Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
2. EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING)<br />
Aktuelle Themen zum Monitoring werden seit Beginn der UAG 2 intensiv und<br />
regelmäßig diskutiert. Hier standen in 2012 neben einzelnen Fachfragen vor allem die<br />
Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode im Vordergrund.<br />
2.1. EU-VERORDNUNG FÜR DIE EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG<br />
(MONITORING-VERORDNUNG) UND ÜBERWACHUNGSPLÄNE<br />
Die für die dritte Handelsperiode EU-weit gültige Monitoring-Verordnung sowie die<br />
Vorbereitungen für die Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne bildeten<br />
die thematischen Schwerpunkte der UAG-2-Sitzungen im März und Juni. Grundlage für<br />
die intensive Diskussion <strong>des</strong> Themas waren bei beiden Sitzungen ausführliche<br />
Präsentationen von Lisa Buchner und Matthias Wolf (beide DEHSt).<br />
Nach der Verabschiedung der Monitoring-Verordnung am 14. Dezember 2011 im<br />
Climate Change Committee wurden auf der UAG-2-Sitzung im März zunächst die<br />
wesentlichen Änderungen beim Wechsel von der zweiten zur dritten Handelsperiode<br />
vorgestellt. Hierzu zählten neben inhaltlichen Neuerungen der Monitoring-Verordnung<br />
im Vergleich zu den Monitoring Leitlinien 2008-2012 auch die Veränderungen in den<br />
nationalen Zuständigkeiten sowie bei den für das Monitoring und die Berichterstattung<br />
relevanten Fristen.<br />
Ab der dritten Handelsperiode ist die DEHSt - nicht mehr die Länderbehörden - für die<br />
Prüfung und Genehmigung der Überwachungspläne zuständig. Die Feststellung der<br />
Emissionshandelspflicht sowie die Erteilung von Emissionsgenehmigungen verbleibt<br />
hingegen wie bisher in der Zuständigkeit der Länderbehörden. Im Zuge dieser<br />
Veränderung wurde im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auch die Frist<br />
für die Abgabe der Emissionsberichte um einen Monat verschoben, d.h. erstmalig für<br />
die Emissionsberichte über das Jahr 2013 gilt als Abgabefrist der 31. März und nicht<br />
mehr der 1. März <strong>des</strong> Folgejahres. Zudem werden die Emissionsberichte künftig<br />
unmittelbar der DEHSt zugeleitet.<br />
Die Diskussion zur inhaltlichen Ausgestaltung <strong>des</strong> Monitorings in der dritten<br />
Handelsperiode begann bereits im Jahr 2011 und wird sich auch über das Jahr 2012<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
5