Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
Mit Blick auf die Mitteilung zum Betrieb wurde in der UAG 2 die Gestaltung der FMS-<br />
Formulare und insbesondere die Frage, welche Angaben für den <strong>Vollzug</strong> der<br />
Stilllegungsregeln tatsächlich erforderlich sind, intensiv und teilweise kontrovers<br />
diskutiert. Die Befürchtung der UAG 2-Mitglieder, dass der Aufwand für diese Mitteilung<br />
genau so hoch sein wird wie für die Erstellung der Zuteilungsanträge für<br />
Bestandsanlagen, wurde zwar entkräftet, da die geplante Anwendung deutlich<br />
schlanker als ein Zuteilungsantrag gestaltet sein wird. Allerdings bestand nicht in allen<br />
Detailaspekten Übereinstimmung bezüglich der Notwendigkeit bestimmter Angaben in<br />
der Mitteilung zum Betrieb.<br />
Auch wenn nach den Vorgaben der ZuV 2020 die erste Mitteilung zum Betrieb der<br />
Anlage bis zum 31. Januar 2013 bei der DEHSt hätte eingereicht werden sollen,<br />
zeichnete sich im zweiten Halbjahr 2012 ab, dass dieser Termin nicht einzuhalten war.<br />
Statt<strong>des</strong>sen wird die FMS-Anwendung voraussichtlich im zweiten Quartal 2013<br />
veröffentlicht, so dass die Mitteilung zum Betrieb auch im Jahr 2013 ein Thema für die<br />
UAG 2 darstellen wird.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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