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Kritik mit Methode? - Rosa-Luxemburg-Stiftung

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2.2. Zwei Problemebenen<br />

Der Zeitungsartikel von Martin Kannegiesser ist <strong>mit</strong> folgender Überschrift betitelt,<br />

welche zugleich auch als Anfangssequenz für meine Analyse dient: »Die Tarifpartner<br />

regeln das am besten selbst – Wilde Vorschläge zur Arbeitszeit helfen<br />

nicht. Unternehmen und Mitarbeiter müssen die Jobabwanderung gemeinsam<br />

bremsen.«<br />

In der Überschrift wird der Vorschlag formuliert, dass die »Tarifpartner« einen<br />

hier aber noch nicht genauer bestimmten Sachverhalt (»das«) »regeln« sollten.<br />

Den »Tarifpartnern« wird so<strong>mit</strong> eine bestimmte Regulierungsbefugnis und Regulierungskompetenz<br />

zugeschrieben. Da der Text hier einen Vorschlag macht, eine<br />

bestimmte Regulierungsinstanz zu nutzen – eben die »Tarifpartner« – und dies als<br />

die beste Möglichkeit wertet (»am besten«), wird sichtbar, dass auch andere Möglichkeiten<br />

denkbar wären und es aus der Sicht des Textes <strong>mit</strong> aller Wahrscheinlichkeit<br />

auch Bestrebungen von bestimmten Akteurinnen gibt »das« zu regeln.<br />

Gäbe es keine anderen Akteurinnen, die einen Anspruch auf die Regulierungskompetenz<br />

erheben – seien dies nun allgemein akzeptierte oder aber sich selbst ermächtigende<br />

Akteurinnen –, so wäre es inhaltlich sinnlos solch einen Vorschlag zu<br />

machen. Es würde dann ja schon von den Tarifpartnern geregelt werden bzw. es<br />

wäre kein alternatives Verfahren, von dem man sich abgrenzen muss, erkennbar.<br />

Dabei ist die Bezeichnung »Tarifpartner« zu beachten. Andere mögliche Begriffe,<br />

um diese Personengruppe zu bezeichnen, sind beispielsweise in »Tarifparteien«<br />

oder aber in »Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände« zu sehen. Der<br />

Begriff »Tarifpartner« geht allerdings im Unterschied zu den anderen hier genannten<br />

Begriffen von einem partnerschaftlichen und da<strong>mit</strong> symmetrischen Verhältnis<br />

aus. Es wird also auf die wechselseitige Bindung und den Nutzen, den<br />

beide Partner von ihrer Beziehung haben, aufmerksam gemacht. Es handelt sich<br />

demnach um einen Begriff, der das Verhältnis zwischen Arbeitgeberinnen- und<br />

Arbeitnehmerinnenvertretern (so lauten dann meine Begriffe hier) als ein für<br />

beide Seiten ›lohnendes‹ oder zumindest gleichberechtigt-balanciertes Verhältnis<br />

beschreibt, ganz im Gegensatz beispielsweise zu einer Bezeichnung wie »Kapital<br />

und Arbeit«, die hier auch möglich gewesen wäre.<br />

Durch den Superlativ »am besten« wird die vorgeschlagene Regulierungsinstanz<br />

bewertet und auf diese Art implizit auch <strong>mit</strong> anderen möglichen Instanzen<br />

verglichen. Die »Tarifpartner« erscheinen dabei als die beste zu nutzende Möglichkeit,<br />

welche da<strong>mit</strong> anderen Möglichkeiten vorzuziehen ist. Der Text begibt<br />

sich durch diese Aussage in eine Position besseren Wissens oder macht sich zumindest<br />

selbst als eine Instanz geltend, die befähigt und kompetent genug ist, um<br />

Beurteilungen und Empfehlungen zu geben. Er kann demnach einschätzen, was<br />

am besten zu tun ist und erteilt einem noch nicht genauer bestimmten Adressatinnenkreis<br />

eine Handlungsanweisung. Es bleibt bis hierhin noch offen, welcher Gegenstand<br />

reguliert werden soll, welche alternativen Instanzen es gibt und nach<br />

welchen Kriterien bestimmt wurde, was »am besten« ist.<br />

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