Gmoidsblaettla 65 - Gemeinde Rieden
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Pressemitteilung<br />
PartyPass auch im Ostallgäu angekommen<br />
Der PartyPass ist nun auch im Ostallgäu für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren<br />
verfügbar und unter www.partypass.de zu finden. Gleich vier Landkreise auf einmal im<br />
Allgäu, nämlich die Landkreise Oberallgäu, Unterallgäu, Westallgäu und das Ostallgäu<br />
haben kürzlich ihren eigenen PartyPass an den Start geschickt. Hintergrund für den Pass<br />
ist folgender: Seit Änderung des Personalausweisgesetzes ist es den Veranstaltern nicht<br />
mehr erlaubt, Personalausweise zu Zwecken der Zugangskontrolle einzusammeln. Nach<br />
Rechtsauffassung des Innenministeriums gilt dies auch für das Anfertigen von Kopien.<br />
Niklaus Augenstein, Jugendschutzbeauftragter im Landratsamt Ostallgäu: „Der PartyPass<br />
hat sich vor allem in Baden-Württemberg bereits bestens bewährt. Aktuell sind bereits<br />
über <strong>65</strong> 000 Partypässe über die Plattform www.partypass.de abgerufen worden. Seine<br />
Praxistauglichkeit im Ostallgäu hat er z. B. auch bei einem Testlauf beim Rockfrühling in<br />
Untrasried unter Beweis gestellt.“<br />
Die neue Rechtslage stellte die Veranstalter, Security, Polizei und die Jugendschutzbehörden<br />
vor das Problem, eine effektive und wirksame Alternative zu finden. Dies ist nun<br />
mit dem neuen PartyPass gelungen. Er kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen<br />
und bequem zu Hause ausgefüllt werden. Der Veranstalter nimmt bei der Einlasskontrolle<br />
einen Abgleich der Daten mit dem Personalausweis vor und behält den PartyPass dann<br />
ein. Er hat so einen Überblick, welche Minderjährigen sich auf der Veranstaltung befinden<br />
und kann diese bei Bedarf sogar namentlich aufrufen oder zum Verlassen der Veranstaltung<br />
anhalten. Auf der Internetplattform erhalten die Veranstalter auch wertvolle Tipps,<br />
wie z. B. die Rückgabe des Passes am besten organisiert wird.<br />
Der Pass kann nur in Verbindung mit einem Originalausweis verwendet werden. Bei den<br />
Zugangskontrollen fällt also jede Fälschung sofort auf und ist damit nutzlos. Die allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen akzeptiert der Anwender beim Downloaden des Passes. Damit<br />
sind die Veranstalter berechtigt, falsch ausgefüllte PartyPässe zu vernichten und den<br />
Eintritt zu verweigern. Augenstein: „Wenn dies konsequent so gehandhabt wird, spricht es<br />
sich schnell herum, dass sich ein Fälschen nicht lohnt.“<br />
Veranstalter und Besucher profitieren also beide durch den PartyPass. So entfällt z. B.<br />
beim Veranstalter das bisherige Problem bei Nichtabholung, amtliche Dokumente im<br />
Besitz zu haben, für die er die Verantwortung hat und klären muss, wie er sie ordnungsgemäß<br />
an ihre Besitzer zurückgeben kann.<br />
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