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Rotbunt - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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6<br />

TOP-THEMA<br />

5. Durchführung der Besamung<br />

Zur Besamung angemeldete Tiere sollen im<br />

Laufstall fi xiert oder angebunden sein. Bessere<br />

Besamungsresultate erzielt man bei<br />

Rindern und Kühen, die von der Herde abgesondert<br />

und ruhig behandelt wurden. Es ist<br />

Aufgabe des Tierbesitzers, für das angemeldete<br />

Tier folgende Daten bereitzuhalten:<br />

Besamungskarte<br />

Name oder Stallnummer<br />

Lebensohrmarke<br />

Vater des Tieres<br />

Stellen Sie bei angekauften Tieren den Vater<br />

fest und tragen ihn, wie bei den eigenen Kühen,<br />

in die Besamungskartei ein, um Inzucht zu ver-<br />

meiden.<br />

Bei Umbullern bitte das letzte Besamungsda-<br />

tum notieren, damit der Besamungsbeauftragte<br />

eine eventuelle Trächtigkeit ausschließen kann.<br />

Wir weisen darauf hin, dass für die Richtigkeit der<br />

Abstammung der Züchter verantwortlich ist.<br />

Wird jemand anwesend sein, um dem Besamungstechniker<br />

ggf. zu helfen und etwaige Fragen zu beantworten?<br />

Die besten Ergebnisse werden erzielt,<br />

wenn der Besamungsbeauftragte möglichst viele<br />

Vorinformationen zum zu besamenden Tier erhält<br />

und ein Helfer anwesend ist.<br />

6. Trächtigkeitsuntersuchungen<br />

Auf Anfrage führen die Besamungsbeauftragten<br />

Trächtigkeitsuntersuchungen durch. Auch für Träch-<br />

tigkeitsuntersuchungen gilt wie für Besamungen:<br />

Die zu untersuchenden Tiere sollen angebunden<br />

sein, es sollen möglichst alle Informationen bezüglich<br />

der Besamung bereitgehalten werden und<br />

das notwendige Personal abgestellt werden, damit<br />

eine ordentliche Untersuchung durchführbar ist.<br />

Trächtigkeitsuntersuchungen in größerer Anzahl<br />

(5 oder mehr Kühe) sollten Sie terminlich mit den<br />

Besamungsbeauftragten abstimmen und an Sonn-<br />

und Feiertagen auf das unbedingt notwendige Maß<br />

beschränken.<br />

7. Aufgabe des Tierbesitzers<br />

Für das richtige Eintragen der Lebensohrmarke<br />

nach VVVO des zu besamenden Tieres in die Besamungskartei<br />

sind die Mitglieder verantwortlich.<br />

Benutzen Sie darüber hinaus den hierfür vorgesehenen<br />

Vordruck, er erleichtert die Registrierung der<br />

Besamung und man vermeidet so unnötige Fehler in<br />

der Abrechnung.<br />

8. Lassen Sie den ganzen Bestand besamen, verwenden<br />

Sie auf keinen Fall ungekörte Bullen, denn<br />

der Zuchtfortschritt ist mit der Besamung in allen<br />

Merkmalen besser und wirtschaftlicher! Zudem<br />

lassen sich die weiblichen Tiere besser vermarkten,<br />

wenn Sie einen Besamungsbullen als Vater nachweisen<br />

können.<br />

9. Milchleistungskontrolle ist die Voraussetzung<br />

für den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Einzelkuh<br />

und damit des Gesamtbestandes und sichert<br />

nachhaltig den züchterischen Fortschritt!<br />

Bitte lesen Sie die Ohrmarke sorgfältig ab und tragen Sie die Angaben gut lesbar in die gelbe Karte ein. Falls Sie einmal<br />

nicht zu Hause sein sollten, füllen Sie bitte die gelbe Karte aus. Hängen Sie die Karte über dem zu besamenden Tier auf<br />

oder wenigstens so, dass Ihr Tierzuchttechniker die Karte fi ndet. Kennzeichen Sie dann aber das zu besamende Tier.<br />

Foto: Arkink<br />

Rind im Bild 3/2008<br />

Anmerkungen zur Gebührenordnung<br />

1. Betriebsgrundbeitrag<br />

Der Betriebsgrundbeitrag ist, unabhängig von der<br />

Anzahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Besamungen,<br />

von jedem Mitgliedsbetrieb einheitlich<br />

fällig. Er deckt einen Teil der bei der RSH eG für<br />

jedes Mitglied entstehenden allgemeinen Kosten,<br />

wie Mitgliederführung, Bezug Rind im Bild, Katalog<br />

etc., ab.<br />

2. Besamungsgebühren<br />

Die Grundgebühr pro EB beträgt 20,00 EURO. Sie<br />

beinhaltet nach wie vor 3 kostenlose Nachbesamungen.<br />

Für die 5. Besamung ist eine Grundgebühr<br />

von 15,00 EURO zu entrichten, die aber dann alle<br />

weiteren Folgebesamungen der Kuh beinhaltet. Die<br />

Portionspreise bleiben weitestgehend unverändert.<br />

3. Fremdspermabestellung<br />

Bestellungen von Fremdsperma sind für alle Bullen<br />

erforderlich, die nicht stationseigen sind oder über<br />

den Vererberaustausch kommen. Alle Bullen, die<br />

unter der Rubrik „Fremdsperma“ veröffentlicht sind,<br />

müssen vorbestellt werden. Richten Sie bitte diese<br />

Bestellungen mit den beiliegenden Bestellkarten an<br />

die zuständige Station Schönböken.<br />

Für einzelne, auf Wunsch der Mitglieder bestellte<br />

Portionen, die nicht von der RSH eG angeboten<br />

werden, besteht Abnahmeverpfl ichtung. Die anfallenden<br />

Kosten für die Besamungserlaubnis,<br />

Herdbuchaufnahme sowie die Spermabeschaffungs-<br />

und Bearbeitungskosten gehen zu Lasten<br />

des Bestellers.<br />

Bei direkt gekauftem Sperma von anderen Stationen,<br />

das nicht über die RSH eG bezogen wurde,<br />

ist pro Portion eine Bearbeitungsgebühr von 4,00<br />

EURO zzgl. USt. zu entrichten. Diese Gebühr beinhaltet<br />

alle anfallenden Kosten für die Registrierung,<br />

Datenverarbeitung, Zuchtwertschätzung, etc..<br />

Die zusätzlichen Kosten der Herdbuchaufnahme,<br />

Transportkosten etc. müssen vom Besteller zusätzlich<br />

übernommen werden. Das bestellte Sperma<br />

soll im Laufe eines Jahres verbraucht werden.<br />

Andernfalls ist die Genossenschaft berechtigt, das<br />

Restsperma zu vernichten. Das Risiko für das Zukaufssperma<br />

trägt der Besteller.<br />

Für die Richtigkeit der Vaterschaft bei zugekauften<br />

Fremdsamenportionen übernimmt die Genossenschaft<br />

keine Haftung!<br />

Die Portionspreise des Fremdspermas können sich<br />

im Laufe der Saison ändern.<br />

4. Haftungsausschluss<br />

Die Angaben im Katalog erfolgen nach bestem<br />

Wissen nach dem jeweiligen Erfahrungsstand der<br />

Genossenschaft. Die Angaben zu Zuchtwerten und<br />

Leistungsdaten basieren auf den Grundlagen der

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