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Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU

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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />

Mit Blick auf die Mitteilung zum Betrieb wurde in der UAG 2 die Gestaltung der FMS-<br />

Formulare und insbesondere die Frage, welche Angaben für den <strong>Vollzug</strong> der<br />

Stilllegungsregeln tatsächlich erforderlich sind, intensiv und teilweise kontrovers<br />

diskutiert. Die Befürchtung der UAG 2-Mitglieder, dass der Aufwand für diese Mitteilung<br />

genau so hoch sein wird wie für die Erstellung der Zuteilungsanträge für<br />

Bestandsanlagen, wurde zwar entkräftet, da die geplante Anwendung deutlich<br />

schlanker als ein Zuteilungsantrag gestaltet sein wird. Allerdings bestand nicht in allen<br />

Detailaspekten Übereinstimmung bezüglich der Notwendigkeit bestimmter Angaben in<br />

der Mitteilung zum Betrieb.<br />

Auch wenn nach den Vorgaben der ZuV 2020 die erste Mitteilung zum Betrieb der<br />

Anlage bis zum 31. Januar 2013 bei der DEHSt hätte eingereicht werden sollen,<br />

zeichnete sich im zweiten Halbjahr 2012 ab, dass dieser Termin nicht einzuhalten war.<br />

Statt<strong>des</strong>sen wird die FMS-Anwendung voraussichtlich im zweiten Quartal 2013<br />

veröffentlicht, so dass die Mitteilung zum Betrieb auch im Jahr 2013 ein Thema für die<br />

UAG 2 darstellen wird.<br />

AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />

Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />

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