Rotbunt - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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staatlich anerkannten Leistungsprüfung und mit<br />
der Zuchtwertschätzung beauftragten staatlich<br />
anerkannten Rechenstellen, für deren Richtigkeit<br />
die Genossenschaft nicht haftet. Angaben zum Gesundheitsstatus<br />
und zu gendiagnostischen Untersuchungsergebnissen<br />
basieren auf Untersuchungsergebnissen<br />
von Tierärzten und/oder anerkannten<br />
Untersuchungslabors. Für die Richtigkeit dieser Ergebnisse<br />
haftet die Genossenschaft nicht. Darüber<br />
hinaus wird eine Haftung nicht übernommen.<br />
Für züchterischen Erfolg und den Befruchtungserfolg<br />
des eingesetzten Spermas und der Embryonen<br />
wird keinerlei Garantie übernommen. Das Erfolgsrisiko<br />
verbleibt beim Besteller.<br />
Bei allen Zukäufen kann die Genossenschaft davon<br />
ausgehen, dass die von dem Lieferanten angegebenen<br />
Abstammungsunterlagen und Qualitätshinweise<br />
richtig sind. Als beweisfähige Unterlagen<br />
sind insbesondere die Zuchtbescheinigung und<br />
die Bluttypenkarte bzw. DNA-Mikrosatellitenkarte<br />
sowie die begleitenden Veterinäratteste und sonstige<br />
Untersuchungsergebnisse ausreichend. Eine<br />
Gewährleistung für die Richtigkeit dieser Angaben<br />
ist ausgeschlossen. Sollten sich insbesondere bei<br />
späteren Untersuchungen der Nachzucht Zweifel<br />
an der Richtigkeit der Abstammung ergeben, haftet<br />
die Genossenschaft gegenüber dem Mitglied hierfür<br />
nicht. Sie ist jedoch verpfl ichtet, ihre etwaigen<br />
Ansprüche gegen den Lieferanten an das Mitglied<br />
abzutreten und es bei der Geltendmachung derartiger<br />
Ansprüche nach Möglichkeit zu unterstützen.<br />
5. Mitgliedschaft<br />
Jedes Mitglied der RSH eG hat sich laut Satzung<br />
mit bis zu drei Geschäftsanteilen an der Genossenschaft<br />
zu beteiligen.<br />
Die Anzahl der Geschäftsanteile und die Höhe des<br />
auszuzahlenden Geschäftsguthabens richtet sich<br />
nach der Anzahl der jeweils im Vorjahr durchgeführten<br />
Erstbesamungen.<br />
Die Höhe des Genossenschaftsanteils beträgt<br />
800,00 EURO, darauf sind mindestens 10 % = 80,00<br />
EURO gem. § 7 Satz 1 GenG sofort einzuzahlen. Die<br />
weitere Einzahlungspfl icht ergibt sich aus der Zahl<br />
der durchgeführten Erstbesamungen in der abgelaufenen<br />
Saison. Ab der 101. Erstbesamung ist ein<br />
weiterer Anteil zu zeichnen und ab der 201. Erstbesamung<br />
wiederum ein weiterer Anteil.<br />
Zur Beachtung!<br />
Alle Angaben und Empfehlungen zu den jeweiligen<br />
Bullen entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand.<br />
Da bei der Weitergabe der Vererbungsmerkmale<br />
stets mit einer gewissen Streuung gerechnet<br />
werden muss, berechtigt die Abweichung von der<br />
durchschnittlichen Vererbung nicht zu Schadenersatzansprüchen!<br />
M. Leisen<br />
Rind im Bild 3/2008<br />
TOP-THEMA<br />
Gebührenordnung der <strong>Rinderzucht</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> eG<br />
Abt. Besamung (gültig ab 01.09.2008)<br />
1. Beiträge<br />
1.1. Betriebsgrundbeitrag pro Mitglied / Jahr EURO 25,00<br />
1.2. Ein Genossenschaftsanteil beträgt EURO 800,00<br />
Einzahlungsstaffel nach EB, min. 80,00 Euro<br />
2. Besamungsgebühren (Änderungen vorbehalten)<br />
2.1. Besamungsdurchführungsgebühr pro Erstbesamung incl. dreier EURO 20,00<br />
Nachbesamungen für alle Bullen Die EB-Gebühr ist nicht<br />
übertragbar von Betrieb zu Betrieb bei Besitzwechsel von Rindern<br />
2.2. Gebühr für die 5. Besamung EURO 15,00<br />
Die Gebühr für die 5. Besamung schließt alle weiteren<br />
Besamungen ein, d.h. eine Gebühr für die 9. / 13. / etc.<br />
Besamung wird nicht mehr erhoben.<br />
2.3. Testbullensperma pro Portion EURO 5,00<br />
Rückerstattung in Vertragstestherden, die die RSH-Bedingungen<br />
erfüllen<br />
2.4. Vererbersperma pro Portion nach Preisliste<br />
2.5. Nachmeldegebühr für Besamungen zwischen 8.00 - 9.00 Uhr, EURO 1,60<br />
die über Handy angemeldet werden, pro Betriebsbesuch<br />
2.6. Sonderregelung bei mehreren Erstbesamungen an einem Tag<br />
in einem Mitgliedsbetrieb<br />
1 bis 3 EB pro EB EURO 20,00<br />
4 bis 5 EB pro EB EURO 16,50<br />
6 bis 7 EB pro EB EURO 15,00<br />
8 bis 9 EB pro EB EURO 12,50<br />
10 und mehr EB pro EB EURO 10,00<br />
Die Gebühren gelten jeweils für alle an diesem Tag durchgeführten EB`s.<br />
Zzgl. zu der Grundgebühr ist die jeweils festgesetzte Portionsgebühr<br />
des eingesetzten Bullen zu entrichten.<br />
2.7. Gebühr für nicht über RSH eG bezogenes Fremdsperma pro EURO 4,00<br />
Portion zzgl. sonstiger Beschaffungskosten<br />
2.8. Trächtigkeitsuntersuchungen je Untersuchung EURO 3,58<br />
Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer mit Ausnahme der<br />
Genossenschaftsanteile.<br />
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