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Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

2. EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING)<br />

Aktuelle Themen zum Monitoring werden seit Beginn der UAG 2 intensiv und<br />

regelmäßig diskutiert. Hier standen in 2012 neben einzelnen Fachfragen vor allem die<br />

Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode im Vordergrund.<br />

2.1. EU-VERORDNUNG FÜR DIE EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG<br />

(MONITORING-VERORDNUNG) UND ÜBERWACHUNGSPLÄNE<br />

Die für die dritte Handelsperiode EU-weit gültige Monitoring-Verordnung sowie die<br />

Vorbereitungen für die Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne bildeten<br />

die thematischen Schwerpunkte der UAG-2-Sitzungen im März und Juni. Grundlage für<br />

die intensive Diskussion <strong>des</strong> Themas waren bei beiden Sitzungen ausführliche<br />

Präsentationen von Lisa Buchner und Matthias Wolf (beide DEHSt).<br />

Nach der Verabschiedung der Monitoring-Verordnung am 14. Dezember 2011 im<br />

Climate Change Committee wurden auf der UAG-2-Sitzung im März zunächst die<br />

wesentlichen Änderungen beim Wechsel von der zweiten zur dritten Handelsperiode<br />

vorgestellt. Hierzu zählten neben inhaltlichen Neuerungen der Monitoring-Verordnung<br />

im Vergleich zu den Monitoring Leitlinien 2008-2012 auch die Veränderungen in den<br />

nationalen Zuständigkeiten sowie bei den für das Monitoring und die Berichterstattung<br />

relevanten Fristen.<br />

Ab der dritten Handelsperiode ist die DEHSt - nicht mehr die Länderbehörden - für die<br />

Prüfung und Genehmigung der Überwachungspläne zuständig. Die Feststellung der<br />

Emissionshandelspflicht sowie die Erteilung von Emissionsgenehmigungen verbleibt<br />

hingegen wie bisher in der Zuständigkeit der Länderbehörden. Im Zuge dieser<br />

Veränderung wurde im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auch die Frist<br />

für die Abgabe der Emissionsberichte um einen Monat verschoben, d.h. erstmalig für<br />

die Emissionsberichte über das Jahr 2013 gilt als Abgabefrist der 31. März und nicht<br />

mehr der 1. März <strong>des</strong> Folgejahres. Zudem werden die Emissionsberichte künftig<br />

unmittelbar der DEHSt zugeleitet.<br />

Die Diskussion zur inhaltlichen Ausgestaltung <strong>des</strong> Monitorings in der dritten<br />

Handelsperiode begann bereits im Jahr 2011 und wird sich auch über das Jahr 2012<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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