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Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

5. BEFREIUNG VON KLEINEMITTENTEN<br />

Für Kleinemittenten, d.h. Anlagen deren Emissionen in den Jahren 2008-2010 jährlich<br />

weniger als 25.000 t CO2 betrugen, bestand nach den Vorgaben der EHRL und <strong>des</strong><br />

TEHG die Möglichkeit, im Rahmen <strong>des</strong> Zuteilungsantrags für die dritten<br />

Handelsperiode eine sogenannte Befreiung vom Emissionshandel (Kleinemittenten-<br />

Opt-Out) zu beantragen.<br />

Matthias Wolf (DEHSt) berichtete auf der Februarsitzung über den Stand <strong>des</strong><br />

Kleinemittenten-Opt-Out. Da der rechtliche Rahmen für die Befreiung für<br />

Anlagenbetreiber eher unattraktiv war, wurden nur insgesamt 16 Befreiungsanträge<br />

gestellt, obwohl in etwa 50 % der am Emissionshandel teilnehmenden Anlagen die<br />

entsprechenden Schwellenwerte unterschreiten. Zudem war bereits im Februar<br />

absehbar, dass die Europäische Kommission die deutsche Regelung zu<br />

Kleinemittenten-Opt-Out zumin<strong>des</strong>t in Teilen ablehnen wird. Dies wurde durch die<br />

formale Entscheidung der Europäischen Kommission im November 2012 bestätigt, so<br />

dass sich die Anzahl der Anlagen, die in der dritten Handelsperiode tatsächlich befreit<br />

werden, noch mal deutlich reduzieren wird.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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