Rotbunt - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
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TOP-THEMA<br />
5. Durchführung der Besamung<br />
Zur Besamung angemeldete Tiere sollen im<br />
Laufstall fi xiert oder angebunden sein. Bessere<br />
Besamungsresultate erzielt man bei<br />
Rindern und Kühen, die von der Herde abgesondert<br />
und ruhig behandelt wurden. Es ist<br />
Aufgabe des Tierbesitzers, für das angemeldete<br />
Tier folgende Daten bereitzuhalten:<br />
Besamungskarte<br />
Name oder Stallnummer<br />
Lebensohrmarke<br />
Vater des Tieres<br />
Stellen Sie bei angekauften Tieren den Vater<br />
fest und tragen ihn, wie bei den eigenen Kühen,<br />
in die Besamungskartei ein, um Inzucht zu ver-<br />
meiden.<br />
Bei Umbullern bitte das letzte Besamungsda-<br />
tum notieren, damit der Besamungsbeauftragte<br />
eine eventuelle Trächtigkeit ausschließen kann.<br />
Wir weisen darauf hin, dass für die Richtigkeit der<br />
Abstammung der Züchter verantwortlich ist.<br />
Wird jemand anwesend sein, um dem Besamungstechniker<br />
ggf. zu helfen und etwaige Fragen zu beantworten?<br />
Die besten Ergebnisse werden erzielt,<br />
wenn der Besamungsbeauftragte möglichst viele<br />
Vorinformationen zum zu besamenden Tier erhält<br />
und ein Helfer anwesend ist.<br />
6. Trächtigkeitsuntersuchungen<br />
Auf Anfrage führen die Besamungsbeauftragten<br />
Trächtigkeitsuntersuchungen durch. Auch für Träch-<br />
tigkeitsuntersuchungen gilt wie für Besamungen:<br />
Die zu untersuchenden Tiere sollen angebunden<br />
sein, es sollen möglichst alle Informationen bezüglich<br />
der Besamung bereitgehalten werden und<br />
das notwendige Personal abgestellt werden, damit<br />
eine ordentliche Untersuchung durchführbar ist.<br />
Trächtigkeitsuntersuchungen in größerer Anzahl<br />
(5 oder mehr Kühe) sollten Sie terminlich mit den<br />
Besamungsbeauftragten abstimmen und an Sonn-<br />
und Feiertagen auf das unbedingt notwendige Maß<br />
beschränken.<br />
7. Aufgabe des Tierbesitzers<br />
Für das richtige Eintragen der Lebensohrmarke<br />
nach VVVO des zu besamenden Tieres in die Besamungskartei<br />
sind die Mitglieder verantwortlich.<br />
Benutzen Sie darüber hinaus den hierfür vorgesehenen<br />
Vordruck, er erleichtert die Registrierung der<br />
Besamung und man vermeidet so unnötige Fehler in<br />
der Abrechnung.<br />
8. Lassen Sie den ganzen Bestand besamen, verwenden<br />
Sie auf keinen Fall ungekörte Bullen, denn<br />
der Zuchtfortschritt ist mit der Besamung in allen<br />
Merkmalen besser und wirtschaftlicher! Zudem<br />
lassen sich die weiblichen Tiere besser vermarkten,<br />
wenn Sie einen Besamungsbullen als Vater nachweisen<br />
können.<br />
9. Milchleistungskontrolle ist die Voraussetzung<br />
für den betriebswirtschaftlichen Erfolg der Einzelkuh<br />
und damit des Gesamtbestandes und sichert<br />
nachhaltig den züchterischen Fortschritt!<br />
Bitte lesen Sie die Ohrmarke sorgfältig ab und tragen Sie die Angaben gut lesbar in die gelbe Karte ein. Falls Sie einmal<br />
nicht zu Hause sein sollten, füllen Sie bitte die gelbe Karte aus. Hängen Sie die Karte über dem zu besamenden Tier auf<br />
oder wenigstens so, dass Ihr Tierzuchttechniker die Karte fi ndet. Kennzeichen Sie dann aber das zu besamende Tier.<br />
Foto: Arkink<br />
Rind im Bild 3/2008<br />
Anmerkungen zur Gebührenordnung<br />
1. Betriebsgrundbeitrag<br />
Der Betriebsgrundbeitrag ist, unabhängig von der<br />
Anzahl der im Geschäftsjahr durchgeführten Besamungen,<br />
von jedem Mitgliedsbetrieb einheitlich<br />
fällig. Er deckt einen Teil der bei der RSH eG für<br />
jedes Mitglied entstehenden allgemeinen Kosten,<br />
wie Mitgliederführung, Bezug Rind im Bild, Katalog<br />
etc., ab.<br />
2. Besamungsgebühren<br />
Die Grundgebühr pro EB beträgt 20,00 EURO. Sie<br />
beinhaltet nach wie vor 3 kostenlose Nachbesamungen.<br />
Für die 5. Besamung ist eine Grundgebühr<br />
von 15,00 EURO zu entrichten, die aber dann alle<br />
weiteren Folgebesamungen der Kuh beinhaltet. Die<br />
Portionspreise bleiben weitestgehend unverändert.<br />
3. Fremdspermabestellung<br />
Bestellungen von Fremdsperma sind für alle Bullen<br />
erforderlich, die nicht stationseigen sind oder über<br />
den Vererberaustausch kommen. Alle Bullen, die<br />
unter der Rubrik „Fremdsperma“ veröffentlicht sind,<br />
müssen vorbestellt werden. Richten Sie bitte diese<br />
Bestellungen mit den beiliegenden Bestellkarten an<br />
die zuständige Station Schönböken.<br />
Für einzelne, auf Wunsch der Mitglieder bestellte<br />
Portionen, die nicht von der RSH eG angeboten<br />
werden, besteht Abnahmeverpfl ichtung. Die anfallenden<br />
Kosten für die Besamungserlaubnis,<br />
Herdbuchaufnahme sowie die Spermabeschaffungs-<br />
und Bearbeitungskosten gehen zu Lasten<br />
des Bestellers.<br />
Bei direkt gekauftem Sperma von anderen Stationen,<br />
das nicht über die RSH eG bezogen wurde,<br />
ist pro Portion eine Bearbeitungsgebühr von 4,00<br />
EURO zzgl. USt. zu entrichten. Diese Gebühr beinhaltet<br />
alle anfallenden Kosten für die Registrierung,<br />
Datenverarbeitung, Zuchtwertschätzung, etc..<br />
Die zusätzlichen Kosten der Herdbuchaufnahme,<br />
Transportkosten etc. müssen vom Besteller zusätzlich<br />
übernommen werden. Das bestellte Sperma<br />
soll im Laufe eines Jahres verbraucht werden.<br />
Andernfalls ist die Genossenschaft berechtigt, das<br />
Restsperma zu vernichten. Das Risiko für das Zukaufssperma<br />
trägt der Besteller.<br />
Für die Richtigkeit der Vaterschaft bei zugekauften<br />
Fremdsamenportionen übernimmt die Genossenschaft<br />
keine Haftung!<br />
Die Portionspreise des Fremdspermas können sich<br />
im Laufe der Saison ändern.<br />
4. Haftungsausschluss<br />
Die Angaben im Katalog erfolgen nach bestem<br />
Wissen nach dem jeweiligen Erfahrungsstand der<br />
Genossenschaft. Die Angaben zu Zuchtwerten und<br />
Leistungsdaten basieren auf den Grundlagen der