen<br />

wird keinerlei Garantie übernommen. Das Erfolgsrisiko<br />

verbleibt beim Besteller.<br />

Bei allen Zukäufen kann die Genossenschaft davon<br />

ausgehen, dass die von dem Lieferanten angegebenen<br />

Abstammungsunterlagen und Qualitätshinweise<br />

richtig sind. Als beweisfähige Unterlagen<br />

sind insbesondere die Zuchtbescheinigung und<br />

die Bluttypenkarte bzw. DNA-Mikrosatellitenkarte<br />

sowie die begleitenden Veterinäratteste und sonstige<br />

Untersuchungsergebnisse ausreichend. Eine<br />

Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben<br />

ist ausgeschlossen. Sollten sich insbesondere bei<br />

späteren Untersuchungen der Nachzucht Zweifel<br />

an der Richtigkeit der Abstammung ergeben, haftet<br />

die Genossenschaft gegenüber dem Mitglied hierfür<br />

nicht. Sie ist jedoch verpfl ichtet, ihre etwaigen<br />

Ansprüche gegen den Lieferanten an das Mitglied<br />

abzutreten und es bei der Geltendmachung derartiger<br />

Ansprüche nach Möglichkeit zu unterstützen.<br />

5. Mitgliedschaft<br />

Jedes Mitglied der RSH eG hat sich laut Satzung<br />

mit bis zu drei Geschäftsanteilen an der Genossenschaft<br />

zu beteiligen.<br />

Die Anzahl der Geschäftsanteile und die Höhe des<br />

auszuzahlenden Geschäftsguthabens richtet sich<br />

nach der Anzahl der jeweils im Vorjahr durchgeführten<br />

Erstbesamungen.<br />

Die Höhe des Genossenschaftsanteils beträgt<br />

800,00 EURO, darauf sind mindestens 10 % = 80,00<br />

EURO gem. § 7 Satz 1 GenG sofort einzuzahlen. Die<br />

weitere Einzahlungspfl icht ergibt sich aus der Zahl<br />

der durchgeführten Erstbesamungen in der abgelaufenen<br />

Saison. Ab der 101. Erstbesamung ist ein<br />

weiterer Anteil zu zeichnen und ab der 201. Erstbesamung<br />

wiederum ein weiterer Anteil.<br />

Zur Beachtung!<br />

Alle Angaben und Empfehlungen zu den jeweiligen<br />

Bullen entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand.<br />

Da bei der Weitergabe der Vererbungsmerkmale<br />

stets mit einer gewissen Streuung gerechnet<br />

werden muss, berechtigt die Abweichung von der<br />

durchschnittlichen Vererbung nicht zu Schadenersatzansprüchen!<br />

M. Leisen<br />

Rind im Bild 3/2008<br />

TOP-THEMA<br />

Gebührenordnung der <strong>Rinderzucht</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eG<br />

Abt. Besamung (gültig ab 01.09.2008)<br />

1. Beiträge<br />

1.1. Betriebsgrundbeitrag pro Mitglied / Jahr EURO 25,00<br />

1.2. Ein Genossenschaftsanteil beträgt EURO 800,00<br />

Einzahlungsstaffel nach EB, min. 80,00 Euro<br />

2. Besamungsgebühren (Änderungen vorbehalten)<br />

2.1. Besamungsdurchführungsgebühr pro Erstbesamung incl. dreier EURO 20,00<br />

Nachbesamungen für alle Bullen Die EB-Gebühr ist nicht<br />

übertragbar von Betrieb zu Betrieb bei Besitzwechsel von Rindern<br />

2.2. Gebühr für die 5. Besamung EURO 15,00<br />

Die Gebühr für die 5. Besamung schließt alle weiteren<br />

Besamungen ein, d.h. eine Gebühr für die 9. / 13. / etc.<br />

Besamung wird nicht mehr erhoben.<br />

2.3. Testbullensperma pro Portion EURO 5,00<br />

Rückerstattung in Vertragstestherden, die die RSH-Bedingungen<br />

erfüllen<br />

2.4. Vererbersperma pro Portion nach Preisliste<br />

2.5. Nachmeldegebühr für Besamungen zwischen 8.00 - 9.00 Uhr, EURO 1,60<br />

die über Handy angemeldet werden, pro Betriebsbesuch<br />

2.6. Sonderregelung bei mehreren Erstbesamungen an einem Tag<br />

in einem Mitgliedsbetrieb<br />

1 bis 3 EB pro EB EURO 20,00<br />

4 bis 5 EB pro EB EURO 16,50<br />

6 bis 7 EB pro EB EURO 15,00<br />

8 bis 9 EB pro EB EURO 12,50<br />

10 und mehr EB pro EB EURO 10,00<br />

Die Gebühren gelten jeweils für alle an diesem Tag durchgeführten EB`s.<br />

Zzgl. zu der Grundgebühr ist die jeweils festgesetzte Portionsgebühr<br />

des eingesetzten Bullen zu entrichten.<br />

2.7. Gebühr für nicht über RSH eG bezogenes Fremdsperma pro EURO 4,00<br />

Portion zzgl. sonstiger Beschaffungskosten<br />

2.8. Trächtigkeitsuntersuchungen je Untersuchung EURO 3,58<br />

Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer mit Ausnahme der<br />

Genossenschaftsanteile.<br />

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