Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
hinaus in der UAG 2 fort setzen. Im Vordergrund standen 2012 Aspekte, die für die<br />
Erstellung der Überwachungspläne eine wesentliche Rolle spielen wie beispielsweise<br />
die neuen Vorgaben zur Ermittlung und Bewertung von Fehlerrisiken beim Monitoring,<br />
der Umgang mit Lieferantendaten sowie die neuen Regelungen zur<br />
Unsicherheitsbetrachtung.<br />
Im Hinblick auf Überwachungspläne enthält die Monitoring-Verordnung detailliertere<br />
Vorgaben bezüglich der Inhalte und den Voraussetzungen für eine Genehmigung im<br />
Vergleich zu den bisher gültigen Monitoring Leitlinien 2008-2012. Dies bedeutet, dass<br />
alle Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode aktualisiert bzw. erweitert<br />
werden müssen. Mit diesen Änderungen einher ging auch die Umstellung von<br />
Überwachungsplänen in „Papierform“ auf die Erstellung im Formular-Management-<br />
System (FMS). Während auf der März-Sitzung noch die konzeptionelle Gestaltung der<br />
FMS-Formulare diskutiert wurde, lag – nach der Produktivsetzung von FMS am 31. Mai<br />
- der Fokus der Juni-Sitzung auf der konkreten Erstellung der Überwachungspläne im<br />
FMS.<br />
Die seitens der Europäischen Kommission verschuldete Verspätung, die dazu geführt<br />
hat, dass die Monitoring-Verordnung erst am 12. Juli 2012 veröffentlicht und erst am 1.<br />
August 2012, d.h. erst unmittelbar nach der im TEHG festgeschriebenen Abgabefrist<br />
für die Überwachungspläne am 31. Juli 2012 in Kraft getreten ist, sorgte im ersten<br />
Halbjahr 2012 wiederholt für Diskussionen. Hierbei bestand bei den Mitgliedern der<br />
UAG 2 u.a. die Befürchtung, dass es infolge der Verzögerungen - auch bei der<br />
Ausarbeitung EU-einheitlicher Guidance Documents – Terminprobleme und ggf. auch<br />
Doppelarbeiten geben werde. Dies wurde auch vor dem Hintergrund, dass der neue<br />
Rechtsrahmen sowie die verbindliche Umstellung auf FMS zunächst einen höheren<br />
Aufwand verursacht, als kritisch betrachtet. Auch wenn der Zeitdruck für<br />
Anlagenbetreiber und zuständige Behörde erneut sehr hoch war, sind diese<br />
Befürchtungen insgesamt nicht Realität geworden. Hierzu hat auch der Verzicht der<br />
DEHSt auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens beigetragen, sofern<br />
Überwachungspläne maximal einen Monat nach Ablauf der Frist eingereicht wurden.<br />
Insgesamt wurden 2012 rund 1.900 Überwachungspläne bei der DEHSt eingereicht.<br />
Zwar begann Ende 2012 der Versand der ersten Genehmigungsbescheide, das<br />
Genehmigungsverfahren wird aber erst 2013 vollständig abgeschlossen sein.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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