Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
Jahresbericht 2011 der UAG 2: Vollzug des Emissionshandelssystems 1. EINLEITUNG Ziel der UAG 2 ist es, Fragen aus dem Vollzug des Emissionshandels zu erörtern und damit den Vollzugsaspekten einen angemessenen Stellenwert in der AGE zu geben. Aufgaben der UAG 2 sind demnach die vollzugsorientierte Behandlung von aktuellen Themen sowie - im Rahmen der Weiterentwicklung des Emissionshandels - die Diskussion konzeptioneller Fragen zur administrativen Umsetzung. Hierzu zählten im Jahr 2012 insbesondere: • die Vorbereitungen zur Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne (bisher „Monitoringkonzepte“) für die dritten Handelsperiode, • die Aktivitäten zur nationalen Umsetzung der Vorgaben in der Europäischen Verordnung zur Akkreditierung und Verifizierung, • das EU-einheitliche Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen sowie die Vorbereitungen zum Vollzug der weiteren Regelungen im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung für die dritte Handelsperiode, • die Versteigerung von Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode, • der Entwicklungsstand des Europäischen Unionsregisters sowie • die aktuellen Entwicklungen im Emissionshandel für den Luftverkehr. Die Präsentationen zu den behandelten Themen sind auf der Homepage der Arbeitsgruppe Emissionshandel (AGE) veröffentlicht. AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes Berlin, März 2013 Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012
Jahresbericht 2012 der UAG 2: Vollzug des Emissionshandelssystems 2. EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING) Aktuelle Themen zum Monitoring werden seit Beginn der UAG 2 intensiv und regelmäßig diskutiert. Hier standen in 2012 neben einzelnen Fachfragen vor allem die Überwachungspläne für die dritte Handelsperiode im Vordergrund. 2.1. EU-VERORDNUNG FÜR DIE EMISSIONSBERICHTERSTATTUNG (MONITORING-VERORDNUNG) UND ÜBERWACHUNGSPLÄNE Die für die dritte Handelsperiode EU-weit gültige Monitoring-Verordnung sowie die Vorbereitungen für die Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne bildeten die thematischen Schwerpunkte der UAG-2-Sitzungen im März und Juni. Grundlage für die intensive Diskussion des Themas waren bei beiden Sitzungen ausführliche Präsentationen von Lisa Buchner und Matthias Wolf (beide DEHSt). Nach der Verabschiedung der Monitoring-Verordnung am 14. Dezember 2011 im Climate Change Committee wurden auf der UAG-2-Sitzung im März zunächst die wesentlichen Änderungen beim Wechsel von der zweiten zur dritten Handelsperiode vorgestellt. Hierzu zählten neben inhaltlichen Neuerungen der Monitoring-Verordnung im Vergleich zu den Monitoring Leitlinien 2008-2012 auch die Veränderungen in den nationalen Zuständigkeiten sowie bei den für das Monitoring und die Berichterstattung relevanten Fristen. Ab der dritten Handelsperiode ist die DEHSt - nicht mehr die Länderbehörden - für die Prüfung und Genehmigung der Überwachungspläne zuständig. Die Feststellung der Emissionshandelspflicht sowie die Erteilung von Emissionsgenehmigungen verbleibt hingegen wie bisher in der Zuständigkeit der Länderbehörden. Im Zuge dieser Veränderung wurde im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auch die Frist für die Abgabe der Emissionsberichte um einen Monat verschoben, d.h. erstmalig für die Emissionsberichte über das Jahr 2013 gilt als Abgabefrist der 31. März und nicht mehr der 1. März des Folgejahres. Zudem werden die Emissionsberichte künftig unmittelbar der DEHSt zugeleitet. Die Diskussion zur inhaltlichen Ausgestaltung des Monitorings in der dritten Handelsperiode begann bereits im Jahr 2011 und wird sich auch über das Jahr 2012 AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes Berlin, März 2013 Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012 5
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Jahresbericht 2011 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
1. EINLEITUNG<br />
Ziel der UAG 2 ist es, Fragen aus dem <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> Emissionshandels zu erörtern und<br />
damit den <strong>Vollzug</strong>saspekten einen angemessenen Stellenwert in der AGE zu geben.<br />
Aufgaben der UAG 2 sind demnach die vollzugsorientierte Behandlung von aktuellen<br />
Themen sowie - im Rahmen der Weiterentwicklung <strong>des</strong> Emissionshandels - die<br />
Diskussion konzeptioneller Fragen zur administrativen Umsetzung.<br />
Hierzu zählten im Jahr 2012 insbesondere:<br />
• die Vorbereitungen zur Erstellung und Genehmigung der Überwachungspläne<br />
(bisher „Monitoringkonzepte“) für die dritten Handelsperiode,<br />
• die Aktivitäten zur nationalen Umsetzung der Vorgaben in der Europäischen<br />
Verordnung zur Akkreditierung und Verifizierung,<br />
• das EU-einheitliche Zuteilungsverfahren für Bestandsanlagen sowie die<br />
Vorbereitungen zum <strong>Vollzug</strong> der weiteren Regelungen im Zusammenhang mit<br />
der kostenlosen Zuteilung für die dritte Handelsperiode,<br />
• die Versteigerung von Emissionsberechtigungen der dritten Handelsperiode,<br />
• der Entwicklungsstand <strong>des</strong> Europäischen Unionsregisters sowie<br />
• die aktuellen Entwicklungen im Emissionshandel für den Luftverkehr.<br />
Die Präsentationen zu den behandelten Themen sind auf der Homepage der<br />
Arbeitsgruppe Emissionshandel (AGE) veröffentlicht.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012