Vollzug des Emissionshandelssystems - BMU
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Jahresbericht 2012 der UAG 2: <strong>Vollzug</strong> <strong>des</strong> <strong>Emissionshandelssystems</strong><br />
4. KOSTENLOSE ZUTEILUNG IN DER DRITTEN HANDELSPERIODE<br />
Bereits seit 2009 werden die Arbeiten an den EU-einheitlichen Zuteilungsregeln für die<br />
dritte Handelsperiode in der UAG 2 intensiv diskutiert. Nachdem die Zuteilungsregeln<br />
im Dezember 2010 im Climate Change Committee verabschiedet wurden, standen<br />
2011 die von der Europäischen Kommission erstellten Guidance Documents sowie die<br />
nationale Umsetzung im Vordergrund. 2012 war dann vom Zuteilungsverfahren für<br />
Bestandsanlagen, insbesondere der Prüfung der Zuteilungsanträge durch die DEHSt<br />
und durch die Europäische Kommission geprägt. Zudem sind die weiteren Regelungen<br />
im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung in den Vordergrund gerückt. Hierzu<br />
zählt nicht nur die Zuteilung für neue Marktteilnehmer, sondern insbesondere auch die<br />
„Stilllegungsregeln“, die künftig im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung zu<br />
beachten sind. Auch daraus, dass Stephanie Artymiak, Kerstin Kallmann und<br />
Christiane Ochsenreiter (alle DEHSt) auf insgesamt fünf Sitzungen über diesen<br />
Themenkomplex berichtet haben, wird ersichtlich, dass die Zuteilung auch 2012 das<br />
zentrale <strong>Vollzug</strong>sthema der UAG 2 war.<br />
Informationen zum Thema Zuteilung sind auf der Homepage der DEHSt in der Rubrik<br />
„Anlagenbetreiber – Zuteilung 2013-2020“ veröffentlicht<br />
(http://www.dehst.de/DE/Teilnehmer/Anlagenbetreiber/Zuteilung-2013-2020/zuteilung-<br />
2013-2020_node.html ).<br />
4.1. ZUTEILUNGSVERFAHREN FÜR BESTANDSANLAGEN<br />
Mit dem Ende der Antragsfrist für deutsche Anlagenbetreiber am 23. Januar 2012<br />
begann die Prüfphase der DEHSt. Der erste Überblick über das Zuteilungsverfahren<br />
für Bestandsanlagen, den Christiane Ochsenreiter (DEHSt) auf der Februarsitzung<br />
gab, zeigte, dass es noch einigen Klärungsbedarf zu den rund 1.800<br />
Zuteilungsanträgen gab (z.B. Unklarheiten bezüglich Emissionshandelspflicht und<br />
Zuteilungsansprüchen, Nichteinhaltung der Hierarchieanforderungen bei der Bildung<br />
von Zuteilungselementen). Allerdings zeichnete sich zu diesem Zeitpunkt schon ab,<br />
dass die Qualität der Zuteilungsanträge - und damit auch der Nachforderungsbedarf<br />
der DEHSt – als deutlich besser im Vergleich zu einigen anderen Mitgliedstaaten<br />
einzuschätzen war.<br />
AGE: Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung <strong>des</strong> Treibhauseffektes Berlin, März 2013<br />
Bericht der Beratungen in der UAG 2 in 2012<br />
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