Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU

Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU

01.01.2015 Aufrufe

Jahresbericht 2012 der UAG 2: Vollzug des Emissionshandelssystems 3. EU-AKKREDITIERUNGS- UND VERIFIZIERUNGSVERORDNUNG Auf der UAG-2-Sitzung im Oktober hat Alexander Handke (DEHSt) die wesentlichen Regelungen der europäischen Verordnung für die Akkreditierung und Verifizierung sowie den Stand der nationalen Umsetzung vorgestellt. Wie in vielen anderen Bereichen ist mit der Novellierung der Emissionshandels- Richtlinie (EHRL) auch für den Bereich der sachverständigen Stellen im Emissionshandel eine Harmonisierung für die dritte Handelsperiode vorgegeben. Den einheitlichen Rahmen hierfür setzt die EU-weit unmittelbar geltende Akkreditierungsund Verifizierungsverordnung, die wie die Monitoring-Verordnung am 14. Dezember 2011 im Climate Change Committee verabschiedet und am 12. Juli 2012 veröffentlicht wurde. Die Verordnung regelt u.a., wer unter welchen Voraussetzungen künftig Verifizierungen durchführen darf und welche Rolle die zuständigen Behörden hierbei spielen werden. Wie beim Monitoring wurden 2012 auf EU-Ebene ergänzend zur Verordnung zahlreiche Guidance Documents und Templates erarbeitet, die einen einheitlichen Vollzug unterstützen sollen. Aus den zahlreichen Neuerungen resultiert, dass sich das bisherige deutsche System der sachverständigen Stellen im Emissionshandel in der dritten Handelsperiode deutlich verändern wird. Dies bezieht sich vor allem auch auf die Tätigkeit von Einzelpersonen als Verifizierer: zwar eröffnet die Akkreditierungs- und Verifizierungsverordnung die Möglichkeit, auch natürliche Personen als Prüfstellen (bisher „sachverständige Stellen“) zuzulassen. Dieser sogenannte „zweite Weg“ erfordert aber – nach der entsprechenden Entscheidung des Mitgliedstaates – die Schaffung einer nationalen Rechtsgrundlage, mit der für die Zertifizierung der gleiche Standard wie beim „ersten Weg“ verbindlich vorgeschrieben wird. Auch für den „ersten Weg“, d.h. die Akkreditierung der Prüfstellen bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS), muss das neue Akkreditierungsverfahren vorbereitet werden. In der UAG 2 wurden hierzu insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Startphase für dieses neue System intensiv erörtert. Hierzu zählte beispielsweise die Frage, ob Vor- Ort-Prüfungen im Jahr 2013 durchgeführt werden können, obwohl dann ggf. die erforderliche Akkreditierung noch nicht vorliegt, und welche Risiken für Anlagenbetreiber bzw. Prüfstellen damit verbunden sein könnten. AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes Berlin, März 2013 Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012 8

Jahresbericht 2012 der UAG 2: Vollzug des Emissionshandelssystems Da sowohl die ersten Akkreditierungen als auch die Schaffung der nationalen Rechtsgrundlage für die Zertifizierung für 2013 geplant sind, wird die Umstellung des Systems der Prüfstellen im Emissionshandel auch im nächsten Jahr ein wichtiges Thema der UAG 2 sein. AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes Berlin, März 2013 Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012 9

Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Da sowohl die ersten Akkreditierungen als auch die Schaffung der nationalen<br />

Rechtsgrundlage für die Zertifizierung für 2013 geplant sind, wird die Umstellung <strong>des</strong><br />

Systems der Prüfstellen im Emissionshandel auch im nächsten Jahr ein wichtiges<br />

Thema der UAG 2 sein.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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