Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
5. BEFREIUNG VON KLEINEMITTENTEN<br />
Für Kleinemittenten, d.h. Anlagen deren Emissionen in den Jahren 2008-2010 jährlich<br />
weniger als 25.000 t CO2 betrugen, bestand nach den Vorgaben der EHRL und <strong>des</strong><br />
TEHG die Möglichkeit, im Rahmen <strong>des</strong> Zuteilungsantrags für die dritten<br />
Handelsperiode eine sogenannte Befreiung vom Emissionshandel (Kleinemittenten-<br />
Opt-Out) zu beantragen.<br />
Matthias Wolf (DEHSt) berichtete auf der Februarsitzung über den Stand <strong>des</strong><br />
Kleinemittenten-Opt-Out. Da der rechtliche Rahmen für die Befreiung für<br />
Anlagenbetreiber eher unattraktiv war, wurden nur insgesamt 16 Befreiungsanträge<br />
gestellt, obwohl in etwa 50 % der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen die<br />
entsprechenden Schwellenwerte unterschreiten. Zudem war bereits im Februar<br />
absehbar, dass die Europäische Kommission die deutsche Regelung zu<br />
Kleinemittenten-Opt-Out zumin<strong>des</strong>t in Teilen ablehnen wird. Dies wurde durch die<br />
formale Entscheidung der Europäischen Kommission im November 2012 bestätigt, so<br />
dass sich die Anzahl der Anlagen, die in der dritten Handelsperiode tatsächlich befreit<br />
werden, noch mal deutlich reduzieren wird.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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